«rrLUM 2llbrecht I und der Hon Dr. Paul Walluöfer, k. k. Schulrath und Gymnnsial Director in Amlsbrnck. kltt-SibNotNeir kIVI000k>0S3S0»2S Wien. Eduard Holze l. 1881 . n—- '^1,^ ^Sm«^ 2-74'^ ^ -S3 M-L'^ t°L-- Varworl ^as vorliegende Büchlein beabsichtigt, in schlichter Weise die wichtigsten Ergebnisse der Forschung über „Albrecht I. und die schweizerische Eidgenossenschaft" vorzuführen, wie selbe von einer Reihe von Geschichtschreibern, wie E. Kopp, Karl Hagen, Als. Huber, Ottokar Lorenz, Wilh. Bischer, Albert Rillict, v. Maurer u. A. festgestellt wurden. Der Verfasser hat dabei die reifere Jugend vor Augen, deren Streben nach Wahrheit er entgegenkommen möchte. In den Lehrbüchern der Geschichte kann Albrecht I. und dessen Verhältnis zu den Schweizern nur kurz behandelt werde». Die Thaten Tells, Stansfachcrs ». s. w., die von der Sage verklärt und von der redenden und tönenden Kunst verherrlicht sind, werden mit wenigen Worten „als vor der Kritik nicht bestehend" hingestellt. Nun hält aber die Jugend mit Zähigkeit und Begeisterung an den von der Phantasie geschaffenen Gestalten fest, und ihre Ansicht über die Unhaltbarkeit der einschmeichelnden Erzählungen geräth bedenklich ins Schwanken, wenn ihr „Dells Existenz" bejaht wird, wie IV dies von Leonhard Müller in Altdorf noch im Jahre 1878 und in gänzlich unmotivierter Weise geschehen ist. Das Büchlein soll der Jugend Gelegenheit bieten, sich ein gegründetes Urtheil einerseits über die Unhalt- barkeit der Sagen, andererseits über das allmähliche Werden des schweizerischen Freistaates zu bilden. Aus diesem Grunde wollte der Verfasser auch die Frage über die Entstehung der Sagen nicht umgehen. Die Persönlichkeit und das Regierungssystem Kaisers Albrecht I-, der wegen der Sagen lange und gröblich verkannt war, wurde in den Vordergrund gestellt. Innsbruck, im April 1881 . Der Verfasser. Inhalt. Lrster Weil. Seite Albrecht I. als Gras von Habsburg und Herzog von Oesterreich. 1 Albrecht I. als deutscher König (1298—1308). 7 Gilg Tschudis Bericht von der Entstehung der Eid- genossenschast. 15 Gewährsmänner der Tschudischen Erzählungen.23 Zweiter Weit. Die Waldstätte bis Albrecht I. (1291).31 Die Waldstätte während der Regierung Albrechts 1. (1291 bis 1308). 54 Die Wäldstätte vom Tode Albrechts I. bis zur Befestigung ihrer Unabhängigkeit.59 Entwickelung der Sage über die Entstehung der Eidgenossenschaft .71 Nachwort zu Schillers Tell.80 - WMU Albrecht I. Erster Theil. Allittlht I. nls Gr«s W» Hillisluirg u»i> ifttzlill von Ntslerttilli (bis 1298). I. er Rhein von seinem Ursprünge bis Basel, der Jura bis Frciburg im Oechtlandc hinauf und der mächtige Gebirgsstock des St. Gott- hard begrenzen das Gebiet, das Graf Rudolf von Habsburg unter den verschiedensten Rechtstitcln beherrschte, oder durch das Gewicht seiner Persönlichkeit und Macht beeinflusste. Hier gebot er als begüterter Großgrundbesitzer, oder als Graf des Reiches, oder als Bogt zahlreicher und ansehnlicher Klöster. Innerhalb dieses Gebietes wurde sein Name von den von ihm unabhängigen Bruchthcilen der Bevölkerung entweder geehrt oder gefürchtet, je nachdem selbe den Grafen als Freund oder Feind kennen gelernt hatten. Die Bischöfe von Basel und Straßburg, der Abt von St. Gallen und ein gut Theil des Adels hatten in einer Reihe von Fehden den starken Arm Rudolfs gefühlt und erkannten in dein Grafen von Habsburg den mächtigsten Dynasten von St. Gallen bis Straßbnrg, und von Basel bis zu den Quellen der Reuß hinauf. r 2 Hier erhob sich in der Nähe der Aar das Stammschloss seines Hanfes. Von hier, seinem heimatlichen Boden, zog er die ersten Hilfsmittel, da er als gewählter und gekrönter König von Deutschland (1273) mit Muth und Ausdauer daran gieng, auf den Trümmern des alten Reiches einen Neubau aufzuführen und die deutsche Königskrone mit Würde und Kraft zu tragen. Zahlreiche Krieger aus den oberen Landen geleiteten ihren König und Landsmann auf den Heerzügcn in den Jahren 1276 und 1278 gegen den gcfürchtcten Feind, Ottokar II. von Böhmen, und kämpften in der entscheidenden Schlacht bei Dürnkrut (26. August 1278) an seiner Seite. Der glänzende Sieg, den sie erringen halfen, brachte die schönen Ostlande des deutschen Reiches, Oesterreich, Steicr- mark, Kram und die windische Mark unter das Scepter des Hauses Habsburg und wurde dadurch für die Größe und Macht desselben von zukunftsvollcr Bedeutung. Bis in die letzten Lebens- und Regicrnngsjahrc standen dem Könige Rudolf seine Landsleutc hilfreich zur Seite. Als er im Jahre 1289 Besanyon belagerte, dienten in seiner Armee nicht weniger als fünfzehnhundert Männer aus Schwyz. Er selbst verleugnete in seinem Thun und Handeln als Gras und nachmals als König die engere Heimat nicht. Zu wiederholten Malen erscheint er als König in den Thälern der Aar und spendet an Corporationen und an Städte, wie an Zürich, Rechte und Vergünstigungen. Die Anekdoten, die über ihn im Unilaufe waren, stellten ihn in seinen Sitten und in seiner Lebensweise als den echten Sohn der alamannischen Schweiz dar. Er ist ein heiterer, einfacher und genügsamer Mann, der sich nicht schämt, sein altes graues Wams selber zu flicken; er liebt 3 den heiteren Scherz und nimmt ein Witzwort, dos seine Person trifft, mit treffender Gegenbemerkung hin. Seine erste Gemahlin, die Königin Agnes, entstammte gleichfalls einem schwäbischen Adclsgeschlechte und hatte die zahlreiche und blühende Nachkommenschaft, drei Söhne und sechs Töchter, ihrem Gemahle auf dem Boden der Schweiz geschenkt. Bkit den innigsten und stärksten Banden schien das neu aufstrebende Fürsten- und Kaiserhaus mit dem Wiegeulandc verbunden. 2 . König Rudolf starb am 15 . Juli 1291 in Spcicr. Seine beiden jüngeren Söhne, Hartmauu und Rudolf, waren ihm im Tode vorangegangen, letzterer mit Hinterlassung eines Sohnes, Johann, der beim Tode des Großvaters kaum ein Jahr zählte. Der unbestrittene Erbe der Stammbesitzungcn war nunmehr der einzige überlebende Sohn, Albrecht I.*) Geboren im Jahre 1248 , hatte Albrecht die Knaben- und Jüuglingsjahrc in den Stammlanden verlebt. Er unterstützte seinen Vater in den Kämpfen und Fehden mit dem Bischöfe Heinrich von Basel und betheiligte sich als das muthmaßliche zukünftige Haupt der Familie frühzeitig an der Verwaltung der Familieugüter. Zweiundzwanzig Jahre alt, verlobte er sich mit Elisabeth, der Tochter *) 1),'. Adolf Bachmailn „Albrecht I. als deutscher König und Herzog von Oesterreich", mit Porträt, liefert in Alfred Holder'« Historischer Bibliothek eine Biographie dieses Herrscher«. Hier werden nur die Ereignisse aus dem Leben Albrechts kurz berührt, die den Charakter und da« Regierungssystem dieses Herrschers kennzeichnen. 4 des Grafen Meinhard von Gvrz nnd Tirol. Der Ehe- bund, der 1276 vollzogen wurde, verband die Gatten zu der herzlichsten Liebe nnd Eintracht, die sich über den Tod hinaus bewahrte. Bei der Erwählung des Vaters Rudolf zum deutsche» Könige stand Albrecht, der älteste Sohn, im Alter von 25 Jahren. War bis dahin die Thätigkeit desselben auf den verhältnismäßig engen Kreis der Stammlande beschränkt gewesen, so eröffnete sich nunmehr dem in der Blüte des Lebens stehenden Manne ein weites Feld der Wirksamkeit. Und er zeigte sich vom Anfange an den höheren Lebenszwecken gewachsen. Im Fcldzngc des Jahres 1276 steht er unter den Kriegern, die der Donau entlang in die Marchebcne vordringe»; in dem Entschei- dnngsjahrc 1278 sammelt er Hilfstrnppeu in den Stamm- landen und eilt nach der Schlacht bei Dürnkrnt (26. August) noch vor Ablauf des Jahres nach Wien. Hier harrte seiner eine schwere, aber lohnende Aufgabe. Rudolf übertrug ihm die Rcichshanptmannschast (1281) über die dem Gegner Ottvkar II. abgerungenen Länder und belehnte am 27. December 1282 zu Augsburg Albrecht und-desscn Bruder Rudolf mit Oesterreich, Stcier- inark, Krain und der »'indischen Mark. Schon am I. Juni 1283 bestimmte der königliche Vater zu Rheinfclden, dass die Herrschaft über die genannten Länder bei Albrecht und seinen männlichen Nachkommen bleibe. Albrecht stand — er war 35 Jahre alt — in der Vollkraft des Mannes, als er die Alleinherrschaft in Oesterreich», s.w. antrat, nnd an der Leitung der Stammbesitzungen für eine Reihe von Jahren keinen wesentlichen Antheil nahm. Die seit dem Anssterbcn der Babenbergcr (1246) häufigen Herrschcrwechseln unterworfenen Ostlande des 5 Reiches nahmen seine volle Aufmerksamkeit nnd »»getheilte Kraft in Anspruch. Schwierigkeiten auf Schwierigkeiten hausten sich. Der neue Landesherr musste die Rechte und Besitzungen des Landes in harten Kämpfen gegen die Nachbar- fürsten, wie den Herzog von Baicr», den Erzdischof von Salzburg u. s. w., wahren und schützen. Und während er für den unversehrten Bestand seiner Lande stritt, wollten ihn die österreichischen und steierischen Ritter und die Wiener Bürger zur Anerkennung angemaßter und die Stellung des Fürsten schwer schädigender Rechte zwingen. Es ist hier nicht der Platz des weiteren zu schildern, wie sich Albrecht der äußeren und inneren Feinde erwehrte. Zu seiner Charakterisierung sei nur bemerkt, dass er die äußere» Feinde zur Herausgabe österreichischen Besitzes mit dem Schwerte in der Hand nöthigte. Den inneren Gegnern wich er nicht um eines Haares Breite, aber er ließ den niedergeworfenen rebellischen Unterthanen gegenüber Milde nnd Recht walten. So mussten die Bürger Wiens die Urkunden, die angemaßte Rechte enthielten, ausliefern und erhielten aus Albrechts Händen ein Stadtrecht (1296), das in gleicher Weise den Rechten des Fürsten und der Entwickelung der Stadt Rechnung trug. Die rebellischen Steicrer brachte er durch einen kühnen Zug über den Scmmeriug im Februar des Jahres 1292 zur Unterwerfung, aber er weigerte sich, den gefangenen Aufrührern das Leben zu nehmen, und erwies ihnen Wohlthaten, statt sie zu züchtigen. Albrecht war ein strenger Landcsfürst, aber gleichzeitig ein Freund der Ordnung, der die erworbenen Rechte anerkannte. Er war unnachgiebig gegen Rebellen, die sich ihm mit den Waffen in der Hand gegenüberstellten, aber 6 versöhnlich gegen die Niedergeworfenen, die wehrlos in seine Macht gegeben waren. In der nenen Heimat Oesterreich hatte sich Albrecht zum Herrscher herangebildet, der heilsame Strenge mit kluger Mäßigung, Thatkraft mit Umsicht vereinte. Persönliche Tüchtigkeit, die Machtfülle seines Hauses, sowie die Gepflogenheit in dem deutschen Reiche berechtigten ihn, nach dem Tode des Baters die Nachfolge auf dem deutschen Königsthrone anzustreben und zu erwarten. Als die Kurfürsten wider alles Herkommen einen Schattenköuig in der Person Adolfs von Nassau ( 5 . Mai 1292 ) wählten, zog sich Albrecht nnmuthsvoll nnd eilends vom Mittel- rheine in das Elsaß ( 14 . Mai) und nach Luzcrn ( 31 . Mai) und trat hier, als Herr der Stammbcsitzungcn des Habsburgischen Hauses, in die Rechte und Fußstapfcn des Baters ein. Sein Erscheinen in Obcrdcutschland und sein kraftvolles nnd kluges Auftreten erstickten den Widerstand, der sich in Zürich, in Luzcrn und an anderen Orten anlässlich der Wahl des Gegners zum Reichsobcrhaupte gegen seine Person regte, im Keime. Das alte und gute Verhältnis kehrte überall wieder. Auch Unterwaldcn und Schwyz erkannten Albrechts Herrscherrechtc ohne Widerstreben an. Erst im Jahre 1297 , als der Bruch zwischen Herzog Albrecht und König Adolf sich vollzog, näherten sich die Schwyzer im Vereine mit den reichsfrcien Urncrn dem Könige Adolf. Die Reichsunmittclbarkcit, die letzterer den Schwyzern auf ihre Bitten genehmigte, wurde nicht mehr beachtet, als Adolf in der Schlacht bei Göllheim ( 2 . Juli 1298 ) gegenüber Albrecht Thron und Leben verlor. Albrecht I. als bciitschrr iiöiiiz ( 1298 — 1308 ). 3. Drei Tage nach der Schlacht, die Albrecht die Reichskrone verschaffte, äußert er sich in einem Schreiben an den Bischof von Passau (5. Juli 1298): „Glücklich werden wir unter dem Schutze Dessen regieren, zu dessen Ruhm wir die Königswürde angenommen haben, um mit Hilfe unserer zeitlichen Gewalt die Gerechtigkeit und den Frieden zur Blüte zu bringen." Diese hochherzigen Worte enthalten seine Regicrungs- grundsützc, zu deren Durchführung er seine Macht, Einsicht und Thatkraft einsetzte. „Bei unserem Wunsche," spricht er am 7. Mai 1301, „unseren Unterthanen, gemäß der uns auferlegten Pflicht, Ordnung und Frieden zu sichern, haben wir manche Nacht schlaflos zugebracht, um allen Rcichsangehörigcn dauerhafte Ruhe zu verschaffen." „Allen Rcichsangehörigcn dauerhafte Ruhe zu verschaffen" — war zu Albrechts Zeiten eine schwierige Aufgabe. Recht und Ordnung wurden damals nicht bloß von den niederen Schichten der Gesellschaft verletzt. Die Reichsfürstcn ohne Unterschied des Standes, ob geistliche oder weltliche, und allen voran die Kurfürsten, vermeinten eine Vollmacht zu haben, „durch ungebührliche Zölle, Plünderung, Raub und Gewaltthätigkeiten jeglicher Art" die arbeitenden Volksclasscn, Bürger und Bauern, zu drücken. Albrecht erkannte diese Mge der Dinge klar, er wusste aber auch die Mittel, die znm Ziele führten. Eine seiner ersten Rcgicrnngsmaßrcgeln war, dass er in Nürnberg den 8 öffentlichen Frieden (paoom ^ensimlsm) verkündete (1298) und unter seinen Schutz nahm. Er bestellte Pfleger des Landfriedens, die mit bewaffneter Hand gegen die Friedensstörer einschreiten sollten, und ließ kein Mittel, weder Bitten noch Drohungen, unversucht, um denselben in allen Reichstheilen zur Durchführung zu bringen. Bezeichnend ist das Mahnschreiben an die Leute in Ostfrießland (10. Mai 1301), worin Albrecht zur Unterstützung der Landfricdenspfleger auffordert. „Ihr werdet mich," äußert sich der König, „alsdann, als wohl verdiente, stets willfährig finden, nach Eurem Wunsche Eure Freiheiten zu erhalten, zu erneuern und zu vermehren. Wenn ihr jedoch wider Erwarten unserem Auftrag und dem der Landsricdenspflcgcr zu gehorchen versäumt oder verweigert, so wisset, dass ihr euch gegen das Reich und Eure Freiheiten vergehet." Getreu seinen Worten, alle Unterthanen zu schützen, trat er der öffentlichen Meinung entgegen, und nahm sich der unglücklichen Juden an. Ein Mensch, namens Rindfleisch, zog als Wanderprcdiger im Lande umher, und forderte unter Ausstreuung von allerhand Lügen zur Ausrottung der Juden auf. Seiner Aufforderung wurde, namentlich in Franken, nur zu bereitwilligst entsprochen; zu Tausenden wurden die Armen hingeschlachtet, und die Peiniger und Schlächter derselben als fromme Eiferer betrachtet. Albrecht machte diesem Treiben ein Ende und nahm denjenigen, die den Auflauf gemacht, Leib und Gut. Ein in den Anschauungen seiner Zeit befangener Schriftsteller macht hiezu die Bemerkung: „O wer hat den argen ratt dem edlen Fürsten gegeben! Lahdcr! Ich besorg, daz darum Christus, deß Feind die Juden sind, hat hinez Im den bittcrlcichcn tod vcrhcngt, daß er von seinem eigen blnt (Anspielung aus die Ermordung durch den eigenen Neffen) alz icmcrlcich ward gctöttet." In planmäßiger und in der ausgiebigsten Weise wurde den Städten die Unterstützung des Königs zu Theil. Er sah mit seinem klaren Blicke, dass die Fürsten nur Sonderzwcckc verfolgen, und dass ihnen die allgemeine Wohlfahrt des Reiches gleichgiltig sei. Um den Friede» zur Blüte zu bringen und dauerhafte Ruhe zu schaffen, wie er in seinem Rcgicrungsprogrammc verkündete, musste das arbeitsame Bürgcrthum, dessen Gedeihen nur bei geordneten Zustünden möglich ist, ermuntert und gehoben und als die vcrlässlichste Stütze für die Rcichscinhcit und das Königthum verwendet werden. Vom Anbeginne seiner Regierung wandte er den Reichsstädten seine Gunst zu. Er milderte den Steuerdruck, der auf selbe lastete, er gestattete ungeachtet seiner wahrhaft frommen Gesinnung mehreren Städten, Klöster und Geistliche zur allgemeinen Stcuerpslicht heranzuziehen, er ist eifrigst bemüht, die Verkehrs- und Handelsstraßen zu öffnen. Gar bald erkannten die Kurfürsten, dass mit ihm ein Herrscher von bestimmten und klaren Grundsätzen zur Regierung gelangt, der die Verhältnisse und gesellschaftlichen Zustände auszunützen verstehe. Um die Festigung des Thrones zu hintertreiben und sich in der angemaßten Stellung zu behaupten, ließen sich die rheinischen Knr- sürstcn, die Erzbischöfc von Mainz, Trier und Köln und der Pfalzgraf am Rhein in eine förmliche Empörung ein (>301) zur Entthronung des Königs. Obwohl ein Feind der gewaltsamen Mittel und ein Freund der ruhigen Entwickelung, griff Albrecht zur Be- 10 wältigung der trotzigen Empörer zu den energischsten Maßregeln. Er entfesselte die Kräfte des Bürgerthumes. Die versammelten Stadteboten vom Rhein, Schwaben und Franken fordert er zur Abschlicßnng von Bündnissen aus, nm den Fürsten mit vereinten Kräften entgegen zu treten. In einem Schreiben an die Städte ( 7 . Mai 1301 ) verkündet er, dass alle ungebührlichen Zölle aufgehoben seien, und fordert gleichzeitig die Bürger aus, den Zvll- erhebcrn an ungesetzlichen Zvllstättcn Widerstand zu leisten. Noch nie hatte ein deutscher König so unumwunden die Partei des Bürgcrthnms ergriffen. Getragen von der Gunst und Unterstützung desselben, stürmte und brach er die Burgen seiner Feinde, und zwang einen nach dem anderen ( 1302 ), sich seiner Gnade zu überliefern. Der Preis, den sie für die Einsetzung in ihre Würden zahlen mussten, kam vornehmlich den Städten zu Gute. Alle Zölle, mit Ausnahme einiger von alter Zeit herrührender, wurden aufgehoben, die große Wasserstraße des Rheines dem Bcrkchre frei gemacht. Und wie in den Tagen der Gefahr, so erwies sich Albrecht auch im Glücke als Gönner und Förderer der städtischen Gemeinwesen. Zur Kräftigung derselben gestattete er denselben die Aufnahme von leibeigenen und unfreien Bauern, die ihren Herren entflohen, in die Städte wanderten und die Mauern derselben wacker vertheidigten. Er duldete es, dass am Lande ansässige und im Ab- hängigkeitsvcrhältnissc von einem Herrn lebende Leute das Stadtbürgcrrccht erhielten, und als Pfahlbürger mit ihrer Person und Habe in den Bürgcrvcrband aufgenommen wurden. Für Kaufleute aus Lübeck, die bei einem Schiffbruche ihrer Waaren beraubt worden waren, wandte er sich an 11 dcn König von Dänemark, indem er die Sicherheit des Verkehrs allenthalben zu Wasser und zu Land unter den Schutz der Staatsgewalt gestellt wissen wollte. Für Gefährdung desselben auf deutschem Boden hielt er sich als Reichsvberhaupt verantwortlich. Vcnctianische Kaufleute waren durch räuberische Reichsadclige beraubt worden. Auf deren Beschwerden hin verpflichtet sich Albrecht in einem Schreiben an den Dogen von Venedig ( 29 . März 1307 ), gesetzlichen Schadenersatz zu erwirken. Um seinen Unterthanen die Wohlthaten einer raschen und unparteilichen Rechtspflege zusichern, stand der für die Wahrung der Hcrrschcrrechte sonst eifrigst besorgte König nicht an, sich derselben gegebenen Falles zu entäußern. Der Bischof von Lüttich beschwerte sich über die Verschleppung der Urtheilssprüche von Seite der Schöffen in Lüttich und in anderen Frcistüdten des Gebietes. Albrecht gestattete ( 28 . August 1298 ) dem Bischof, die saumseligen Schöffen zu mahnen, und ermächtigte ihn mit „kaiserlicher, zu diesem Zwecke übertragener Vollmacht", die Schössen abzusetzen und andere geeignete an deren Stelle zu ernennen, falls sie trotzdem nach Ablauf von sechs Wochen den Urtheilsspruch nicht gefällt haben". Ein strenger und harter Herr erschien er nur den Fürsten und dem raubsüchtigen Adel. Nach der Niederwerfung der Empörung der rheinischen Kurfürsten war der Widerstand der Fürsten gebrochen, und sie mussten mit verhaltenem Grolle ansehen, wie Albrecht daran gieng, seine Hansmacht durch Erwerbung Böhmens nach dem Aus- sterben der Prcmyslidcn ( 1305 ) zu vergrößern, indem er seinen Sohn Rudolf mit diesem großen Reichslande belehnte ( 1306 ). Der Adel sah sich durch die kräftige Hand- 12 ha düng des Landfriedens gelähmt und verarmte, während dw Städte unter dem Schatze des Bönigs aufblühten. Seit den Zeiten Kaisers Friedrich II. hatte kein König ein solches Ansehen. Es war wieder ein Richter auf Erden, der sich der Armen und Schwachen annahm, und die Großen im Zaume hielt. Die Sicherheit der Straßen, die Freiheit des Verkehrs war seit langem nie so groß gewesen, denn es regierte ein König, der gefürchtet ward von den Großen und geehrt von dem Volke, namentlich den Bürgern. Der Hass der Großen bereitete ihm mitten in seinem Wirken ein plötzliches Ende. Als Werkzeug zur frevelhaften That wählten sie den Neffen und Mündel Albrechts, Johann. Gleich anderen seines Standes wünschte derselbe, ein lustiges, verschwenderisches Leben zu führen, und wollte zur Erlangung der Mittel hiezu in den Besitz der väterlichen Güter treten. Der Oheim und Vormund behandelte den kaum 18jährigen Jüngling in der liebevollsten Weise, und versprach ihm alles, was ihm gehöre, zu geben. Mit der Ucbcrgabe der väterlichen Güter hielt er wegen der Jugend des Mündels zurück. Der von Genossen bcthörte und aufgereizte junge Mann fasste den Plan, Albrecht zu ermorden, und fand au gleichgearteten, verkommenen Rittern Verbündete. Albrecht feierte als König mit Vorliebe das Osterfest aus dem heimatlichen schweizerischen Boden. Für das Jahr 1308 sollte dies in Gegenwart zahlreicher Herren und Prälaten geschehen. Auch die Königin wurde erwartet. In der heitersten Stimmung weilte der König am 1. Mai 1308 auf dem Schlosse Baden im Aargau und behandelte beim Mahle seinen Neffen, vor dem er gewarnt war, mit väterlicher Liebe, ohne nur den geringsten Verdacht in sich aufkommen zu lassen. Albrecht ritt der Königin entgegen. Auf einer Fähre übersetzte er die Reuß. In seinem Gefolge bei der Uebcr- fahrt waren Johann und seine Mitverschwornen. Am jenseitige» Ufer angekommen, erschlugen sie den König, dem keiner der am andern Ufer weilenden Getreuen zu Hilfe kommen konnte. Diese ruchlose Frevelthat war ein nationales Unglück, und wurde als solches schon von den zeitgenössischen Geschichtschreibern angesehen. Ein Mönch von Zwettl nennt Albrecht „einen Mann, der auf Gott vertraute und in vielen Lagen von wahrhaft bewunderungswürdiger Mannhaftigkeit war"; er schildert ihn als einen Herrscher, „der nur allzusehr seine eigene Person den Mitmenschen anvertraute". Der gleichzeitige Geschichtschreiber von Hciligcnkreuz stimmt in dieses Urtheil in folgender Weise ein: „An Albrecht konntest Du schauen einen tapfern und mächtigen Herrn, der persönlich tüchtig war nnd im Wafscnhandwcrkc sich bewahrte, wo immer er gegen die Söhne der Ungerechtigkeit anstürmte." Geradezu ergreifend sind die Worte des steierischen Reim- chronisten über die Tugenden Albrechts. Er nimmt an mehreren Stellen seiner umfangreichen gereimten Chronik Anlass, sich über dessen Charakter, zu äußer». Namentlich rühmt er an ihm vier Tugenden: Keuschheit, Nachsicht, Versöhnlichkeit und Zucht. Diese waren an ihm so hervorragend, „dass er in den drei ersteren die Fehler Davids, Friedrichs II. und Philipps IV. vermied, in der vierten den König Arthur erreichte". Seine Selbstbeherrschung war so groß, „daß er niemals etwas drohend oder im Uebcrmuthe gethan hat". Er war cin Mann, „der halten, lassen und verschweigen konnte bis znr Stunde, da es zu handeln sich fügte. Albrechts Charakter war fest wie ein Diamant". Und in ähnlichem Sinne schreiben sämmtliche Zeitgenossen, die Albrechts Thun und Handeln schildern. Wenn einer oder der andere derselben an ihm etwas zu rügen findet, so ist es vornehmlich dessen Eintreten für die verfolgten, gehetzten Juden, das die frommen und befangenen Mönche dieser Zeit nicht zu würdigen vermochten. 4 . Und aus diesem bürgcrfreundlichen, „nachsichtigen, die Gerechtigkeit liebenden und Mitmenschen nur allzusehr vertrauenden" Monarchen ruhte ein Schatten, der alle Eigenschaften und Handlungen desselben zu verdunkeln geeignet war. Wir brauchen nur an das Verfahren Albrechts gegen die biederen Landleute von Schwhz, Uri und Untcrwalden zu erinnern, wie es uns in der Kinderstube erzählt wurde, und wie wir es in Geschichtsbüchern vielfach gelesen haben, und jeder Leser wird uns entgegnen, Albrecht war ein grausamer, harter Mann, der in boshafter Weise und durch Ränke aller Art das arme Volk der Hirten zur Verzweiflung trieb und zum Ausstände reizte. Und wie könnte es auch anders sein? Wir alle haben diesen Erzählungen mit Spannung gelauscht und für die Biedermänner der Schweiz die herzlichste Theilnahme gefühlt. Jeder von uns hat für das Leben Teils, des Vaters und Sohnes, gezittert, und über den Meisterschuss sich herzlich gefreut. Unsere kindlichen Herzen haben aufgejubelt, als der kühne Sprung vom Steuer des Schiffes auf die Felsplatte den Schützen seinen Häschern 15 1 ' und des Kerkers feuchter Finsternis entführte, und ihn dem Richte der Sonne und dem Balsamstrome der Lüfte zurückgab. Doch lassen wir die Erzählungen in kurzen Abrissen nochmals vorüberziehen, wie sie uns in ausführlicher , Weise und in der treuherzigsten Form von einem Gcschicht- schrcibcr des 16. Jahrhunderts, namens Gilg Tschudi, mitgetheilt werden. Gilg t!sll>»i>is Lcritht «oil der CMchnig Lrr Lidlskiiolskiislliiist. 5. Die Bewohner der Waldstätte, Schwyz, Uri und Unterwaldcn, entsprossen einem nordischen Volksstammc, und erkannten die Herrschaft des deutschen Reiches an, unter der Bedingung, dass ihnen ihre Rechte und Freiheiten belassen werden. Die drei Länder standen durch Bündnisse, die alle zehn Jahre erneuert wurden, miteinander in Verbindung. . Sie genossen Ruhe und Unabhängigkeit bis in die ^ Rcgicrungszeit Königs Albrecht I. Dieser wünschte, die Waldstätte unter die Herrschaft Oesterreichs zu bringen, und bestätigte ihre Freiheiten nicht. Die Botschaften, die sie des ocftercn an das Hoflagcr absandten, wurden unter nichtigen Ausflüchten entweder nicht vor den König gelassen oder mit ihren Bitten rundweg abgewiesen. Sie hatten an Albrecht wegen ihrer Reichstreuc einen ungnädigen König. Im Jahre 1304 bestellt er ihnen Landvögte, die im Lande wohnen sollten, um das Bolk fortwährend streng zu überwachen. Ueber Uri und Schwyz wurde Gcssler, über Obwalden Beringcr von Landcnbcrg und über Nid- ^ Waiden Wvlfcnschicßcn gesetzt. Alle drei gehören nicht I 16 dcm hohen Adel an und überbieten sich in Ausschreitungen gegen die Landlcntc. Der von Wvlscnschiesicn, der auf der Feste Rotzberg hauste, reitet im Herbste des Jahres 1806 das Stanscr Thal hinauf ins Kloster Engclbcrg. Auf der Heimkehr erblickt er die Frau eines frommen Sandmannes, Conrad von Baumgarten genannt, „der auf Alzellen saß". Die Frau arbeitete auf dem Felde, während der Ehegemahl im Walde Holz fällte. Der Vogt beschick sie ins Hans, ließ sich ein Bad bereiten und verlangte Ungebührliches von ihr. Die gcäustigte Frau eilt zu ihrem Manne, und dieser erschlug mit der Axt, wie er aus dcm Walde kam, den Buben. Baumgarten flüchtet sich nach Uri. Es wird ihm nicht viel nachgejagt, da die Brüder des Erschlagenen und der benachbarte Vogt, Landenbcrg, sich der Schandthat schämen, die der Amtmann hat vollbringen wollen- Landenbcrg, der auf der Bnrg Tarnen in Obwaldcn seinen Wohnsitz hatte, trieb es nicht viel besser. Ob dcm Kern- wald war ein weiser, verständiger, ehrbarer Landmann, der hieß Heinrich von Melchthal (Heinrich von der Halden). „Er war allwcgs handlich daran," wenn es galt, „dass man bei des Landes Freiheiten bleibe. Deswegen zürnte ihm der Laudvogt. Wegen eines kleinen Vergehens, dessen sich sein Sohn Arnold von Melchthal schuldig gemacht, ließ er dem Alten das beste Paar Ochsen aus dem Pfluge spannen und wegnehmen (1307). „Die Bauern sollten den Pflug selbst ziehen," bedeutete der Diener des Vogtes dem schwer gestraften Ehrenmann. In dem jnngcn Melchthal wallte das Blut auf, er schlug mit dem Stocke den Diener auf die Hand, dass ein Finger brach, und wurde flüchtig nach Uri. Der Landenbergcr lässt den Vater fordern, dass er ihm den Sohn zur Stelle schaffe. Und da der alte Mann „mit 17 Wahrheit schwört, er habe vom Flüchtling keine Stunde," lässt er durch Folterknechte ihm beide Augen ausslcchcn, Nicht minder hart verfuhr Gessler in Uri und Schwyz. Er führte bei Altdorf, auf dem Gebiete von Uri und an der Grenze von Schwyz, eine Feste auf und bestimmte für selbe den Namen „Zwing-Uri". Den darob unwilligen "andleutcn drohte er, „er wolle sie so weich und zahm machen, dass man sie um einen Finger winden könne". Am St. Jakobstage ( 25 . Juli 1307 ), dem größten Festtage des Händchens, ließ er eine Stange aufrichten und selbe mit einem Hute schmücken. Bei Strafe an Leib und Gut gebot er, dass jeder Vorübergehende durch Neigen und durch Abnehmen des Barettes dem Hute Ehre erweise, als vb der König selbst es wäre. In der Zeit, als Gessler auf solche Weise die Urner höhnte, ritt er durch das Land Schwyz nach seiner Burg Küßnacht. Der Weg führte ihn über Steinen. Hier hatte Werner Stauffachcr an der Brücke ein neues Haus, mit bunten Wappenschildern dicht bemalt. Als der Landvogt vor das Haus kam, hielt er an, uud fragte Stauffachcr, wessen das Haus sei. „Dies Haus, Herr- Vogt, ist meines Herrn des Königs und eures und mein Lehen", antwortete schnell besonnen Werner Stauffachcr. Gessler sprach: „Ich bin Regent im Lande an Kaisers Statt, und will nicht, dass der Bauer Häuser baue auf seine eigene Hand und also frei hinlebe, als ob er Herr wär' in dem Lande. Ich werd' mich unterstehen, euch das zu wehren." Diese Rede scheuchte den Biedermann aus seiner Ruhe auf. Seine Frau, gar weise und sinnreich, drängt den finsterem Trübsinne hingegebenen Mann, bis er ihr die Ursache des Grames eröffnet. Sie ist rasch entschlossen und überredet ihren Gemahl, mit achtbaren Leuten in Unterwalden und im Urncr kchud still zu Rathe zu gehen, wie mau des Druckes sich entledigen könnte. Stauffacher fährt nach Uri und theilt den'Rath seiner Frau dem hochgeachteten Walther Fürst mit. Das Treiben Gesslcrs hatte auch hier allgemeinen Unwillen und allgemeine Erbitterung hervorgerufen, und man ward bald einig, dass man der Landes- feindc mnthig sich erwehren soll. In den Plan wird auch der aus Nidwalden flüchtige Arnold Melchthal eingeweiht. Die drei, Walther Fürst von Uri, Werner Stauffacher von Schwyz, Arnold Melchthal von Nidwalden schwören sich zu, Leib und Leben für die Wiedergewinnung der Freiheit und die Vertreibung der Vögte daranzusetzen. Dem Bunde trat sofort Conrad von Baumgartcn aus Obwalden bei. Dies geschah im Herbste des Jahres 1307 im Hause Walther Fürsts in Uri. Stauffacher fuhr nach Schwyz, Arnold Melchthal und Eonrad Baumgartcn gicngcn auf geheimen Schlichen und Fclscnsteigen in die Thaler Unterwaldens, um für den Bund Anhänger zu werben. Die andauernde Grausamkeit der Vögte führte viel Volk und Edelleute dem Bunde zu. Es wurde der 8. November (1307) zu einer nächtlichen Besprechung der endlichen Maßregeln angesetzt. Am Rütli, einer einsamen Wiese, wo die Landmark von Uri und Unterwalden zusammengrcnzen, und der leichte Kahn die Schwyzcr bald herübcrtrügt, kommen in mitternächtlicher Stunde Walther Fürst, Werner Stauffacher und Arnold Melchthal, jeder in Begleitung von neun Landesgenosscn, zu einer Tag fahrt zum zweiten Male zusammen. Nach reiflicher Berathung wird der Neujahrstag des Jahres 1308 zur gleichzeitigen Erhebung in den drei Waldstätten bestimmt. Die Burgen sollen durch List und Gewalt genommen, durch Feuer auf den Bergen der Landsturm 19 — aufgeboten und die Vögte außer Landes geschafft werden. Keinem derselben und auch nicht ihren Dienern soll aus Kcben gegangen werden, es sei denn, dass sie mit Gewalt sich widersetzen. Letzteres war vornehmlich von Gessler zu befürchten. Ihn ereilte jedoch das Geschick vor dem allgemeinen Ausstände. In Uri lebte ein frommer Landmann, Wilhelm Teil genannt, der auch am Rütli-Bnndc bctheiligt war. An einem Tage des Wintcrmonates (19. November) gieng derselbe an der von Gessler aufgesteckten Stange vorüber, ohne dem Hute die Ehrfurcht zu bezeigen. Dem Landvogte wird dies angezeigt, er lässt nächsten Tages den Tcll vor sich kommen und fragt ihn, warum er seinen Befehlen nicht gehorche. Tcll erwidert: „Es ist von ungefähr, nicht aus Verachtung Eurer geschehen, wär' ich besonnen, hieß icki nicht der Tcll." Darauf der Vogt: „Du bist ein Meister auf der Armbrust, mau sagt, dass du den Apfel triffst vom Baume auf hundert Schritt, so wirst du deine Kunst vor mir bewähren." Tcll hatte hübsche Kinder, die ließ der bösartige Vogt holen. Als sie gekommen waren, fragte er, welches ihm das liebste sei. Der Tell antwortete: „Gnädiger Herr, sie sind mir alle gleich liebe Kinder." „Nun gut," sagte Gessler. „nimm die Armbrust, und mach' dich fertig, einen Apfel vom Kopfe eines deiner Kinder zu schießen. Triffst du ihn nicht des ersten Schusses, so kostet es dich das Leben." Umsonst sind alle Bitten und Vorstellungen TellS, das ungeheuerliche Ansinnen abzulehnen. Der Vogt drohte, im Weigerungsfälle müsse der Vater und das Kind sterben. In der Verzweiflung schoss der Vater den Apfel vom Haupte des sechsjährigen Kindes. 2 * 20 Der Landvogt, der den Schützen kaltblütig beim Schusse beobachtete, hatte bemerkt, dass er einen zweiten Pfeil ins Goller gesteckt, und fragte, was er mit diesem Pfeile gemeint habe. Tell wählte Ausflüchte. Diese nahm Gessler nicht hin und sprach: „Sag' mir die Wahrheit frisch und fröhlich, Tell; was es auch sei, dein Leben sich'r ich dir. Wozu der zweite Pfeil?" „Wohlan denn," erwiderte der Schütze, „da ihr mich des Lebens habt gesichert, so will ich Euch die Wahrheit sagen. Hätte mir der Schuss gefehlt, so wollte ich mit dem zweiten Pfeile Euch . . . erschießen." Dieses kühne Wort war Anlass genug, den Tell zu fesseln und in die Feste Küßnacht abzuführen, wo weder Mond noch Sonne ihn bcscheinen und der Kerker ihm ein anderes Grab werden sollte. Die Knechte bringen den Gefesselten in einen Nachen, sein.Schicßzeug legen sie aus das Hintertheil des Fahrzeuges. Gessler fuhr mit, er wollte nach Brunnen fahren, und darnach durch Schwyz nach Küßnacht. Sie fuhren von Flüclen den See hinab bis zum Axcn. Da überfiel sie ein furchtbares Ungewitter, dass alle Ruderer fürchteten, sie müssten elend ertrinken. Nun war Tell ein starker Mann und wusste auch ein Schiff zu steuern. Auf den Rath eines Dieners ließ der Vogt ihm die Bande abnehmen, damit er das Steuer lenke und aus dein Sturme helfe. Als sie zur Platte kamen, die seither den Namen „Tellcnplatte" behalten, rief Tell die Ruderer an, handlich zuzugreifen, kämen sie vor der Felsenplatte vorbei, sei das Aergste überstanden. Frisch rudernd wird selbe bald erreicht. Da schwingt er den Nachen hin, fasst sein Schicßzeug, springt auf den Felsvorsprung und stößt das Schiff in den tobenden See hinaus. Darauf eilt er durch die Berge 21 des Landes Schwyz bis zur hohlen Gasse bei Küßnacht, durch welche der Landvogt kommen musste, wenn ihn der rasende See verschonte. Hier lauert er hinter einem Gesträuche. Der Landvogt, der dem Sturme entronnen, landete in Brunnen und ritt mit den Genügen durchs Schwyzcr ('and. Neue Anschläge gegen Dell seiner Umgebung laut mittheilend, so dass selbe Tell von seinem Verstecke aus hören konnte, traf ihn der Pscil des Schützen, dass er von dem Pferde siel und allsoglcich todt war. Nach vollbrachter That kehrt Tell eilends über Steinen, wo er dem Stauf- facher berichtet, nach Brunnen und lasst sich nach Uri hinüberfahren. Er hielt sich verborgen; aber seine That wurde sofort den Eidgenossen in allen drei Landen zu Wissen gethan. Der König, in den Niederlanden beschäftigt, griff nicht ein, und so warteten die Eidgenossen, der Verabredung am Rütli gemäß, ruhig nach der Ermordung Gesslers (20. November) Ncusahr ab, um an diesem Tage allgemein loszuschlagen. Genau in der Weise, wie man es am Rütli voraus bestimmt hatte, vollzog sich am Ncujahrstage ( 1308 ) die Befreiung der drei Länder. In Rotzberg, der Feste Nidwaldens, waren die Eidgenossen schon in den ersten Stunden des neuen Jahres Herren der Burg. Einer, der auch am Rütli mitgeschworen, wurde um Mitternacht von einer Dienstmagd des Schlosses an einem Seile zu einem Fenster hineingezogen. Er band hierauf das Seil an einen Fensterpfcilcr und lies; es auf die Erde nieder. An dem Seile kletterten zwanzig der Mitvcrschwornen, einer nach dem andern, hinauf. Sie überraschten die Schlossbcwohner im Schlafe und nahmen den Vogt, seine Knechte und das Gesinde gefangen. Bis zur Mittagsstunde wurde niemand zum Schlossthorc Hinausgelassen, damit der Borfall in den andern Thälern nicht bekannt würde, bevor dort die Festen gefallen wären. Tarnen, die Zwingburg Obwaldcns, fiel in den Morgenstunden des jungen Jahres. Zwanzig Eidgenossen brachten der Gewohnheit gemäß am Neujahrstage Geschenke in das Schloss des Vogtes. Sie hatten Speercisen verborgen, die sie an ihren Stöcken befestigen konnten. Der. Landenberg, der eben in die Kirche gierig, freute sich über die Beschcernng und ließ sie ahnungslos ins Schloss ziehen. In die Burg eingelassen, ließen sie ein Horn blasen. Die Eisen werden auf die Stöcke gepflanzt, und dreißig andere Bundesgenossen, die sich mittlerweile gut bewaffnet in einem Erleuholzc versteckt gehalten, stürmen in das Schloss. Die Insassen wurden gefangen genommen und sofort die Zerstörung der Burg begonnen. Der pandvvgt entwich aus der Kirche über Alpnnch nach Lnzern. Man ließ ihn unbehelligt entfliehen und schickte desselben Weges die Knechte und Diener unversehrt nach- In Uri wurde die im Bau begriffene Altdorfer Feste, in Schwhz von Stausfachcr und den Scinigcn die Burg stowerz genommen und gebrochen. Von Berg zn Berg lodern die Feucrsäulcn, die leuchtenden Signale der errungenen Freiheit. Als König Albrecht vernahm, wie man seine Vögte verjagt, so wollte er mit Hccresmacht gegen sie anrücken. In den Vorbereitungen zum Rachczug trifft ihn der Mordstahl des nah' verwandten Meuchelmörders. Die Eidgenossen erneuern den am Rütli beschwornen Bund „und brechen mit der reinen Hand des blutigen Frevels segensvolle Frucht". In dieser Weise berichtet uns Tschndi und nach ihm spätere Schriftsteller die Entstehung der schweizerischen Eidgenossenschafb König Albrecht kommt dabei schlecht weg, denn er ist ja der Urheber aller der Leiden und Drangsale, denen das arme Volk ausgesetzt ist. Ein solches Borgehen steht aber, wie wir oben gezeigt haben, im schneidendsten Gegensatze zu Albrechts Charakter und seinen anderen Regierungshandlungen. Es erwächst uns darum die gebieterische Pflicht, Umschau zu halten auf die Gewährsmänner von Tschudis Erzählungen. 6 . Bei der Prüfung der Gewährsmänner eines Ereignisses geht der Geschichtschreiber in ähnlicher Weise vor, wie der Richter beim Bcwcisverfahrcn. Ein wichtiges Beweismittel sind dem Geschichtschreiber wie dem Richter die Aussagen der Zeugen, nur mit dem Unterschiede, dass der letztere in der stieget in der glücklichen Lage ist, die Zeugen leibhaft vorzurufen und abzufragen, wahrend der erstere mit den schriftlichen Auszeichnungen verstorbener Zeugen sich begnügen und über den Wert ihrer Aussagen durch sorgfältiges Studium sich vergewissern muss. Der Geschichtschreiber wie der Richter misst hinwiederum nur dem Zeugen Glauben bei, derber Zeit und dem Orte der Begebenheit so nahe stand, dass er entweder aus eigener Anschauung oder durch Vermittlung von Augenzeugen von derselben etwas wissen konnte. Der Geschichtschreiber wie der Richter fasst ferner den Charakter des Zeugen, dessen Urtheilsfähigkeit und Unbefangenheit ins Auge, und lässt sich nicht durch Phrasen und Schönrednerei täuschen. Der Richter verzichtet auf den Eid des parteiischen, befangenen Zeugen, 24 der Geschichtschreiber nimmt dessen Aussagen mit dem größten Misstraucn hin. Der Richter ruft den Mann, der weder aus eigener Anschauung noch durch andere von einer That etwas wissen kann, nicht als Zeugen vor, der Geschichtschreiber betrachtet dessen Aussage als seine oder anderer Leute Erfindung. Wenn wir nach diesen Gesichtspunkten daran gehen, die Aussagen der Zeugen über die Entstehung der Eidgenossenschaft, wie sie Tschudi schildert, vorzuführen, so müssen wir uns gegenwärtig halten, dass die Thaten der Tyrannen und der Helden beinahe unterschiedslos in die zweite Hälfte des Jahres 1307 (25. Juli 1307 bis 1. Jänner 1308) fallen. Der erste Zeuge, dessenAnssagen wir über dieEntstehung der Eidgenossenschaft anhören wollen, ist der Geschichtschreiber und Franciscaner Johann von Winterthur. Er war aus Winterthur gebürtig und sah mit eigenen Augen, als Knabe, das im Jahre 1315 aus der Schlacht am Mvrgarteu zurückkehrende Heer Herzogs Leopold. In seinem Werke, das er 1340 schrieb, überliefert uns der Franciscaner, der aus dem niederen Volke stammte und unter diesem fortwährend lebte, keine Hvfgchcimnisse, aber er schildert getreulich, wys in den niederen Ständen gefühlt, gewünscht und erzählt wird. Die Aussage dieses Zeitgenossen und nächsten Nachbars über unsere Begebenheit ist folgende: „Im Jahre 1315 entzog sich das Bauernvolk in den Schwyzer Thälern, vertrauend auf den Schutz seiner Berge und die sehr festen Verschanzunge», der Botmäßigkeit, den Abgaben und den gewohnten Diensten, die es dem Herzoge Leopold schuldig war." Von Vögten und deren Bedrückungen, vom Rütli- bunde, vom Teil, von der Brechung der Frohnfcsten 25 berichtet dieser Zeuge kein Wort. Er hat darüber auch nichts gehört, denn er berichtet aus dem Leben des Volkes sogar das, was er „als öffentliche Meinung und Gerücht" vernommen hat. Ein Zeuge ganz anderer Art ist Johann, Abt von Vietring bei Klag enfurt. Er war gleichfalls ein Zeitgenosse und hegt, obwohl dem habsburgischcn Hause sehr ergeben, Sympathie für das Schwyzer Volk, „das inmitten seiner Berge frei war von jeglichem Herrcnjochc, den Gebrauch der Waffen nicht kannte, und sich ausschließlich dem Leben des Landmanns und Hirten hingab". Er ist unparteiisch und vorurtheilslos. Seine Aussage über unsere Begebenheit lautet: „Herzog Leopold hoffte, die Schwyzer zu unterwerfen. Aber entschlossen, ihre Freiheit zu vertheidigen, und mit den ihnen benachbarten Bergbewohnern durch ein Bündnis vereint, erwarteten sie den Feind, überraschten ihn und schlugen ihn aufs Haupt." Also auch dieser Mann, der einer der uuterrichtetstcn Männer seiner Zeit ist, lässt unsere Neugierde unbefriedigt. Wir hören von ihm nichts von Teil, von Vögten und deren Treiben und schlicßliche Vertreibung. Und gleich diesen zwei, nach ihrer Lebensstellung und Weltanffassung so verschiedenen Zeugen, beobachten noch zwei weitere Zeitgenossen, Mathias von Ncucn- burg in Breisgau und der unbekannte Verfasser einer Züricher Chronik, Stillschweigen über die in Frage stehenden Ereignisse. Beide sind Zeitgenossen, beide leben dem Schauplatze der Ereignisse in unmittelbarer Nähe, beide erwähnen und beschreiben die Schlacht am Morgartcn. Aber weder der Ncucuburger noch der Züricher Geschichtschreiber haben ein Ohr für die Leiden und Drangsale, sowie für die Helden und Heldenthaten des Schwyzer Volkes. Sie berichten nichts von Tclls Abenteuern, obwohl beide Anekdoten mit Vorliebe behandeln; sie schweigen von Thaten, die, wie der Apfclschuss, die Erschlagung Wolfenschießens n. s. w. nach ihrer Natur von Mund zu Mund sich weiterverbreitet und allenthalben ein lautes Echo gefunden hätten. Auf die Vernehmung anderer Zeitgenossen müssen wir Verzicht leisten, da nach diesen vier Männern ein volles Jahrhundert kein Geschichtschreiber über diesen Gegenstand sich äußert. Erst 1420 nimmt der Stadtschrciber von Bern, Conrad Justinger, in seine Chronik der Stadt Bern wieder einen Bericht über die Waldstätte auf. Sein Bericht über die Vorgänge bei der Befreiung der Eidgenossen ergeht sich in allgemeinen Ausdrücken: „Nun war die Sache des Krieges, dass die Herrschaft und ihre Vögte und Amtleute, welche sie in den Ländern hatte, über die rechten Dienste hinaus neue Rechte und neue Fünde suchten; auch benahmen sich die Amtleute gar freventlich gegen fromme Leute, Weiber, Töchter und Jungfrauen, und wollten ihren Mnthwillen mit Gewalt treibe n." Der Berner Stadtschreiber weiß somit ein volles Jahrhundert nach unserer Begebenheit nur von „neuen Fünden" und frechen Handlungen der Amtleute „gegen fromme Leute und Frauen" zu berichten. Die Namen der Vögte und deren Thaten, sowie einen Tell nennt er ebensowenig, wie die Zeitgenossen. Wir können aber von ihm, der als Berner Bürger österreichisch feindlich ist, und der in den drei Thälern eingehende Erkundigungen einzog, behaupten, dass er keine Unthaten und Helde n- 27 thaten berichtete, weil man solche in den Waldstättcn nicht wusste und nicht erzählte. Erst den Geschichtschreibern, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts lebten und schrieben, war es vorbehalten, die Namen und Handlungen Einzelner in die Erzählung Anzuflechten, und den Namen „T e l l" in die Geschichte einzuführen. Anfangs treten sie mit Zurückhaltung auf, aber gegen Ende des Jahrhunderts, also volle zwei Jahrhunderte nach unserer Begebenheit, werden ihre Angaben umständlicher, und mit Namen der Personen und Details der Handlungen wird nicht gespart. Die Chronik des Archivs von Obwalden (das Weiße Buch), um 1470 niedergeschrieben, enthält alle wesentlichen Züge und Angaben der oben angeführten Tschudischcn Erzählung. Wir hören hier von Landenbcrg und Melchthal, vom gewaltthätigen Herrn und der Frau des Biedermanns von Alzcllcn, von Gessler, Stausfacher und Tell, von dem Rütlibnndc, und der Brechung der Herrenhäuser. Mit einem Worte die ganz und gar unb e- glaubigte Erzählung entwickelt sich im 15 . Jahrhundert, und hat zu Beginn des 16 . Jahrhunderts die Gestalt einer Ueberlieferung angenommen. Diese Tradition und der Tell-Cultus stehen in voller Blüte, sie laufen aber Gefahr, auf den Schwingen der Phantasie sich zu verirren, irdischen Menschen unmögliche Leistungen zuzuschreiben und sich in Widersprüche zu verwickeln. Die flüssige Tradition in feste Formen gebracht und derselben durch Ausgleichung der Widersprüche den Charakter der geschichtlichen Wahrscheinlichkeit verliehen zu haben, das war die Arbeit Tschudis. Der frische, treuherzige und vvlksthümliche Ton der Darstellung bürgerte seine Erzählung in jede schweizerische Familie ein. Das Schweizer Volk nahm die vorgeführten Personen, vor allem den Tell, als Nationalhclden in sein Herz auf, und wies Angriffe auf die geschichtliche Realität dieser Gestalten zwar nicht in gründlicher und wissenschaftlicher, aber in greifbarer und höchst wirksamer Weise zurück. Eine Schrift, unter dem Titel „Wilhelm Tell, ein Märchen", 1760 vom Pfarrer Freudenberger im Cantone Bern veröffentlicht, wurde in Uri von Hcnkershand verbrannt, und sämmtliche Cantone der Schweiz bezeugten über selbe ihr Misssallen. Zum Höhne auf diese kecken Angriffe verherrlichte das Schweizer Volk den Landeshelden in Liedern, widmete ihm Epigramme und Denkmünzen, weihte ihm Kapellen und hielt ihm zu Ehren kirchliche Feiertage ab. Die Energie und der Enthusiasmus des Volkes verfehlte seine Wirkung nicht, und man wollte aus den Kapellen, Epigrammen und Liedern Beweise für die geschichtliche Realität Tells u. s. w. herleiten. D>e eingehendste Prüfung liefert aber den Nachweis, dass diese Denkmäler*) beinahe unterschiedslos im 16. Jahrhundert oder zürn frühesten in einer Zeit entstanden, als die Erzählungen der späteren Geschichtschreiber bereits in aller Munde lebten. *) Eines der ältesten Denkmäler dieser Art ist: Ein hllpsch Lied vom Ursprung der Eidgnoschaft und dem ersten Ehdtgnossen Wilhelm Theil genannt. Das Gedicht entstand nach dem Kenner und Erforscher deutscher Volkslieder, Lisienkron, im Jahre 1477. Wir sichren daraus die Apfel- schuss-Scene an, zum Beweise, wie weit die Mundart des Liedes von dem Mittelhochdeutschen abweicht: Bei aller Achtung vor dem ehrwürdigen Volksglauben, mit diesen Zeugnissen für die romanhaften Ereignisse konnten und durften die Geschichtsforscher sich nicht begnügen. Sie sahen sich veranlasst, der Entstehung der Eidgenossenschaft anderHandvon Urkunden, der untrüglichsten Quelle, nachzugehen. Letztere bilden für den Richter wie für den Geschichtsforscher das sicherste Beweismittel, und es hieße auf historisches Wissen, auf ein fassliches juridisches Beweismittel verzichten, wenn man den echten Urkunden die Beweiskraft absprechen würde. Die Urkunden zur Geschichte der eidgenössischen Bünde liegen uns vor, und, gestützt auf dieselben, haben namhafte Geschichtsforscher, und darunter eine stattliche Zahl Schweizer, die Geschichte über die Entwicklung des Schweizer Freistaates aufgebaut. Diesen wollen wir folgen, Der landvogt sprach zu Wilhelm Dell: „nun läg, dass dir die kaust nit fcl „and vermin miii red gar eben: „lrifsta in nit am ersten schätz, „sürwar es bringt dir kleinen nutz „und kostet dich din leben." Do bat er got lag nnd nacht, dass er den epsel zum ersten traf, es kond si scr vcrdriessen! das glück hat er von gotcs kraft, dass er von ganzer Meisterschaft so höflich konde schießen. Alsbald er den ersten schntz hat gtan, ein pfil hat er in sin göller getan: „het ich min kind erschossen, „so hat ich das in minem mnt, „ich sag dir für die ivarheit gut, „ich wölt dich han erschossen!" 30 und, gleich ihnen, es uns nicht verdrießen lassen, die Geschichte der drei Waldrantone von der ersten Ansicdlung, die getänschlos und ohne jede Gewaltthat vor sich gieng, bis zu den Frcihcitskümpfcn zu verfolgen, die den Ruf ihrer Tapferkeit über Europa trugen. Ursprung der schweizerischen Eidgenossenschaft. Zweiter Theil. tlir ÄInIWttc bis Albrecht I. 1 . Auf die Thäter von Schwyz, Uri und Unterwaldcn, die in den tief gebetteten und vielfach gebuchteten Bier- waldstätter See münden, fällt erst spät der Lichtstrahl der Geschichte. Weder die Helvetier noch ihre Ucberwinder, die Römer, haben sich in die abgelegenen Hochgcbirgsthäler der Mnotta, der Reuß und der Aa zu bleibender Niederlassung vorgewagt. Den Römern, diesen kühnen Straßenbauern. erschien der Gebirgsstock des St. Gotthard unzugänglich. Die hohen Gletscher des Titlis und des Tödi, die steilen Felsen der Mythen, die Unwcgsamkcit der Thäler, die undurchdringlichen Wälder der Gegend bewogen die Römer, auf weiten Umwegen ihre Heerstraßen zum Rheinc einerseits in der Richtung auf Basel, andererseits in der Richtung nach dem Bodcnscc anzulegen. Erst dem germanischen Volksstammc der Ala- manncn, dem beim Zusammenstürze des römischen Weltreiches im fünften Jahrhunderte n. Chr. der östliche Theil der Schweiz zufiel, war es vorbehalten, diese abgeschiedenen Thäler zu Wohnstütten für Menschen umzuwandeln. Aber es dauerte lange, bis ihre Vorposten in diese Gegenden vorgeschoben waren. Denn während die Ala- mannen schon zu Beginn des fünften Jahrhunderts den Rhein, vom Bodensce bis Basel, trotz der zahlreichen römischen Castclle auf allen Punkten überschritten und sich am linken Rheinufcr eine neue Heimat gründeten, haben sie hier vor dem neunten Jahrhundert keine Niederlassung von Bedeutung angelegt. Diese Gegend blieb bis ins neunte Jahrhundert „Waldstätte". Die Regierung Karls des Großen (752—8l4), der der Urbarmachung des unangebauten Landes eine besondere Sorgfalt zuwandte und selbe den geistlichen und weltlichen Großen angelegentlichst anempfahl, äußerte ihre segensreiche Wirksamkeit auch in diesem der menschlichen Cultur abgewandten Landcstheile. Unter Aneiferung und unter Mitwirkung des Königs dringen gegen Ende der Regierung des großen Herrschers die Alamannen in diese Gegenden vor und beginnen die Stätte des Waldes um so eifriger urbar zu machen, je mehr der fruchtbare und dem Anbaue günstige Boden zu mangeln anfieng. Gerade letzteres war der Grund, dass unternehmungslustige freie Männer, einzeln und in Abtheilungen, in die Thäler von Schwyz vordrangen, die Wälder ausrodeten und das gewonnene Land in Losen vertheilten. Sie bauten sich Hütten am Fuße der Mythen und nannten diese erste Ansiedlung Suuitcs (Schwyz). Von hier aus nahmen sie von den Thälern der Muotta, des Alpbaches und der Sihl Besitz, bauten die Thalgründe an und benützten die Bergweiden. Nur Parcellen des Landes waren unbewohnt, unbebaut und unbenützt, als die benach- barten Großen und Klöster diesen Thälern ihre Aufmerksamkeit zuwandten und mitten unter die zahlreichen Freien ihre Hörigen ansiedelten. Die freien Ansiedler, in überwältigender Mehrzahl, scheu sich als die Herren von Grund und Boden des Landes an und gestatten den Großgrundbesitzern nicht, ihren Besitz weithin auszubreiten und abzurunden. Im Lande Uri war es die unmittelbare Anregung des Königs, welche Ansiedler in größerer Anzahl in das Thal der Rcuß bis Schöllcncn hinauf führte. Es geschah dies wahrscheinlich auf dem kürzesten Wege. Im benachbarten Zürich hatte der König ein Krongut, das seine Hörigen bebauten. Ein Theil dieser Königslcutc auf dem Züricher Krongutc wurde verhalten, die Wälder im Reußthale zu fülle», sich in Altdorf Hütten zu bauen und Culturland zu schaffen. Die Abgaben werden gering und die Dienste milde gewesen sein, die im Namen des Königs von diesen Pionnicrcn der Cultur gefordert wurden. Schon das allgemeine Reichsintercsse erheischte es, dass Menschen, die die Wildnis in Culturland umzuwandeln bestimmt waren, und die den Kampf mit den Elementen bei dieser Aufgabe zu bestehen hatten, möglichst schonend und milde behandelt wurden. „Sie nahmen unter den Hörigen einen höheren Rang ein und näherten sich in vielen Beziehungen dem Stande der Freien." Rüstig arbeiteten im Genusse einer ziemlichen Freiheit diese Köuigs- lcute an dem Anbaue und der Besitznahme des Läudchcns und gründeten nächst Altdorf größere Ausiedlungcu erst in Bürgten, dann in Silcucu. Nur das Querthal der Rcuß, das Thal des wilden Schlichen, überließen sie zur Besiedlung den freien Leuten, die aus dem angrenzenden Schwyz mit der Axt und dem Spaten sich Bahn brachen 34 und ärmliche Heimstätten sich schufen. Sowohl au Zahl als an Bedeutung standen die Freien hinter den Königsleuten im Ländchen Nri zurück. Im Jahre 853 schenkte König Ludwig der Deutsche sein Krongut Zürich und das dazu gehörige „Ländchen Uri, die Kirchen, die Häuser, dieHörigcu beiderlei Geschlechts, die Ländereien jeglicher Art, die Steuern und Einkünfte daselbst" an das Franenkloster zu Zürich, dessen Aebtissin, Hildcgardc, die Tochter Ludwigs war. Bei der llcber- tragung des Ländcheus an das Kloster trug der Karolinger Sorge, dass der ursprüngliche Zweck der Ansiedlung weiter gefördert werde; denn er forderte die „innigstgelicbte Tochter" auf, sich alle Mühe zu geben, „die ihr zugetheilten Besitzthümcr zu verbessern und zu vermehren". Von nun an gehorchten die Ansiedler im Renßthale nicht unmittelbar dem Könige, sondern der Aebtissin in Zürich; sie wurden aus Königsleuten Gotteshausleute. Bei diesem Uebergangc haben sie eher gewonnen, als verloren. Von einer Frauenabtci war ein Missbrauch der Gewalt viel weniger zu besorgen als von königlichen Beamten. Die Aebtissin, die in Zürich ziemlich weit von ihrem Herrschaftsbereiche lebte, ließ die entfernten und entlegenen Thalbewohner gewähren und in ihrer Selbständigkeit erstarken. Nur für geistlichen Trost der Unterthanen sorgten die frommen "Nonnen in zuvorkommender Weise, indem nebst der Kirche in Altdorf bald Kirchen in Bürgten und in Silenen erstanden. In Unterwaldcn erfolgte die Besicdelung durch geistliche und weltliche Große. Der Canton ist durch den Kernwald in zwei durch die Natur geschiedene Thäler getheilt, die anfangs unter dem Namen Stanserthal (Nidwalden) und Saruerthal (Obwalden) genannt werden. 35 Der Boden der beiden Thäler ist verhältnismäßig ergiebig, und so käm es, dass sie das Augenmerk der großen Grundbesitzer auf sich zogen und großcntheils von Hörigen derselben angebaut und bevölkert wurden. Von den weltlichen Großen waren die mächtigsten die Grafen von Habsburg. Sie hatten auf ihren Höfen in Stans und Buochs (Nidwalden), sowie in Tarnen (Obwaldcn), Hörige in zahlreicher Menge. Unter den geistlichen Großbesitzern ragten die Klöster Muri, Luzcrn und seit 1122 vornehmlich Engelbcrg hervor, das mit seinen Hörigen das hochgelegene und waldige Engelberger Thal in Nidwalden urbar machte. Die scharfe geographische Trennung in zwei Thäler, die Zerstücklung des Bodens unter geistliche und weltliche Grundherr«!, verursachten hier eine ungleich größere Verschiedenheit der Leute und ihres Unterthüuigkeitsvcrhältuisses als in Schwyz und Uri. Die freien Grundbesitzer sind hier in verschwindender Anzahl gegenüber den Hörigen des Adels und den Gotteshauslcutcn der Klöster. Selbst in der Bcrthcilung der Kirchengemeinden macht sich diese Zersplitterung geltend. Die beiden Thäler haben mehr Pfarrkirchen als Uri und Schwhz, Obwaldcn in Tarnen, Kerns, Giswhl, Sachslen und Alpnach, Nidwalden in Buochs und Stans. 2 . Sehen wir uns die Leute etwas näher an, die als Freie, Gotteshauslcutc und Hörige des Adels seit dem neunten Jahrhunderte in den Waldstücken die Urwälder lichteten, die wilden Thiere zurückdrängten und sich hart bis an die Grenze des ewigen Schnees und Eises Wohnhäuser hinbautcn. Sie sind unterschiedslos Stammesgcnosscn der Alamanncn. 3 36 Männliche Tapferkeit, Bebe zur persönlichen Freiheit und Unabhängigkeit rühmte man diesem Bolksstamme bei seinem Eintritte in-die Geschichte in so hervorragender Weise nach, dass der Gesainmtname „Alamannen" nichts anderes als „ausgezeichnete Männer oder Helden" bedeutet. Die Jagd, der Ackerbau, die Sorge für ihre Herden bildeten ihre Hanptbcschästiguug. Die Städte sind für sie Gefängnisse, Wald und Flur ihr Lebcnsclcment, das sie mit ihren Liedern beleben. Ihre Wohnhäuser sind zerstreut, bilden keine zusammenhängenden Niederlassungen und gewähren nur nothdürftig Schutz gegen Wind und Wetter. Für diese Heimstätte ist der Alainanne jederzeit bereit, sich in den Kampf zu stürzen. Die Pionniere dieses Volks- stanuncs gegen Süden sind die Ansiedler in den Wald- stätten. Die Eigenschaften, die allen Alamannen zukommen, zierten in hervorragender Weise die Stammcsgcnosscn, die durch ausdauernde Arbeit den Wäldern und Wildnissen am Fuße der Mythen, des St. Gotthard und des Titlis ihre Schrecken benahmen. Das Christenthum, das sie bereits mitbrachten, wirkte wohl mildernd und veredelnd auf die ursprüngliche Roheit und wilde Freiheit, gestaltete aber den angestammten Charakter nicht um. Zu dem letzteren stimmte die Natur der neuen Heimat und die von derselben bedingte Lebensweise der Bewohner. Die Viehzucht, die Jagd und der Fischfang sind und waren die natürlichen Hilfsquellen dieser rauhen Gegenden. Die Viehzucht, die obenan steht, wird gefördert durch die Alpenwirtschnft. Die Alpen sind von der Natur den weidenden Nutzthiercn zur Entwicklung des Körpers, sowie zur Abhärtung gegen Witterungsverhültnisse geboten, und bedingen die Grundlage der Existenz des Volkes. Neben denselben haben die Thäler und das niedrige Berg- 37 gcländc nur dic Bedeutung eines Hilfsgcbictcs. Es ist uns m,s den Acten des Klosters Mun urkundlich bezeugt, dass die Ansiedler in den Waldstücken dem Winke der Natur, dic hochgelegenen Weideplätze in der guten Jahreszeit für das Nutzvieh zu verwenden, mit Eifer und Bereitwilligkeit folgten. Fischfang, Jagd und Alpcnwirtschaft nöthigen dic Bewohner zu einem Leben in freier Luft, stärken und stählen den Körper, prägen aber in Folge ihrer Einförmigkeit dem Charakter „eine gewisse beschauliche Ruhe ein, vermöge welcher Anschauungen und Neigungen von Geschlecht zu Geschlecht forterhaltcn und fortgepflanzt werden". Die Einförmigkeit und Gleichheit des Erwerbes und der Beschäftigung muss das Gefühl der Gleichheit aller zur Geltung bringen. In ein Land hingestellt, das sie den Lawinen und Ucbcrschwcmmungcn abgewonnen, bewahren die kühnen Almnanncn das Bcrtrnnen zu ihrer eigenen Kraft und beugen sich nicht vor höher gestellten Personen. Aber je weniger Achtung sie der Kraft, dem Witze und der Größe der Menschen entgegenbringen, um so bereitwilliger fallen sie in dic Knie vor jener unsichtbaren Macht, deren Walten und überwältigende Herrlichkeit ihnen in den Natnrkräften stündlich und täglich vor Augen tritt, und dic ihnen die Arbeit von Jahren und Geschlechtern in einem Augenblicke zu vernichten vermag. Strotzend von Gesundheit und Kraft, muthvoll und ergeben dem Hange nach Freiheit, haben diese Bergbewohner wenig Mcnschenfurcht, aber viel Gottesfurcht. Der «»ererbte alamannischc Charakter findet in den Thälern der Ilrschweiz eine wahre Pflcgcstättc. 88 3 . Menschen von solchem Schlage lassen keine Willkür- herrschaft über sich ergehen, und so weit die Zeugnisse der Geschichte reichen, ist von den kleinen Dynasten der drei Ländchen auch nie der Versuch zu einer solchen gemacht worden. Die Herrscher sind in der Nähe der himmcl- ansteigendcn Berge ansässig und persönlich kräftig und tüchtig, führen aber, unter dem Banne der überwältigenden Größe der Natur stehend, die Hcrrscherzügel locker. Ihr Regierungssystem ist ein gemüthliches, auf gegenseitigem Vertrauen und Wohlwollen gegründetes. In ganz hervorragender Weise gilt dies für die zahlreichen Unterthanen der Klöster und in erster Linie für die Hörigen des Frauenklosters Zürich in Uri. Letztere verhandeln und pacticrcn schon 955 über das Ausmaß der zu entrichtenden Zehnten. Zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts kaufen und verkaufen sie ihre Güter nach ihrem Gutdünken, schließen Verträge ab, und sind somit im Genusse einer Freiheit, deren sich anderwärts nur die Bürger der Städte erfreuen. Das Beispiel der Abtei Zürich wurde erwiesenermaßen von dem Kloster Murbach in Ob- und Nidwaldcn und von der Abtei Weitungen in anderen Thälern befolgt. Wir können annehmen, dass auch die übrigen, in den Waldstätten begüterten, Klöster in ähnlicher Weise gegen ihre Hörigen sich verhalten haben, und dass auch die weltlichen Großen willig oder widerwillig Einschränkungen ihrer Rechte sich haben gefallen lassen. Die Freiheit, die die Schwyzer vom Tage der Ansiedlung hatten, genossen in Wirklichkeit in nahezu gleichem Maße die Urncr und theilweise auch die Bewohner Ob- und Nidwaldcns. Hier im Angcsichte der ewigen Firne vollzog sich ein 39 Proccss, der dem Gang dar Entwicklung im Flachlande entgegengesetzt ist. „Draußen in den großen, ebnen Lande», „Wo die Waldwasser nicht mehr brausend schäumen, „Die Flüsse ruhig und gemächlich ziehen, „Wo frei man sieht nach allen Himmelsräumen", verfiel der Landmann aus dein oft frcigcwähltcn Lehcns- vcrbande nicht selten in drückende Leibeigenschaft. Hier im Lande der Berge und Gletscher, „die des Nachts so donnern, und die Schlaglawincn niederscndcn", erhob sich der Hörige z»m thatsächlichen Besitze der persönlichen Freiheit. Bei der Verwaltung ihrer Guter gönnten die Grundhcrrcn ihren Untergebenen eine nicht unwichtige Theilnahme. Sie wählten die Verwalter, Meier genannt, aus ihrer Mitte, ließen durch dieselben die Einkünfte ihrer Güter einziehen und den durch das Herkommen oder durch Vertrüge festgesetzten mäßigen Zchcnt erheben. Der Meier führte die Aufsicht über die Bewirtschaftung des Hcrrnhofcs und die Erhaltung der Gebäude. Er saß, was viel bedeutungsvoller ist, im Namen der Herrschaft dem Gerichte vor, welches bei kleineren polizeilichen Vergehen und bei Besitzstrcitigkcitcn bei dem Hcrrnhofe abgehalten wurde. In diese» Hcrrschaftsgcrichtcn erscheinen die Hörigen und die in der Nähe des Hcrrnhofcs ansässigen Freien, berathen und entscheiden imtcr dem Vorsitze des Meiers in einer Weise, dass der Standcsuntcrschicd zwischen den Thcitnchmcrn gänzlich unbeachtet bleibt. Bei jedem einzelnen Falle wird von den Thcilnchmcrn vorgebracht, wie in ähnlichen Füllen früher entschieden, und was somit Rechtens sei. Der Vorsitzende, der Meier, leitet die Verhandlungen. Das Urtheil 40 fällen die Genossen; der Vorsitzende verkündet nnd vollzieht dasselbe. Durch die Herren des Landes wird in dieser Weise der Grundsatz der Selbstverwaltung sowie der Selbst- regierung hurch Eingcborne und Standcsgenosscn zur Geltung gebracht; derben alamannischcn Ansiedlern ange- borne Geist der Selbständigkeit und der Wertschätzung der eigenen Persönlichkeit wird erhalten nnd genährt. 4 . Neben der Selbstverwaltung entwickelte sich frühzeitig der G emcinsinn. Die Ursache dieses Staaten bildenden und erhaltenden Gefühles liegt in der Markgenossenschaft. Wie anderwärts, so befand und befindet sich auch heute nicht in Schwyz, Uri und Untcrwalden der gesaunutc Grund und Boden im Besitze Einzelner. Das Feld mancher Thäler war thcilweise, die Waldungen, das Wasser und die Weiden beinahe ausschließlich im unvcrthciltcu Besitze. Man nannte ihn Alm ende. In Ob- und Nidwalden war die Atmende nach Dörfern abgegrenzt. An der Dvrfalmende hatten sämmtliche Dorfinsassen ohne Unterschied, ob Freie oder Unfreie, ob Gotteshausleute oder Hörige der Adeligen, Antheil. Sie gehörten zu einer Dorfmark. In Schwyz und Uri war die Atmende nicht nach Dörfern zersplittert. Der »»vertheilte Grund nnd Boden gehörte der Gesammtheit der Thalbcwohner und war Landcsalmende. Sämmtliche Bewohner von Schwyz, sowie sämmtliche Bewohner von Uri, bildeten je eine Markgenossenschaft, sie gehörten einer Landcsmark an. Gleichviel ob die Mark eine Dorf- oder Landcsmark war, sie nöthigte die Genossen zu einer Tagfahrt im Frühlinge zusammen- 41 Zukommen und zu bestimmen, wann und in welcher Weise dos Weh cmf die Alpen getrieben, welche Weideplätze gebannt und hicmit der Benutzung auf eine bestimmte Zeit verschlossen werden sollten. Die Tagsahrt der Mark- genossen entschied Streitigkeiten in Markangelegcnheitcn und bestrafte die in der Mark verübten Schäden und Frevel. Die Genossen der Laudcsiuarken in Schwyz und Uri sind durch die weite Ausdehnung der Landesalmende gezwungen, zur Beaufsichtigung des allen gemeinsamen Besitzes eine» kleinen Rath einzusetzen, welcher aus den angesehensten Männern der einzelnen Dörfer zusammengesetzt war. Der Vorstand dieses Rathes war häufig ein Meier der begütertsten Herrschaften und hieß Amman oder Landamman. Der Amman von Schwyz berief zur Besprechung der Markaugelegenhcitcn die Genossen von den Quellen der Muotta bis Brunnen, der von Uri die Thalbewohner von dem Ursercnthalc bis Flüclen hinunter. Er hielt eine Landgemeinde ab, leitete dieselbe und führte mit Hilfe des kleinen Rathes deren Beschlüsse durch. Diese Verhandlungen der Dorf- und Landgemeinden gewöhnten den Landmann in den Schweizer Bergen an die Besprechung gemeinnütziger Angelegenheiten, sie hoben ihn aus der bcgucmen und bei Bauern so beliebten stillen Genügsamkeit auf der ererbten Erdscholle und weckten seinen Sinn für die Besorgung und Ucbcr- wachung von Interessen, die einen Gesellschaftskreis und nicht den Einzelnen allein berührten. Die Bewohner Nnterwaldcns, als Dvrsmarkgenossen, blieben dabei auf die Dvrfslur beschränkt, während die Thalleute von Schwyz und Uri, als Landesmarkgenosscn, 42 das gesammtc Landchcn und alle Bewohner desselben in den Kreis ihrer Berathungen und Beschlüsse zogen. Das Institut der Laudesmark in Schwyz und Uri schuf den kleinen Rath und die auf der breitesten volks- thümlichcn Grundlage ruhende Landgemeinde, und wenn diese Behörden auch vorderhand ohne politische Bedeutung waren, so waren sie doch geeignet, die Bewohner zu einem einheitlichen Organismus zu verbinden, in welchem das Wohl jedes Gliedes von dem Nächsten mitgefühlt und mitempfunden wird. Und wie hatte es auch anders sein tonnen? Der Hauptrcichthum des Landes, die Alpenweidcn und der Wald, sind Eigenthum aller Thalgenosseu, und eine Schädigung derselben bedingt eine empfindliche Beeinträchtigung jedes Markgenossen. Kein Wunder, dass sie mit ängstlicher Sorgfalt für die ungeschmälerte Erhaltung der Landcsmark wachten und den wirklichen oder vermeintlichen Schädigern derselben in langwierigen und nicht selten blutigen Kämpfen entgegentraten. Nicht einmal die Furcht vor Gott und vor dessen Dienern hielt sie zurück, wenn c§ die Landcsmark galt. Die Schwyzcr zankten sich mit den Mönchen von Einsiedeln, deren Kloster und Gotteshaus in hohem Rufe und Ansehen standen, um Alpwcidcn und Wälder, die sich hinter den Mythen am Alp- und Sihlbachc hinziehen, und gicngen in dem langwierigen, Jahrhunderte währenden Streit gar häufig von Worten zu Thätlichkeiten über. Nicht minder sind die Urner auf die Erhaltung und Mehrung der Landcsmark bedacht. Die Mönche von Wettingen beklagen sich 1249 bitterböse beim Papste Jnnvcenz IV., „dass ihnen die Urner ihr Eigenthum 43 schmälern, und ihnen sogar das Futter, womit sie ihr Vieh ernähren, entziehen". Das Gefühl der Stärke, das der Verband sämmtlicher Thalbcwohner zu einer Landgemeinde erzeugte, ermunterte und bestärkte die Leute in Schwyz und Uri zum Kampfe und Widerstände gegen mächtige und hohen geistlichen und weltlichen Schutz genießende Klöster, falls das Gebiet der Landesmark in Frage kam. Den Uuterwaldncrn als Dorfmarkgenosscn fehlt in ihrer Zersplitterung das Bewusstsein der Macht; sie verhalten sich gegenüber den zahlreichen, in ihren Thälern begüterten, Orden ruhig und arbeiten sich erst an dem Beispiele ihrer Nachbarn, mit welchen sie am Wald- stättcr See häufig verkehren, zu größerer Einheit und gemeinsamem Handeln empor. Obwohl gleich tüchtig und vielfach wohlhabender, müssen sie sich mit dem dritten Platze in Folge der geographischen und agrarischen Verhältnisse bescheiden. 6 . Uns drängt sich nunmehr die Frage auf, wer unter diesen Thalbcwohncrn den größten Einfluss gewonnen, wer unter den die Sclbstrcgieruug mit Geschick handhabende» und unerschrockenen Leuten die Oberherrschaft ausgeübt habe. An eine geschäftige, in alles eingreifende Vielregicrcrei dürfen wir dabei nicht denken. Eine solche ist hier ausgeschlossen. Aber ein oberster Richter, der über Leben und Tod entscheidet, ist auch hier nothwendig, und der Inhaber des Blutbanucs ist gleichzeitig der Herrscher. Die Beschäftigung und die Eigenart der Bewohner der Waldstätte bringt es mit sich, dass die größten Grundbesitzer zugleich die ciuftufsreichstcn sind. Die ausgedehntesten 44 Güter besaßen die Klöster, so Eüisicdcln in Schwyz, das Züricher Francnklostcr in Uri nnd Engelberg in Unter- walden. Die Mönche nnd Nonnen, deren Lcbcnsbcruf das Gebet und die Entsagung ist, bilden wohl einen Gegenstand der Verehrung, aber nicht des Gehorsams für die wettergestählten Hochgebirgsbcwohncr. Ihnen konnte nur der Laie, der, mächtig durch Besitz, zugleich Schwert und Bogen führte, Gehorsam abgewinnen. Unter diesen ragte das Grafengeschlccht der Habsburger hervor. Als sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts die Lenzburger beerbten, besaßen sie in Schwyz ausgedehnte Güter, die reichliche Einkünfte lieferten; in Nidwaldcn standen in Staus nnd Buochs, in Obwald cn in Tarnen ihre Höfe, welche durch zahlreiche Hörige bewirtschaftet wurden. Das Ansehen, das die Habsburger, als Großgrundbesitzer und Herren von vielen hörigen Leuten, genossen, führte naturgemäß zur Erweiterung ihres Herrschaftsgebietes. Der oberste Richter, der König, bestellte in allen Theilen des weiten Reiches Grafen, welche über die Freien und unter Einholung des Rechtsgutdünkcus derselben an bestimmten Gcrichtsstätten zu Gerichte saßen. Diebstahl, Raub, Mord und körperliche Verletzungen, wenn sich dieselben ein Freier hatte zu schulden kommen lassen, gehörten vor den Richterstuhl des Reichsgrafen. Nun beobachteten die Könige seit jeher den Grundsatz, dass sie mit der Reichsgrasschaft nnd somit mit dem Blutbanne über die Freien eines Bezirkes ein reich begütertes Adclsgeschlecht der Umgebung betrauten. In den drei Cantonen war das Haus Habsburg das angesehenste und mächtigste, und so kam dasselbe im ersten 45 Jahrzchent des 13. Jahrhunderts in den Besitz der Reichsgrafschaft Aargan, nnd wurde dadurch oberster Richter über die Freien Untcrwaldcns. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts erlangen die Habsburger mit der Grafschaft im Zürichgau den Mutbann über die zahlreichen freien Leute in Schwyz, im Schächcn- thale und anderwärts in Uri, wo sich Freie vorfinden. Ausgeschlossen von der hohen Gerichtsbarkeit der Grafen von Habsburg sind demnach nur die Gottes- hauslcnte der Klöster, die überall, am zahlreichsten im Rcußthale des Ländchens Uri vorkommen. Diese sollten sich in peinlichen Fällen ihr Recht von dem Vorstände des Klosters holen. Mit dem Berufe eines Abtes nnd noch weniger einer Aebtissin vertrügt es sich nicht, schwere Strafen, wie die Aberkennung des Lebens, zu verhängen. Die Acbtc und Acbtissinnen wählten aus der Mitte der Adclsgcschlcchter einen Stellvertreter oder Bogt, der mit dem Vorsitze im Gerichte betraut und vom Könige, als Inhaber des Blut- bannes, bestätigt wird. Die Klöster beobachteten bei der Wahl der Vögte das Verfahren des Königs, und erkoren sich dieselben aus den angesehensten und mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit vertrauten Adclsgeschlechtcrn. In den Waldstättcn konnte ihre Wahl nur auf das Geschlecht der Habsburger fallen. Muri, Murbach, Münster übertrugen denn auch zu Beginn des 13. Jahrhunderts die Vogtci über ihre, in allen drei Landcsthcilcn zerstreuten, Hörigen diesem Geschlechte, und bald darauf (1212) verlieh Kaiser Friedrich!!, seinem treuen Anhänger, dem Habsburger Rudolf dem Alten, den Blutbann über die Gottcshauslcutc des Züricher Frauenklosters in Uri. 46 Von dcr Mitte des 13 . Jahrhunderts an sind die Grafen von Habsburg laut dcr heiligsten Rechlstitcl die obersten Richter, die Herren der drei Länder. Sie sind die Beherrscher der drei Länder als Großgrundbesitzer kraft des Eigcnthnmsrechtes, sie sind die Beherrscher als Vögte der Klöster und Grafen des Reiches kraft der Erblichkeit, die für das Grafenamt wie für die Vogte: sich herausgebildet und von der in: Niedergänge befindlichen Königsmacht anerkannt wurde. Sie vereinten eine Gewalt in ihren Handen, die über die verschiedensten Stände der drei Thäler sich erstreckte und dieselben zu einer Einheit verknüpfte. Die Macht dcr Staufcr und mit ihr die Macht des deutschen Königthums eilte um die Mitte des 13 . Jahrhunderts in den aufreibenden Kämpfen mit den Päpsten dem Zerfalle entgegen, und auf ihren Trümmern erhoben sich die Landesfürstcn. In Schwyz, Uri und Unter- waldcn konnten dies nur die Habsburger werden, vielmehr sie waren es schon. 6 . Sie herrschen über Unterthanen, die, wie wir oben gehört, von angcbornem und anerzogenem Freiheitssinn sind; sie herrschen über Leute, die gewohnt sind, Gcmeindc- und Landcsangelegenheitcn selbst zu besorgen, die, wie die Schwyzer und Urner, sich stark fühlten als Genossen einer Landesgemeinde, und die in langwierigen und blutigen Kämpfen mit reichen und hoher Unterstützung sich erfreuenden Klöstern ihre Kraft erprobt hatten. Die auf volksthümlicher Grundlage ruhende Landcs- versammlung besorgte die Verwaltung des Landesbesitzes in guter und den Thalbewohnern zusagender Weise. Bei der Ausübung der niederen wie dcr hohen Gerichtsbarkeit 47 wirkten sie mit, und es entwickelten sich bei ihnen „Rechts- grundsiitze und Anschauungen, die gerade als alt hergebrachte hohe Geltung hatten". Unter solchen Verhältnissen mochte es den Leuten der Waldstücke kaum vermessen erscheinen, auch die hohe Gerichtsbarkeit, das eigentliche Kennzeichen der höchsten Gewalt, für das Volk anzustreben und hiemit der Herrschaft der Habsburger die Stütze und die wesentlichste Grundlage zu entziehe». In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts steuern die Thalleute auf dieses Ziel los und schlagen hiemit einen Weg ein, auf welchem sie die unbestreitbaren Rechte ihrer Herrschaft antasteten und schädigten. Sie bekunden dabei neben Ausdauer und Sicherheit, die wir an ihnen schon kennen gelernt, eine Umsicht und kluge Benützung der Reichs- und Wcltverhültnisse, die man einem Volke von Hirten, Fischern und Jägern nicht zutrauen sollte. Wenn die Leiter der Bewegung immerhin einzelne begüterte und weitblickende Männer sein mochten, so konnten selbe doch nur im Einklänge mit dem Willen der gesammten Thalbcwohner vorgehen. Sie müssen bei ihren schlauen Berechnungen der Reichs- und Weltlage ein gewisses Verständnis der letzteren, einen crweitertcnpolitischen Gesichtskreis vorgefunden haben. Die Eröffnung des Weges über den St. Goithard durch das Reußthal für Waaren wie Hcereszüge, die im 13. Jahrhunderte begann, hat den Blick der Waldlcute sicherlich erweitert. Den Hcereszügcn, die sich über den Gotthard-Pass nach Italien hinunterwälzten und in die Entscheidung um den Sieg des Papstthumes und Kaiser- thnmcs Angriffen, schlössen sich zahlreiche Schwyzer an Unter Kaiser Friedrich II. stellten sie eine Truppe Frei- williger, die in der lombardischen Ebene für den Kaiser kämpften und bluteten. Die Krieger, die an dem großen Weltkampfe sich bctheiligtcn, brachten in die heimatlichen Thäler die Nachrichten von den Zerwürfnissen zwischen Krone nnd Tiara, sowie zwischen Kaiser und Fürsten. Im Besitze eines Alpenpasses, über den der kürzeste Weg zwischen Deutschland und Italien führt, war ihre Stellung eine ausnahmsweise wichtige. Deswegen zogen Könige und Kaiser, die um Macht, ja häufig um das Dasein rangen, die Landlcutc in den Parteienstrcit, warben um ihre Gunst und nahmen in dieser gcwaltthütigen Zeit keinen Anstand, dieselbe auf Kosten der ererbten und erworbenen Rechte anderer zu erlangen. Die Schweizer benahmen sich wie die überwiegende Mehrzahl ihrer Zeitgenossen. Sie stellten sich ohne langes Bedenken auf jene Seite, die ihnen Schutz für erworbene und den Erwerb neuer Freiheiten in Aussicht stellte. Doch versolgcn wir sie auf dieser Bahn der Ansnütznng der Partcizwistigkcitcn. Den Reigen eröffnen die Urner. Sie machten sich das Zerwürfnis zwischen Kaiser Friedrich II. und dessen meuterischem Sohn Heinrich (VII.) zunutze (1229—.1235). Letzterer, den Friedrich znm deutschen Könige hatte krönen lassen, und dem er als solchem während seiner Abwesenheit die Regierung Dcnschlands überlassen hatte, fasste den Plan, sich von seinem Batcr unabhängig zu machen. Er knüpfte Verbindungen mit den erbittertsten Feinden desselben, den lombardischen Städten, an- -Der Besitz des Passes über den St. Gotthard, über welchen er den lombardischen Städten die Hand reichen konnte, war für ihn von größter Wichtigkeit. Bon dem Herrn des Rcußthales, dem Grafen Rudolf dem Alten von Habsbnrg, der ein treuer Anhänger des Kaisers war und von demselben erst 1212 die Vogtci über Uri erhalten hatte, war ein Eingehen auf das hochvcrräthcrische Ansinnen nicht zu gewärtigen. Wider alles Recht nnd Herkommen und im Gegensatze mit seinen eigenen Grundsätzen, entriss König Heinrich (VII.) dem Anhänger des Baicrs die Herrschaft über Uri, indem er am 26. Mai 1231 „alle im Lande Uri niedergelassenen Lenke" von der Herrschaft des Grafen befreite und sie für reichsunmittelbar erklärte. Hicmit wurde Uri ein Reichs- land, über welches der König einen Vogt aus der Mitte der Eingeborncn als Vertreter der königlichen Macht setzte. Unter die „Fittige" des Reiches gestellt, genossen die Urner bei der Entkräftung der Reichsgcwalt eine Freiheit, die der Unabhängigkeit gleichkam. Sie hatten die Herrschaft eines nahen und kräftigen Grasen mit der Herrschaft des fernen nnd machtlosen Königs vertauscht. Und so blieb es für die weitere Zukunft. Wenn die Grafen von Habsbnrg, wie etwa Rudolf am 23. December 1257, als solche in Altdorf, der Gerichtsstätte Uns, Recht sprechen, so geschieht es nicht kraft eines Rechtes, sondern „mit der landlüte von Uren bätte und rate" (Bitte und Rathschluss). Die Reichsunmittel- barkeit, die die Urner dem Zerwürfnisse zwischen Vater und Sohn verdankten, suchten die Schwyzer im Kampfe (1239—1250) zwischen Friedrich II. und den Päpsten, Gregor IX. und Jnnocenz IV., zu erlangen. Kaiser Friedrich hatte den Aufstand (1235) seines Sohnes niedergeworfen und den Kampf mit den lom- bardischen Städten (1236) durch die Schlacht bei Eorts nnova. siegreich begonnen, da traf ihn am 21. März 1239 der Bannstrahl Gregors IX. Es entzündet sich hiemit ein Kampf, der zur Absetzung des Kaisers auf dem Concil zu Lyon (1245) führt und mit dem Untergänge des staufischen Herrscherhauses endet. In diesem Riesenkampfe theilte sich die christliche Welt in zwei Heerlager. Die Spaltung schied nicht bloß Staaten und Länder, sie entzweite auch Gemeinden, ja selbst Familien. Das erfuhr das Haus Habsburg an sich. Nach dem Tode Rudolfs des Alten (1232) wurde der Besitzstand zwischen seinen zwei Söhnen, Albrecht und Rudolf, getheilt. Der Aeltcre, Albrecht, erhielt die Stammburg und die Grafschaft im Aargau, der Jüngere, Rudolf, mit dem Beinamen der Schweigsame, vornehmlich die in den Waldstätten gelegenen Besitzungen. Albrecht, treu der Politik des Vaters, hielt zum Kaiser; Rudolf neigte sich der Sache des Papstes zu. Die Schwyzcr wollten aus der Parteistellung ihres Herrn Nutzen ziehen. Als der Kaiser vor Faenza in der Romagna lag und bei seinem sinkenden Glückssterne nach Reichshilfe ausblickte, erschienen Ende des Jahres 1240 Abgeordnete des Ländchcns vor ihm. Sie drücken ihre Ergebenheit aus und bieten dem schwer bedrängten Monarchen Truppen (ssrvieia) an, bitten aber, unter die „Fittige des Reiches" gestellt zu werden. Der Kaiser beeilte sich, ihren Bitten zu willfahren, und sicherte „allen Leuten im Thäte Schwyz" seinen Schutz und die Reichsunmittclbarkcit zu. Den Machtspruch des Kaisers, der, mit dem Banne beladen und vom wälschen Boden aus, den Grafen der erblichen Würde ohne erwiesenes Verschulden beraubt hatte, erkannte Rudolf nicht an. Der Rechtstitel der Schwyzcr auf Reichsuninittelbarkeit wurde vom Anfange an bestricken, und büßte seine mehr als zweifelhafte Giltigkeit ein, als die Entscheidung des Kampfes gegen — 51 — die Hohenstaufen ausschlug. Durch die Macht der Verhältnisse ward das Streben der Schwyzer nach Reichs- unmittelbarkeit für dieses Mal wohl vereitelt, aber es konnte nicht erstickt werden. Die Schwyzer, die freien Standes sind, lauern auf jede Gelegenheit und haschen nach jedem Mittel, um dieses Ziel zu erreichen und den ursprünglichen Gotteshauslcuten in Uri gleichzustehen. Ein Mittel, das von den Thalleutcn in dem Streite mit dem päpstlich gesinnten Habsburger zum ersten Male in Anwendung kam, wurde für die Zukunft von der größten Bedeutung. In dem großen Kampfe, der die Häupter der Christenheit entzweite, hatten auch die bis dahin ruhigen Bewohner Ob- und Nidwaldens Stellung genommen. Sie erheben sich gleichfalls gegen den päpstlich gesinnten Grafen. Behufs Erzielung eines kräftigen Widerstandes treten die Bewohner von Nidwalden (Stanscr Thal) und von Obwalden (Sanier Thal) zum ersten Male nicht nach Dörfern gegliedert, sondern als zwei Thalgemeinden auf, und reichen gleichzeitig den Schwyzern über den See hinüber die Hand zur Verbrüderung (Oonkos- cksratio), um den gemeinsamen Feind abzuwehren. Die Wirren und Kämpfe in den Schweizer Thälern legten sich, als das Zwischenreich in Deutschland ein Ende nahm, und in derselben Zeit (1273) die habs- burgischen Güter in den Waldstätten durch Kauf an die nicht päpstlich gesinnte Linie des Hauses übergiengen. 7. Das Haupt der letzteren war Rudolf, der am 29. September 1273 durch die Wahl der Kurfürsten auf den deutschen Königsthron berufen wurde. 4 * 52 Eine seiner ersten Regicrungshandlungen war, dass er am 8 . Jänner 127 t den Urnern ihre Reichsunmittel- barkeit bestätigte nnd über selbe nur in seiner Eigenschaft als König regierte. Die Schwyzer blieben in ihrem alten Verhältnisse, die Unterwaldncr wurden noch enger an das Hans Habsburg geknüpft, da Rudolf ( 1291 ) von dem Kloster Murbach mehrere Güter, wie Staus und Alpnach, kaufte. Im Uebrigcn war die Herrschaft Rudolfs über die Waldstütte den hergebrachten Verhältnissen nnd der Art der Bewohner angepasst. Die reichsunmittelbarcn Urncr, wie die reichsmittcl- barcn, aber auf ihre persönliche Freiheit stolzen Schwyzer, erhielten „Landammänner" aus der Mitte ihrer Landesgenossen, die die Gerichtsbarkeit ausübten. Den Schwyzern erklärt Rudolf ( 19 . Februar 1291 ) auf das feierlichste, dass ein Unfreier über sie nie Recht sprechen dürfe. Rudolf kannte den Sinn seiner Landslente und achtete ihre erworbenen Rechte um so lieber, da er den Wert ihrer kriegerischen Tapferkeit vielfach und zuletzt 1289 bei Besanyon kennen gelernt hatte, wo fünfzehnhundert Männer von Schwyz unter seinen Fahnen standen. Als König Rudolf ( 15 . Juli 1291 ) starb, ohne dass es ihm gelungen war, seinem Sohne Albrecht die Nachfolge im Reiche zu sichern, kam abermals Verwirrung und Unordnung über das verwaiste Reich. Die „Arglist der Zeit" rief allerorts in Deutschland Bündnisse zu gegenseitigem Schutze hervor. Die Bürger insbesondere, die die Schrecken der kaiserlosen Zeit noch in lebhafter Erinnerung hatten, thaten sich in Bündnisse zusammen, um sich der Herren zu erwehren. Eben damals begann sich jener volksthümliche Geist mächtig zu regen, 53 der die stolzen Bürgerbünde an den Gestaden der Nord- und Ostsee, an den Ufern des Rheines und in Schwaben ins Leben rief. Wie eine ununterbrochene Kette schloss sich an den Bund der Hansa der Bund der rheinischen und endlich der schwäbischen Städte, die in dem stolzen Zürich ihr letztes Glied, tief in den Thälern der Schweizer Alpen, zählten. Der Grundsatz der Selbstregicrung und Selbsthilfe gegenüber begehrlichen Fürsten, das Gefühl der Gemeinsamkeit der Interessen der Bürger gegenüber Fürsten und Adel, und das Streben, keinen Herrn als den Kaiser anzuerkennen, hat diese Bündnisse ins Leben gerufen und sie zu großer Bedeutung gelangen lassen. Die Vandleutc der Schweizer Thäler theilen diese Zeit bewegenden Gefühle und Neigungen in »ollem Maße. Frisch und lebhaft war bei ihnen noch die Erinnerung an die Wohlthat der Bcrbrüderung (Ovnkomlörution), die sie in der stürmischen Zeit des Kirchcnstrcitcs eingegangen. Wir dürfen uns darum nicht wundern, wenn die Leute der drei Thäler, als letztes Glied dieser Kette, sich gleichfalls inniger aneinander schließen. Zwei Wochen nach dem Tode Rudolfs verpflichten sich (l. August t29t) „die Leute des Thales Uri, die Genossenschaft des Thales Schwyz und der Gemeinde Nid- walden," einander aus allen Kräfte» innerhalb und außerhalb ihrer Thäler gegen Jedermann bci- znstehcu, der sie oder einen einzelnen von ihnen angreife. Sie geloben sich, keinen Richter anzunehmen, der nicht ihr Landsmann wäre und in den Thälern wohne. Insoweit stellt der Bund nur Bedingungen auf, die jedem der Thäler, namentlich Schwyz und Uri, thatsächlich zuerkannt waren. Aber dabei bleiben die Verbrüderten nicht stehen; sie gehen weiter, und stellen mit kühnem Sclbstbewusstscin fest, dass bei Zwiftigkeiten durch eine Versammlung der Klügsten der Landfrieden hergestellt werde, dass sie Mörder mit dem Tode bestrafen, Mordbrenner aus ihrer Mitte entfernen und die Güter des Räubers einziehen werden. Mit diesen Bestimmungen des Bundes langen die Landleute nach der hohen Gerichtsbarkeit aus und entziehen ihrem rechtsmüßigen Herrn die Grundlage der Herrschaft. Sie fordern den Blutbann und die Aufrechthaltung des Landfriedens für sich, und begeben sich hie- mit auf den Boden der Ungesetzlichkeit, indem sie die Befugnisse des Herrschers in Anspruch nehmen. Und da der Bund von immerwährender Dauer sein soll, so kommt derselbe einer Unabhängigkeitserklärung gleich. Die UMiittc mhttiib der Rtzikrilnz Albrechts I. (12Sr—1308). 8 . Bei der großen Tragweite des ewigen Bundes konnten die Eidgenossen unschwer ermessen, dass weder Albrecht, noch irgend ein anderer Nachfolger denselben im ganzen Umfange gütlich anerkennen werde. Die Anerkennung des Rechtes der Eidgenossen, die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben, hätte die Abdankung von der Regierung in sich geschlossen. Solche hochfahrende Ziele konnten sie nur im offenen Kampfe gegen ihre bisherigen Herren erreichen. Dazu reichen die Kräfte der vereinten 55 Eidgenossen nicht aus. Das Haus Habsbnrg, eines der mächtigsten Fürstenhäuser Deutschlands, herrschte rings um die Waldstättc, in Luzcrn, in Jnterlaken, Ursercn, Glarus, Einsiedeln und Zug. Die einfache Absperrung der Thalausgänge und hiemit der Zugänge zu den Märkten traf die Waldleute auf das empfindlichste. Die Thallcutc, deren letzte Tugend die Klugheit nicht ist, sehen sich nach Bundesgenossen außerhalb ihrer Berge um und knüpfen mit den Gegnern ihrer Herrschaft Verbindungen an, um die Unabhüngigkeitserklärung von 1291 zu verwirklichen. Zunächst blieb diese Erklärung freilich nur eine geschriebene. AlbrechtI. musste zwar seinem Mitbewerber Adolf von Nassau bei der Kaiserwnhl (1292) weichen, aber er besaß straft und Umsicht und brachte noch im Jahre 1292 seine Herrscherrcchtc in Uuterwaldcn und Schwhz ohne irgend ein Gewaltmittel zur Geltung. An Uri, als reichsnnmittclbarcm Gebiete, hatte und beanspruchte er keine Rechte. Als sich im Jahre 1297 der Bruch zwischen Albrecht und Adolf von Nassau vorbereitete, finden wir die Schwhzcr auf der Lauer. Sie lassen sich von dem König Adolf, der im Kampfe mit seinem Gegner Anhänger suchte, die Reichsuumittelbarkeit ist denselben Worten gewähren, wie sie ihnen von dem gebannten Kaiser Friedrich bewilligt worden war. Die blutige Entscheidung bei Göllheim (2. Juli 1298) zu Gunsten Albrechts vernichtete die Träume und Hoffnungen, die die Schwyzer und ihre Verbündeten hegen mochten, für den Augenblick um so gründlicher, da Albrecht nunmehr nebst den Rechten des Grafen von 56 Habsburg in Untcrwalden und Schwyz auch die Rechte des Reiches in Uri auszuüben befugt ist. Und welchen Gebrauch machte Albrecht von diesen Rechten? Wie behandelte er seine Untergebenen? War in seinem Verhalten gegen die Waldstücke eine Seite, die an Tschudis Schilderung erinnert, oder war er auch auf diesem engen Gebiete wie im weiten deutschen Reiche der gerechte, versöhnliche, eine naturgemäße Fortentwicklung begünstigende Herrscher? Die wenigen beglaubigten Regierungshandlungcn dieses Fürsten in den drei Thälern mögen die Antwort liefern. Das reichsunmittclbare Uri veräußert er nicht, obwohl es das Interesse seines Hauses gebot und er als König das Recht hiczu hatte, an ein Glied seiner Familie, sondern übt die Herrschaft als „König der Römer" aus. Vom Anfange bis zum Ende der Regierung Albrechts steht ein Eingcborncr, Werner von Attinghausen, als „Amman" an der Spitze des Thales, dessen Bewohnerin der Besorgung der eigenen Angelegenheiten die alte Freiheit genießen. Auch für Schwyz wühlt der König in der Person eines Ab Jberg und eines Stausfachcr die Landam- männer aus den Eingeborucn. Die Landcsgemeinde, die unter dem Vorsitze dieser Männer abgehalten wurde, wird von niemand Geringerem als der Königin Elisabeth, der Gemahlin Albrechts, „die freie Gemeinde von Schwyz" genannt. Unverkennbar ist der Fortschritt in der Fortbildung der Landgemeinde in Unterwalden. Noch in demBundes- vcrtrage von 1291 erscheint nur die Genossenschaft von Nidwalden. Albrecht 1. bestimmte für Ob- und Nid- 57 Walde» eine» und denselben Landammann, und legte hiemik den Grund zur Bereinigung der zwei durch die Natur geschiedenen Thäler. Es ist Rudolf von Oedis- ried, ein Eingcborner, den Albrecht mit dieser Würde bekleidete. So vollzog sich in Unterwalden, wo die Herrschaft des Hauses Habsburg eine durchwegs »»bezweifelte war, mit Mithilfe des Königs die Organisierung der Landesgcmciudc, die die eigentliche, voiksthümlichc Unterlage der Freiheit in den zwei anderen Thälern bildet. Der Herrscher, der im Reiche die Bündnisse der Städte schützte und förderte, tritt auch hier den Einigungen der Landlcnte nicht entgegen. Selbst der ewige Bund der drei Cantone findet an ihm keinen Widersacher, insoweit seine Bestimmungen nicht die hohe Gerichtsbarkeit des Königs und Grafen antasteten. Die Grundsätze, die Albrecht als König befolgte, verleugnete er als Graf nicht. Es ist bemerkenswert, dass Albrecht die Besteuerung der Geistlichkeit den Thallenten der drei Cantone gleich den Reichsbürgcrn wenigstens insoweit gestattete, dass die in letzter Zeit von Klöstern erworbenen Liegenschaften besteuert wurden. So „leiten sture" (legten Steuer) die Urncr auf ein solches Gut der Abtei Zürich, und die Schwyzer auf Güter des Klosters Steinen. Ein Zug des Wohlwollens für die Stammländer geht durch alle Regicrungsmaßrcgeln Albrechts. Vom Bischöfe von Constanz wurde er angegangen, das Dorf Morschach im Muottathalc von der Mutterkirche Schwhz zu trennen, und daselbst eine neue Kirche zu gründe». Der kirchliche Obcrhirte wies in beredten Worten aus die Gefahren hin, die die Lawinen den armen Dorf- 58 bewohnern bei dem Kirchcngaugc nach Schwyz bereiten. Der König willfahrt dem Ansuchen und äußert sich dahin: „Man kann die Gefahren nicht verkennen, welche diese wilden Lawinen den Bewohnern von Morschach auf ihrem Wege nach Schwyz bereiten. Ein Sturm oder die Last des Schnees stürzt dieselben unversehens von der Höhe der Berge hernieder. Indem sie sich über steile Abhänge oder senkrechte Felsen in die Tiefe der Thäler Herunterwälzen, zermalmen sie mit ihrer Last alles, was ihnen begegnet, zerstören jegliche Spur eines Weges und sind mehr wie einmal die beklagenswerte Ursache des unvermeidlichen und plötzlichen Todes derer geworden, die sich eben unterwegs befanden." So sprach und so handelte König Albrecht gegen die Schweizer. Er gibt ihnen Ein heimische zu Landammünnern, und nicht Fremde zu Vögten, er begünstigt ihr Streben nach Einigung, er mildert die Steuern, indem er gestattet, die reichen Klöster zu besteuern; er kommt den Wünschen der Landleutc entgegen und huldigt hier denselben Grundsätzen, die er anderwärts bethätigt. Er ist das Gegentheil von dem, zu was ihn Tschudis Roman gemacht hat. Die Waldleute bewahren ihm daher auch nach dem Tode ein gutes Andenken und übertragen dasselbe auf seine Söhne. Die Nrner erklären einige Monate nach seinem Tode „bi Kunig Albrechtes seligen von Rom ziten," und bekennen sich ein Jahr darauf als „gute Freunde der hohen Herren, der Herzoge von Oesterreich". Die Aeußerungen der Urner über den Verstorbenen und über ihr Verhältnis zu dessen Söhnen kann als der Ausdruck der Gesinnung der Waldleute hingenommen werden, da sie als rcichsnnmittelbar nach Albrechts Hingange nicht mehr den Habsburger» gehorchten und darum keinen Grund hatten, in Liebedienerei sich zu ergehen. 59 Aber wie im deutschen Reiche, so störte auch in diesem entlegenen Winkel desselben das frevelhafte Verbrechen, das am .1. Mai 1308 an der Person Albrechts verübt wurde, die auf gesetzmäßiger Grundlage sich fortbewegende Entwicklung. Die UMiitte um Lude Allirrihts I. bis zur ßMizmrz ihrer iliiabhäulliykkit ( 1308 — 1316 ). 9. Die deutsche Krone gieng nach Albrecht mit Heinrich VIl. (1308—1313) an das Hans Luxemburg über. Bei seiner geringen Hausmacht sah der neue König mit Argwohn auf die mächtigen Söhne des Vorgängers und verweigerte ihnen die Belchnung mit ihren Ländern. Die Spannung, die darob zwischen Heinrich und den österreichischen Herzogen entstand, führte die Confödcrierten wieder auf den Plan. Im Sinne und im Geiste des ewigen Bundes gehen die drei Cantonc diesmal nicht mehr vereinzelt, sondern gemeinsam vor. Und das, was sie mit vereinten Kräften anstreben, ist nichts anderes als die volle Verwirklichung der Bestimmungen des ewigen Bundes. Die kluge, maßvolle, aber zugleich sichere Regierung Albrechts hatte ihre Forderungen der Unabhängigkeit nur vorübergehend zum Schweigen gebracht. Als Heinrich, ein halbes Jahr nach seiner Thronbesteigung, in Obcrdeutschland weilte, erschienen vor ihm in Constanz Abgesandte von Schwyz, Uri und Untcrwalden mit Bitten, deren Gewährung die Anerkennung der Beschlüsse des ewigen Bundes bedeutete. 60 Der König nahm in seiner feindseligen Stimmung gegen die Habsburger keinen Anstand, denselben im weitesten Umfange zu willfahren. Obwohl er, wie er nachträglich selbst gestand, die Rechte des Reiches in den Waldstätten nicht kannte, bestätigte er (3. Juni 1309) den Schwhzern die stets angefochtenen und nie in Kraft getretenen Freiheitsbriefe Friedrichs II. und Adolfs von Nassau. In einem Schreiben an „alle Männer Unterwaldens" behandelt er auch dieses, mit dem Hanse Habsbnrg durch die vielfachsten und niemals gelockerten Bande verknüpfte, Land wie ein reichsunmittelbares Gebiet. Die Urncr, die als Mitglieder des Bundes an der Sendung thcilgenommen, erhielten ihre seit zwei Menschen- altcrn errungene Neichsunmittclbarkcit neuerdings bestätigt. Der Bund von 1291 hatte seine Wirkung gezeigt; die drei Länder haben gemeinsam gehandelt und durch ihr brüderliches Auftreten erwirkt, dass sie als gleichgestellte, reichsunmittelbare Genossen behandelt werden. Von dem rechtmäßigen Reichsoberhaupte sind Schwyz und Unterwalden in die Stellung Uns versetzt und der Oberherrschaft des Hauses Habsburg entzogen. Damit war ein Theil der Bestimmungen des ewigen Bundes erfüllt. Heinrich VII. gicng auch auf den zweiten Theil in ausgiebigem Maße ein. Er versprach ihnen, einen Reichsvogt zu stellen, und „dass sie niemals vor einem weltlichen Gerichte außerhalb ihrer Thäler erscheinen dürfen". Nur kurze Zeit weilte ein Reichsvogt Heinrichs VII. in den Waldstücken, und da deren Bewohner außerhalb ihrer Thäler nicht vor Gericht erscheinen durften, so waren sie thatsächlich im Besitze der hohen Gerichtsbarkeit. Sie nahmen in eigene Hand die Bestrafung der Mörder, Mordbrenner und Räuber. 61 Die Boten, die mit diesen Zugeständnissen von Constanz in die heimatlichen Thäler zurückkehrten, hatten alle Ursache, mit dem Erfolge ihrer Sendung zufrieden zu sein. Sie brachten ihren Mitbürgern die Anerkennung ihres Bundes; sie brachten für alle Eidgenossen die Reichsfreihcit, die die Schwyzer bisher vergebens angestrebt, die Unterwaldncr bis dahin nicht einmal zu begehren gewagt hatten. Und nicht genug an dem. Die hohe Gerichtsbarkeit, das höchste Ziel, das sie sich 1291 gesetzt, ist in den Handen der Eidgenossen; sie sind thatsächlich unabhängig. In den Waldstätten wurden die Gunstbezeigungen König Heinrichs in diesem Sinne anfgefasst und gedeutet. Kaum drei Wochen nach Erlangung derselben üben sie Hoheitsrechte aus. Sie nehmen die Schiffahrt auf dem Vierwaldstätter See in ihren Schutz (22. Juni 1309) und gestatten den Kaufleuten aus Luzern und ihren kleinen Fahrzeugen bis zum Zollhausc von Flüelen freie Ucbcr- fahrt. Im Genusse der jungen Freiheit ließen sich die Bergbewohner Uebergriffe gegen die reichen Klöster zu Schulden kommen. Allen thaten es hierin die Schwyzer zuvor. Im Vollgefühle der erlangten Herrschaft erlaubten sie sich Gewaltthaten und Zügellosigkeitcn gegen die wehrlosen Mönche und das geheiligte Gotteshaus von Einsiedcln. Sie stehlen das Vieh, rauben die Knechte, überfallen das Kloster und plündern die Keller. Der Ueberfall des Klosters zu Anfang des Jahres 1314 ist uns von dem Vorsteher der Schule in Einsiedcln, Rudolf von Radegg, in einem längeren Gedichte mitgetheilt. Der Schulmeister ward von den Schwyzcrn als Gefangener weggeschleppt und schildert mit Humor die Vorfälle bei diesem nächtlichen Angriffe der Schwyzer. Man ersieht daraus, dass die 62 frommen Landleute im Freudenräusche über den Geimss der jungen, aber nicht gesicherten Freiheit zu Ausschreitungen und Roheiten der ärgsten Art sich hinreißen und die fromme Denkart sehr vermissen ließen. Wir lassen den Schulvorsteher selbst sprechen: „Mitten in der Finsternis der Nacht setzt uns plötzlich die Glocke von der drohenden Gefahr in Kenntnis; aber zum Entfliehen ist keine Zeit mehr da; von allen Seiten sind wir eingeschlossen. Jeder sucht hierauf, wie er kann, aus seiner Zelle zu entweichen, um in das Heilig- thum zu gelangen, in das der angreifende Theil, so meinten wir, ohne Zweifel keinen Einfall zu machen wagen werde. Aber erst auf der Höhe des Glockcnthurmes gelingt es uns, einen Zufluchtsort zu finden- „Einige der Unserigcn, die sich auf ihrer Flucht verirrt hatten, fallen den Feinden in die Hände, und diese machen sie zu Gefangenen. Andere bedroht ihr Versuch, jenen Widerstand zu leisten mit dem Verluste ihres Lebens; aber das Haupt der Bande und sein Schwiegersohn suchen vermöge ihres Ansehens allzu starke Ausschreitungen zu verhüten. Dagegen wird unser Archiv auf unbarmherzige Weise ein Raub der Flammen; sie stellen sich vor, sie könnten auf diesem Wege alle Titel des Klosters vernichten; aber unser Abt hatte sie zum voraus in Sicherheit gebracht. „Inzwischen wird die ganze innere Räumlichkeit unserer friedlichen Behausung der Plünderung preisgegeben; vor nichts hat man Achtung. Bald werden auch die Thüren des Heiligthums mit Axthicbcn aufgebrochen, der Schmuck desselben, ebenso wie seine Schätze, das beim Cultus nothwendige Geräthe, ebenso die Priesterkleidungen, alles wird eine Beute dieser Heiligthumsschänder, die, oh des 63 Schmerzes, kein Bedenken tragen, die heiligen Hostien und die Reliquien der Märtyrer herumzuwerfen und mit Füßen zu treten. Vor solchen Greuelthaten verhüllte sich der Mond, und bedeckten sich die Sterne mit Gewölle; sie wollten nicht Zeugen einer so entsetzlichen Prosanation sein. Und Hiebei schweigen wir lieber von anderen unflätigen Verunreinigungen, wodurch diese Unmenschen, welche die Trunkenheit zu noch größerer Tollheit hinriss, den Tempel Gottes in eine Cloake umwandelten. „Inzwischen war es Tag geworden, und auf den Glockenthurm, der uns bisher als Zufluchtsstätte gedient, wird ein Sturm unternommen. Mit den Fackeln und den Waffen in der Hand, rücken die Feinde heran. Unser muthigcr Pförtner, der bei uns ist, will sich der Belagerung unterziehen und schickt sich an, mit Hilfe einer Streitaxt den Eingang zu der schmalen Treppe zu beschützen; denn nur für einen Angreifer bietet sich Raum. Wir weisen seine hilfreiche Hand zurück. Für Mönche geziemt sich Gegenwehr nicht, und wir stellen uns ganz dem Willen Gottes anheim. Die Räuber, die so auf keinerlei Widerstand stoßen, stürzen sich auf uns, und wir empfangen sie mit Worten des Friedens. Jetzt erklärt Einer aus ihnen: „Euer Leben ist in keiner Gefahr; unser Anführer hat uns nur das anbefohlen, dass wir uns eurer Personen und eurer Güter bemächtigen." Glücklich, sie um diesen Preis los zu sein, folgen wir ihnen widerstandslos, und man führt uns in ein Privathaus, das unser Gefängnis wird. „Hierhin begibt sich eine soeben angekommene feindliche Colonnc, welche bisher umsonst auf Lcbensmittel ausgegangen war, wuthentbrannt, und forderte auch ihren Antheil an der gemachten Beute, sowie an den Gefangenen. 64 Ein heftiger Zank erhebt sich alsdann zwischen unseren Wächtern und den neu Angekommenen, und schon glauben wir den Augenblick nahe, wo wir die Opfer dieses, wegen der Verthcilung unserer Habscligkeiten entstandenen Kampfes würden. Aber bald darauf mäßigt sich der Tumult, und der Anführer der Truppe, der in eigener Person uns in Gewahrsam nimmt, gibt das Zeichen zum Aufbruch. Indem er die betagten oder kranken Ordcnsbrüder zurücklässt, befiehlt er, dass man aus den anderen Mönchen, den Dienern des Klosters und dem Vieh drei verschiedene Züge bilde. Umsonst erfüllen die Frauen, deren Männer man wegführt, die Luft mit ihren Seufzern; vergebens richten sie heiße Gebete zu Gott. Weder durch ihre Thränen, noch durch ihre Schmähungen lässt sich der Feind von seinem Vorhaben abwendig machen; er begibt sich mit seiner Beute auf den Weg. „Als wir den Berg, den Katzenstrick, erklimmen sollten, waren wir erschöpft, und ich selber wäre unterwegs liegen geblieben, hätte mir nicht ein Reiter aus Mitleid erlaubt, den Schweif seines Pferdes zu ergreifen, um mir so fortzuhelfen. Nachdem wir auf der Höhe angekommen waren und den Wald durchschritten hatten, gelangten wir an den Ort, wo sich Verschanznngen erhoben, die Altmatt. Hier machte man Halt, und unsere Diener erhielten gegen ein Lösegeld ihre Freilassung. Wir dagegen wurden als Gefangene in dem Hause des Werner Ab Acker festgehalten. Wir blieben hier fünf Tage. Nach Ablauf derselben holt uns der Befehlshaber des Landes (Landammann Werner Staussacher) ab, um uns nach Schwyz zu führen. Wir müssen, mit einziger Ausnahme der Priester, welchen man Pferde gibt, zu Fuß gehen; unser Cantor, in der Amtstracht, kann seine weiten Beinkleider nicht in die 65 Oeffnnng dcs Steigbügels bringen. So müssen wir unter dem Gespötte der Menge znm Gemeindehaus hcrabsteigcn, und hier schicken sich die Vorgesetzten an, darüber zn berathen, was sie mit uns anfangen wollen. Unterdessen bietet uns, mit der Erlaubnis des Landammanns, der Lcntpricster von Schwyz an seinem Tische ein reichliches Mahl an. „Bei Einbruch dcs Abends kommt derselbe Beamte in starker Begleitung zn dem Pfarrer und benachrichtigt uns, dass wir fortan der Obhut des Peter Locholf übergeben seien, was nnS in Bestürzung setzt; denn dieser ist unbestritten der schlimmste von allen. Kaum sind wir in seinem Hause, so heißt man uns sitzen, und nachdem der Landammann einen jeden von uns nach seinem Namen gefragt, lässt er unser nenne, sieben Ordcnsgeistlichc und zwei Laien, in der Gewalt und Verantwortlichkeit Locholfs. Dieser ladet uns znm Abendessen ein; aber statt zu essen, weinen wir, und als wir den Tisch verließen, mussten wir von Seite der Frauen, die schlimmer waren als die Männer, einen Schwall von Schaltwarten anhören. „Zn viel Güte!" schreien sie, „denn diese haben uns ungerechter Weise mit der Excommnnieation strafen und uns die Nahrung entziehen wollen; jetzt haben sie ebenso Hunger zn leiden wie wir, jetzt die Strafe ihres schändlichen Betragens zn erdulden. „Nachdem wir während sechs Wochen eine enge Haft erlitten hatten, wurde über unsere zwei Mitgefangenen, den Verwalter und den Pförtner, eine noch strengere Gefangenschaft in dem Hause des Schülhart verhängt. Batd wird uns indessen die Erlaubnis gegeben, aus unserer Mitte einen Deputierten zu wählen mit dem Auftrage, die Wege unserer Freilassung anzubahnen, und s Rudolf von Wunncnbcrg übernimmt diese Mission. Drei Tage nach seiner Rückkehr ruft der Landammann die ganze Landesgemeinde zusammen. Unser Deputierter wohnt ihr bei, und man verliest daselbst die Briefe, in welchen die Grafen von Toggcnbnrg und von Habsbnrg sich zu unseren Gunsten verwenden. Wir selber treten vor und werden um der Hochachtung willen, in welcher diese beiden Herren bei den Schwyzeru stehen, wieder frei. „Der Leutpricster vonSchwyz, welcher uns eilf Wochen früher zur Tafel geladen hatte, um uns unsere Langeweile zu vertreiben, bietet uns abermals zum Zeichen seiner Freude ein glänzendes Mahl an. Nachdem wir seinen Gerichten und seinem guten Weine alle Ehre angethan, beeilten wir uns, zu unserem theueren Abte zurückzukehren. Die Freude des Wiedersehens rührte ihn bis zu Thränen, und um uns sein Entzücken thatsächlich zu beweisen, lässt er uns eine reichliche Mahlzeit auftragen, bei welcher die vollen Becher in die Runde gehen. So gestärkt, bringen wir den übrigen Theil des Tages in ungetrübter Freude zu." 10 . Die Freiheit, die die Waldstücke durch kluge Aus- nützuug der Verhältnisse errungen, sollte noch die Probe bestehen. König Heinrich VII. hatte unmittelbar nach seiner Erwählung ( 27 . November 1308 ) und nochmals bei der feierlichen Krönung in Aachen ( 6 . Jänner 1309 ) sich verpflichtet, die Herzoge von Oesterreich in allen Besitzungen und Rechten zu schützen, die ihr Haus unter seinen drei Vorgängern besessen. Im Gegensatze mit diesen feierlichen Versprechungen und durch einen Gewaltstreich, wie ihn nur die Eifersucht und plötzliche Gereiztheit vollbringen 67 konnte, hatte der König den Söhnen Albrechts Besitzungen entzogen, die ihnen seit altcrshcr gehörten. Die Söhne Albrechts fühlten sich verletzt und in ihren Rechten getränkt. Zwar vermieden sie vorerst den Weg der Gewalt, aber sobald sie sich mit dem Kaiser ausgesöhnt, erinnerten sie ihn an das ihnen zugefügte Unrecht. Heinrich Vli., dessen Macht und Ansehen seit der Erwerbung Böhmens (1310) für sein Haus fester begründet war, schenkte ihren Vorstellungen wohlwollendes Gehör, zumal da Herzog Leopold den König auf dem Römern zuge (1310) begleitet und mit Gefahr seines Lebens den Aufstand der Mailänder niedergeworfen hatte. Noch im Lager vor Brescia (i 2. Februar 1311) kam er der Bitte Leopolds entgegen, ihn und seine Brttdcr in den Besitz der Güter und Rechte in den Thälern von Schwyz und Urach (Unterwalden) einzusetzen. Er versprach, eine Untersuchung einzuleiten und „die Herzoge in den Besitz aller Güter und Rechte einzusetzen, in deren ruhigen Besitz König Rudolf als Graf und Albrecht als Herzog gestanden". Die Verhandlungen waren im Zuge, als der Tod Heinrichs VII. (24. August 1313) dieselben zum Stillstände brachte und die Aufmerksamkeit der habsburgischcn Brüdcr auf andere und wichtigere Angelegenheiten hinlenkte. Bei dem unerwarteten Todesfälle des Kaisers traten die Kurfürsten in den Vordergrund und ließen die Bewerber um den Thron ein volles Jahr um ihre Gunst buhlen. Unter den Bewerbern war Friedrich der Schöne, der älteste Sohn Albrechts I. Als am 19. Oetober 1314 endlich in Frankfurt der Wahltag stattfand, wurde von einem Theile der Kurfürsten 5 * 6 ^ Friedrich der Schöne, von dem anderen Herzog Ludwig von Baicrn znm Könige erwählt. Zwischen beiden Gegnern sollte der Krieg entscheiden; beide rüsten eifrigst nnd werben mn Bundesgenossen. Die Schweizer, seit langem geneigt, mit den Feinden ihrer Herrschaft sich zn verbinden, kamen den Werbungen Ludwigs des Baicrn mit offenen Armen entgegen. Es bedurfte kaum der Ermahnung ( 17 . März 1315 ) Ludwigs des Baicrn, treu nnd fest zu seiner Partei zn stehen; die Landleute von Schwyz, Uri und Uuterwaldcn drängte langjährige Politik, das eidgenössische Interesse und vor allem die jüngste Bergangcnhcit in das Lager der Gegner der Habsburger. Außer der Befreiung von Acht und Bann, die den Schwhzern zugute kam, konnte Ludwig der Baicr seinen Bundesgenossen in den Schweizer Bergen nur leere Versprechungen bieten. Er bcnöthigtc alle seine Kräfte, um seinem tapferen, entschlossenen und umsichtigen Gcgcn- königc an der Donau die Spitze zu bieten. Die freie Gemeinde von Schwyz, Uri und Unter- walden, wie sie von Ludwig dem Baicr als einheitlicher Staatsorganismus zum erstenmale benannt wird ( 17 . Juli 1315 ), war beim Widerstände gegen Habsburg auf die eigenen Kräfte angewiesen. Herzog Leopold nahm es auf sich, den Widerstand der Waldstätte zu brechen. Im Herbste des Jahres 1315 setzte er sich mit seinem Heere von Baden im Aargau aus in Bewegung. Um ihn sammelten sich zahlreich die Mitglieder des alamannischen Adels; die Bürger von Zürich, Zug, Winterthur lieferten ihre Contingente; die Lnzcrner, die nächsten Nachbarn der drei Thäler, stellten sich mit ihren Fahrzeugen zur Verfügung und beunruhigten am Waldstätter See die Eidgenossen. Die Landleute boten alle 69 Mittel und Kräfte auf, um dem Heere des tapferen Herzogs zu begegnen. Sie hielten Versammlungen ab, befestigten die Zugänge zu ihren Thälern und schützten die offen liegenden Landcsstrecken durch Vcrschanznngcn, Letzinen genannt. Hinter denselben hielten sie Tag und Nacht Wacht. Neben den Männern, die auf europäischen Schlachtfeldern gefochten, standen Knaben, die kaum die Waffen tragen konnten. Der Hanptangrisf des feindlichen Heeres galt dem Ländcheu Schwyz. Hier leitete Herzog Leopold den Vormarsch, während Graf Otto von Straßberg über den Brünig nach Unterwaldcn vordrang. Des Sieges gewiss, rückte der Herzog Leopold am 15. November 1316 an der Spitze der berittenen Leute in den Engpass zwischen dein Aegeri-Sec und dem Berge Morgarten, das Fußvolk folgte. Das Ende des Hohlweges war von den Vortrnppen erreicht, da rollen von dem Morgarten Felsen und Baumstämme herunter und fallen unter die Reiter. Der Weg in dem Passe ist versperrt, und Verwirrung und Unordnung in das Hergebracht. Nunmehr stürzen die Schweizer, mit Fußeisen versehen, von allen Seiten hernieder, schwingen die Schwerter und erschlagen, was ihnen in den Weg kommt. Auf dem gefrorenen Boden konnten sich die Krieger, deren Pferde scheu geworden und den Reiter abgeworfen, nicht halten. Sie werfen sich in wilder Flucht auf das Fußvolk zurück und bringen auch in dasselbe Verwirrung und Schrecken. Vor den ergrimmten Landlcuten, die keinen Pardon gaben, suchte manch' kühner Ritter seinen Tod in den Wellen des Aegeri-Sees. Groß war die Zahl der Todten im Heere Leopolds, der Verlust der Eidgenossen kaum nennenswert!), und doch 70 War der mit geringen Opfern erfochtene Sieg am Morgarten entscheidend für die weiteren Schicksale der Waldstätte. Uri, Schwyz nnd Untcrwaldcn erneuern im vollen Bewusstsein der Bedeutung dieses ersten Sieges am ü. December 1315 in Brunnen den ewigen Bund und betrachten sich als unabhängig vom Hause Habsburg. Wohl kamen noch Zeiten, in denen das Hans Habsburg seine nicht aufgegebenen Ansprüche auf die Thäler mit Waffengewalt geltend machte; aber die Landlcutc wiesen die Angriffe siegreich zurück. Nach der Schlacht am Morgarten hört thatsächlich die auf den besten Rcchts- titeln gegründete Herrschaft der Habsburger in den drei Thälern auf. 11 . Das ist in Kürze der geschichtliche Sachverhalt und Hergang bei der Entstehung der schweizerischen Eidgenossenschaft. An die Stelle der einzelnen Handlungen, die die Sage in poetischer Verklärung vorführt, rückt das Allgemeine in herber nnd nüchterner Prosa in den Vordergrund der Geschichte. Nicht einzelne Helden, sondern ganze Gemeinden, nicht dramatische Thaten, sondern Volks- und Staats- zuständc, nicht die kühne Entschlossenheit und der Hclden- muth einer Generation, sondern das planvolle Streben und Ringen mehrerer Geschlechter haben den Grund zum schweizerischen Freistaate gelegt. Die Helden verschwinden von der Schaubühne und machen dem gcsammtcn Volke Platz; die Tyrannen lösen sich entweder in nebelhafte Gestalten auf, oder sie erscheinen, falls sie mit dem Volke mithandeln, in ihrer anderwärts 71 bezeugten Charakteranlagc und Handlungsweise. Ein Gcss- lcr, Landcnbcrg u. s. w. finden in der Geschichte der Wald- stätte keinen Platz, während Albrecht k. in derselben Gestalt und Bedeutung dasteht, die er als deutscher König gezeigt und errungen hat. Das Emporarbeiten der Waldlcntc von der Untcr- thünigkeit unter mehrere Herren bis znr vollen Unabhängigkeit weist neben den Licht- auch Schattenseiten auf. Die Klugheit, Ausdauer und Tapferkeit, die die Schweizer Landlcutc hiebci an den Tag legen, schlägt nicht selten in Schlauheit, Ucbcrstürznng und Gewaltthätigkeit um. Aber immer ist es das gcsammte Volk, das ein- müthig und zielbcwusst vorgeht; die Hirten, Fischer und Jäger der Schweizer Berge erheben sich dadurch weit über ihre Standes- und Zeitgenossen und ringen der Mit- und Nachwelt Achtung und Anerkennung ab. Unter diesen Umstände» drängt sich die Frage aus, wie es gekommen, dass das naturgetreue Bild von der Entstehung der Eidgenossenschaft im Munde des Schweizer Volkes zu einem Phantasiebildc umgcschaffcn wurde, in welchem das Volk mehr in den Hintergrund tritt und gewissermaßen znr Staffage für die Helden hcrabgcdrnckt wird. lk»tiliiif'.kli»i«i der iibtt dir Entsühn»,; der Eidzrnchriischiist. Der vornehmste Grund für die Ausbildung der reizenden Erzählungen ist ein ganz allgemeiner, der sich mehr oder weniger in der geschichtlichen Ueberlieferung jedes Volkes geltend macht. Die große Menge eines jeden Volkes ist unfähig, eine einfache Begebenheit nach ihren Ursachen und ihrem Verlaufe auf längere Zeit treu in der Erinnerung zn behalten. Ein rechtsgeschichtlichcr Process, der, wie die Gründung der Eidgenossenschaft, durch mehrere Menschenalter sich vollzieht, bleibt dem Volke vollends unverständlich und unfassbar. In der Erinnerung desselben haftet von der allmählichen, langdauernden Entwickelung mir der Eindruck eines Ringens und Strebens; statt der langsamen, mehrere Geschlechter in Bewegung setzenden Entwicklung setzt das Volk besondere und bestimmte Ereignisse, die sich in wenig Monden abspielen, und an die Stelle des gesamm- ten, mitwirkenden Volkes treten Helden, als persönliche Träger der Handlungen. Diesem Schicksale der Zusammenfassung und Individualisierung entgeht keine Begebenheit, die im Munde des Volkes fortlebt. Das Volk der Römer, ein Volk von Kriegern und Rechtsgelehrten, war mehr als ein anderes darnach angethan, dem Verstände über die Einbildungskraft die Oberherrschaft einzuräumen, aber dessenungeachtet besteht die ältere, nur mündlich überlieferte Geschichte dieses auf dem Schlachtfelde geschulten und aus dem Forum gebildeten Volkes ausschließlich aus Sagen, die das Vielerlei der Personen und Handlungen zu einer Einheit der Person und Handlung zu vereinigen suchen. Die Bauern in den Waldstätten machen von diesem allgemeinen Gesetze keine Ausnahme. Das langjährige Werden ihres Freistaates war ihnen unbegreiflich, die Rechtsfragen blieben ihnen unverständlich, und so erzählte man sich in jedem der drei Cantone erst von Herrschern, die das Volk bedrängen, und weiterhin von mannhaften Bürgern, die gegen die Bedrängnisse ankämpfen. So hörte ein Jahrhundert nach der Schlacht am Morgarten der eifrig nachforschende und dem Hause Habs- burg feindlich gesinnte Berncr, Justinger, nur von „neuen Fünden" und vorn freventlichen Benehmen der Amtleute „gegen fromme Leute, Weiber, Töchter und Jungfrauen". Man erzählte ihm zudem von Streit und Krieg, der darob entstand und mit der Schlacht am Morgarten endete. Ein halbes Jahrhundert später werden die Fünde und Frevel der Amtleute genau bezeichnet und aus bestimmte Vögte übertragen; der lange währende Streit und Krieg findet in dem Zorne der misshandeltcn Männer den Anstoß, in dem Gchcimbnndc derselben die Vorbereitung, in der Brechung der Burgen und in der Ermordung eines Vogtes den thatsächlichen Ausbrnch. Und wenn die Bolksttberlicfernng in ihrer ursprünglichen allgemeinen Gestalt nicht verschwinden sollte, so musste sie bis zur Erzählung besonderer Ereignisse und Uebertragung derselben auf bestimmte Persönlichkeiten sich fortentwickeln. Der Verfasser des weißen Buches (um 1470) fand sie in dieser Gestalt vor. Als ortskundiger und mit den Urkunden des Landes vertrauter Mann, mag er immerhin einen oder den anderen Orts- und Personennamen aus eigener Erfindung in die Erzählung hineingebracht haben; aber die Gesammtheit seines Berichtes ist dem Volksmunde entnommen. Die bösen Vogte vergehen sich gegen die heiligsten Güter der Landleute; sie begehren des Nächsten Haus, des Nächsten Vieh und des Nächsten Weib. Der im Besitze seines Hauses bedrohte Stanfsacher aus Schwyz verbindet sich mit dem an seiner Hausehre 74 gekränkten Nidwäldncr aus Altsellen und mit Arnold Melchthal aus Obwald cn, dem das beste Paar Ochsen vom Pfluge weggenommen ward. Die Drangsale, von welchen die biederen Bergbewohner heimgesucht werden, sind ausschließlich Vergehen gegen die Hauptparagraphc des bäuerlichen Strafbuchcs; die Selbsthilfe, die sich der Biedermann von Altscllen durch Erschlagung des Vogtes und der junge Melchthal durch Verwundung eines dienstwilligen Soldkucchtcs gestatten, vor Gott und den Menschen gerechtfertigt; der Bund der drei Männer, im stillen vorbereitet und in nächtlicher Stunde auf einer abgelegenen Matte beschworen, steht darum unter dem Schutze des Allmächtigen und führt zur Vertreibung der Verächter von Sitte und Recht. Bis hieher ist jeder Zug der Erzählung ein echt volksthümlichcr und in so innigem Einklänge mit den Sitten, der Gefühls- und Dcnkungsweise eines Volkes von Hirten und Ackerbauern, dass sie nur dem Munde des Volkes entnommen sein kann. Nur der Canton Uri, die Wiege der Freiheit, wird von ganz anderen und dem Landmannc nicht so nahe gehenden Leiden gequält, aber auch von einem mehr als bäuerlichen Helden geschirmt und gerettet. Uns Drangsal ist der Zwinghvf, der als Grab der Freiheit aufgeführt wird, Uns Erniedrigung der Hcrzogshut, dem man Ehrerbietung bezeigen soll, und Uns Held ist Dell, der nicht aus Nothwehr, sondern im Gefühle der Manneswürde dem Vogte den Gehorsam versagt. Die Erzählung über Dell und die Urncr ist die reichste, pocsievollstc und fesselndste; sie ist aber auch in allen ihren Theilen der Natur und dem Wesen schlichter Landleute am wenigsten entsprechend. Der Charakter des 75 Urncr Helden ist von dem eines schweizerischen Localhcldcn, wie eines Stausfachcr, wesentlich verschieden nnd hat eine unverkennbare Ähnlichkeit mit den Helden in anderen altgermanischen Ueberlieferungen. Die entlegensten und unter den ungleichartigsten klima- ^ tischen nnd geschichtlichen Verhältnissen lebenden Zweige der Germanen erzählen neben und thcilwcisc vor den Schweizern von der stanncnswcrten Fertigkeit und Sicherheit eines Bogenschützen. In dem mecrumspültcn Island, in Norwegen, Holstein nnd England, an den rcbciibekränztcn Ufern des Mittelrheincs kennt man, wie in den romantischen Gebirgsthälern der Schweiz, den Schützen, der unter dem Drucke eines unbarmherzigen Machthabers sich entschließt, von dem Haupte seines Kindes ein nur dem geschärftesten Auge sichtbares Ziel, einen Apfel oder eine Münze, herunterzuschießen. Am nächsten steht der Schweizer Tcllsagc die dänische, die uns ein Geschichtschreiber des 12. Jahrhunderts, um hundert Jahre früher, als Dell in Uri erstanden sein soll, mittheilt. Nach dem Berichte des Grammatikers Sapo — so heißt der Geschichtschreiber — lebte im Gefolge des' Däncnkönigs Harald ein biederer Kricgsmann, namens Toko. Dieser rühmte sich bei einem Gelage, einen noch so kleinen Apfel, der an einem Stocke befestigt wäre, mit dem ersten Pfeile zu treffen. Die Neider nnd Nebenbuhler Dokos melden dieses dem Könige. Der König ertheilt den Befehl, den Apfel statt an j einem Stocke auf dem Haupte des Sohnes des Prahlers ^ zu befestigen. „Träfe er den Apfel nicht auf den ersten ^ Schuss, wie er versprochen, so sollte er mit dem eigenen 76 Kopfe für die leere Prahlerei büßen." Toto musste gehorchen. Er ermähnte den Knaben, den Kopf nicht zu bewegen, nahm drei Pfeile aus dem Köcher und traf mit dem ersten den Apfel auf dem Haupte des Kindes. Der König fragte, warum er drei Pfeile aus dem Köcher genommen, da doch nur einer abzuschießen war. „Um an dir das Fehlen des ersten durch die Spitze der übrigen zu rächen" gab Toto zur Antwort. Bald darauf geräth Toto in eine neue Gefahr. Der Unbesonnene rühmt sich, ein besserer Schlittschuhläufer als Harald zu sein, und wird verhalten, auf Schlittschuhen von einem steilen Felsen, in der Nähe des Meeres, her- abzufahren. Obwohl er mit seinem schwanken Fahrzeuge an die Felsen anfuhr und nahe daran war, ins Meer zn stürzen, so kam er auch diesmal mit dem Leben davon. Harald gicng in seiner Bosheit immer weiter, spannte Menschen und Ochsen zusammen und bürdete dem Volke ungewohnte Lasten auf. Er wird darum entthront, und Toko bringt ihm im Dickicht eines Waldes durch einen Pfeilschuss eine Wunde bei, an der er stirbt. Toko, der Held der dänischen Sage, weist mit dem schweizerischen Tell eine bis auf den Namen*) reichende Verwandtschaft auf. In einer die menschliche Kraft und Geschicklichkcit weit überbietenden Weise verfügen sie über eine doppelte Kunst, den Pfeil zu lenken und das Boot oder die Schlittschuhe zu steuern. Tell wie Toko geben Proben ihrer Kunst, indem sie auf Befehl eines Tyrannen einen Apfel vom Haupte ihres Kindes schießen; Tell wie Toko weichen bei diesem entsetzlichen Unterfangen der äußeren Gewalt und sind entschlossen, das verletzte Kind 2) Grimm führt den Namen Tell aus telum, den Namen Toko auf -roEov zurück. au dem hartherzigen Gegner zu rächen. Beide nehmen mehrere Pfeile aus dem Köcher, beide erklären über Befragen unumwunden, dass durch die Spitze der übrigen das Fehlen des ersten Pfeiles mit dem Leben des Feindes gerächt werden sollte. Teil rudert auf Befehl des Vogtes die Fähre glücklich über den stürmischen See; Toko gleitet über Geheiß des Königs auf den Schlittschuhen von der Höhe eines steilen Felsens herab; Tcll tödtet seinen Peiniger durch einen Pfeilschuss in der hohlen Gasse, Toko im Dickicht des Waldes. Bei dieser unverkennbaren Achnlichkcit der Tcllsage mit der dänischen und anderen germanischen Sagen liegt die Vermuthung nicht ferne, dass die einwandernden Alamannen die Sage vom Helden (Ereil-) Tcll. dem Apfelschützcn und Ruderer, in die Schweizer Thäler mitgebracht und sie dem an Naturschönhcitcn so reichen See angepasst haben. Dadurch gewinnt die Urncr Sage ein so ehrwürdiges Alter, dass wir in ihr den Niederschlug und Nachklang altdeutscher Mythologie vermuthen könnten. Der Fährmann am Vierwaldstättcr See ist dann verwandt mit Wuotan, dem ältesten Todtenfcrgcn in der deutschen Mythologie. Wnotan, der nllwaltende Gott, bringt den Frühling und die Pflanzen hervor. Seine Pfeile sind die Sonnenstrahlen, mit welchen er gegen den Winter ankämpft. „Wie Tcll, liegt der holde Frühlingsgott, vom Riesen Winter gefesselt, in dem Wolkensee, bis die Frühlingsstürme kommen. Da wird er entfesselt wie der Tcll, und nach erbittertem Sturmes- und Gewitter- kampfe stößt er den Gegner ins unheimliche Element zurück und sendet ihm die Sonnenstrahlen, den Todes- pfcil, nach." Aber das Reich des Frühlingsgottes dauert nicht immer, es kommt der Herbst und mit ihm neue Kämpfe mit dem Wintcrriesen. Wuotan will die Pflanzen, seine Kinder, retten, aber er erliegt bei dieser Arbeit, wie der Tell, der bei der Rettung*) eines Kindes aus dem tobenden Gicßbache von den Welle» fortgerissen wird. Die Urner, seit 123 t im ungeschmälerten Genusse der Reichsfreiheit, konnten und wussten von der Unterdrückung und Empörnug, die dein Befreiungskämpfe des Jahres 1315 vorangieng, nicht das Mindeste zu erzählen. Als aber die Bundesglieder, Schwyz und Unterwaldcn, in der Zeit von 1420—1470 ihre Loealhelden sich bildeten, so mögen sie wohl den von der Wanderung überkommenen Helden, Tell, mit der Befreiung des Ländchcns in Verbindung gebracht haben. *) Siehe Uhlands „Teils Tod", Strophe 2 und 3. Da braust der wilde Schlichen Hervor aus seiner Schlucht. Und Fels und Tanne brechen Bor seiner jähen Flucht. Er hat den Steg begrabe», Der ob der Stäube hieng, Hat weggespült den Knaben, Der aus dem Stege gieng. Und eben schritt ein andrer Zar Brücke, da sie brach; Nicht stutzt der greise Wandrer, Wirft sich dem Knaben nach, Fasst ihn mit Adlerschnclle, Trägt ihn zum sichern Ort: Das Kind entspringt der Welle, Den Alten reißt sie fort. 79 Ucbcrhaupt war dic alamanuischc Waudcrsage bei diesen Vorposten des Stammes nicht in Vergessenheit gerathen. Die alten Hirten erzählten sich, dass die Schwhzcr von einem großen Volke, hinten im Lande nach Mitternacht, abstammen, und dass ihre Ahnen, mit dem Schwerte sich schlagend durch das deutsche Land, bis an das Hochland der Waldgebirge vorgedrungen seien.* Und eher nicht ermüdete der Zug, Bis dass sie kamen in das wilde Thal. Wo jetzt die Muotta zwischen Wiesen rinnt. Nicht Mensch enspnrcu waren hier zn sehen, Nnr eine Hütte stand am Ufer einsam, Da saß ein Mann und wartete der Fähre. Doch heftig wägete der See nnd war Nicht fahrbar; da besahen sie das Land Sich näher und gewahrten schöne Fülle Des Holzes und entdeckten gute Brunnen, Und meinte», sich im lieben Vaterland Zu finden. — Da beschlossen sie zu bleiben, Erbaueten den alten Flecken Schwhtz, Und hatten manchen sauren Tag, den Wald Mit weitverschlungencn Wurzeln auszuroden — Drauf, als der Boden nicht »lehr Gnügen that Der Zahl des Volks, da zogen sie hinüber Zum schwarzen Berg, ja bis an« Weißland hin, Wo hinter ew'gem Eiseswall verborgen Ein andres Volt in andern Zungen spricht. Doch blieben sie des Ursprungs stets gedenk. In den Erzählungen, deren Mittelpunkt Stauffacher, Melchthal und Baumgartcn bilden, haben wir somit echte Sagenpoesie vor uns, die in der Erinnerung an die Befreiungskämpfe auf dem Boden der Schweizer Urcantone * Die nachfolgenden Worte, die Schiller dem Staussacher in den Mund legt, sind der Volksüberliesernng entnommen. 80 entstanden ist. In der Erzählung über Tell liegt uns wahrscheinlich ein Anklang und Nachklang deutscher Mythe vor, die die einwandernden Alamanncn in die Thäler der Reuß mitgebracht und der Natur der Gegend am Vierwaldstätter See angepasst haben. Und nun sind wir auch im klaren, warum diese Erzählungen allgemein gelesen und gläubig aufgenommen wurden. Die Geschichte ist trocken und nimmt die Vcr- standeskräfte in Anspruch, die Sage und das Märchen sind unmuthig und unterhalten die Phantasie, und darum lasen und glaubten unsere Ahnen mit Andacht und Verehrung die Teil- und die anderen Sagen, trotzdem die Geschichtsforschung über ihren geschichtlichen Gehalt den Stab gebrochen hatte. Illllhmtt zu hchillttü Teil. Der poetische Hauch, den die von Tschudi überlieferten Sagen und Märchen athmen, und der an Naturschön- hciten überreiche Boden, auf dein selbe sich abspielen, waren die Ursache, dass unser Dichtcrgenius Schiller in seinem Drama „Wilhelm Tell" den schweizerischen Loeal- hcldcn zu einem deutschen Nationalhclden umschuf. Schiller studierte neben den Chroniken die besten Werke über Schwcizernatur und Schweizervolk; er machte sich vertraut mit den Beschäftigungen und Sitten, um seine Schweizer in ihrer Weise denken und reden zu lassen; er belehrte sich sogar über die Anschauungen des gemeinen Volkes über Witterung, Pflanzen- und Thicrwclt. Ausgerüstet mit so umfassenden Kenntnissen übn- Land und Volk, gicng Schiller an die Bearbeitung des theils sagenhaften, theils mythischen Stoffes. 81 Als Geschichtschreiber hielt er den Apfelschuss und manche andere Einzelheiten für nnhistorisch; aber er wählte diesen Stoff, weil er hier nicht die Geschichte erst zur Fabel umzugestalten brauchte. Hier lag das Märchen, bereits poetisch gestaltet, vor und gelangte durch die dramatische Bearbeitung nur zur Anschaulichkeit und vollkommenen > Wahrheit. Wie die griechischen Dramatiker den Stoff zu ihren Tragödien, an denen sich die Edelsten und Besten aller Völker begeistern und begeisterten, aus der Volkssage und Göttermythe entlehnten und die sagenhaften und mythischen Gestalten zu leibhaften Hellenen umgestalteten, so hat auch Schiller die überlieferten Helden zu Menschen umgeformt, die nach unserer Art fühlen, denken und handeln, und unser Bkitgefühl im höchsten Grade in Anspruch nehmen. Schillers „Teil", an und für sich ein Meisterwerk der Poesie, reiht sich auch nach der Wahl des Stoffes würdig und ebenbürtig an die unübertroffenen, dramatischen Werke der Griechen an. Und wenn der Glaube an Teil, als geschichtlicher Person, aus der höchsten Senncrhütte, die hart an der Grenze des ewigen Schnees hingczimmert ist, gewichen sein sollte — der Glaube an den idealisierten Tell, wie ihn Schiller vorgeführt, wird nicht bloß fortleben, so lauge es Schweizer und Deutsche gibt; er wird fortleben, so lange es Menschen gibt, die einer geliebten Heimat, einem geheiligten Familien- und einem ehrwürdigen Staatsverbande angehören.