AUS DER BIBLIOTHEK VON OBERSTDIVISIONÄR EUGEN BIRCHER AARAU DER BIBLIOTHEK DER EIDGENÖSSISCHEN TECHNISCHEN HOCHSCHULE GESCHENKT !er 10. August 1782 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer- Garderegiments von Dr. August von Gonzenbach, Awcsmem Slaatsschrcibcr der tchwrizechche» Eidgmoffenfchafl. Lern, 1866. Halter'sehe Verlags buch Handlung. Der 10. August 1792 ini! beſonderer Rücklicht auf die Haltung des Schweizer (Garderegiments. hr. Anguſt von Gonzenbach, Gegen Staatatchreiber rr bien cher Gidach enn. Hern, 1866. Sattler itte Len Sb c ed DU N. F. Haller'sche Buchdruckern in Bern. Anhalt. Einleitung. I. Vorbereitende Verhältnisse und Ereignisse; einleitende Verfügungen. 1. Der König und-die Königin . . . . 2. Die Nationalversammlung und das Militär 3. Gefährdung des Ansehens und der Person des Königs. Der 20. Juni . . . . . 4. Freund und Feind arbeiten am Untergang des Königthums. II. Der 10. August. 1. Die Lage der Dinge beim Anbruch des 10. August. Eröffnung der Insurrektion .... 2. Fortschritte der Insurrektion bis zur Constitui- rung der „insurrektionellen Gemeinde" und der Ermordung Mandats, 6 Uhr Morgens 3. Verhalten des Departementalraths und der Nationalversammlung. Die Ereignisse und Stimmungen in den Tuilerien bis zum Wegzug des Königs und seiner Ankunft in der Nationalversammlung, 10 Uhr Morgens . 4. Die weiter» Tagesereignisse .... Die Vertheidiger des Schlosses Die Verbandlungen der Nationalversammlung im Augenblicke des Angriffs auf die Tuilerien Der Rückzug der Schweizer aus den Tuilerien Weitere Verhandlungen der Nationalversammlung . Das Polk in den Tuilerien . . . . Verlust der Truppen und der Insurgenten 5. Schluß.. Schicksal der gefangenen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten des Schweizergarderegiments in den Septembertagen 1792 Schlußgedanken über die Haltung des Schweizergarderegiments am 10. August 1792 Seite. 1 4 13 38 65 106 136 155 194 194 212 218 237 247 250 263 263 2S4 , Errata. Seite 8, Note Zeile 5 von unten lies Sybel statt Sybold. Seite 34, Zeile 14 von oben lies: auf welchen seit dem Tode Heinrich IV. unter, statt auf welchen unter Heinrich IV. und u. s. w. Seite 53, Zeile 11 von unten lies: Adjutant statt Adj unkt. Seite 82, Zeile 10 von oben lies: Verhandlung statt Versammlung. Seite 108, Note 1, Zeile 4 lies: es gu'il kullslt statt os aus tulluit. Seite 116 bei Nr. 33 lies: Müller von Bonn statt Müller von Bern. Seite 161, Zeile 7 von unten lies: nicht beunruhigend statt beruhigend. Seite 170, Zeile 16 der Note lies: crier statt crirs. Seite 184, Zeile 9 von oben lies: ihren Sohn statt ihre Kinder. Seite 202, Zeile 2 der ersten Note lies: ports statt posts. Seite 242, Zeile 9 von oben lies: 630 statt 680. Seite 373, Zeile 2 von oben lies: der Mairie statt dem Gemeindehaus. Seite 274, Zeile 19 von oben lies: hinunter statt hinüber. Seite 275, Zeile 1 in der Note lies: lourAoiue statt louriso. ^ 279,' 2 ^er"Note von unten "lies: Ollaulireinö statt Okontsrsins. Seite 284, Zeile 13 von oben lies : 65s.ntrot statt Oiiunrot. Per 10. August 1792- Kchilüecuiig und ikeleuchümg eines Tages aus der französische» Revolutwusgefchichte. Ein Buch Mortimer-Ternaux's, das den Titel führt: Listoirs äs Ig. Hrrsur (1792 —1794) ä'aprös äss äooumsnts autllsntigues st inSckits. karis 1862, hat den Entschluß bei mir zur Reife gebracht, den Versuch zu wagen, an der Hand dieser neuen und wichtigen Aufschlüsse einen Tag der französischen Revolutionsgeschichte etwas näher darzustellen, der, so lange er im Gedächtniß der Menschen bleibt, Zeugniß ablegen wird für SchweizerR treue und Schweizertapferkeit. Ich rede vom 10. August 1792, von dem Tage, an welchem mit der Executiv-Gewalt des Königs, auch Gesetz und Ordnung in Frankreich suspendirt worden sind, um während mehrerer Jahre der Schreckensherrschaft im Innern, und dem Kriege nach Außen Platz zu machen. 1 2 Französischer Seits ist jener welthistorische Tag schchon vielfach umständlich und von den verschiedensten Staiand- punkten aus beschrieben worden; schweizerischer Söeits existirt, so viel mir bekannt, nur eine einzige einläßliliche Darstellung, die auf historische Treue und Unbefangenlaheit Anspruch machen kann. ES ist dieß die Arbeit von CCarl Morell über das Schweizsrgarheregiment in seiner Schririft: Die Schweizecregimenter in Frankreich 1789 bis 17792. St. Gallen, 1858. Da indessen die in den eidgenössischen Archiven liegenden Aktenstücke durch Hrn. Morell nicht scheinen benutzt worden zu sein, und da mir überdieß verschieddene bisher nicht veröffentlichte handschriftliche Aufzeichnuncigen anvertraut worden sind, so erschien mir eine neue Verarbeitung jenes denkwürdigen Tages, unter Benutzpung dieser neuen schweizerischen Quellen, gerechtfertigt; ist doch, trotz der vielen französischen Darstellungen i des 10. August, die Wahrheit über jenen Tag, so uweit historische Wahrheit überhaupt möglich ist, in mancicher Beziehung erst durch die ebenso gewissenhafte als Mühevolle Arbeit Mortimer-Ternaux's hergestellt worden. Es mußten vorerst, um mich des bezeichnenden Aüus- drucks von Michelet zu bedienen, die verschiedenen „Allllu- vionen" weggeräumt werden, mit welchen viele Schriftsteller vom Partei-Standpunkte aus jenen Schreckensötag «berschüttet hatten. Welcher politischen Partei man auch immer angehövren mag, die Verantworlichkeit für jenen Tag sucht Jeeder von seinen Gesinnungsgenossen abzulehnen: die Anhänger der absoluten Monarchie, wveil sie die Erinnerung mit Schmerz erfüllt, daß am 10. Mu- gust der schwachen Hand Ludwigs XVI. das glorreiche 3 Scepter seines Ahnhsrn in der Logographenloge der gesetzgebenden Versammlung entfallen ist, — die Freunde des konstitutionellen Königthums, weil ihnen die Scham darob zur Stirne steigt, daß die kaum erst gegenseitig beschworue Konstitution nicht stark genug war, den „erblichen Repräsentanten Frankreichs" gegen unerhörte Gewaltthat zu schützen, — die ehrbaren Republikaner, weil das Kind ihrer Träume und Hoffnungen an jenem Tag Gefahr lief, bei der Geburt schon im Blute zu ersticken, — und endlich die Anhänger derjenigen Partei, welche den 10. August in Scene gesetzt hat, iveil ihnen vor der göttlichen Gerechtigkeit schaudert, die über kurz oder lang auch die Henker Frankreichs erreichte. Diesem Umstand ist es wohl hauptsächlich beizumessen, daß viele wichtige Urkunden, die geeignet sind Personen und Sachen in's rechte Licht zu stellen, so lange verborgen geblieben, und erst jetzt durch die mühsamen Forschungen Mortimer-Ternaux's der Vergessenheit entrissen worden sind. Wir Schweizer können jenen Tag, an welchem die Unsrigen allein ihre Pflicht gethan, unbefangener, weil mit ruhigem Gewissen würdigen; denn wenn der 10. August 1792 auch für die Schweiz in mehr als einer Beziehung ein Tag der Trauer ist, so ist er für uns gleichzeitig ein Tag des Ruhmes und der Ehre. Ist doch die Pflichttreue des Schweizergarderegiments der einzige Sonnenblick, der die schwarzen Wolken durchzuckte, die damals über Paris standen uud dunkle Schatten warfen weithin über die Völker Europa's. Die schweizerische Geschichtschreibung hat daher keinen Grund, den 10. August absichtlich zu entstellen, um begangenes Unrecht zn beschönigen, sie hat es aber auch 4 nicht nöthig, die Leistungen des Schweizergarderegiments über die Wahrheit hinaus zu vergrößern. Wenn daher meine Darstellung*) in mancher Rücksicht nüchtern erscheinen mag, so bitte ich zu bedenken, daß allein durch die Wahrheit diejenigen wirklich geehrt werden, die treu und demnach wahr geblieben sind, bis in den Tod. I. Vorbereitende Verhältnisse und Ereignisse; einleitende Verfügungen. 1. Der König und die Königin. Ein Tag wie der 10 . August 1792 kommt nicht über die Völker wie ein Erdbeben, dessen Nahen Niemand ahnt; vielmehr gehen tief eingreifenden politischen Umgestaltungen in der Regel Vorbereitungen voraus, deren Bedeutung oftmals nicht verstanden wird, und deren Folgen meistens weiter reichen, als diejenigen ahnten, die als Leiter zu handeln glaubten. Gebildete Völker *) In so weit dieser Aussatz die Beschreibung französischer Zustände enthält, beruht derselbe nicht auf selbstständiger Forschung, sondern ist entweder ein Auszug aus dem Werke Mortimer- Ternaux's, oder sogar wörtliche Uebersetzung desselben. Nur hin und wieder erlaubten wir uns seine Schilderungen mittelst der Aufzeichnungen eines Augenzeugen, des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Ludwig des XVI.. Bigot de Sainte-Croix, zu ergänzen oder zu berichtigen, zumal dessen Schrift (Histoire de la conspiration du 10 Aoüt 1792,London 1793, R. Ed- monds NewBond Street) jedenfalls als eine Hauptquelle zu etrachten ist. 5 werfen nämlich ihre staatliche Organisation, unter der sie groß geworden, die ihnen Schutz und Schirm gewährt und die sie mit Liebe und Verehrung gepflegt, nicht von sich wie Kinder ihr Spielzeug, das sie muthwillig zerbrechen, nachdem sie sich kurz zuvor daran erfreut. Und sollte je bei einem Volk der Wille dazu vorhanden sein, so würde ihm die nöthige Kraft gebrechen. Die Krone einer mehrhundertjährigen Monarchie schlagen Menschenhände ebensowenig mit einem Schlage nieder, als diejenige einer alten Eiche! Um die Ereignisse des 10 . August 1792 zu begreifen, werden wir daher vor Allem die Einleitungen zu untersuchen haben, durch welche die Katastrophe vorbereitet worden ist. Wer hätte es geahnt, daß die durch deu König in der Absicht, sein Reich zu befestigen und zu stärken, der öffentlichen Meinung gemachten Zugeständnisse nach drei Jahren schon zum Sturz des alten Königshauses führen würden? Niemals hat es sich deutlicher erwahrt als im Verlauf der französischen Revolution, daß die Verhältnisse stärker sind als die Menschen. Die wohlwollenden Absichten des KönigS sind durch diese Macht der Verhältnisse vereitelt worden, aber nicht minder auch die Pläne derer, die ihn stürzten. Große politische oder sociale Revolutionen sind dem Kreisen der Völker zu vergleichen; sie auf den kleinen Maaßstab von Verschwörungen zurückführen zu wollen, heißt die Hand Gottes in der Geschichte verkennen, und ist vom Standpunkte der Intelligenz eben so irrig, als frevelhaft von dem der Moral. Eine Verschwörung kann nur dann dauernde Verhältnisse schaffen, wenn das, was sie anstrebt, dem Volksgeist entspricht. Wir schicken dieß voraus, um nicht mißverstanden zu 6 werden, wenn wir später unter den Triebfedern, die im Geheimen arbeiteten, um das ersehnte Resultat, die Absetzung des Königs zu erzielen, auch der Thätigkeit der Verschwörer erwähnen. Gleich wie der 10. August alle Parteien getroffen hat, in die sich Frankreich theilte, so ist er auch durch Alle so oder anders vorbereitet worden. Den ersten Anstoß dazu hat allerdings die republikanische Partei gegeben, die — wenn auch klein und unscheinbar — schon in der Notabeln-Versammlung und in der Constituante vertreten war. Zu dieser republikanischen Partei zählten ursprünglich nicht sowohl Volksmänner aus den untern Ständen, als vielmehr hochgestellte denkende Köpfe, die den damals gefeierten philosophischen Systemen huldigten, und einzelne durch die Befreiung Amerika's begeisterte Enthusiasten. Erst später traten dieser Partei Solche bei, die an der Monarchie wegen verletzter Interessen sich rächen wollten, und endlich alle Diejenigen, die etwas für sich zu erobern hofften. Durch den Widerstand, den der König und seine Regierung den Neuerungen entgegensetzte», welche Frankreich in seinen Grundfesten zu erschüttern drohten, wurden die Volksleidenschaften geweckt, und doch war jener Widerstand von Seite der Regierung ebenso natürlich als berechtigt; wußte ja Niemand wohin man gehe. Durch die Scenen vom 5 . und 6. Oktober 1789 in Versailles, durch die Erstürmung der Bastille am 14 . Juli 1790 und viele andere Blutscenen, in welchen nicht der besonnene Volkswille Siege feierte über die widerstrebende Regierungsgewalt, sondern weit eher Blut- und Rachgier über Freiheit und Ordnung, wurden die Leidenschaften der Massen angefacht. Der Schrecken ergriff Viele, die am Heile Frankreichs verzweifelten, und unter diesen auch die Brüder des Königs und andere königliche Prinzen. Bald entstanden nun in der Bevölkerung Zweifel darüber, ob der König und namentlich die Königin, die früher schon in der öffentlichen Meinung vielfach bloßgestellt worden war, nicht ihren Blutsverwandten näher stünden, als der Nation, ob sie zu jenen oder zu dieser hielten? Ludwig XVI., bei seiner Thronbesteigung allseitig als ein frommer, tugendhafter Prinz freudig begrüßt, und wirklich gewillt, begründeten Volkswünschen gerecht zu werden, hatte im Laufs der Jahre 1789 und 1790 die Liebe des Volks großentheils schon eingebüßt, ohne an ihrer Stelle diejenige Achtung zu erwerben, welche Charakterstärke den Massen einstößt. Er ward weder geliebt noch gefürchtet. Die Königin aber, als Dauphine um ihrer Schönheit und Liebenswürdigkeit willen angebetet, wurde, nachdem das Gift der Verläumdung und Verdächtigung aus den Hofzirkeln, die es gemischt hatten, in die untern Schichten der Bevölkerung gedrungen war, als „Oesterreicherin" gehaßt und mit Spott und Hohn verfolgt*). *) Die erst in neuerer Zeit der Oeffentlichkeit übergebene Korrespondenz der unglücklichen Königin Marie Antoinette mit ihrer Mutter, der Kaiserin Maria Theresia, mit ihren Brudern, den Kaisern Joseph und Leopold, sowie mit ihren Schwestern, Christine, Herzogin von Sachsen-Teschen, und Caroline, Königin Es wäre vermessen, den Versuch zu wagen, ein getreues Bild des Charakters Ludwigs XVI. zu entwerfen, was bisher aus dem Grunde noch nie gelungen ist, weil sich das ewig Wechselnde nicht fixiren läßt. Zum Verständniß des 10. August 1792 ist es indessen nothwendig, das Charakterbild des Königs und der Königin hier wenigstens in einigen Hauptzügen zu skizziren. Ludwig XVI. war nicht ohne Kenntnisse und voll redlichen Willens; er liebte sein Volk und wollte dessen Glück. Allein er hatte geistig wie moralisch keine Kraft zur Initiative. An Verstand und Urtheil feülte es ihm nicht, wohl aber an Geist, er besaß kalten passiven Muth, aber kein warmes Herz. Unter der Regierung Ludwigs XV. war er den Regierungsgeschäften stets fern gehalten worden. Daher der Mangel an Vertrauen in sein eigenes Urtheil. Der Hauptgrund aber, warum er weder als absoluter noch als konstitutioneller König zu regieren verstand, liegt unserer Ansicht nach in dem Widerspruch zwischen seinen Charakteranlagen und seinen Familien-Traditionen, welche beider Sizilien u. s. w., zeugen für die Denkweise der Königin und für das Unrecht, das an ihr geübt worden ist. An der Aechtheit dieser Korrespondenz ist jedenfalls in so weit nicht zu zweifeln, als sie durch Napoleon im Jahr 1809 in Wien erhoben worden ist. — Auch die Aechtheit der von Arneth herausgegebenen Korrespondenz zwischen Maria Theresia und ihrer Tochter ist nie bezweifelt worden. Dagegen ist durch Sybold der durch Hunolstein und Feuillet de Conches herausgegebene Briefwechsel Marie Antoinette's als unterschoben bezeichnet worden. Feuillet de Conches hat aber die erhobenen Zweifel, wie uns scheint, gründlich widerlegt. letzter» in seiner Umgebung noch Geltung hatten. Cha- raktershalb hatte Ludwig XVI. alle Eigenschaften eines konstitutionellen Fürsten, eine gewisse Heftigkeit vielleicht abgerechnet, durch die er seine Minister und Andere, die ihm nahe kamen, nicht selten verletzte. Dem Urtheil Anderer mehr als seinem eigenen vertrauend, hätte er in ruhigen Zeiten wahrscheinlich ein sich auf eine Kammermehrheit stützendes Ministerium ohne innere Ueberwindung an seiner Stelle regieren lassen; allein dann klangen die Traditionen aus den Zeiten Ludwigs XIV. wieder in ihm nach. Und doch, wie verschieden war er nicht von Jenem, der kaum 2.1 Jahre alt, nach dem Tode Mazarin's auf die Frage, an wen man sich jetzt in Regierungsangelegenheiten zu wenden habe, kurz und bestimmt antwortete: „an MichI" Von seinen Ministern viel abhängiger als sein Ahnherr, hatte Ludwig XVI. dennoch weniger Anhänglichkeit für seine Gehülfen als Jener. Nie waren Ministerwechsel häufiger, unerwarteter und theilweis auch ungerechtfertigter, als unter der Regierung des tugendhaften, nur das Gute wollenden Ludwigs XVI.; und zwar trennte er sich in allen Stadien seiner Regierung als absoluter wie als konstitutioneller König von seinen Ministern, ohne daß es ihm je nahe gegangen wäre, von Turgot wie 16 Jahre später von Narbonne, von Necker wie von Calonne, von Moutmorin wie von Dumouriez. Bei den dadurch bedingten häufigen Ministerwechseln konnte die Exekutivgewalt sich auch nicht in einem großen Minister verkörpern, wie dieß früher in Richelieu und Mazarin, ja selbst in Colbert und Louvois geschehe» war. 4 - 10 Zum absoluten König fehlte Ludwig XVI. der schöpferische, thatkräftige Herrschergeist, und als konstitutioneller König wurde er durch das Vorurtheil beirrt, er dürfe seinen Ministern nicht zu großen Einfluß einräumen, weil die königliche Autorität darunter leiden könnte. Einen viel bestimmteren Charakter hatte die Königin. Kaum 15 Jahre alt hatte Marie Antoinette als Dauphins von Frankreich die höchste Stellung erreicht, die eine Frau sich wünschen kann. In ihrer eigenen Familie hatte sie glückliche Kinderjahre verlebt, daher sie denn auch mit ganzer Seele an ihrer Mutter, der Kaiserin Maria Theresia, hing. Ihren Geschwistern hatte Marie Antoinette ein treues Herz bewahrt, was aus ihrer Korrespondenz mit ihrem Bruder (dem Kaiser Joseph) und ihrer Schwester (Christine von Sachsen-Teschen) deutlich hervorgeht. Aus der patriarchalischen Hofburg in Wien, wo zwischen dem Volk und der allmächtigen Kaiserin nur diejenigen Schranken bestanden, welche die Verehrung zog, an den verdorbenen Hof Ludwigs XV. versetzt, konnte es kaum anders kommen, als daß die Dauphins, welcher Freund und Feind die schönsten goldblonden Haare, den brillantesten Teint und die edelste Haltung in ganz Frankreich zuerkannten, einestheils durch ihre Schönheit Neid erweckte, und anderntheils durch ihre deutsche Unbefangenheit Stoff zu allerlei Bemerkungen gab. Marie Antoinette hatte einen lebhaften Geist, ein gefühlvolles, den Ihrigen ganz ergebenes Herz, einen hohen und edeln Sinn, aber es fehlten ihr Ernst und wahre Frömmigkeit. Sie wollte ihrer Mutter nicht unwürdig sein, dieser Gedanke wirkte in ernsten Tagen 1t stärker in ihr, als ein tiefes Gottvertranen. Durch Bildung war Marie Antoinette nicht ausgezeichnet. Sie hatte in ihrer Jugend jede Anstrengung gescheut; später fühlte sie selbst das Bedürfniß ernster Lektüre, wozu sie ihre Mutter unablässig aufforderte, kam aber nie recht dazu. Als Dauphine wollte sie nur Französin sein und mußte sich von ihrer Mutter den wiederholten Tadel gefallen lassen, daß sie den wahren Werth der deutschen Nation nicht gehörig zu würdigen wisse. Ihre eigene Familie hatte die Tochter der Kaiserin von Jugend auf für die höchste gehalten; bei Anlaß einer dießfälligen Unterredung mit ihren beiden Schwägerinnen von Provence und von Artois vernahm die Dauphine nicht ohne Befremden, daß diese Recht hätten zu behaupten, sie seien als savoyische Prinzessinnen von älterem Hause, als Marie Antoinette. Auch politisches Verständniß hatte die Königin, ob- schon sie sich sehr viel mit Politik beschäftigte, iin Grunde nicht. Frauen urtheilen überhaupt in der Politik wie in allen andern Verhältnissen mehr mit dem Herzen als mit dem Kopf. Sie ehren und achten nur diejenigen, die sie lieben, und schenken nur diesen ihr Vertrauen. Ist es sich daher zu verwundern, wenn Marie Antoinette das Regierungssystem ihrer Mutter, der Kaiserin Maria Theresia, und des Ministers derselben, Kauniz, als das weiseste und beste galt, und Alles, was davon abwich, als gefährliche Neuerung? Daß ein Theil des französischen Adels aber für den tisre purti und die Ideen der Revolution Partei ergreifen konnte, ging über ihren Horizont und blieb ihr darum geradezu unverständlich. In solchen Adeligen sah sie nur Verräther an ihrem 12 König und ließ sie ihre Abneigung fühlen. „Lieber untergehen, als durch Lafayette gerettet werden," hatte sie einst gegen ihre Schwägerin Madame Elisabeth geäußert, und die Königin hat Wort gehalten! Wenn Minister, Gesandte und Mitglieder der Nationalversammlung im Laufe der Zeit großen Werth darauf legten, sich mit ihr zu verständigen, so geschah dieß nicht, weil die Königin leichter faßte und richtiger urtheilte als der König, sondern namentlich deßhalb, weil ihr Wille stärker war; man hoffte durch sie den König in derjenigen Richtung festhalten zu können, die man als die richtige erkannt zu haben glaubte. Dieß der Grund, weßhalb namentlich Mirabeau so sehr gewünscht hatte, der Königin sich zu nähern. Viele Leiden aber hat sich Marie Antoinette durch Unvorsichtigkeit in ihren Reden und Handlungen, durch zu große Offenheit und Hingebung Unwürdigen gegenüber zugezogen, sowie durch die Gabe, Schwachheiten und Lächerlichkeiten bei Andern schnell zu entdecken, wodurch sie bei all ihrer Gutherzigkeit Viele verletzte. Marie Antoinette war eine äußerst zärtliche Mutter. Ihre Instruktion au Madame Tourzel, Oouverrmnts ckas entunts äs Brunos, ist ein wahres Meisterstück in seiner Art und zeugt von ebensoviel Verstand als Herz und von seltener Menschenkenntuiß*). Gegen den König, bei dessen unselbständigem Charakter sie unendlich leiden mußte, war die Königin voller Rücksichten. Ein einziges Mal erlaubt sich Marie Antoinette in ihrer Korrespodenz mit dem Grafen Mercy, dem Siehe Sammlung der Korrespondenz Marie Antoinctte's von Hunolstein. 13 österreichischen Gesandten, die Bemerkung fallen zu lassen : er werde, da er die Unentschlossenheit des Königs kenne, begreifen, wie schwer ihre Stellung sei. Aber lange schon bevor für Marie Antoinette die politischen Schwierigkeiten begannen, war ihre gesellschaftliche Stellung untergraben worden. Das Bewußtsein, ihrem Manne an Geist und Charakter überlegen zu sein, ist für jede Frau, die sich in dieser Lage befindet, ein drückendes; für eine 'Königin sind damit vollends Gefahren aller Art verbunden, sei es, daß die Huldigungen, welche ihr die Ersten der Nation darbringen, der schönen Frau, oder der Königin gelten. Diese Gefahren steigerten sich für Marie Antoinette dadurch noch, daß der König allein während langer Zeit unempfänglich blieb für alle Reize seiner jungen Frau. So lange die Mutter rathend ihr zur Seite stand, wußte Marie Antoinette ihre hohe politische und gesellschaftliche Stellung zu behaupten. Später aber ist zuerst ihr häusliches Leben und dann auch ihr politischer Einfluß verdächtigt worden. Doch durch die Weihe des Unglücks ward Marie Antoinette am Ende ihrer Laufbahn wahrhaft groß. 2. Die Zlationnloersammlung und da8 Militär. Im Frühjahr 1791 hatte der König die durch die Constituante so mühsam ausgearbeitete Verfassung all' ihrer Mängel ungeachtet, über welche man sich damals schon nicht täuschte, angenommen. Da diese Verfassung im Grunde Niemand befriedigte, Der 1», Mgust 1782, 2 14 die Monarchischgesinnten nicht, wegen Beschränkung der königlichen Gewalt, und die Demokraten nicht, wegen des dem König eingeräumten absoluten Veto, so ist es nicht auffallend, daß auch sofort von allen Seiten daran gerüttelt wurde. Am 23. April 1791 hatte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten mittelst Cirkularschreibens sämmtlichen mit Frankreich befreundeten Mächten und so auch der schweizerischen Eidgenossenschaft die Annahme der neuen Verfassung zur Kenntniß gebracht. Wenige Wochen später aber verbreitete sich die Kunde: der König habe am 20. Juni mit seiner Familie Paris verlassen ugd beabsichtige, die treugebliebenen Truppen an sich zu ziehen. Daß die schweizerischen Regierungen das Gelingen dieses Planes wünschten, ist um so weniger zu bezweifeln, als ihnen die Entwicklung der Verhältnisse in Frankreich während der letzten Jahre begründete Besorgnisse einflößen mußte, sowohl in Bezug auf die Lage der in französischen Diensten stehenden Schweizerregimenter, als auch im Hinblick auf die innern Zustände der 13örtigen Eidgenossenschaft, ihrer Zugewandten und Unterthanen. Die Regierung von Bern, in welcher sich der politische Gedanke der Eidgenossenschaft konzentrirte, obschon formell als beständiger Vorort Zürich an der Spitze der Kantone stand, gab ihrem Regiment (von Ernst) Instruktionen *) über sein Verhalten, aus welchen deutlich erhellt, daß man sich auf Seite des Königs stellte. In Varennes ist die Flucht des Königs bekanntlich vereitelt worden; im Begleit von 3 ihm entgegengesandten ) Siehe Protokoll des geheimen Raths, Band X. 15 j Comm ssären (Maubourg, Barnave und Petion) mußte er ; mit seiner Familie als Gefangener zurückkehren *). ^ " Allein nun entstand für Ludwig XVI. eine große - Verlegmheit durch das Manifest, das er durch Laporte ^ der Nitionalversammlung hatte überreichen lassen. In diesem Manifest waren alle Mangel der Verfassung zu- k sammengestellt und die Nothwendigkeit der Flucht nach- ^ gewiesen. Durch die vereitelte Flucht und die Ueber- ^ reichunz diesesjManifestes war die Stellung des Königs > aus dim Grund unhaltbar geworden, weil die große ^ Mehrheit des Volkes von diesem Augenblick an nicht ^ mehr cn seine Ergebenheit an die Konstitution glauben H konnte. Hätte der König unter diesen Umständen freiwillig dem Throne entsagt, oder hätte die National- x- Versammlung damals schon seine Suspension ausgesprochen, ^ die sie ein Jahr später dekretirt hat, so wäre Frankreich und d:r königlichen Familie namenloses Leid erspart worden. Allein dem König wie der Nationalversammlung fehlte die Große der Gesinnung für einen derartigen entschei- ^ denden Schritt. Der König besorgte, die Regentschaft möchte während der Minderjährigkeit des Dauphin ent- h weder oem Herzog von Orleans oder Lafayette übertragen L werden; Beide aber waren namentlich der Königin verhaßt. Die Nationalversammlung ihrerseits besorgte das i monarchische Europa durch die Suspension in die S chran- ken zu rufen, ehe man vorbereitet war. Man nahm daher zu einer Fiktion Zuflucht, die an dem kuppelten Gebrechen litt, daß Niemand an sie glaubte und d,ß der König durch deren Annahme erniedrigt Siehe den interessanten und charakteristischen Bericht L Petion'e, bei Mortimer-Ternaux, I. Bd., Beilage V. S. 347. 16 wurde. Nach dieser Fiktion wäre der König gegen seinen Willen aus den Tuilerien entführt worden, und enthielte auch sein Manifest nicht seine eigene Gesinnung!! Da indessen ein zweiter Fluchtversuch möglicherweise gelingen konnte, so war es natürlich, daß die Nationalversammlung von nun an darnach strebte, die Regierungsgewalt mehr und mehr in ihren Händen zu konzentriren. Zu diesem Ende war es aber vor Allem nöthig, sich der Armee zu versichern. Das geeignetste Mittel hiefür erblickte man in einem neuen Eid, durch welchen die Truppen direkt unter die Nationalversammlung gestellt und von dem Eid, den sie dem König geleistet hatten, mittelbar entbunden wurden. Dieser Eid lautete: „Ich schwöre, die Waffen, die mir anvertraut worden „sind, zur Vertheidigung des Vaterlandes zu gebrauchen, „die durch die Nationalversammlung beschlossene Consti- „tution gegen ihre Feinde von Innen und von Außen „aufrecht zu halten, eher zu sterben, als das Betreten „französischen Bodens durch fremde Truppen zu gestatten, „und nur denjenigen Befehlen zu gehorchen, welche sich „auf Dekrete der Nationalversammlung stützen." Auch den Schweizerregimentern, derer damals nebst dem Garderegiment noch 10 in französischen Diensten standen*), war dieser Eid abgenommen worden. 1. Das Bernerregiment von Ernst, bestehend seit 1672, zuletzt in Garnison in Aix, Reg. Nr. 63. 2. Das Regiment Salis-Samaden, bestehend seit 1672, zuletzt in Garnison in Arras, Nr. 64. 3. Das Regiment Sonnenberg, bestehend seit 1672, zuletzt in Garnison in Marsal, Nr. 65. 4. Das Regiment Castella, bestehend seit 1672, zuletzt in Garnison in Metz, Nr. 66. 17 Die Regierung von Bern aber hatte ihrem Regiment verboten, den Eid zu leisten*). Gleich wie Bern, so hatten auch die übrigen schweizerischen Regierungen Bedenken gegen die Ablegung des Eides, die sie im Schooße der vom 4. — 30. Juli 1791 in Frauenfeld versammelten gemeineidgenössischen Tag- satzung dahin begründeten**), daß die sämmtlichen Gesandtschaften diesen Eid „als der Capitulation entgegen „betrachteten, weil er die Verpflichtung enthalte, die neue „Reichsverfassung zu vertheidigen, und allen Dekreten „der Nationalversammlung unbedingt zu gehorchen, wählend von der Person des Königs gar keine Rede sei." In Folge dessen wurde beschlossen: 1) es solle jeder Ort seine Truppenchefs von der Leistung eines neuen Eides ohne besondere Einwilligung ihrer Obrigkeiten abmahnen; 2) der Graf d'Affry, welcher unbefugter Weise zu jenem Eid Hand geboten, solle durch die Tagsatzung zu 5. Das Regiment Vigier, bestehend seit 1673, zuletzt in Garnison in Straßburg, Nr. 69. 6. Das Regiment Lullin-Chateauvieux, bestehend seit 1677, zuletzt in Garnison in Bitsch, Nr. 76. 7. Das Regiment Diesbach, bestehend seit 1689, zuletzt in Garnison in Lille, Nr. 85. 8. Das Regiment Cnrten, bestehend seit 1699, Nr. 86. 9. Das Regiment Salis-Grison, bestehend seit 1734, zuletzt in Garnison in Corsika, Nr. 95. 10. Das Zürichregiment Steiner, bestehend seit 1752, zuletzt in Garnison in Grenoble, Nr. 97. Dazu kam das Regiment des Fürstbischoffs von Basel, Reinach, bestehend seit 1758, Nr. 100. *) Siehe Protokoll des Geheimen Raths Nr. X. Siehe Sammlung der ältern Abschiede Band 8, Jahre 1778-1798, Seite 159, 160 und 161. 18 entgegengesetztem Benehmen und Einberichtung solch wichtiger Vorfälle aufgefordert werden; 3) beim französischen Botschafter Barthelemy soll sowohl gegen die Eidesleistung ohne Wissen „und Willen „der eidgenössischen Regierungen als gegen die Gültigkeit „der etwa schon geleisteten Eide nachdrücklich protestirt „werden." Von dem ersten Beschlusse mußte man indessen zurückkommen, weil, wie das Regiment von Ernst, so auch die meisten andern Regimenter, den Eid bereits geleistet hatten, bevor ihnen die Ansichten ihrer heimathlichen Regierungen zur Kenntniß gebracht worden waren. Dagegen wurde nun allseitig auf den Antrag Bern's beschlossen : „Dem Grafen d'Affry nicht nur seine übereilte Einwilligung zu der neuen Eidesleistung, sondern auch sein „unbefugtes Ansinnen an verschiedene Regimenter zum „Besuch der olubs pntriotigues zu verweisen*)." Graf d'Affry hatte nämlich, in der Hoffnung, dadurch die Stellung des Schweizergarderegiments, dessen Oberst er war, zu sichern, sich veranlaßt gesehen, gleich nach der Flucht des Königs der Nationalversammlung die Versicherung der Treue seines Regiments zu ertheilen. Der gesetzgebenden Versammlung war nämlich durch ihren Präsidenten Beauharnais eröffnet worden: Herr d'Affry, der wegen seines hohen Alters sich nicht könne vernehmlich machen, habe seine eigene und seines Regiments *) Siehe Sammlung älterer Abschiede, Band 8, S. 161. Zürich und Basel hatten gewünscht, daß der Ausdruck „elulzo xatriotigueo" vermieden und statt dessen gesagt würde, die Truppenchefs sollen den Besuch „aller und jeder den Truppen fremden, sie nichts angehenden Versammlungen" untersagen. 19 k Treue zugesichert und erklärt, er werde nur von der l Nationalversammlung Befehle annehmen, wie er sich denn > nicht für einen Fremden halte, sondern als französischen ? Offizier fühle, als welcher er seine Pflicht bis zum Tod erfüllen werde *). Als bewußte Einleitungen zum 1V. August sind alle diejenigen Schritte anzusehen, die dahin zielten, den König von der Armee zu trennen, sein persönliches Ansehen zu untergraben, die Bande der Disziplin in der Armee zu lockern und die Organisation der Nationalgarde > zu schwächen. k Der erste Schritt in dieser Richtung war ein Angriff ^ auf die militärische Disziplin durch Begnadigung k - *) Herr dÄffry war allerdings im Lauf seiner langen i 67jährigen Dienstzeit vielleicht nur zu sehr französischer Offi- l zier geworden. Geboren 1713 war er 1725 in das Schweizer- garderegiment eingetreten. 1734 Hauptmann und 1748 ölursobul ^ Nach einer äußerst stürmischen Debatte, und nachdem General Gouvion, der einen Bruder in Nancy verloren, den Saal verlassen, um nicht mehr in die Nationalversammlung zurückzukehren, ein anderes Mitglied aber verlangt hatte, die Büste Desilles solle während der Anwesenheit der Soldaten von Chateauvieux auf das Bureau gestellt werden, wurde zur Abstimmung unter Namensaufruf geschritten; 546 gewährten den Soldaten von Chateauvieux die Ehre der Sitzung, 265 hatten dagegen protestirt. Dieser Sieg wurde von der Tribüne mit dreifachem Beifallklatschen begrüßt. Der Präsident Dorizy antwortete aus die emphatische Anrede Collot d'Herbois' ziemlich kurz: „Die'.Nationalversammlung hat euere Fesseln gebrochen, genießet diese „Wohlthat und lasset sie für euch eine Aufforderung zur „Pflichttreue und zum Gehorsam gegen das Gesetz sein." Nachdem die Schweizersoldaten Platz genommen, defi- lirten vor der Versammlung unter Trommelschlag die Nationalgarden von Versailles, andere Nationalgarden und ehemalige französische Garden, die aus voller Kehle vivs in nntion schrieen, dann zahlreiche mit Stöcken bewaffnete und mit rothen Mützen versehene Bürger und Bürgerinnen, und Abgeordnete der verschiedenen Volksvereine von Paris und Versailles. Siehe Mortimer-Ternaux, Band I. Seite 75. 26 Bei diesem Anlaß wurde durch Gonchon, dem beliebten Redner des Faubourg Saint Antoine, die rothe Mütze (könnet pkr^Zien), die er auf einem Stocke aufgepflanzt hatte, gleichsam als revolutionäres Abzeichen installirt. Ursprünglich war beabsichtigt worden, daß die Soldaten von Chateauvieux die Uniform ihres Regiments tragen sollten, allein in Folge der Protsstationen der Kantone wurde dieß unterlassen, und so trugen sie Uniformen der Nationalgarde von Brest und als Kopfbedeckung die rothe Mütze der Galeerensträflinge. Die Sitzung der Nationalversammlung wurde, nachdem dieß groteske Defile beendigt war, aufgehoben, und die Soldaten von Chateauvieux folgten nun ihrem Vertheidiger Collot d'Herbois, begleitet von Volkshaufen, die „es lebe Chateauvieux, hänget Lafayette und Bally" schrieen, nach dem Faubourg Saint Antoine, wo sie wieder bewirthet wurden. Am Sonntag darauf, 15. April, wurde das durch die Presse so lange bekämpfte, und durch den Departe- mentalrath beanstandete Fest gefeiert*). Der Festzug sammelte sich auf dem Bastilleplatz und zog nach dem Marsfeld **). Am 18. April 1792 schrieb Hauptmann de Loys vom Schweizergarde-Regiment an den Geheimen Rath von Bern (siehe Geheimeraths-Akten Band XI), daß kein einziger Soldat des Garderegiments, aller Aufforderungen ungeachtet, an dem Fest theilgenommen habe, das den Soldaten von Chateauvieux gegeben worden sei. Der Hauptgegenstand, der dem Publikum vorgeführt wurde, war eine von 24 weißen Pferden gezogene Galeere, hinter welcher die 40 Soldaten von Chateauvieux hergingen, während 40 schöne Jungfrauen sie umgaben; auf dem Schnabel des Schiffs 27 Wir haben diese Vorgänge hier nicht nur um deßwillen einläßlich berührt, weil durch sie der Geist der Armee wesentlich insluenzirt wurde, sondern namentlich auch deßhalb, weil vorn Standpunkt des Schweizermilitärdienstes in Frankreich der 10. April und der 10. August einen tiefen Blick thun lassen in das Werden einer neuen Zeit, die von sich stieß, was bisher als ehrenvoll gegolten hatte, und sich nicht scheute, das Verbrechen zu belohnen. Eidbrüchige Soldaten wurden am 10. April von derselben Nationalversammlung gefeiert, welche am 10. August deren pflichttreue Brüder unter ihren Augen ermorden ließ. Durch diese Belohnung des Aufruhrs wurde die Disziplin der Armee untergraben, und da in der strengen Disziplin die Kraft der Armee als Werkzeug der Ordnung und des Gesetzes wurzelt, so erhielten mittelbar diese letzter» den härtesten Stoß. Durch ein anderes Dekret wurde dem König der Schutz entzogen, den ihm eine ergebene Armee gewährte. Am 20. April nämlich hatte Frankreich Kaiser und Reich den Krieg erklärt, weil alle Parteien hofften, der Krieg werde ihren speziellen Wünschen günstig sein. Die französische Armee war nun zunächst berufen die Grenze zu decken, und durch ein eigenes Dekret vom war eine kolossale Statue der Freiheit angebracht, vor welcher Weihrauch brannte; mit der rechten Hand wies sie auf die rothe Mütze, und in der andern hielt sie eine Keule. 28 » 6. Juni wurde beschlossen, es sollen die Truppen 30,000 Toisen von der Hauptstadt entfernt werden. Die Armee war aber, wie die Nation selbst, den politischen Umwälzungen gegenüber nicht einstimmig; viele Offiziere verabscheuten die neuen Grundsätze, während ihre Soldaten denselben ergeben waren. Die französischen Garden hatten, da sie ihren Obern den Gehorsam verweigert, aufgelöst werden müssen. Die Fremdenregimenter dagegen, durch ihre Kapitulation gleichsam an die Person des Königs gebunden, waren königlich gesinnt, und der Oberst von Roval Liegois, Graf Fersen, hatte iin Juni 1791 die Flucht des Königs begünstigt. Das Regiment Nassau war auf dem Weg, den die königliche Familie einschlug, cchelon- nirt gewesen. Auch die Schweizerregimenter waren königlich gesinnt, ohne indessen bis dahin, mit Ausnahme des Regiments von Ernst, deßhalb Unannehmlichkeiten ausgesetzt gewesen zu sein. Durch die Stellung aber, welche sie der Kriegserklärung gegenüber glaubten einnehmen zu sollen, wurde ihre Lage wesentlich verändert. Am 6. Juli hatten nämlich die Hauptleute des in Lille in Garnison liegenden Regiments von Diesbach folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 44 der allgemeinen Kapitulation der Schweizerregimenter vom 3. Dezember 1764 und im Hinblick auf das Schreiben der Tagsatzung an den König d. d. 13. Mai 1792, sowie den von der Regierung von Wallis am 21. Mai 1792 an das Regiment Eourten gerichteten Erlaß, sind die Offiziere des Regiments von Diesbach überzeugt, daß sie in dem bevorstehenden Krieg nur zur Vertheidigung „der Plätze verwendet werden „dürfen, in welchen sie sich in Garnison befinden. In 29 „Folge dessen erklären sie, daß sie sich außerhalb ihrer „Garnisonen zu keinen Feindseligkeiten gegen die in den „Kapitulationen vorbehaltenen Mächte werden gebrauchen „lassen, und daß sie daher nur zur Sicherstellung von „Transporten im Innern des Königreichs und zum Schutz „der öffentlichen Ordnung verwendet werden dürfen, „llebrigens werden sie ihre persönlichen Ansichten den „Befehlen ihrer Obern unterordnen, denen sie ihre Auffassung mitgetheilt haben." Derartige Erklärungen, beim Beginn eines Kriegs erlassen, waren nicht geeignet, den Schweizertruppen die öffentliche Meinung zuzuwenden. Schon zu Anfang des Jahres 1792 hatte das Regiment von Ernst, in Garnison zu Marseille, die Freunde der Revolution so sehr verletzt, daß sein Verbleiben daselbst unmöglich geworden war, und kurze Zeit darauf, am 26. Februar, war dieß Regiment in Aix entwaffnet und in Folge dessen durch die Regierung von Bern zurückberufen worden*). Jetzt verweigerte ein anderes Schweizerregiment seinen Dienst im bevorstehenden Krieg. Diese Erscheinungen mußten die öffentliche Meinung in Frankreich gegen die einen höher» Sold als die Na- tionaltruppen genießenden fremden Truppen ungünstig stimmen. Oberst d'Affry scheint dieß gefüllt zu haben, am 11. Juli schrieb er an den Vorort**), er hoffe, daß die Kantone diejenige Interpretation, welche die Hauptleute *) Siehe Morell, die Schweizer-Regimenter in Frankreich. Lumens kiekte, llistoire 6es tvoupes strsnAsres. Tom. I. xsx. 388. **) Siehe Gehcimeraths-Akten, Band XI. Der 10. August 1 7S2. 3 — 30 — des Regiments von Diesbach dem Art. 44 der allgemeinen Kapitulation gegeben haben, nicht alsdie richtige anerkennen werden. Allein d'Affry irrte sich; schon am 17. Juli befahl die Regiernng von Freiburg ihren Hauptleuten: „Sie mögen zur Ausweichung aller Kapitulations- „verletzungen bei dem dermaligen Kriege mit ihrer unter- labenden Mannschaft nicht in's Feld rücken, sondern „einzig zu Vertheidigung des Königreiches in den befestigten Grenzplätzen sich gebrauchen lassen*)." Aehnlich hatte sich die Regierung von Freiburg auch gegen den Vorort Zürich ausgesprochen und an denselben die Frage gerichtet: „Ob nicht in Anbetracht der dermaligen Lage und „insbesondere des von Sr. Durchlaucht dem Herzog von „Braunschweig, Z6n6rnl en okek der österreichischen und „preußischen Armeen, herausgegebenen Manifestes, worin „erklärt wurde, daß diese Armeen in keinen feindseligen „Absichten in das Königreich eintreten, sondern allein „um die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen, und „den König in seine rechtmäßige Gewalt wieder einzusetzen , die Schweizertruppen bei dem gegenwärtigen „Krieg sich gar nicht gebrauchen lassen, und denselben „sofort gemeinsame Befehle deßorts abgegeben werden „sollten." In gleichem Sinne hatte sich auch die Regierung von Solothurn gegenüber dem Vorort geäußert. Die französische Regierung, die bei einer solchen Auffassung der Dienstverhältnisse von Seite der Schweizerregimenter berechtigt gewesen wäre, dieselben, zumal *) Siehe Geheimeraths-Akten Band XI. 31 deren Kapitulation ohnehin demnächst zu Ende ging, sofort des Dienstes zu entlassen, hatte indessen politische Gründe, die Kantone zu schonen, damit dieselben bei dem bevorstehenden Kriege eine möglichst strenge Neutralität beobachten möchten. Sie beauftragte daher ihren Botschafter Barthelemy, den Kantonen anzuzeigen, daß sich das Ministerium mit der Ausarbeitung einer neuen Kapitulation, für das Schweizergarderegiment beschäftige, sowie daß die Schweizerregimenter in dem bevorstehenden Krieg nicht verwendet werden sollen. Durch ein drittes Schreiben endlich wurde in Beantwortung der dießfalls an den König gerichteten Vorstellungen die Versicherung gegeben, man werde darauf bedacht sein, die Regimenter gegen alle Verführungen von Seite der revolutionären Klubs zu schützen*). Den übrigen Fremdenregimentern gegenüber war die französische Regierung viel energischer eingeschritten. Dieselben wurden nämlich, nachdem bei den Regimentern Royal-Allemand und Nassau royalistische Demonstrationen und Desertionen zu der Armee der Emi- grirten stattgefunden hatten, durch Dekret der Nationalversammlung vom 21. Juli, der französischen Armee vollständig einverleibt und in Sold und Bekleidung den französischen Regimentern gleichgestellt. In der unmittelbaren Nähe des Königs war von stehenden Truppen,« nach der schon 1789 erfolgten Auf- Siehe Noten Barthelemy's vom 20. April, 15. Mai und 13. Juli 1798 in den Akten des Geheimen Raths. 32 lösung der französischen Garden, nach Licencirung der sogenannren hundert Schweizer am 19. März 1792 und nach Aufhebung der konstitutionellen Garde des KönigS, durch Beschluß der Nationalversammlung vom 29. Mai 1792, einzig noch das Schweizergarde-Regiment. Die Gründe, welche die Nationalversammlung und die verschiedenen Ministerien veranlaßt haben mögen, auf dieß Regiment das Dekret vom 6. Juni 1792, hinsichtlich der Entfernung der Armee aus der Hauptstadt, nicht anzuwenden, waren wohl größtentheils politische, indem man die Kantone durch eine Verletzung der Kapitulation nicht mißstimmen wollte. Durch die allgemeine Kapitulation von 1764 waren nämlich alle Privilegien des Garderegiments bestätigt worden. Zu diesen Privilegien gehörte aber auch dasjenige, daß das Garderegiment, wenn es nicht mit dem König in's Feld zog, in Paris und Umgegend (Ruel und Cour- devoie) garnisoniren sollte. Neben diesen politischen Motiven mag aber bei der konstitutionellen Partei, in der Nationalversammlung sowie beim Ministerium, noch der Wunsch mitgewirkt haben, das Schweizergarderegimeut zur Sicherheit der Person des Königs und seiner Familie in der Nähe zu behalten. Der König und seine Familie waren nämlich schon wiederholt thätlichen Beleidigungen ausgesetzt gewesen. So war am 18. April der König, als er nach St. Cloud fahren wollte, angehalten und zur Rückkehr gezwungen worden, und am 25. April hatten die Schweizergarden große Volkshaufen, die bereits in den Garten der Tuilerien gedrungen waren, zurückweisen müssen; am 20. Juni aber war der König und seine Familie durch die zahllose Menge, die während mehreren Stunden die Gemächer der Tuilerien durchzog, in großer Gefahr gewesen. Jedes Ministerium, das für die persönliche Sicherheit des konstitutionellen Oberhaupts der Nation verantwortlich war, mußte unter solchen Verhältnissen wünschen, neben der Nationalgarde noch über zuverlässige Truppen verfügen zu können, um die Ordnung in der Hauptstadt aufrecht zu erhalten und dem Könige und seiner Familie wirksamen Schutz angedeihen zu lassen. Dazu kamen noch, wir möchten sagen, persönliche Gründe, die dem Regiment zur Ehre gereichen. Das Schweizergarderegiment wurde nämlich in Paris gern gesehen. Seit anderthalb Jahrhunderten waren die Pariser daran gewöhnt, die Schweizer die Wache in den Tuilerien und den übrigen königlichen Schlössern beziehen zu sehen. D'Affry, der Oberst der Schweizergarde, hatte sich übcrdieß in neuester Zeit der revolutionären Partei bei verschiedenen Anlässen willfährig gezeigt und weitgehende Konzessionen gemacht *). Er war daher persönlich selbst den Anhängern der Revolution nicht mißfällig.. Äas Regiment, durch den revolutionären Schweizerklub bearbeitet, war in den Jahren 1789 und 17Sl> durch den Revolntionsschwindel auch einigermaßen berührt worden, hatte aber bald seine Disciplin wiedergefunden, und durch seine Haltung sich die allgemeine Achtung erworben. Aus der Korrespondenz der Werner Hauptleute**) ergibt es sich, daß selbst in den bewegtesten Tagen der Siehe Mcrell, Schweizerregimenter S. 99. Siehe Aktm des Geheimen Raths, Band XI. 34 Revolution die Wachtposten der Schweizergarden vom Volk stets respektirt wurden, so daß das Regiment noch nie in einen unangenehmen Konflikt mit dem Volk gekommen war. Zu dieser allgemeinen Achtung, die den Schweizergarden erwiesen wurde, haben die Dienste, die das Regiment im Laufe der Zeiten geleistet, wohl das Ihrige beigetragen. Keines der französischen Schweizerregimenter war nämlich mit der französischen Kriegsgeschichte so innig verwachsen, wie das Schweizergarderegiment, das seit seiner Errichtung im Jahr 1616 unter Oberst Kaspar Gallati von Glarus, auf allen Schlachtfeldern gewesen war, auf welchen Heinrich IV. und Ludwig XIV., EondS, Turenne und der Marschall von Sachsen die Fahne französischen Kriegsruhmes aufgepflanzt hatten. Die Schweizergarden galten daher beim Volk nicht sowohl als eine Palastwache, sondern vielmehr als ein zuverlässiges Kriegsregiment, dem man um seiner ausgezeichneten Dienste willen den ersten Rang nach den französischen Garden in der Armee eingeräumt hatte. Im Jahre 1792 waren die Nationalitäts-Jdeen noch nicht so entwickelt wie gegenwärtig, daher es sehr'irrig wäre anzunehmen, die Schweizergarden seien als Fremde scheel angesehen worden und deßhalb vielleicht dem Volk mißfällig gewesen. In der Korrespondenz des Regiments findet sich keine Andeutung, aus welcher sich eine solche Annahme rechtfertigen ließe. Ganz unbeanstandet ist indessen auch die Stellung des Schweizergarderegiments nicht geblieben. Das Regimentskommando wurde nämlich am 17. Juli aufgefordert, zwei Bataillone in's Feld rücken zu lassen. Oberst d'Affry — 35 — lehnte aber dieß Begehren aus dem Grunde ab, weil nach dem Wortlaut der Kapitulation die Bataillone nicht getrennt werden sollten, und die nächste Bestimmung der Schweizergarde die sei, die Person des Königs zu schützen, ^ daher sie in der Regel nur dann in's Feld rücke, wenn r der König selbst bei der Armee anwesend sei; überdieß i machte er darauf aufmerksam, daß der numerische Bestand j des Korps durch eine Reduktion von 25 Mann per l Kompagnie sehr geschwächt, anderseits aber dessen Dienst seit Aufhebung der französischen Garden und der muison ^ cku roi s, vllvvul wesentlich gesteigert worden sei. Oberst d'Afsry weigerte sich jedoch nicht, kleinere De- taschemente seines Regiments zum Schutz von Transporten u. s. w. zu bewilligen*), und wirklich ist am 7. August 1792 ein Detaschement von 300 Mann des Garderegiments, um Getreidezufuhren zu eskortiren, nach der Nor- mandie, zunächst nach Evreux, abgesandt worden. Diese Schwächung des Schweizergarderegiments, im Augenblick, wo ernste Ereignisse förmlich angedroht waren, Mit dieser Auffassung scheint man in der Schweiz einverstanden gewesen zu sein; der Geheime Rath von Bern schrieb am 6. August 1792 seinem Hauptmann von Erlach: das Regiment soll sich nicht kapitulationswidrig gebrauchen lassen, „mithin nur „allein zur innern Beschützung des Königreichs. Selbiges soll „auch bei seinen habenden Vorrechten verbleiben, und in Folge „dessen soll jeweilen ein Bataillon desselben nach bisheriger „Uebung zur Hut des Königs und der königlichen Familie in „Paris zurückbleiben. Vorzüglich aber wünschen wir, daß das „ganze Regiment seiner eigentlichen Bestimmung gemäß bei seiner „königlichen Majestät verbleiben und in den gegenwärtigen Umständen insonderheit vor Allem aus zur Beschützung der Person „des Königs und des königlichen Hauses gebraucht werden möchte, „u. s. w." ist um so auffallender, als schon am 4. und 6. August das Regiment wegen Bedrohung des Schlosses aus seinen Kasernen nach Paris beordert worden war; sie kann daher kaum anders denn als eine bewußte Einleitung zum 40. August betrachtet werden, insofern sie nicht die vom Ministerium gewünschte Entfernung der königlichen Familie aus Paris erleichtern sollte. Neben dem Schweizergarderegiment, das in Ruel uud Courbevoie und in Paris selbst kasernirt war, kam die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit in Paris der Gensdarmerie und Nati onalgarde zu. Die Gensdarmerie flößte wenig Vertrauen ein, seitdem sie hauptsächlich aus den ehemaligen französischen Garden, die schon einmal ihre Fahne verlassen hatten, rekrutirt worden war. Die Nationalgarde war durch das Dekret vom 2Z. September 1791, durch welches die Stelle des Generalkommandanten aufgehoben wurde, vollends desorganisirt, indem nunmehr das Kommando jeden Monat zwischen den Kommandanten der 6 Legionen, in welche die Nationalgarde eingetheilt war, wechselte. Seit 1789 bestand die Nationalgarde von Paris aus 60 Bataillonen, die den 60 Distrikten entsprachen, in welche Paris zerfiel und deren Namen sie führten *). — Erst nach dem 10. August wurde die Nationalgarde nack den 48 Sektionen eingetheilt; von diesem Zeitpunkt an sieht man denn auch nicht mehr die Nationalgarde, sondern die bewaffneten Sektionen einschreiten. 37 Die Gesammtstärke betrug damals 32,600 Mann. Die 6 Legionskommandanten im Jahr 1792 waren: Bouil- laud de Belair, Acloque, Romainvilliers, Mandat, Pinon, Baudin de la Chesnaye. Durch Gesetz vom 29. September 1791 und 18. März 1792 hatte jedes Bataillon das Recht, zwei Kanonen mit sich zu führen; alle Bataillone machten davon Gebrauch. Die Gesetze vom 21. Oktober und 21. November 1789 hatten das Recht, die bewaffnete Macht anzurufen, zunächst den Munizipalbeamteu (okttoiers murlloipaux) eingeräumt, und durch Beschlüsse vom 27. Juli und 3. August 1791 waren die Formen näher bestimmt worden, unter welchen die Friedensrichter, Munizipalbeamteu, Procureurs der Gemeinde, Polizeikommissäre, Administra- i toren des Bezirks oder des Departements rc. die Ver- I Wendung des Militärs anrufen konnten. ' Der Centraigewalt allein stand dießfalls keine Macht zu, sie konnte einzig die Gemeinds- oder Departemental- beamten suspendiren, wenn diese durch ihre Anordnungen oder Unterlassungen die öffentliche Sicherheit gesähr- ! det hatten. Die militärischen Einleitungen zum 10. August j bestanden somit darin, daß 1. die ehemaligen Garden, deren Bestimmung der Schutz des Königs war, bis auf das Schweizergarde- Regiment aufgelöst worden waren; 2. der Bestand dieses Regiments auf 28 Mann per Kompagnie reduzirt, und überdieß durch Abseudung von 300 Alaun nach der Normandie berrächtlich geschwächt worden war; 38 — 3. alle übrigen stehenden Truppen 30,000 Toisen von Paris entfernt bleiben sollten; 4. die Fremdenregimenter der französischen Armee förmlich einverleibt worden waren; 5. die Nationalgrade durch die Aufhebung der Stelle des Generalkommandanren desorganisirt; 6. die Gensdarmerie, weil aus Anhängern der Revolutionsideen neu rekrutirt, unzuverlässig gemacht; 7. die militärische Subordination durch das den Meuterern von Chateauvieux gegebene Fest erschüttert worden war; und 8. das Einschreiten der bewaffneten Macht in erster Linie nur durch die Munizipalbeamten veranlaßt werden konnte, nicht aber durch die Centralgewalt. 3. Zesührdung des Ansehens und der Person des Zsönigs. Der 20. Juni. Viel wichtiger als die militärischen Einleitungen, waren die gegen die Person des Königs selbst gerichteten Angriffe, die als Vorbereitungen zum 10. August betrachtet werden müssen. Diese lassen sich in der Darstellung des 20. Juni zusammenfassen, welcher Tag gleichsam als ein Probeversuch dessen, was man wagen dürfe, und wessen man sich von Seite des Königs und seiner Partei zu versehen habe, betrachtet werden kann. Die Nationalversammlung hatte es so wenig erwartet, daß der König in die Auflösung seiner konstitutionellen Garde einwilligen werde, daß sie am 28. Mai ihre 39 Permanenz beschlossen hatte, die jedoch am 31. Mai wieder aufgehoben wurde, nachdem der König jenem Dekret seine Sanktion ertheilt hatte. Das Bestreben den Revolutionspartei war aber nicht sowohl auf Entwaffnung des Königs, als namentlich auf Bewaffnung ihrer eigenen Leute gerichtet. Diese Rücksicht leitete wohl den Kriegsminster Servan, als er am 4. Juni ohne vorherige Verständigung mit dem König, und ohne alle Vorberathung im Schooß des Ministeriums, den Antrag in die Nationalversammlung warf, unter den Mauern von Paris ein Lager von 20,000 sogenannten Föderirten*) zu versammeln. Aller Einwendungen über die ungewohnte Form des Antrags ungeachtet, wurde nach angehörtem Bericht des Komite's für Militärangelegenheiten am 6. Juni beschlossen: ein Lager von 20,000 Föderirten, zu welchem jeder Kanton in Frankreich S Mann stellen sollte, zu bilden, und diese Mannschaft zum Fest vom 14. Juli (Erstürmung der Bastille) einzuberufen, alle in der Hauptstadt befindlichen stehenden Truppen aber an die Gränze zu senden. Im Schooß des Ministeriums hatte der Antrag Ser- van's zu lebhaften Erörterungen zwischen diesem und Dumouriez geführt, und auch in Mitte der Nationalversammlung kam es zu solchen, weil die Pariser- Nationalgarde in diesem Zusammenzug von Föderirten ein Mißtrauen gegen ihre Zuverläßigkeit glaubte erblicken zu sollen. *) So nannte man die Freiwilligen, die sich zur Armee verfügen wollten. In allen Sektionen wurde ebenfalls für und gegen das Lager der Föderirten discutirt, und je stärker der Widerstand von Seite der konstitutionell oder der königlich Gesinnten war, um so leidenschaftlicher wurde die Sache von der andern Seite betrieben. Volksredner der Vorstädte predigten im Garten der Tuilerien unter den Augen des Königs den Konigsmord*), Marat hetzte die Masse gegen Deputirte, Minister und Generale auf, im Jakobinerklub wurde gegen die „Oesterreicherin" dekla- mirt und in den Vorstädten die Ausführung eines entscheidenden Schrittes vorbereitet. Der König weigerte sich, sowohl das Dekret vom 26. Mai hinsichtlich der Deportation aller nichtbeei- digten und dem Vorstand (llirsoloirs) des betreffenden Departements verdächtig erscheinenden Priester, als dasjenige hinsichtlich der Bildung eines Lagers von 20,000 Föderirten in der Nähe von Paris zu sanktioniren. In Folge dessen entstanden heftige Scenen beinahe in jeder Sitzung des Ministerrathes zwischen den drei Ministern Roland, Servan und ClaviLres, welche der Jakobinerklub unterstützte, und Dumouriez. Die beiden andern Minister Lacoste und Duranthon standen, ohne an der Diskussion Theil zu nehmen, auf Seite Dumouriez'. In der Absicht, zn einem Entscheid zu drängen, richtete Roland einen Brief an den König, in welchem er die Sanktion der beiden Dekrete gleichsam drohend verlangte, gleichzeitig indessen das Geheimniß dieses Briefes zu bewahren versprach. Mortimer - Ternaux l. Band, Seite 68t. Ein Redner nannte Ludwig XVI. einen neuen Karl IX. und bedrohte ihn mit einem Scävola. 41 Durch dieß Ultimatum des Girondisten-Ministeriums fühlte sich der König so sehr verletzt, daß er beschloß, mit Dumouriez in Gegenwart der Königin darüber zu Rath z» gehen, was unter solchen Umständen zu thun sei*). Entgegen dem Rathe Dumouriez's, das ganze Ministerium zu entlassen, wollte der König Dumouriez, Lacoste und Duranthon als Minister beibehalten, und versprach, das Dekret in Betreff des Lagers, laut Dumouriez' Aussage sogar dasjenige betreffend die Deportation der Priester, zu sanktionire». Die Nationalversammlung, welcher die drei Minister die Anzeige von ihrer Entlassung gemacht hatten, sprach ihr Bedauern über dieselbe aus und beschloß, das ihr bei diesem Anlaß durch Roland vorgelegte Schreiben an den König an die 83 Departements versenden zu lassen. Die Stellung Dumouriez', der im Jakobinerklub täglich auf's heftigste angegriffen wurde, war eine äußerst schwierige geworden. In der Hoffnung, sie zu verbessern, ersuchte er am 15. Juni den König, die versprochene Santtionirung der beiden Dekrete nicht länger zu verschieben, widrigenfalls der König Gefahr lause ermordet zu werden. Allein Ludwig XVI. ging darauf nicht ein und ertheilte Dumouriez die für diesen Fall verlangte Entlassung. Die Spannung wurde immer größer. Am 17. Juni ernannte die Nationalversammlung eine außerordentliche Kommission von 12 Mitgliedern, welche über den Gefahren des Vaterlandes wachen sollte; Siehe lllsmoires 4s Ouruourisr Dom. II. puA. 15—80. Die Königin richtete an Dumouriez folgende Frage Oro^SL-vous Uonsieur, gus 1s roi äoivs Supporten plus longtemps les msuuoes st los iusolenees 4s koiaull, Iss iourdsries 4e Lsrvsu st 4s Lluvisres? 42 aus dieser Kommission hat sich später das somits äu snlut publio der Convention entwickelt. Am 18. Juni wurde hinwieder ein Schreiben La- fayettes aus dem Lager von Maubeuge verlesen, das gleichsam als Manifest der konstitutionellen Partei gelten konnte. In diesem Schreiben wurde der Jakobinerklub als die Quelle alles Unheils bezeichnet. .Dieses Schreiben, von der Rechten applaudirt, rief in der Versammlung Stürme von Entgegnungen hervor. Guaded verlangte die Ueberweisung des Schreibens an die Zwölferkommission und verglich dabei Lafayette mit Cromwell. Noch heftiger wurde Lafayette im Jakobinerklub von Robespierre, Camille Desmoulins, Collot d'Herbois, Danton u. s. w. angegriffen; es wurde beantragt, den General vor den Staatsgerichtshof von Orleans zu stellen. Am 19. Juni endlich wurde durch den Justizminister Duranthon der Versammlung angezeigt, daß der König den Dekreten vom 27. Mai in Betreff der Priefterdepor- tation, und vom 6. Juni in Betreff des auf den 14. Juli zu eröffnenden Lagers von 20,000 Föderirten, das ihm konstitutionsgemöß zustehende Veto entgegenstelle. Dieses Veto des Königs steigerte die Aufregung in den Massen, die das fremde Wort nicht verstanden und nicht begreifen konnten, daß der Wille eines Einzigen stärker sein sollte, als der einer zahlreichen Versammlung. Der 20. Juni war als der Jahrestag deA Eidschwurs im Ballhaus (äsn äs knuirrs) längst zu einer großartigen Demonstration ausersehen worden, die in der Bierbrauerei Santerres, in der 43 Vorstadt Saint Antoine und im Lokal der Sektion der Quinze-vingtS verabredet worden war. Die bezüglichen Schlußnahmen brachte der Pole La- zonsky, vormals Hofmann, jetzt Artillerie-Hauptmann im Bataillon Saint Marcel, schon am 16. Juni dem Generalrath von Paris zur Kenntniß, und suchte um die Erlaubniß nach, bei Anlaß des Aufpflanzens eines Freiheitsbaumes auf dem Quai des Feuillants, das zu Ehren des Eidschwurs im Jeu de Panme stattfinden solle, bewaffnet erscheinen zu dürfen. Dieses Begehren wurde indessen in Betrachtung, daß jede bewaffnete Versammlung verboten sei, abgewiesen*), worauf die Bittsteller erklärten, sie werden ihr Vorhaben dennoch ausführen; sie unterließen denn auch kein Mittel, um die Bevölkerung der Vorstädte während des 17., 18. und 19. Juni in möglichste Aufregung zu bringen. Derartigen Volksdemonstrationen gegenüber war die Stellung des Maire Petion keine leichte; denn während er als Revolutionsmann wünschte, daß auf König und Nationalversammlung durch das Volk ein gewisser Druck ausgeübt werde, so mußte er andrerseits besorgen, im Fall des Mißlingens der Bewegung seine starkbesoldete Stelle als Maire zu verlieren. Seine Stellung wurde dadurch noch schwieriger, daß der Departementalrath, an besten Spitze damals Larochefoucauld stand, am 19. Juni den Maire aufgefordert hatte, angesichts der drohenden Vorbereitungen, welche in den Vorstädten stattfänden, eine Proklamation an die Bürger zu richten, ihnen die Ausrechthaltnng der Ordnung zu empfehlen, Siehe Mrrtimer-Ternaux, Band I. S. 134. 44 und dem Departementalrath von den Anstalten Kenntniß zn geben, die er zu Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit getroffen habe. Um sich gegen alle Verantwortlichkeit zu decken, befahl der Maire dem Kommandanten der Natio- nalgarde, die Militärposten in den Tuilerien und bei der Nationalversammlung zu verdoppeln, und ermächtigte ihn, stehendes Militär zu, requiriren, wenn er desselben zu bedürfen glaube. Da das Direktorium dem Maire und dem Kommandanten der Nationalgarde gleichzeitig anbefohlen hatte, jede ungesetzliche Volksversammlung zu verhindern, so berief Petion am 19 . Juni auf 9 Uhr Abends die Kommandanten der Nationalgarde aus den Vorstädten zu sich, um den Geist dieser Letztern zu erforschen. Bei diesem Anlasse erklärten Santerre, Bataillonskommandant der Lntnnts trouvss, und Alexandre, es wäre gefährlich, die Leute von der projektirten militärischen Promenade abzuhalten. Saint Prix, Kommandant des Bataillons äu Vai äs Ernas, ein dem König ergebener gutdenkender Mann, war der Ansicht, der Maire solle der versammelten Menge das Ungesetzliche ihres Schrittes vorstellen, indem Petitionen nicht bewaffnet überreicht werden dürften; zur Beruhigung des Volkes solle er sich indessen mit der Munizipalität an die Spitze des Zugs stellen und zum Schutz der Behörden vom Oberkommandanten der Nationalgarde die nöthige Mannschaft verlangen. . Petion ging auf diesen Vorschlag sofort ein und schrieb an den Generalprokurator Röderer: Falls die Behörden den Bataillonskommandanten die Ermächtigung ertheilen, bewaffnet zu marschieren, würde alles in Einklang mit dem Gesetz gebracht; vorbehalten 45 bleibe aber, daß die Bittsteller weder an den Schranken der Nationalversammlung noch vor dem König bewaffnet erscheinen, was sie zu begreifen scheinen. Ohne eine Antwort von Seite des Departemental- rathes abzuwarten, berief Petion den MunizipalitätSrath auf den nächsten Morgen ein. Inzwischen hatte der Departementalrath seinen frühern Beschluß aufrecht erhalten und davon Petion am 20. Juni Morgens Kenntniß gegeben, der nun nicht umhin konnte, denselben den vier Bataillonskommandanten Santerre, Alexandre, Bonnean und Saint-Prix mitzutheilen und dabei die Erwartung auszusprechen, daß sie sich unterziehen und ihre Mitbürger über ihre Pflicht«: aufklären werden. Dem erhaltenen Auftrag gemäß hatte Petion auch die Administratoren der Polizei (Sergent und Panis) in die Vorstadt Samt Antoine gesandt, um dort von dem bewaffneten Zug abmahnen zu lassen. Allein Santerre erklärte denselben, „er werde den Wünschen des „Volks gemäß Handelns" und das „Volk," in der Kirche der Lnlants trouvös versammelt, hatte beschlossen, in Waffen zu ziehen, da andere bewaffnete Deputationen auch schon von der Nationalversammlung empfangen worden seien. Die Bataillons-Kommandanten Bonneau und Savin widerstanden jedoch allen Einladungen Santerre's, sich ihm anzuschließen, was sie um so eher konnten, als nicht die ganze Vorstadt mit dem Zug einverstanden schien. Allein später verbreitete sich das Gerücht, die Befehle des Departements seien zurückgenommen worden, und nun glaubten alle Bataillons-Kommandanten, Bonneau/ Dcr 10. August 17S2. 4 46 Savin, Saint-Prix, Alexandre, sich verpflichtet, um größeres Unglück zu verhüten, dem Zug folgen zu sollen, an dessen Spitze sich gegen Mittag Santerre stellte. Wirklich hatte der Munizipalrath in Folge der Berichte der Polizeibeainten, daß sich die Bewegung nicht aufhalten lasse, den Beschluß gefaßt: „Der Kommandant der Nationalgarde habe sofort „Befehle zu ertheilen, daß die Bürger aller Waffengattungen in Uniform und in Waffen unter ihren „Bataillons-Kommandanten zu erscheinen hätten." Nachdem Petion diesen, nicht in Anwesenheit aller Mitglieder des Munizipalrathes gefaßten Beschluß dem damaligen Oberkommandanten der Nationalgarde Ro- mainvillierS mitgetheilt hatte, verfügte sich dieser auf die Bureaux des Generalstabs, wo schon früher ganz entgegengesetzte Aufforderungen von Seite des Departe- mentalraths eingetroffen waren, durch welche den Kommandanten befohlen wurde: Allem aufzubieten, um das Schloß gegen einen drohenden Ueberfall zu schützen. Bei der drohenden Sachlage hatte sich der Depar- tementalrath permanent erklärt und durch den General- Prokurator Rüderer der Nationalversammlung von dem beabsichtigten bewaffneten Zug der Vorstädte Kenntniß geben lassen. Im Schooß der Nationalversammlung wurde die Zulassung der bewaffneten Bürger an den Schranken der Versammlung von der einen Seite (Vergniaud) empfohlen, wobei man sich auf frühere ähnliche Vorgänge berief, von anderer Seite aber als gesetzwidrig und gefährlich Lestritten. 47 Allein bevor die Nationalversammlung noch einen Beschluß gefaßt hatte, hörte man die Trommeln der herannahenden Volksmassen und gleichzeitig wurde dem Präsidenten ein Schreiben Santerre's übergeben, das also lautete: „Die Bewohner der Vorstadt Saint Antoine feiern j, „heute den Jahrestag des Eidschwurs im Ballhaus und ' „wünschen deßhalb der Nationalversammlung ihre Achtung „zu bezeugen. Man hat ihre Absichten verläumdet. Sie „bitten um die Ehre, heute an Ihren Schranken empfangen „zu werden. Sie werden ihre Verläumder beschämen und > „neuerdings beweisen, daß sie die Freunde der Gesetze „und der Freiheit, die Männer des 14. Juli sind." Ein Mitglied der Nationalversammlung (Lasource) , versicherte, daß die Bittsteller zwar vor der Versammlung zu defiliren wünschen, die Petition an den König aber auf dem Bureau der Nationalversammlung niederlegen werden, indem sie nicht beabsichtigen, die Wohnung des Königs zu betreten, worauf Vergniaud sofort beantragte, dieselben zu empfangen. Während von der andern Seite dieser Antrag bekämpft wurde, zeigte der Präsident an, daß ihm so eben die Meldung gemacht worden, es stehe bereits ein 8000 Mann starker Volkshaufe vor der Thüre der Versammlung. Im gleichen Augenblick traten Einige, ohne einen förmlichen Beschluß über ihre Zulassung abzuwarten, in den Saal ein. Als jedoch darüber eine heftige Aufregung entstand, ließen sich diese Bittsteller ( durch ihre Freunde bewegen, den Saal wieder zu ver- ^ lassen, bis sie eine förmliche Erlaubniß zum Eintritt s? erhalten haben würden. 48 Vor der Reitschule*), wo die Nationalversammlung seit ihrer Uebersiedlnng von Versailles ihre Sitzungen hielt, wuchs der Volkshaufe so sehr an, daß die Vordersten, und unter diesen Santerre, Samt Huruges und Alexandre, Gefahr liefen, erdrückt zu werden, und jedenfalls die Masse nicht mehr leiten konnten. Ein Theil des Volks verlief sich indessen in den in der Nähe des Hofes der Feuillants befindlichen großen Garten, der zu einem alten Kapuzinerkloster gehörte. Hier wurde der Freiheitsbaum aufgepflanzt. Nach und nach aber füllte sich auch der Garten, wie der zwischen der Reitschule und der Terrasse der FeuillantS befindliche Ho-, mit Bewaffneten und Unbewaffneten, Frauen und Kindern. Das Gedränge und die damit verbundene Gefahr wuchs mit jedem Augenblick. Aus diesem Hof führte eine den Mitgliedern der Nationalversammlung allein vorbehaltene Thüre auf die Terrasse der Feuillants. Diese Thüre war im Hinblick auf die kommenden Ereignisse verschlossen worden, und an derselben hielt eine Abtheilung Nationalgarde Wache. Als die Menge aber immer lauter die Oeffnung der Thüre forderte, verfügten sich drei Munizipalbeamte in die Tui- lerien, um vom Kommandanten die Oeffnung, und dadurch mittelbar diejenige des Tuileriengartens zu erlangen. Die Reitschule war ein 150' langes Gebäude, das bet der Ausmündung des Place Vendome parallel mit der Terrasse der Feuillants gebaut war. Diese Terrasse besteht heute noch wie damals, allein statt des Eisengitters, welche sie dermal von der Rue Rivoli abscheidet, hinderte damals eine hohe Mauer jede Verbindung zwischen der Terrasse und einem langen Hof, der sich zwischen der Reitschule und den Tuilerien ausdehnte. 49 Allein bevor diese Erlaubniß eingetroffen war, hatte das Volk die Thüre bereits eingebrochen. In Folge dessen verbreitete sich der größte Theil derer, die sich nur aus Neugierde dem Zug angeschlossen hatten, in den Garten der Tuilerien, daranf verzichtend, die Nationalversammlung und das Schloß zu betreten. Als aber nach zugesicherter Erlaubniß, vor der Nationalversammlung zu defiliren, „Sammlung" geschlagen wurde, strömte diese zerstreute Masse wieder zusammen, um so zahlreich wie möglich vor der Nationalver- ammlung zu erscheinen. Huguenin, den wir später noch näher kennen lernen werden, führte das Wort. Nachdem er verkündet, „das „Blut der offenkundigen Verschwörer werde stießen," fügte er bei: „Ein einzelner Mensch dürfe nicht den „Willen von 25 Millionen beschränken." Schließlich verlangte er vor der Nationalversammlung defiliren zu dürfen. Der Präsident Franyois (von Nantes) erwiederte: „Die Nationalversammlung werde, wenn Verschwörungen „bestehen sollten, dieselben zu vereiteln wissen. Die Bestrafung der Schuldigen komme aber einzig dem Ge- -,setze zu." Die Mehrheit der Nationalversammlung aber willigte, ohne die dagegen erhobenen Einsprachen zu berücksichtigen, in das Defiliren der die Bittsteller begleitenden Volksmasse ein. An der Spitze derselben waren der frühere Marquis Saint Huruges und der Bierbrauer Santerre, die sich am Fuß der Rednerbühne aufstellten. Hinter ihnen strömte ein Haufen von Männern, Frauen und Kindern herein, die Einen unbewaffnet. Andere die Säbel, Piken, Beile, Sensen, Messer, Eisenspitzen und an langen Stöcken befestigte Sägen schwingend. Hin und wieder erschienen inmitten der Menge einzelne Ab-4 theilungen Nationalgarden, Hu irn singend. „Es leben die Patrioten, herunter mit dem Veto," schreiend, bewegte sich die bunte Volksmasse langsam durch den Saal. Einzelne trugen drohende Abzeichen und Inschriften. Der Eine hatte ein Paar alte Hosen mit der Inschrift „es leben die Sansculottes" an seiner Pike befestigt, ein Anderer trug auf seinem Spieß ein blutendes Kalbsherz mit der Aufschrift „Aristokratsnherz." Das Defitiren, durch Tänze und allerlei Ansprachen unterbrochen, hatte über eine Stunde gedauert, worauf Santerre der Versammlung für ihren freundlichen Empfang dankte und ihr zur Erinnerung an diesen Tag eine Fahne zurückließ. Es war inzwischen halb 4 Uhr geworden, und die Nationalversammlung schloß nun ihre Sitzung. Die Volksmasse aber, die durch die Thüre der Feuil- lants eingetreten war, hatte als Ausgang den Hof der Reitschule gewählt und ergoß sich durch die Thüre, die kurz vorher durch das Volk gewaltsam geöffnet worden war, in den Garten der Tuilerien; längs der Fayade des Schlosses hinziehend, schien sie ihren Weg nach dem Pont-Royal nehmen zu wollen. Dem Schloß entlang waren Bataillone der National- garde aufgestellt, die je nach ihrer politischen Färbung die sich stets wiederholenden revolutionären Ausrufungen beifällig oder mißfällig aufnahmen. 51 Im Schloß hielt man die Gefahr für beseitigt, allein plötzlich lenkte die Menge gegen den Carrouselplatz ein, dessen Zugänge durch die Bataillone der Vorstadt Samt Antoine und des-Petits-Pbres besetzt waren. Im Tuileriengarten standen 10 Bataillone, zwei auf der Terrasse gegen die Seine, vier auf dem PlatzLouisXV., fünf auf dem Carrouselplatz; ein Bataillon nebst der aufziehenden und abziehenden Wache, sowie 100 Gensdarmen zu Pferd waren im Schloß. Mit so vielen Truppen hätte der Oberkommandant Romainvilliers die Zugänge zu den Tnilerien leicht vertheidigen können, allein er traf keinerlei Anstalten hiezn. Die Spitze der Kolonne batte bereits den Carrouselplatz durchschritten und sich nach der Rue St. Nicaise gewandt, als plötzlich Halt gemacht wurde. Der Carrouselplatz, zu jener Zeit noch durch allerlei Gebäude eingeengt, füllte sich augenblicklich, Aufwiegler mischten sich unter die Menge, 40 Sansculottes drängten bis zum Thore der Cour royale vor und verlangten Einlaß. Die dort aufgestellten Gensdarmen - Schildwachen kreuzten ihre Bayonette und wiesen die Andrängenden stumm zurück. <» Das große Thor und die kleinen Einlasse wurden, da immer neue Haufen andrängten, geschlossen. Die im Schloßhof stehenden Nationalgarden und Gensdarmen schienen zum Widerstand entschlossen, allein nun gab der Oberkommandant Romainvilliers der Gensdarmerie den Befehl, die Bayonette abzunehmen! Als immer heftiger bei der Porte royale Einlaß verlangt wurde, beantragte Aclogue, Kommandant der zweiten Legion, von der Menge auf dem Carronselplatz — 52 — zu verlangen, daß sie sich begnügen, eine Abordnung von 20 Delegirten zu ernennen, die er selbst zum König begleiten werde und für deren guten Empfang er bürge. Die Munizipalbeamten theilten dieß dem Volkshaufen mit, worauf beiläufig 30 Personen durch den momentan geöffneten Einlaß in den Hof eindrangen. Die Artillerie hatte sich schon beim Beginn des Defile auf dem Carrouselplatz vor dem Hotel Longueville aufgestellt. Als nun aber der Bataillous-Kommandant Saint Prix, der auf dem Quai Halt gemacht, seine Artillerie wieder an sich ziehen wollte, verweigerte diese den Gehorsam, und das Bataillon (clu Vul cks OrLos), statt seinen Kommandanten zu unterstützen, lud die Gewehre und stellte sich bei der Artillerie auf dem Carrouselplatz auf; ja ein Artillerielieutenant, statt dem erhaltenen Befehle gemäß in der Richtung der Gobelins abzumarschieren, rief der Menge zu: „Der Carrouselplatz ist in „unserer Gewalt, das Schloß wird dasselbe Schicksal „haben." Daraufhin setzten sich die Artillerie, die National- garde und die Volkshaufen gegen die Tuilerien in Bewegung. Im Augenblick als der Sturin gegen die Porte royale beginnen sollte, öffneten sich die Thore, worauf die Masse in die Cour royale hineinströmte. Vergeblich bemühten sich die Legionskommandanten Aclogue, Mandat und Pinon und der Bataillonskommandant Vanotte das Gitterthor am Eingang der großen Stiege zu schließen. Die Kanoniere und die Jäger, die sie zur Hülfe riefen, blieben unbeweglich. Mit der Gewalt eines mächtigen Stromes stürzte sich die Masse in's Schloß und trug eine Kanone des Bataillons cku Vul cks Orü-oe bis in den dritten Saal (I» — SZ — ss-IIs äss Knissss), wo die Achsen an den Thürpfosten sich festrannten, was den Haufen einen Augenblick am weiteren Vordringen hinderte und zu dem die Erbitterung steigernden Gerücht Anlaß gab, man habe im Schloß Kanonen gefunden, die auf das Volk gerichtet gewesen seien! Nachdem die Kanone auf Anordnung der Munizipal- beamten entfernt worden war, drang der Haufen, alles vor sich niederwerfend, bis zum Oeil de Boeuf vor, dessen Thüren verschlossen waren. Im Saal des Oeil de Boeuf befanden sich nebst dem König drei seiner Minister (Beaulieu, Lajard und Terrier), der Marschall de Mouchy, zwei Gensdarmerie- Offiziere, der Legionschef Lachesnaye, zwei Ludwigsritter und fünf Nationalgardisten. Madame Elisabeth, die Schwester Ludwigs XVI., durch das Brausen des herannahenden Sturms erschreckt, bat die Nationalgarden unter Thränen, den König zu i vertheidigen. Während vor der einen Thüre der Volkshaufe immer ^ lauter Einlaß verlangte, eilten durch einen andern Ein- / gang Acloque und sein Adjunkt Boivin mit einigen ! Nationalgarden zum Schutz des Königs herbei. Acloque beschwor denselben, sich dem Volk zu zeigen, und betheuerte, eher sterben als die geringste Beleidigung des Königs zugeben zu wollen. Im gleichen Augenblick brach die Füllung eines derjenigen Thürflügel, die Ludwig XVI. von den Anstürmenden trennten, unter den Axtschlägen und Kolbenstößen ein, und Piken, Stöcke, Bayonette wurden drohend gegen die Grenadiere erhoben, die sich vor den König hingestellt hatten. „Fürchten Sie nichts, Sire," sagte einer derselben 54 gegen den König sich wendend, worauf dieser erwiederte: „Ich habe keine Furcht." Und die Hand des National- gardisten an seine Brust drückend, fügte er bei: „Mein Herz ist rein." Entschlossen, dem Rath Acloguss zu folgen, befahl Ludwig XVI., das Volk einzulassen, worauf die Riegel der Thüre geöffnet wurden. Den hereinstürzenden 20 bis 30 Individuen rief Acloque entgegen: „Bürger, erkennt „euern König und achtet ihn, das Gesetz verlangt es, „wir Alle werden eher umkommen, als gestatten, daß „seine Unverletzbarkeit bedroht werde." Dieser Zuruf brachte die Eindringenden auf einige Sekunden zum Stehen, während welcher der König sich in eine Fenstervertiefung zurückziehen und auf einer Fensterbank Platz nehmen konnte. In einer andern Fenstervertiefung stand Madame Elisabeth, die sich von ihrem Bruder nicht wollte trennen lassen. Viele hielten sie für die Königin, gegen welche der Haß der Menge hauptsächlich gerichtet war. Dieß bemerkend, befahl die edle Prinzessin ihren Dienern, die Leute nicht zu enttäuschen. „Was wollt ihr?" frug Ludwig XVI. die den Saal füllende Menge, „ich bin euer König und habe die Verfassung nie verletzt." Allein seine Stimme verklang unter dem Geschrei der mit Flinten, Pistolen und Säbeln bewaffneten Menge, welche stets wiederholte: „Herunter mir dem Herrn Veto, zum Teufel das Veto!" Einer versuchte sich auf den König zu stürzen, und der Hause hörte nicht auf, die Wiedereinsetzung der patriotischen Minister zu verlangen, die Erklärung beifügend, vorher sich nicht entfernen zu wollen. 55 Der Metzger Legendre aber sprach den König folgendermaßen an: „Mein Herr —" Und als Ludwig XVI. über diese ungewohnte Anrede stutzte, fuhr Legendre fort: „Ja mein Herr, hören Sie uns an, Sie sind dafür „da, uns anzuhören, Sie sind ein Verräther, Sie haben „uns immer getäuscht, Sie täuschen uns noch, aber „nehmen Sie sich wohl in Acht, das Maaß ist voll, das „Volk ist es müde, Ihr Spielball zu sein." Nach dieser Anrede verlas Legendre eine von Anklagen, Drohungen und Lügen strotzende Petition. Der König erwiederte gefaßt: „Ich werde thun, was die Verfassung und die Gesetze „erheischen." Diese würdige Antwort rief neues Geschrei hervor: „Herunter mit dem König, wir verlangen die Wiedereinsetzung der Minister, das Gesetz gegen die Priester, „das Gesetz über das Lager, zum Teufel das Veto." Einer, der eine rothe Mütze auf einem Stocke trug, senkte diesen gegen den König, um ihm die Mütze zu präsentiren, worauf der Polizeibeamte Mouchet die Mütze dem König überreichte, der sie aufsetzte. Bei diesem Anblick klatschte die Menge Beifall, Einige riefen sogar: „Es lebe der König." Darauf überbrachte eine Frau, durch den Munizipa- litätsbeamten Mouchet aufgefordert, dem König ein mit Blumen umwundenes und mit einer Cocarde geschmücktes Schwert. Der König ergriff dasselbe und schwang es unter dem Ruf „Es lebe die Nation," wiederholt versichernd, daß er das Glück des Volkes wolle und der 56 Verfassung treu ergeben sei. Ueber die Zurücknahme des Veto und die Wiedereinsetzung der Minister, die immer wieder verlangt wurde, äußerte der König sich nicht. Die am 20. Juni bewiesene Festigkeit ist ein Ruhm, der Ludwig XVI. von der unparteiischen Geschichte nicht bestritten werden kann. Dadurch, daß Ludwig XVI. sich nicht schrecken ließ und nicht zugestand, was von ihm verlangt wurde, ward seine Lage der aufgeregten Masse gegenüber immer gefährlicher. Deßungeachtet widerstand der König dem ihm durch Munizipalbeamte gemachten Vorschlag, auf die Terrasse zu treten, um zum Volk zu sprechen oder sich in ein anderes Zimmer zurückzuziehen. Wohl aber nahm Ludwig XVI., da die Hitze im Oeil de Boeuf nach und nach unerträglich geworden war, von einem National- gardisten ein Glas Wein an und trank es aus „auf das „Wohlergehen von Paris und der französischen Nation." Endlich war es einigen Mitgliedern der Nationalversammlung, Vergniaud und Jsnard von der Linken, und Daverhault und Blanc-Gilly von der Rechten, gelungen, bis zum König zu gelangen. Jsnard, der seinen Namen nannte und das Volk zum Rückzug mahnte, mußte aber erfahren, daß seine Popularität nicht stark genug war, um Gehorsam zu finden. Die Nationalversammlung hatte bekanntlich ihre Sitzung nach stattgehabtem Defile aufgehoben, allein auf die Kunde von den Ereignissen in den Tuilerien hatte sich um 5 Uhr Abends wieder eine ziemliche Anzahl von Deputirten im Sitzungslokal eingefunden. Von einer Seite (Regnault-Beaucaron) wurde verlangt, daß die ganze Versammlung sich in die Tuilerien verfüge, um den König zu beschützen, allein die Linke i 57 bestritt die Annahme, als sei der König in Mitte seines Volks irgend welcher Gefahr ausgesetzt, daher Alle zur Ordnung gerufen werden sollten, die das Volk anklagten. Bei diesem Anlaß rief der Deputirte Brunk (aus dem Elsaß, auf den wir später noch zu sprechen kommen werden) aus: „Es ist dieß der Antrag eines Aufrührers, „der das Volk mit den Briganten verwechselt." Endlich beschloß die Nationalversammlung doch, eine Deputation von 24 Mitgliedern an den König zu senden. Kaum war dieß geschehen, als der aus dem Schloß kommende Dumas der Versammlung, unter dem Geschrei und der Mißbilligung der Linken, mittheilte, in welcher Gefahr der König sich befinde, und wie er durch das Aufdringen eines Parteizeichens (der rothen Mütze) entwürdigt worden sei. Diese Worte riefen einen Sturm von Vorwürfen von Seite der Linken hervor, welche nicht zugeben wollte, daß die Mütze der Freiheit das Haupt des Königs entweihe. Deßungcachtet beschloß die Versammlung in Folge neuerer Berichte über die Lage des Königs, die Deputation noch um 24 Mitglieder zu verstärken und sie halbstündlich zu erneuern. Die Volksmenge in den Tuilerien, in den Höfen, im Garten, auf dem Carrouselplatz und den dahinter liegenden Straßen war indeß immer noch im Annehmen begriffen. Jeder wollte, nachdem sich die Kunde von dem Eindringen in's Schloß verbreitet hatte, selbst mit ansehen *). Zwei Stunden nachdem das Volk in die Tuilerien gedrungen, erschien endlich auch der Maire Petion daselbst. ) koeäerer, okrooigue äes eiogmmte sours. 58 Derselbe hatte sich aus dem Hotel de ville in die Mairie (die jetzige Präfektur) zurückgezogen, wo er bis 5 Uhr Abends verblieb, obschon der Departemeutalrath Aufschlüsse über die Sachlage von ihm verlangte, und obschon Mitglieder der Munizipalität sich im Hotel de ville versammelt hatten, um in allen Eventualitäten bereit zu sein. Als Petion endlich in die Tuilerien gelangte, war er begleitet vom Polizeiagenten Sergent und dem Sekretär der Munizipalität Joseau. Im Hof der Prinzen (oour llss krinoss) hatten die Munizipalbeamten ihre Schärpen angezogen, um durch dieß amtliche Abzeichen Durchpaß durch das Volk zu erlangen, an das sie freundliche Worte richteten. Als sie in den Saal des Oeil de Boeuf eintraten, stand ^er König, stets noch die rothe Mütze auf dem Haupt, inmitten von Munizipalbeamten, Mitgliedern der Nationalversammlung und Offizieren der Nationalgarden. Petion, der durch lautes Beifallrufen von Seite des Volks bewillkommt wurde, versicherte den König, erst jetzt die Sachlage erfahren zu haben. „Es ist dieß sehr auffallend," erwiederte Ludwig XVl. barsch, „denn diese Scene dauert bereits seit zwei Stunden." Als Petion darauf versuchte, das Volk zum Rückzug zu bewegen, antwortete die Menge mit dem Ruf: „Die „Minister sollen wieder eingesetzt, das Veto zurückgezogen „werden;" und ein junger Mann, blond von Haaren, drang bis zum König vor, folgende Anrede an denselben haltend: „Sie sind nicht gewohnt die Wahrheit zu hören, „Sire, ich will sie Ihnen im Namen der Hunderttausende, „die mich umgeben, sagen: Wenn Sie nicht die Dekrete 89 „der Nationalversammlung bestätigen, die abgedankten „patriotischen Minister wieder einsetzen, und die Verfassung befolgen, so werden wir Sie veranlassen vom „Throne herabzusteigen, denn die Zeit der Tyran- „nen ist vorüber. Also die Sanktion der Dekrete und „ihre Vollziehung, oder Sie werden das Leben verlieren." Petion hatte diesen Redner ruhig gewähren lassen, worauf der Munizipalbeainte Champion ihn aufforderte, das Volk zum Rückzug zu mahnen, widrigenfalls er ihn für alle Folgen verantwortlich erkläre. Petion entschloß sich nun wirklich folgende Anrede an das Volk zu halten: „Bürger, ihr Alle, die ihr mich anhöret, ihr habt „euere Wünsche dem erblichen Stellvertreter der.Nation „dargelegt, ihr habt es mit der Würde und Majestät „eines freien Volkes gethan, kehret nun an euern Herd „zurück, da ihr ein Mehreres nicht verlangen könnet. „Euer Begehren wird zweifelsohne von den 83 De- „partementen unterstützt werden, und der König wird „dem Wunsch des Volks entsprechen müssen. Ziehet euch „jetzt zurück und gebet durch längeres Verweilen nicht „Anlaß zur Verdächtigung euerer guten Absichten." Allein Viele versicherten, sie würden bleiben, bis der König „den an ihn gerichteten Begehren entsprochen haben werde." In der Hoffnung, die Neugier Mancher zu reizen, bemerkte Ludwig XVI., er habe die Gemächer des Schlosses öffnen lassen. Dieß schien in der That zu wirken, indem die Menge, durch Polizeiagent Sergent wiederholt dazu aufgefordert, sich endlich in Bewegung setzte; allein durch das gleichzeitige Eintreffen einer Deputation der National- 60 Versammlung, an deren Spitze Brunk den König versicherte, sie würden die Gefahren mit ihm theilen, wäre der Rückzug der Volksmasse, die nun wieder hören wollte, was ^ Neues vorgehe, beinahe abermals verzögert worden. ^ Der König hatte der Deputation geantwortet: „Er „verdanke der Nationalversammlung ihre Aufmerksamkeit, „sein Gewissen werfe ihm nichts vor, daher er denn „auch ruhig sei in Mitte seiner Freunde und des französischen Volks." Indessen verlief die Masse, durch die Polizei- und Munizipalbeamten geleitet, sich doch mehr und mehr nach den innern großen Gemächern, und dadurch wurde auch die Fenstcrvertiefung frei, in welcher der König während drei Stunden gefangen gehalten worden war. Jetzt willigte er denn auch in den Vorschlag Acloque's ein, sich umgeben von der Deputation der Nationalversammlung und unter dem Vortritt von Grenadieren, in das Gemach des Paradebetts zurückzuziehen, von wo er durch eine geheime Thüre seine Gemächer erreichen konnte. Während so die Drangsale des Königs ihr Ende erreicht hatten, dauerten die Gefahren für seine Familie noch fort. Als Ludwig XVI. im Oeil de Boeuf bereits allen Unbilden ausgesetzt war, hatte sich die Königin bemüht, durch das Schlafzimmer des Königs zu ihm zu gelangen. Einigen Getreuen, die ihr den Weg versperrten, entgeg- nete sie: „Lassen Sie mich zum König eilen, meine „Stelle ist an seiner Seite, ich bin bereit mit ihm zu „sterben." Allein die Herren Aubier und Rongeville, sich auf einen Auftrag der Madame Elisabeth stützend, stellten der Königin vor, daß es für sie nicht nur unmöglich wäre, durch die Volksmasse bis zum König zu gelangen, sondern daß sie seine Lage nur verschlimmern würde. Die Königin zog sich nun zuerst in das Zimmer des Dauphins und dann, von 10 Grenadieren des Bataillons der Filles de Samt Thomas beschützt, den Dauphin auf dem Arm tragend und ihre Tochter (Madame, die spätere Herzogin von Angouleme) an der Hand führend, in den Saal des Ministerraths zurück. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, de Chambonnatz, der Generallieutenant von Wittenghoff, sowie die Herren von Choiseul d'Haussonville, de Saint- Priest und die Damen de Tourzel, de Tarente, de Laroche- Aymon, de Maille begleiteten die Königin. Auch Madame Elisabeth und der Prinzessin Lamballe gelang es später das Zimmer zu erreichen, wo die Königin hinter dem großen Tisch des Ministerrathes in einer Fenstervertiefung während des Defilirens der Menge Platz genommen hatte. Vor dem Tisch hatten sich die Grenadiere der Filles de Saint Thomas in drei Reihen aufgestellt. Sie waren von Mandat kommandirt. Neben diesem stand der Bierbrauer Santerre, der Urheber und Veranlasser all der Scenen, die um ihn her vorgingen. Santerre will die Königin folgendermaßen angeredet haben: „Madame, Sie werden getäuscht; das Volk ist nicht „feindlich gegen Sie gesinnt. Es hängt von Ihnen ab, „die Liebe Aller, wie diejenige dieses Kindes (auf den „Dauphin weisend), zu erlangen. Retten Sie'Frankreich, „Ihre Freunde täuschen Sie. Sie laufen keine Gefahr, „Ich will es Ihnen beweisen, indem ich als Wache bei Dir 10. August 179L. 8 S2 „Ihnen verbleibe." Dann nannte Santerre der vorüberziehenden Menge die Mitglieder der königlichen Familie, indem er stets wiederholte: „Sehet die Königin, sehet den Dauphin" rc. rc. Dem Verlangen eines Sansculotten, daß dem Kind eine rothe Mütze aufgesetzt werde, willfahrte die Königin. Da das Kind aber unter dieser Kopfbedeckung, die ihm viel zu groß und schwer war, beinahe erstickte, befahl Santerre die Mütze wieder zu beseitigen, da sie dem Kinde zu warm mache. Uebrigens imponirte die würdevolle Haltung der Königin der Menge, und Viele blickten nicht ohne Theilnahme auf das Kind, das a>f dem Tisch des Ministerraths unbefangen spielte. Allein Plötzlich überschüttete eine junge Weibsperson die Königin mit einer Fluth von Schmähungen; auf die Frage der Königin, ob sie sich über eine persönliche Beleidigung von ihr zu. beklagen habe, gab das Manchen eine verneinende Antwort, fügte aber bei, die Königin „verderbe Frankreich." „Man hat Euch falsch berichtet," erwiederte die Königin, „ich habe den König geheirathet, ich bin die „Mutter des Dauphin, ich bin Französin und werde „meine Heimath nie mehr sehen, nur in Frankreich kann „ich noch glücklich oder unglücklich sein; glücklich war „ich, so lange ihr mich liebtet." Das Mädchen fing darauf zu weinen an, und bat die Königin, ihr zu verzeihen, sie habe sie nicht gekannt und sehe jetzt erst, wie gut sie sei. In der Zwischenzeit hatte, wie schon erwähnt, der König sich endlich zurückziehen können. Kaum war dieß geschehen, als einige treugesinnte Munizipalbeamte (Champion und I. I. Leroux) in das Zimmer der Königin S3 traten, in der Absicht, ihr diese frohe Botschaft zu bringen, und um den Abfluß der Masse so viel möglich zu beschleunigen. Um halb S Uhr Abends waren endlich sämmtliche Gemächer geräumt und die Königin konnte zu Ludwig XVI. gelangen. Sie warf sich dem König in die Arme und Beide weinten bitterlich. Alle Deputirten, welche dieß mit ansahen, waren tief gerührt; selbst Merlin (deThion- ville) konnte seine Thränen nicht zurückhalten; Plötzlich j aber rief er, seine Augen trocknend: „Ja Madame, ich s „weine, aber nur über das Unglück einer gefühlvollen ! „schönen Frau und»Mutter weine ich, nicht über die l „Königin; denn Könige und Königinnen hasse ich. Dieß ! „ist mein Glanbensbekenntniß*)." Während dieß in den obern Gemächern des Schlosses vorging, hatte sich Petion unten an der großen Treppe aufgestellt und sich alle Mühe gegeben, um den Abzug des Volkes aus den Tuilerien zu beschleunigen. Nachdem dieß endlich erreicht und das Schloß durch hinlängliche Wachtposten sicher gestellt war, ging der Maire in die Nationalversammlung, um derselben in Begleit von zwei Munizipalbeamten Bericht zu erstatten über die von ihm getroffenen Vorkehren. Sein Erscheinen rief Beifallklatschen von der einen, und Zeichen des Tadels und der Mißbilligung von der andern Seite hervor. Verlegen richtete Petion folgende Worte an die Nationalversammlung : *) Memoires dec Frau v. Campan. «4 „Man hat Besorgnisse gehegt. Der König theilte „sie nicht. Er kennt die Franzosen, er weiß, daß die „Beamten des Volks darüber wachen, daß ihm die schul- „dige Achtung bezeugt werde. Die Beamten haben heute „ihre Pflicht mit vielem Eifer gethan; ich gestehe daher, „daß es mich verletzte, als ich wahrnahm, daß Mitglie- „der dieser Versammlung daran zu zweifeln schienen." „Ja, ja, wir zweifeln noch daran," riefen mehrere Mitglieder ihm entgegen, während andere die Unterbrechung tadelten. Petion aber fuhr fort: „Es scheint, daß man nicht allseitig weiß, was die „Munizipalität geleistet hat, sie hat ihre Pflicht gethan, „und verdient daher keine Vorwürfe. „Die Bürger haben sich dem Gesetz unterworfen, „allein sie wollten bewaffnet mit den Bataillonen marschieren; dazu waren sie berechtigt, sie haben das Gesetz „nicht verletzt. Die Munizipalität war der Ansicht, es „sei nothwendig, den Vorgängen ein gesetzliches Siegel „aufzudrücken. Es ist Pflicht der Beamten, dafür zu „sorgen, daß das Gesetz nie verletzt werde." Am Schluß seiner Rede forderte Petion alle Mitglieder der Versammlung auf, den Beamten des Volks die Coniplotte zu »erzeigen, welche allfällig zu ihrer Kenntniß gelangen möchten, und versichert zu sein, daß die Beamten alsdann ihre Pflicht thun würden. Diese Schlußrede, durch welche die Anklage der Mit- wissenschaft von Komplotten seinerseits nicht nur abgelehnt, sondern gleichsam gegen diejenigen retorquirtwurde, die sie ihm gegenüber erhoben hatten, wurde von den Tribünen mit lautem Beifall begrüßt. Die Versammlung selbst aber blieb in ihren Ansichten darüber getheilt, ob «5 der Maire von Paris am 20. Juni seine Pflicht gethan habe. Durch Guyton-Morveau, den Präsidenten der letzten nach den Tuilerien gesandten Deputation, vernahm die Versammlung sodann, daß Alles in der Umgebung des Schlosses ruhig sei, daß der König sich in seine Gemächer zurückgezogen habe und der Dauphin sich wohl befinde, worauf die Sitzung der Nationalversammlung geschloffen wurde. Dieß ist der Verlaus des 20. Juni, den wir deßhalb so einläßlich hier dargestellt haben, weil er gleichsam das Vorspiel war zum tO. August, der wohl kaum einen so unheilvollen Ausgang genommen hätte, wenn der König sich nicht am 20. Juni davon hätte überzeugen müssen, wie gering die Sicherheit sei, die er und seine Familie einem Volksandrang gegenüber in den Tuilerien fänden, und wenn die Volksmafsen sich an jenem Tag nicht bewußt geworden wären, wie leicht es sei in das Schloß zu dringen. 4. -freund und -feind arbeiten am Untergang des Römgthums. Wie es häufig zu geschehen pflegt, wenn schwere Geschicke sich erfüllen sollen, wo Alles dazu beiträgt, das Verhängniß zu beschleunigen, so kam es auch hier. Diejenigen, welche das Königthum halten wollten, steigerten durch ihren Widerstand die Gewalt des Angriffs. Am Abend des 20. Juni hatten der Minister des Innern und der Departementalrath, in der Hoffnung 66 - dadurch die gesetzliche Ordnung zu befestigen, einen strengen Untersuch über die Ereignisse deS Tages angeordnet, und am 21. Juni erneuerte die Nationalversammlung, auf den Antrag einiger Mitglieder der Rechten, die Vorschrift, „daß alle Deputationen vor „ihrem Eintritt in die Nationalversammlung oder zu „andern konstitutionellen Behörde» die Waffen abzu- „legen haben." Diese Schlußnahme hatte jedoch heftige Gegenanträge von Seite der Linken hervorgerufen. Gleich wie die Nationalversammlung war auch das größere Publikum in seinem Urtheil über die Ereignisse des 20. Juni getheilt. Der Maire Petion und die Polizeibeamten Sergent und PaniS waren am 21. Juni in den Tuilerien durch Rationalgardisten*) übel empfangen und durch den König so heftig angefahren worden, daß die dem Auftritt beiwohnende Königin darob erschrak. Schon am Abend desselben Tags verbreitete sich das Gerücht, die Vorstadt Saint Antoine beabsichtige einen zweiten Besuch im Schloß. * Als, auf die Anzeige davon, der Antrag gestellt wurde, eine starke Deputation zum Schutz des Königs in die Tuilerien zu senden, wurde von anderer Seite (Cambon) vorgeschlagen, den König einzuladen, in die Mitte der Nationalversammlung zu treten, wo er sicher sein werde. Dieser Antrag hat möglicherweise den gleichartigen Rath veranlaßt, welchen Röderer dem König am 10. August ertheilt hat. Achtzehn Monate später büßte der Bataillonschef Roland de Montjourdain für die üble Behandlung, die einige seiner Leute Peüon hatten angedelhen lassen, mit dem Tod. Siehe Mvrtimer-Ternaux, Band I, S. 234. «7 Von Seite des Departementalraths, wie durch den Minister des Innern dazu aufgeforderr, nichts zu versäumen, um die Ruhe wieder herzustellen, hatte Petion Namens der Munizipalität eine Ansprache an die Bevölkerung von Paris erlassen, die aber in den Vorstädten nicht günstig aufgenommen wurde, so daß von einem neuen, unter Umständen bewaffneten Besuch in den Tui- lerien und in der Nationalversammlung gesprochen wurde, der am 25. Juni stattfinden solle. Der Nationalversammlung sollte bei diesem Anlaß eine vorher durch Straßen- anschlag bekannt gemachte Bittschrift überreicht werden, in welcher verlangt wurde: „daß das Schwert der „Gerechtigkeit das Haupt des Königs erreichen „möge, auf daß seine Bestrafung allen Tyran- „nen zum Beispiel diene." Diese heftige Publikation veranlaßte die Nationalversammlung am 23. Juni die Bevölkerung von Paris ernstlich zur Ruhe zu mahnen. Tags zuvor schon hatte der König in einer besondern Proklamation die Ereignisse des 20. Juni Frankreich zur Kenntniß gebracht, und dabei auf's Bestimmteste erklärt: „daß man ihm nie durch Gewalt, möge diese auch „noch so weit gehen, die Zustimmung zu Maßregeln „entreißen werde, die er für die allgemeine Wohlfahrt „nachtheilig halte." Der Untersuch über die Ereignisse des 20. Juni wurde von Seite des Departements mit Eifer betrieben, während Petion demselben alle erdenklichen Schwierigkeiten entgegensetzte. In der Absicht, die öffentliche Meinung, die sich immer entschiedener gegen die Urheber der Ereignisse des 20. Juni aussprach, für sich zu gewinnen, trachtete Petion SS durch eine besondere Brochüre *) sein Benehmen zu rechtfertigen. Petion behauptete in derselben, im Laufe des 20. Juni die Beschlüsse der Munizipalität genau vollzogen zu haben. Die aus Auftrag des Departementalraths angeordnete Untersuchung schien sich somit nicht nur gegen den Maire, sondern auch gegen die Gemeindsbehörden im Allgemeinen zu richten und veranlaßte den Zwiespalt zwischen dem Departement und der Munizipalität, der bald die traurigsten Folgen hatte. Aehnliche Meinungsverschiedenheit wie zwischen Gemeinde und Departement waltete auch zwischen den verschiedenen Parteien, in welche sich die Nationalversammlung theilte. Auf Antrag der extremen Partei der Nationalversammlung wurde das Ministerium beauftragt, darüber Bericht zu erstatten, was zu Beschwichtigung der religiösen Unruhen, und für Aufstellung einer Reserve zwischen Paris und der Grenze geschehen sei. Durch diese Schlußnahme wudde aber gleichsam ein Tadel gegen das Veto des Königs in Betreff der beiden bezüglichen Gesetze ausgesprochen. Bevor der verlangte Bericht erstattet werden konnte, hatte die Sektion des-Lombards beschlossen, alle Departements zur Abordnung 25 bewaffneter Vertreter zu dem Föderationsfest vom 14. Juli aufzufordern. Der Kriegsminister Lajard aber brachte die For- mirung von 42 neuen Bataillonen National- Sie hatte den Titel: Oonäuits tsnus par lv Nairs äs karis s. l'oecasion llss svsnswsats ciu 20 luin 1792. Siehe Ulstoirs parlanasriiLlro, lona. XV. S9 garden in Vorschlag, in der Absicht, auf diese Weise die bereits mit der Armee vereinigte Reserve zu ersetzen. In Betreff der religiösen Unruhen hatten die Minister des Innern und der Justiz sich darauf beschränkt, der Nationalversammlung mitzutheilen, daß dieselben sich zu beschwichtigen scheinen. Diese ungenügende Auskunft veranlaßte eine bestimmte Aufforderung an das Ministerium zu Mittheilung der Schritte, die es gegenüber den eidverweigernden Priestern und znm Schutz der Hauptstadt gethan habe. Unterdessen war der 25. Juni, an welchem Tag neue Unruhen stattfinden sollten, angebrochen, allein man hatte es für klüger gefunden, die Demonstration wieder abzustellen. Am gleichen Tage aber brach ein Sturm im Schooße der Nationalversammlung, bei Anlaß eines Antrags von Delfan, aus, der die Auflösung des Jakobinerklub's beantragt hatte, obschon er demselben selbst angehörte. Seiner Ansicht nach sollten die Volksvereine nach Annahme der Verfassung nicht fortbestehen, zumal in den 200 über Frankreich verbreiteten Jakobinerklubs eine wirkliche Gefahr liege. Dieser muthige Antrag wurde zwar durch die Tagesordnung beseitigt, allein er rief von Seite des bedrohten Jakobinerklubs Maßregeln hervor, die dem Zweck, den 'Delfan im Auge hatte, schnurstracks entgegen waren. Am gleichen Tage nämlich beschloß der Klub, von allen Seiten Petitionen an die Nationalversammlung für die endliche Genehmigung der beiden Dekrete durch den König zu veranlassen. So arbeiteten Freund und Feind am Untergang des Bestehenden. 70 Inzwischen war die Mißbilligung der Ereignisse des 20. Juni im Generalrath der Gemeinde von Paris durch ein Mitglied desselben (Cahier) förmlich ausgesprochen und dadurch mittelbar Klage gegen Petion, den Kommandanten der Nationalgarde, und einzelne Mitglieder der Munizipalität erhoben worden. Gleichzeitig wurde eine Protestation gegen die Excesse des 20. Juni durch Düpont (von Nemours) redigirt und von nahe an 20,000 Bürgern unterschrieben. Von verschiedenen Departementen, so namentlich vom Departement der Somme, waren überdieß Adressen eingelangt, die den tiefsten Abscheu gegen die Scenen des 20. Juni aussprachen, und damit den Wunsch verbanden, im Verein mit dem ordnungsliebenden Theil der Bevölkerung von Paris gegen die Revolutionsmänner und den Jakobinerklub einzuschreiten. > Den König hatte der Departementakrath von Somme über den bewiesene» Muth beglückwünscht und die Versicherung beifügt, „daß die Bevölkerung des Departements „bereit sei, für das Vaterland, den König und die „Verfassung Gut und Blut zu opfern." Unverkennbar wandte sich die öffentliche Meinung sowohl in Paris als in den Departementen in den letzten Tagen Juni's gegen die Anarchisten und den Jakobinerklub. Diese Stimmung, über die man sich nicht täuschen konnte, mag Lafayette zu dem unbesonnenen Schritte veranlaßt haben, den er nun in der Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung zu schütze», that, der aber auch nur Gegentheiliges bewirkte und eine der nächsten Veranlassungen zu den Ereignissen des 10. August wurde. 7 , Im Lager bei Bavay von den Scenen des 20. Juni ! benachrichtigt, beschloß Lafayette nach Paris zu gehen, z um bei der Nationalversammlung einen entscheidenden ? Schritt zu thun. Auch Lafayette gehörte, wie der König, ! mit dem Verstand der neuen, durch seine Erinne- ^ rungen und nach der Form seines Auftretens ! der alten Zeit an. Dieser Zwiespalt zieht sich durch sein ganzes politisches Leben hindurch. In seinem Innersten über die Excesse der Anarchisten empört, hielt er sich als einer der Hauptbeförderer der Konstitution für verpflichtet, für dieselbe einzustehen, und den Beweis zu leisten, daß sie die Sicherheit Aller, die des Königs wie des Geringsten im Volk, zu schützen fähig sei. Allein der Marquis de Lafayette, gewohnt unter der alten Ordnung der Dinge das Gewicht seines Namens und seiner persönlichen Stellung in die Waagschale zu werfen, und dadurch Manches durchzusetzen, das gesetzlich kaum statthaft war und einem durch Geburt weniger hoch Stehenden nicht erreichbar gewesen wäre, hatte übersehen, daß der Bürgergeneral Lafayette der Nationalversammlung keine Räthe zu ertheilen habe. Der alte Marschall Lukner, dem er sein Vorhaben mitgetheilt, suchte ihn davon abzubringen, und ebenso bemühte sich der konstitutionell gesinnte Departe- mentalrath des Aisne-Departements, ihm die Ueberzeugung beizubringen, er werde den Jakobinern gegenüber unterliegen. Vergeblich! Am 28. Juni in Paris angelangt, r wandte Lafayette seine Schritte sofort nach dem Sitzungs- ! lokale der Nationalversammlung und erbat sich vom i Präsidenten die Ehre, der Versammlung an ihren Schran- ^ ken (ü in darre) seine Hochachtung bezeugen zu dürfen, f - Dann theilte Lafayette der Nationalversammlung mit, 72 daß die Ereignisse des 20. Juni in der Armee und bei allen redlichen Leuten (llonntztss Akirs) allgemeine Entrüstung hervorgerufen haben, indem man sich frage: ob man zum Schutz der Freiheit und der Verfassung im Felde stehe? Als Bürger beschwor Lafayette die Versammlung, „anzuordnen, daß die Urheber der am 20. Juni begangenen Gewalthaten, durch welche sie sich an der Ration „versündigt hätten, verfolgt und bestraft werden möchten, „überhaupt aber nichts zu versäumen, um eine Sekte zu „unterdrücken, die sich die Souverainetät anmaße, die „Bürger tprannisire und deren Häupter entsetzliche Zwecke „verfolgen." Sein Gesuch ging dahin: „Die Nationalversammlung möge die geeigneten Maßregeln treffen, um das Ansehen der verfassungsmäßigen „Gewalten, zunächst ihr eigenes und dasjenige des Königs „zu behaupten und die Verfassung aufrecht zu erhalten." Der Präsident (Girardin) gab Lafayette die Versicherung, daß die Versammlung dem geleisteten Eide gemäß die Verfassung gegen alle Angriffe schützen und seine Bittschrift in Ueberlegung ziehen werde, und erkannte ihm die Ehre der Sitzung zu. Allein diese Ehre sollte für Lafayette bald bittere Früchte tragen. Zuerst warf Gnadet in einer heftigen Rede Lafayette vor: „daß er selbst die Verfassung verletze, indem er „Namens der redlichen Leute und der Armee Begehren vortrage, wozu ihn die Elstern nicht ermächtigt „haben, und über welche die Armee nicht berathen dürfe." Nachdem Guadet vom Kriegsminister Auskunft darüber verlangt hatte, ob Lafayette Erlaubniß erhalten habe, die ihm anvertraute Armee zu verlassen, trug er 78 an: die außerordentliche Kommission möge darüber berathen, ob den „in Aktivität stehenden Generalen das „Petitionsrecht zukomme." Nack langer heftiger Diskussion wurde indessen der Antrag Guadet's mit 339 gegen 234 Stimmen beseitigt, was deutlich beweist, daß die konstitutionelle Partei damals noch die Mehrheit in der Versammlung besaß. Von der Nationalversammlung ging Lafayette in die Tuilerien und wurde von der im Hof aufgestellten Nationalgarde enthusiastisch, vom König aber ziemlich kalt empfangen, so daß der General nach einer kurzen, nichtssagenden Konversation sich zurückziehen zu sollen glaubte. Die Schwester des Königs, Madame Elisabeth, die das nicht gerne sah, äußerte, nachdem Lafayette sich entfernt hatte: „Man sollte vergessen, was geschehen sei, und dem „einzigen Manne, der den König und seine Familie noch „retten könne, mit Vertrauen entgegen gehen." Allein die Königin erwiederte ihr lebhaft: „Besser untergehen, „als durch Lafayette und die Konstitutionellen gerettet „werden*)." Die Extreme berühren sich. Gleich wie die Königin nicht zugeben wollte, daß der König und seine Familie durch Lafayette gerettet werde, ebenso widerstrebte es dem J'akobinerklub, daß Lafayette zum Schutz der Revolution, d. h. der in die Verfassung niedergelegten Rechte und Freiheiten, intervenire. Brissot verpflichtete sich daher im Jakobinerklub, der *) Memoires de Madame Campon, II. Theil, Seite 222 und Memoircs de Lafayette, III. Theil, Seite 336. 74 Nationalversammlung zu beweisen, daß sich Lafayette durch sein Auftreten des Hochverraths schuldig gemacht habe, und Robespierre verlangte, daß Lafayette in Anklagezustand versetzt werde, zu welchem Ende von allen Seiten dahin zielende Petitionen an die Nationalversammlung zu provociren seien, „damit dieser Verräther von der „öffentlichen Meinung gerichtet werde, bevor er noch vom „Staatsgerichtshof verurtheilt sei." Die Feinde Lafayette's wußten somit, was sie wollten, und was sie nicht wollten; er selbst aber, sowie seine Freunde, scheinen keinen bestimmten Plan gehabt und nicht gewußt zu haben, was zur Erreichung ihrer Zwecke gethan werden müsse. Anfänglich wurde beabsichtigt, daß Lafayette an die Legion Acloque's, die am 29. Juni vor dem König Revue passiren sollte, eine Anrede halte und sich an ihre Spitze stelle. Ob man dann aber nach dem Jakobinerklub marschieren und diesen schließen, oder aber sich in die Nationalversammlung begeben wolle, darüber sollte je nach der Stimmung der Nationalgarde entschieden werden. Allein keine dieser Alternativen trat ein, da Petion, der von diesen Plänen unterrichtet worden war, die Revue abgestellt hatte. Auf diese Weise des Beistandes der bewaffneten Macht beraubt, war Lafayette anfänglich Willens, am Abend des 29. Juni mit seinen Freunden in den Jakobinerklub zu gehen und diesen zu schließen; allein seine Freunde ließen ihn zum größten Theil im Stich, worauf der General, in seinen Erwartungen getäuscht, am 30. Juni, also 48 Stunden nach seiner Ankunft, Paris wieder verließ, nachdem er in einem Schreiben an die 75 Nationalversammlung neuerdings den Jakobiner- klub als die Quelle alles Unheils bezeichnet hatte. Die Verlesung dieses Schreibens rief begreiflich einen Sturm von Beschuldigungen gegen Lafayetts hervor, und am Abend dieses Tages wurde sein Bild im Garten des Palais royal öffentlich verbrannt. Lafayette's Popularität war dahin, die Petion's begann *). Die extreme Partei ersetzte durch Kühnheit die numerische Stärke, die ihr für einmal noch abging, zumal die Menge überhaupt den Extremen abgeneigt ist. Wenige Tage »ach der Abreise Lafayette's setzte die Linke in der Nationalversammlung ein Dekret durch, dessen Wirkung am 10. August entscheidend wurde, und dessen wir deßhalb erwähnen müssen. In eijier schwach besuchten Sonntagssitzung nämlich wurde die Öffentlichkeit der Sitzungen aller Vollziehungsbehörden beschlossen. Dadurch wurden alle Dspartemental- und Munizipalbehörden unter denselben Druck der Tribünen gestellt, dem die Nationalversammlung selbst zu erliegen im Begriffe stand. Am gleichen Tag wurde der Nationalversammlung die oben erwähnte Petition Düpont's vorgelegt, welche die Bestrafung der Urheber des 20. Juni verlangte. Die Wirkung dieser Bittschrift aber wurde durch eine andere von der Linken provozirte Petition wieder völlig Die Macht Petions war aber von kürzerer Dauer als die Lafayette's. Während dieser in Otmütz von den Oester- reichern gefangen gehalten wurde, wurde Petion durch seine Freunde vogelfrei (tioro äs loi) erklärt und endigte, um die Beängstigungen der Proscription abzukürzen, durch Selbstmord. 7« paralysirt. Von dieser Seite aus wurde nämlich die Auflösung des Generalstabs der Nationalgarde der Stadt Paris und aller anderer über 80,000 Seelen Bevölkerung zäklenden Städte verlangt. Diesem Begehren wurde nach stürmischen Diskussionen unter dem Beifall der Tribünen in einer Nachtsitzung entsprochen. Es war dieß eine direkt gegen Lafayette und seine zahlreichen Freunde im Generalstab gerichtete Maßregel. Ein anderes wichtiges Dekret, durch welches die Ereignisse des 10. August ermöglicht worden sind, ist das am 2. Juli erlassene, durch welches mittelbar das vom König gegen das Lager von Föderirten in der Nähe von Paris eingelegte Veto eludirt worden ist. Indem man sich den Schein gab, auf den Vorschlag des Kriegsministers hinsichtlich der Formirung von 42 neuen Bataillonen Nationalgarde einzugehen, wurde nämlich beschlossen: es sollen alle vor dem Fvderationsfest vom 14. Juli in Paris eintreffenden Natioualgarden Ouartierbillets bis zum 18. daselbst erhalten, alle später eintreffenden aber sollen nicht länger als 3 Tage in Paris verweilen. Dadurch war ein Ministerialrsscript, das befohlen hatte, alle ohne Aufforderung nach der Hauptstadt marschierenden Bewaffneten anzuhalten, mittelbar aufgehoben worden; deßungeachtet und obschon leicht vorauszusehen war, daß die Jakobiner Mittel finden würden, diejenigen der eintreffenden Föderirten, die ihren Zwecken entsprächen, länger als drei Tage zurückzuhalten, erhielt dieß Dekret die Sanktion des Königs. 77 Am 4. Juli wurde, nachdem Lukner angezeigt, daß er sich veranlaßt gesehen, die Armee aus Belgien zurückzuziehen und nach Valenciennes und Lilie zu marschieren, nach einer äußerst heftigen, direkt gegen den König gerichteten Rede Vergniaud's, auf Antrag der Zwölferkommission*) beschlossen, daß die Nation alversammlung sich das Recht vorbehalte, ohne vorherige Sanktion des Königs, das Vaterland in Gefahr zu erklären, was die Permanenz aller Verfassungsgemäßen Behörden und das Aufgebot aller Nationalgar den zur Folge haben solle. Die Spannung zwischen den Räthen des Königs und der Nationalversammlung wurde immer größer. Jede Mittheilung des Königs oder seiner Minister wurde ihres Inhalts oder der Form wegen angefeindet. Allein keine der drei Parteien, in welche die Nationalversammlung zerfiel, fühlte sich damals allein stark genug, die beiden andern zu beseitigen. Bei dieser unbehaglichen Stimmung versuchte der konstitutionelle Bischof von Lyon, Lamourette, als zweiter Niklaus von der Flüe zwischen die entzweiten Brüder zu treten und sie zur Eintracht zu ermähnen. Die Worte Lamourette's fanden Eingang, die Rührung ward allgemein, die getrennten Brüder fielen sich gegenseitig in die Arme! Sofort wurde beschlossen, das Protokoll dieser denkwürdigen Sitzung den 83 Departe- menten mitzutheilen und durch eine zahlreiche Deputation den König von dem Vorgefallenen zu benachrichtigen. Dieser erschien unmittelbar darauf, begleitet vom Bischof Die Zwölferkominission war die Vorderathungskomrnission für alle wichtigen Angelegenheiten; auch wurden die Bittschriften, häufig an sie zur Berathung gewiesen. Siehe S. 93. Der 10. August trsr. 6 78 Lamourette und den Mitgliedern der Deputation, und bezeugte der Versammlung, wie sehr ihn die Herstellung der Eintracht zwischen der Nation und dein Könige erfreue. Die Versammlung ihrerseits empfing den König mit lautem Beifall und Lebehoch-Rufen. Diese sonderbare Scene, welche von der Erregung der Gemüther zu jener Zeit Zeugniß gibt, hat den Namen ^ls bgissr äs I,g.moure.tts" erhalten. Sie war der letzte Sonnenblick, der auf das untergehende Königthum fiel. Allein der Eindruck dieser Scene war kein nachhaltiger. Die momentane Rührung der Deputirten theilte sich den Parteien nicht mit, und das Strohfeuer des dginsr äs ligmourstts, den die Presse Is dgiser äs äuägs taufte, ward unter einer Fluth von Spott und Hohn, den Robespierre, Danton, Coilot d'Herbois, Bil- laud-Varennes über dasselbe ergossen, bald gelöscht. Der erste Mißton aber, der die Harmonie im Schooß der Versammlung wieder störte, kam leider von Seite der Konstitutionellen. Durch eine Deputation der Muni- zipalität wurde nämlich der Nationalversammlung eröffnet, daß der Departementalrath den Maire Petion und den Generalprokurator der Gemeinde, Manuel, wegen der Ereignisse des 20. Juni in ihrer amtlichen Stellung suspendirt habe. Kaum versöhnt, fühlten sich die Einen schon wieder verletzt, und zuverlässig hat diese im unrechten Augenblick ausgesprochene Suspensiön Petion's wesentlich zu den Ereignissen des 10. August beigetragen*). Sie wurde ausgesprochen entgegen dem Antrage Röderers, welcher seinem Freunde Petion konfidenticll schrieb: kuisss-js trouver aussi guelqu'nn gut nas 8uspenäe, sn attonllant gu'on vous pencie! Der Präsident des Devartementalraths, Laroche- 79 i Nach Maßgabe der Verfassung kam es dem König zu, diese Suspension zu bestätigen oder dieselbe aufzuheben, endgültig aber hatte die Nationalversammlung darüber zu eFtscheHen. Um in eigener Sache nicht Richter zu sein, ersuchte der König die Nationalversammlung, sofort zu entscheiden, allein diese ging auf den Antrag Merlins (de Thionville) über die Mittheilung deS Königs einfach zur Tagesordnung, da verfassungsgemäß die Legislative erst entscheiden könne, nachdem der König von seinem Recht, so oder anders, Gebrauch gemacht haben werde. Die Lage des Königs, der kaum erst einer allgemeinen Versöhnungsscene beigewohnt hatte, wurde dadurch äußerst schwierig. Bestätigte er die Suspension, so schien er in eigener Sache zu richten; bestätigte er sie nicht, so gab er den Departementalrath, der für die gesetzliche Ordnung > eingestanden war, dem Haß der Menge preis! Bevor noch der Entschluß des Königs gefaßt war, begann der Girondist Brissot am 9. Juli einen äußerst heftigen Vortrag mit den Worten: f „Das Vaterland sei aus dem einzigen Grund in ^ „Gefahr, weil ein Mann die Kräfte der Nation lähme. > „Statt sich vor den Königen von Preußen und Ungarn x „zu fürchten, solle man auf die Tuilerien schlagen und „man werde jene treffen." , Schließlich trug Brissot auf Bestrafung Lafayette's, ^ auf solidare Verantwortlichkeit der Minister, auf sofortige ! Erklärung, das Vaterland sei in Gefahr, und auf die ! Aufstellung eines geheimen Ausschusses an, welcher alle ! foucauld, wurde wegen dieses Beschlusses der Suspension 6 Wochen i später auf offener Straße ermordet. für die öffentliche Sicherheit nöthigen Maßregeln treffen sollte *). Am 12. Juli wurde der Nationalversammlung die durch den König erfolgte Bestätigun^der Auspension Petion's und Manuel's angezeigt. Tags darauf aber hob die Nationalversammlung auf den Antrag der Zwölferkommission, nach einer sehr heftigen Diskussion, die Suspension Petion's wieder auf, und am 25. Juli wurde auch Manuel wieder als General- Prokurator der Gemeinde eingesetzt**). Der König bestätigte beide Dekrete. Die Mitglieder des Departemental- raths aber gaben, mit Ausnahme eines Einzigen, ihre Entlassung ein. In der Zwischenzeit waren bereits viele Abgeordnete zu dem auf den 14. Juli angesetzten Föderationsfest eingetroffen und von den exaltirtesten Revolutionsmännern im Jaköbinerklub bewillkommt worden. An Heftigkeit übertrafen die Marseiller alle andern. Sie waren Träger einer Adresse an die Nationalversammlung, in welcher bereits das ganze Programm des 10. August niedergelegt war, indem sie gegen die Erblichkeit und Unverletzbarkeit des Königthums protestirte und beantragte: die oberste vollziehende Gewalt, wie alle andern, durch das Volk wählen und absetzen zu lassen. Aus dieser Anregung entstand später der Wohlfahrtsausschuß, und unter den ersten, die er auf's Schaffet sandte, war Brisjot! Manuel, der sowohl vor der Nationalversammlung als namentlich bei seiner Wiedereinsetzung am 25. Juli 1792 vor dem Gcncralrath der Gemeinde mit großer Selbstüberhebung gesprochen und all' der Anerkennung erwähnt hatte, die ihm von Seite des Volks zu Theil gewcrden, sollte den Wechsel der Volksgunst bald erfahren; er endigte, durch das Revolutionstribunal von Paris verurtheilt, am 17. November 1793 auf dem Schaffet. 81 DaS Föderationsfest selbst aber verlief ohne allen Enthusiasmus. Wie Viele waren nicht seit zwei Jahren in ihren Hoffnungen getäuscht worden! Der Held des Tages war Petion, der König aber, war das Opfer. Ersterer, der auf allen Bannern Inschriften zu seinen i Gunsten lesen konnte, ahnte wohl kaum, daß ein Jahr später dasselbe Volk seinen Tod verlangen werde! In der Absicht, die Anwesenheit der Föderirten zu benutzen, wurde gleich nach dem Föderationsfest von Seite der Jakobiner in die Zwölferkommission gedrungen, ihren Bericht in BetreffLafayette's abzugeben. Da indessen die Verfassung keine Bestimmung enthielt, aus welcher geschlossen werden konnte, daß den komman- direnden Generalen das Petitionsrecht nicht zustehe, so wurde zuerst ein Gesetz vorgelegt, durch welches für die Zukunft den kommandirenden Generalen und Detache- mentschefs untersagt wurde, über andere als Dienst- angelegenheiten zu petitioniren. Allein da diesem Gesetz keine rückwirkende Kraft gegeben werden konnte, die Linke aber Lafayette zur Strafe ziehen wollte, so wurde die Zwölferkommission, die am 19. Juli erklärt hatte, in dem Benehmen Lafayette's nichts Strafwürdiges finden zu können, neuerdings bestürmt, und in Folge dessen trug LacuSe Namens derselben am 20. Juli daray^ an, das Ministerium einzuladen, innert acht Tagen schriftlichen Bericht darüber zu erstatten, welche Strafen über diejenigen verhängt worden seien, die dem Gesetz zuwider bei der Armee politische Berathschlagungen veranstaltet hatten; Tags darauf erhob LacuSe eine förmliche Anklage auf Hochverrath gegen Lafayette, der denselben Zweck wie die Emigrirten und der Kaiser Leopold 82 verfolge, denjenigen- nämlich, den König von den Jakobinern zu befreien. Guadct aber versicherte, aus Mittheilungen des MarschallS Lukner zu wissen, daß Lafayette diesen aufgefordert habe, mit seinen Truppen nach Paris zu marschieren. Diese direkte Anklage gegen Lafayette ist von Guader, Brissot, Gensonn«, Lamarque, Lasource und Delmas unterschrieben worden. Während dieser Versammlung war vor dem Sitzungssaal der Nationalversammlung ein heftiger Tumult aus- gebrochen, weil die Föderirten in den geschlossenen Tui- leriengarten in der Absicht, den König und die Königin durch skandalöse Lieder zu insultiren, einzubrechen trachteten. Indessen wurde die Ordnung durch Petion wieder hergestellt, der das Volk bestimmte,»den Garten zu verlassen. Die Föderirten aber beschwerten sich bei der Nationalversammlung über die erfahrene Behandlung. Durch diesen Tumult veranlaßt und in Folge der Verdächtigung, alS seien die Tuilerien mit Waffen und Bewaffneten angefüllt, welch Letztem die Presse den Namen „Ritter des Dolchs" (atrevuliero cin poignnrä) beilegte, wurde auf den Antrag Fauchet's beschlossen: der t^uni lleo keuülnnts vorn Thor des Hots der Reitschule bis zur Orangerie solle fortan unter der Polizei der Nationalversammlung stehen. Von diesem Augenblick an war einer der Hauptzugänge zu den Tuilerien in den Händen der Nevolutionsmänner, die ihn nun beständig besetzt hielten. Dieser Beschluß hat am 10. August unheilvolle Folgen gehabt. 63 Noch war über Lafayette nichts entschieden, indem am 22. Juli beschlossen worden war, den Geniehauptmann Bureaux de Pusy, der die Einladung Lafayette's an Lukner überbracht haben sollte, vor die Nationalver- lung zu bescheiden, und oom Marschall Lukner und General Lafayette schriftliche Aufklärungen zu verlangen. Bureaux de Pusy erschien in Folge dessen am 29. Juli vor der Nationalversammlung und legte derselben die ganze Korrespondenz zwischen Lukner und Lafayette vor, unter der Versicherung, dem Marschall Lukner niemals die von Guadet bezeichnete Einladung überbracht zu haben. Dessenungeachtet hielt Guadet seine Anklage ausrecht und verlangte, daß sie an der Spitze der betreffenden Untersuchungsakte abgedruckt werde. Die Erklärung Lafayette's, welche der Kriegsminister der Nationalversammlung am 3V. Juli vorlegte, ging dahin, daß er nie den Marschall Lukner eingeladen habe, niit seinen Truppen nach Paris zu marschieren. Dieser Letztere aber bezeugte in einem der Versammlung gleichzeitig vorgelegten Schreiben, die Angabe Guadet's müsse auf einem Mißverständnisse beruhen, indem ihm wirklich nie das Anerbieten, nach Paris zu marschiren, gemacht worden sei. Die Jakobinerpresse ließ sich aber nicht irre machen, sondern trachtete die Bedeutung dieser Erklärungen dadurch zu verkleinern, daß sie erinnerte: Lukner*) könne nicht französisch schreiben, sein angebliches Schreiben müsse daher von einem Andern verfaßt worden sein! Nachdem am 11. Juli schon auf den Bericht Heraults Lukner wurde später durch die Konvention abgesetzt, vor das Revolutionstribunal gestellt und hingerichtet. 8t de Sechelles erklärt worden war, das Vaterland sei in Gefahr, wurde dieß Dekret am 22. und 23. Juli in Paris mit allem möglichen äußerlichen Pomp pro- klamirt. Von Morgens 6 Uhr an wurden stündlich die Allarmkanonen abgefeuert und in allen Quartieren Rappell geschlagen, um die Freiwilligen zu sammeln, die bereit wären, das Vaterland mit den Waffen in der Hand zu vertheidigen. Im Jakobinerklub aber wurde unter die Freiwilligen Mißtrauen gegen die kommandirenden Offiziere gesäet und beantragt: „die Föderirten möchten sich nicht trennen und in Paris verbleiben, bis die Verräther bestraft seien." Dessenungeachtet ging ein Theil der Föderirten zu der Armee; ihre Namen sind eingeschrieben in Frankreichs Heldenbuch. Ein anderer Theil aber blieb in Paris zurück und bildete die Bande von Henkersknechten, deren blutige Gräuel Europa mit Entsetzen erfüllten und eine Zeitlang bei der lebenden Generation den Namen der Freiheit in Mißachtung brachten. Nachdem ein Centralkomite der Föderirten verordnet hatte, daß dieselben in Paris vereint bleiben und nicht in's Lager von Soissons marschieren sollten, sprachen sich diese in Adressen an die Nationalversammlung wie in ihren Reden im Jakobinerklub mit großer Heftigkeit namentlich gegen Lafayette und den Hof aus. Der Horizont verfinsterte sich dergestalt immer mehr. Diesen Augenblick benutzten die Girondisten einerseits und Lafayette anderseits, um mit dem König in Unter- handlung zu treten. Die Girondisten versprachen den König zu retten, wenn er sein Ministerium aus ihrer 85 Mitte wähle, Lafayette dagegen lud ihn ein, sich in sein Lager zurückzuziehen. Ludwig XVI. konnte aber zu keinem Entschluß gelangen und ging weder aus das eine noch auf das andere Anerbieten ein. Die Girondisten hatten bereits mehrere Dekrete durchgesetzt, welche das Mißtrauen der Nationalversammlung in die gegenwärtigen Minister bezeugte, als am 23. Juli Choudieu eine mit vielen Unterschriften versehene Petition vor die Versammlung brachte, welche also lautete: „Ludwig'XVI. hat die Nation verrathen, das Gesetz „und seinen Eid verletzt; das Volk ist souverain, ihr „seid seine Repräsentanten; sprechet seine Absetzung aus, „und Frankreich ist gerettet." Allein die Girondisten, in der Hoffnung, bald selbst wieder in's Ministerium zu treten, widersetzten sich der beantragten sofortigen Absetzung und wünschten, daß noch eine Adresse an den König erlassen werde, um ihn zu bestimmen, sich von der Emigration zu trennen und vereint mit der Nation zu gehen. Die untern Volksschichten der Vorstädte aber konnten das Zögern der Nationalversammlung nicht begreifen, und ihre Führer besorgten, daß, wenn der gegenwärtige Augenblick unbenützt vorübergehe, man die Hülfe der Föderirten im entscheidenden Augenblick entbehren werde. In der Absicht, diejenigen bei der Hand zu haben, derer man sicher war, wurde beschlossen, den Föderirten am 26. Juli auf dem Bastilleplatz ein Bankett zu geben. Am Abend dieses Tages aber wurde zwischen den Führern Santerre, Lazousky, Fournier und Wester- maun der Plan eines Angriffs auf die Tuilerien entworfen. 8K Westermann *) versprach die Nationalgarde von Versailles herbeizuholen, und Lazousky versicherte, die Vorstadt Saint Marceau werde um 4 Uhr Morgens in Bereitschaft sein. Allein in den Tuilerien hatte man von dein beabsichtigten Plane Kenntniß erhalten, und der Oberkommandant Mandat hatte zweckmäßige Vertheidigungsanstalten getroffen. Die Volkserhebung hatte schon darum wenig Aussicht auf Erfolg, weil die Nationalgarde von Versailles nicht marschieren wollte. Bei dieser Sachlage verfügte sich der Nkaire Petion, der stündlich von Allem, was vorging, unterrichtet »vordem war, um Mitternacht auf den Bastilleplatz und mahnte die Menge, ruhig nach Hause zurückzukehren, was denn auch geschah. Da indessen gegen Morgen die Sturmglocke geläutet und Rappell geschlagen worden war, so waren 4—500 Föderirte unter die Waffen getreten. Dieß war so offenkundig, daß bezüglichen Anfragen kaum ausgewichen werden konnte. In Folge dessen fand sich der Maire Petion veranlaßt, am 27. Juli aus freien Stücken im Schooß der Nationalversammlung die Maßregeln in's rechte Licht zu setzen, die er für Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung getroffen hatte. Die Presse aber suchte die öffentliche Meinung über die wirklichen Absichten der Verschwörer irre zu führen und die Aufregung in den Massen dadurch zu erhalten, daß sie die Verdächtigung ausstreute, man sammle in den Tuilerien Waffen und Uniformen. Namens des Generatraths der Gemeinde legte Petion der Nationalversammlung folgende Anträge vor: Vormals Gemeindschreiber in Hagenau. 87 1) So lange das Vaterland in Gefahr erklärt sei, soll kein Franzose das Königreich verlassen dürfen; 2) die Güter der Widerhandelnden sollen mit Sequester belegt werden; 3) es soll im Schooß der Munizipalität eine Aufsichtskommission aufgestellt werden. Der erste dieser Anträge wurde sofort zum Gesetz erhoben, der dritte trat nach dem 10. August in'L Leben, und die Aufsichtskommission überwachte dann die Schlächtereien des 2. und 3. Septembers. Der erfolgreichste Hebel, durch welchen der 10. August in Scene gesetzt wurde, waren die Sektionen. Es ist demnach nöthig, hier zu erwähnen, auf welchem Wege sie zu der Bedeutung gelangt sind, die sie an jenem verhängnisvollen Tage entwickelt haben. Den Sektionen stand das Petitionsrecht zu, weil sie nicht als Behörden galten; als solche hätten sie es nicht gehabt. Anderseits aber durften sie sich ungeachtet des Beschlusses vom 12. Juli, durch welchen das Vaterland in Gefahr erklärt worden war, nicht permanent erklären, eben weil sie keine Behörden waren (siehe S. 129). Diese Permanenz, durch welche die Agitation außerordentlich gesteigert werden konnte, trachtete man nun aber dadurch zu erreichen, daß durch einen Beschluß der Munizipalität vom 17. Juli ein Generalkorre- sponde uzbureau im Hotel de Ville errichtet wurde, das die gegenseitigen Mittheilungen zwischen den 48 Sektionen vermitteln sollte. Aus diesem Korrespondenzbureau, in welches unter Umständen auch bloßo Minderheiten der Sektionen ihre Delegirten abordnen konnten, die dann aber verhandelten, 88 als wären sie eine verfassungsgemäße Behörde, ging am 10. August der aufrührerische Gemeinderath (1^ vvmmuns irwurrootionnetls) hervor. Das Korrespondenzbüreau richtete seine Mittheilungen nicht nur an alle Sektionen in Paris, sondern unter Umständen auch an alle Gemeinden in Frankreich und sicherte dergestalt den revolutionären Anträgen und Vorschlägen eine schnelle Verbreitung. Ein solcher Antrag war namentlich derjenige auf Absetzung des Königs, welcher schon längst im Schooß des Jakobinerklubs an der Tagesordnung, durch die Munizipalität nun auch bei den Sektionen zur Berathung gebracht wurde. In der Zwischenzeit waren die Föderirtcn aus Marseille, die am 2s Juli ihre Heimath verlassen hatten, am 29. Juli in Charenton eingetroffen und sollten schon am 30., bei ihrem Eintreffen in Paris, zu den projektirten Gewaltmaßregeln verwendet werden. Barbaroux und Rebequi, die ihren Landsleuten mit Fournier, Bourdon de l'Oise und andern Revolutionsmännern entgegen gingen, hegten nämlich die Absicht, durch die Marseiller gleich Lei ihrem Eintreffen in Paris, wo sich der Faubourg Samt Antoine ihnen anschließen würde, die Absetzung oder Suspension des Königs durchsetzen zu lassen. j Santerre hatte 40,000 Mann versprochen, und ein Artillerievark sollte bereit gehalten werden. Freiwillige sollten das Hotel de Ville überrumpeln und dort das Korrespondenzbureau der Sektionen installiren. Der Maire von Paris und das Direktorium des Departements sollten bewacht werden, worauf die Aufrührer den Tuileriengarten und den Carrouselplatz besetzen und den 89 König wie die Nationalversammlung in ihre Gewalt bekommen wollten. Die Letztere wäre dann aufgefordert worden, das Vaterland durch Absetzung des Königs zu retten. Allein der Plan scheiterte daran, daß Santerre die versprochenen ^40,000 Mann der Insurrektion nicht zuführte. Die Marseille! rückten St 6 Mann stark ein und erschreckten die friedliche Bevölkerung von Paris alsbald dadurch, daß sie auf ihrem Marsche alle mit Seidenbän- s dern gezierten Kokarden ihren Trägern, Männern und s Frauen, abrissen, behauptend, alle guten Patrioten trügen > nur wollene Kokarden. ! Diese Marseille! waren in der That der Abschaum der ^ Menschheit. Ein Deputirter der Rhonemündung in der Na- s tionalversammlung bat, diese Föderirten nicht mit der fried- i liehen Bevölkerung von Marseille zu verwechseln, und ' erinnerte daran, daß der Hafen von Marseille einem großen Theil der Erde als Abzugskanal diene, in welchen der Kehricht der Gefängnisse Italiens, Spaniens und der Barbaresken-Staaten geworfen werde. Selbst Louis Blanc nennt diese Marseiller „Abenteurer", und Michelet bezeichnet sie als „Leute ohne „Furcht und ohne Mitleid, auf deren Lippen der Gelang znm Racheschrei werde." Durch Deputirte des Jakobinerklubs auf dem Ba-/ stilleplatz empfangen, wurden diese neuen Hülfstruppen der Revolution, nachdem sie Petion ein Lebehoch gebracht, durch Santerre zu einem Bankett in die elyseischen Felder geführt. Noch war das Bankett nicht zu Ende, als schon Mord und Gewaltthat die Pariserbevölkerung lehren sollten, Westen sie sich von ihren Gästen zu versehen habe. — so — Die Grenadiere des königlich gesinnten Bataillons der Filles de Samt Thomas hatten an jenem Tage auch ein Korps-Efsen in den elyseischen Feldern gefeiert. Als sie sich anschickten, um 4 Uhr heimzukehren, kamen sie in Wortwechsel mit Leuten, welche die Marseiller begleitet hatten, worauf diese aus Thüren und Fenstern ihres Bankcttsaales herauSstürzten und sieb mit blanken Waffen auf die Grenadiere der Filles de Saint Thomas warfen, von denen sie einen tödteten und mehrere schwer verwundeten. Dieser Auftritt verbreitete allgemeinen Schrecken, besonders in den Tuilerien, wohin sich einige der verfolgten Grenadiere über den Pont Tonrnant geflüchtet hatten. Zum Zwecke, die Ordnung wieder herzustellen, wurde Generalmarsch geschlagen und Petion verfügte sich nach den elyseischen Feldern. Die Nationalversammlung aber, die von dem Auftritt Kenntniß erhalten hatte, ging, da es der Justiz allein zukäme, das Gutfindende zu verfügen, über die Anzeige einfach zur Tagesordnung*). *) Ein Brief des Gardcbauvtmanns von Erlnch vom 1. August 1792 an den Schultheißen von Mülinen (siebe Gehetmsraths- Akten, Bd. XI) spricht sich über diese Scene folgendermaßen aus: 5,1,68 tsderes de UurseiUs urrivsa uvunt-disr au nonadrs »ds sing cents, arriranl dien po.nlirsmenr duns Is dnt ds »comdler nos dssordres. Oesü plusieurs eito^sns. Aurdes »nutionulss, ont sts inussuerss ot dlsssea pur sux en pisin »sonr. 1 ,s psupls, !oin ds I'smpsedsr, s'sut ,soint kt sux ^ st » 1 'ussemdlss nutionuls un räeit ds esu atroeitsa u pussv b. »I'srdrs du .jour. Ingsr., Uynsisur, l'sllruvunts Situation du »ebütsau an milien ds sss dssordres. llsur ssnl sspoir sst „dass Is rex-iment des xardes snisses. On norm Is luit dien »sonnuiirs st nous sspsrons gn'il ns sera pus vuin. Xvunt- »dier Is roi st In rsins eurent I» bonts de nons iüirs son- In Paris aber verbreitete sich bald das Gerücht, es sei die Absicht der Marseiller, das Sebweizergarde- regiment zu entwaffnen*). Daß dieser Gedanke der Entwaffnung der Schweizergarden den Marseiller-Föderirten nahe lag, ist begreiflich, wenn bedacht wird, daß es denselban Leuten sechs Monate früher (am 26. Februar 1792) durch Drohungen gelungen war, die Niederlegung der Waffen-von Seite des in Aix garnisonirenden Bernerregiments von Ernst zu erreichen**). »nuitrs, » moi et ü 6eux 6a mes ea.mera.6es gui nous etiuna ^renckus 6ans leurs appartements intörieurs au Moment c>» ,plus gran6 traubls, eumkien Statt Granite leur inguietu6e „et. leur sensibilite sur notrs corxluiie." Siebe Schreiben des Gardehauptmanns von Erlach an Schultheiß von Mülinen, vom 1. August 1792 i Akten des Geheimen Ratbs, Band XI). „k,ss 5s6ers8 6e lHarseille ant. 6erla- „res, cfu'un 6e leurs pryjets ötait Is 6esarmement 6u rechment „6ss Landes suissss, mais on e8t dien 6sri6s 6s ns leur » „es6e> Ie8 armss gu'svec In vie." Der Aidemajor Glutz schreibt s übereinstimmend in seiner Ii.elat.ion sur la journss 6u 10 ^oüt ! 1792 , abgedruckt in Amiets Victor von Gibelin , Bern 1866: f kln arrivant ü karis, Is8 Uarssillais n'avaient paint eaeliö Isurs ententions, ils 6isaisnt ouvsrtemsnt (pi'ils allaient tentsr ! uns expsäition eontrs 1ö8 Aarckss suissss, contrs 1e8 satellites ^ 6u tvran, eomme ils 88 plaisaisut 6s les appslsr. **) Siehe Geheimeraths-Akten, Band XI, und Morel, die Schweizerregimenter in Frankreich, Seite 39—92. Das Regiment von'Ernst, das in Marseille mit den Jakobinern allerlei Reibungen gehabt und in Folge dessen wiederholt seine Versetzung verlangt hatte, war am 31. Oktober 1791 nach Aix abmarschiert. Allein auch dort bestand ein Jakobinerklub, der mit demjenigen von Marseille in naher Verbindung war, und gleichmäßig auf Entfernung des Regiments hinarbeitete. In der Nacht vom 26. auf den 26. Februar 1792 war in Mar- S2 Mit diesem Bataillon Marseiller hatte die Umsturzpartei einen wesentlichen Zuwachs erhalten. Der 31. Juli, scille Generalmarsch geschlagen worden, worauf 2000 Bewaffnete mit Kanonen nach Aix auszogen und daselbst Sonntag den 26. Februar bei den Bürgern einquartirt wurden. In, Laufe des Nachmittags wurde schon ein Detaschement Schweizer von 200 Mann in der Hauptwache des Stadthauses entwaffnet. Während der Nackt von, 26. auf den 27. Februar war ein neuer Zuzug von 12—1500 Mann aus Marseille angekommen; überließ waren viele thcilweis allerdings schlcchtbcwaffnete Leute aus den umliegenden Dörfern herzugeströmt. Diese besetzten am Morgen des 27. Februar alle Zugänge zu der Kaserne der Schweizer, sowie die umliegenden Höhen mit Kanonen; 10—12,000 Bewaffnete mochten dem Regiment gegenüberstehen. Da der zuerst gefaßte Entschluß sich durchzuschlagen wenig Aussicht auf Erfolg versprach, so beschlossen die Offiziere in Unterhandlung zu treten. Nachdem aber d,e zwischen dem General Barbantanne und den Marseillern gepflogenen Besprechungen fruchtlos geblieben waren, so verlangten die Marseiller, es möge eine Deputation von Unteroffizieren und Soldaten an sie abgesandt werden. Merkwürdigerweise wurde auf diesen Vorschlag eingetreten; allein auch die neuen Unterhandlungen führten zu keinem Resultat und endigten mit der Entwaffnung derjenigen Schweizer, die standhaft geblieben waren. Die Marseiller ließen nun dem Regiment eröffnen, wenn es sich bis um 12 Uhr nicht ergebe, so werde das Feuer beginnen, und schon vor Ablauf dieser Frist wurde auf das Kasernenthor geschossen und ein Wachtposten niedergestreckt. Jetzt versammelte Major von Wattenwyl seine Offiziere und eröffnete ihnen in Gegenwart des Generals Barbantanne und des Oberstlieutenants von Olivier, sie möchten ihren Kompagnieen anzeigen, daß er Alles von ihrem Gehorsam erwarte. Dann fuhr er wörtlich fort: „Ich hätte vorgezogen, an der Spitze dieses „braven Regiments zu sterben; aber als sein Führer und Herr „seines Schicksals bin ich dem Kanton für dasselbe verantwortlich, und ich darf nicht nutzlos 900 seiner Unterthanen zu Grunde „gehen lassen. Zudem ist das Regiment nickt in Frankreich, um 93 auf welchen Tag man neue Unordnung erwartete, verlief zwar ruhig, allein alle Einsichtigen hatten die Ueberzeugung gewonnen, daß es im Interesse der Erhaltung der „französische Bürger zu todten. Sie verlangen unsers Waffen. „Ich befehle Ihnen deßhalb, zu den Soldaten zu gehen und ihnen „zu sagen, daß ick ihnen auf meine Verantwortlichkeit hin befehle, die Waffen niederzulegen, sobald man sie heißen wird „es zu thun." Barbantanne theilte den Beschluß dem Kommandanten der Marseiller mit, unter Beifügung der Bedingung, daß er schriftlich verspreche, dem Regiment, nachdem es abgezogen sein werde, seine Waffen wieder zu geben. Um 1 Uhr langte diese Erklärung an, und nun ließ von Wattenwyl die Soldaten ihre Gewehre und Patrontaschen an die Wand lehnen. Auch die Offiziere legten auf seinen Befehl ihre Säbel dazu. Selbst Barbantanue und sein Adjutant gaben ihren Degen ab, und der General verließ die Kaserne, sein Pferd am Zügel führend. Ihm folgten die Schweizer mit ihren Fahnen, von denen aber die Bänder und Lilien abgenommen worden waren. Kaum war das Regiment abgezogen, so stürmte das Volk auf den Kasernen- platz und bemächtigte sich der zurückgelassenen Waffen. Die Kaserne wurde ganz ausgeplündert, und mit der Regimentsmusik zogen die Marseiller noch am gleichen Tage triumphirend in Marseille ein. Die Regierung von Bern beschwerte sich in einem vom 16. März 1792 datirten Schreiben beim König bitter über die ihrem Regiment widerfahrene Unbill, und theilte ihm ihren Beschluß mit, dasselbe zurückzurufen. Der Kriegsminister Grave aber hatte vorher schon den General Barbantanne abgesetzt und ihn im Schooß der Nationalversammlung der Treulosigkeit angeklagt, indem er ihm die Hauptschuld an den Ereignissen in Aiz zuschrieb. Unterdessen hatte das Regiment aus Befehl des Königs neue Waffen erhalten. Herr von Ernst aber, der während dieser Ereignisse in der Schweiz in Urlaub gewesen war und seine Demission eingereickt hatte, erhielt den Militärverdienstvrden, und Major von Wattenwyl wurde nach erfolgter Rückberufung am 6. Mai 1792 vom König noch zum Regiments - Obersten ernannt. Der 10. August 17S2. 7 94 öffentlichen Ruhe und Ordnung äußerst wünschbar wäre, die Marseiller-Füderirten aus Paris zu entfernen. Die Nationalversammlung wurde daher mit Bittschriften bestürmt, sie zur Armee abgehen zu lassen. Allein auf einen Bericht Guadet's, in welchem angeführt wurde, daß die Freiwilligen in Soissons an Waffen, Zelten, Kleidungsstücken und Lebensmitteln Mangel litten, wurde beschlossen, vorerst sich über den wirklichen Sachverhalt durch Kommissarien Auskunft zu verschaffen. ' Noch war diese nicht eingetroffen, als am 2. August eine Deputation der Marseiller im Schooße der Nationalversammlung die Absetzung des Königs verlangte, „dessen Name an Verrath erinnere", und die Nationalversammlung war schon so weit eingeschüchtert, daß sie den Druck dieser heftigen Bittschrift und deren Mittheilung an die 83 Departements anordnete! Zu dein Zündstoff, der in Paris angehäuft war und jeden Augenblick in hellen Flammen aufzulodern drohte, kam in den ersten Tagen Augusts noch ein neuer hinzu durch das Manifest, welches der Herzog von Brauu- schweig als Kommandirender der kaiserlichen und der preußischen Armee an dieBewohuerFrankreichserlaffen hatte. Von Seite der französischen Regierung wurde dergestalt nichts versäumt, um Bern von seinem Entschluß der Rückberu- fung wieder abzubringen. „Wenn Sie (die Regierung von Bern) dem Regiment „Gegenbefehle schicken," so schrieb der in der Zwischenzeit ernannte „Kriegsminister Dumouriez, so wird dasselbe wieder in der französischen Armee diejenige Achtung genießen, die seiner alten Treue „gebührt, und das Vertrauen finden, welches besonders seine „Haltung bei der Affaire von Aix einflößte, wo es einen wahren „Heroismus entwickelt hat, d. h. denjenigen der Subordination, „der Kaltblütigkeit (pblsAws) und der Standhaftigkeit." 95 In diesem verhängnißvollen Manifest wurde erklärt, der Zweck der Koalition gehe dahin: „die gesetzliche „Ordnung in Frankreich herzustellen und dem König die „Freiheit wieder zu verschaffen, deren er bedürfe, um „seine legitime Machtvollkommenheit auszuüben." Es schloß mit den stärksten Drohüngen gegen Paris für den Fall, daß die Tuilerien eingenommen und irgend Gewalt an dem König, der Königin und deren Familie geübt würde. Diese vom 25. Juli aus Koblenz datirte Erklärung, welche jeden die Unabhängigkeit seines Vaterlandes liebenden Franzosen empören mußte, brachte den König in die schiefste Stellung der Nation gegenüber, deren Interessen von denjenigen seiner Familie getrennt wurden. Ludwig XVI. theilte dieses Manifest durch eine Botschaft, in welcher er versicherte, die Konstitution aufrecht halten und die Unabhängigkeit Frankreichs gegen alle innern und äußern Feinde schützen zu wollen, am 3. August der Nationalversammlung mit. Die Botschaft war würdig gehalten; allein die Nationalversammlung hatte kein Herz mehr für den König, das Mißtrauen hatte alle bessern Gefühle erstickt! Und so verweigerte sie, noch einer äußerst leidenschaftlichen, von Verdächtigungen gegen den König strotzenden Rede des Girondisten Jsnard, den Druck und die Mittheilung der königlichen Botschaft an die Departemente, die sie eben erst den leidenschaftlichen Ergüssen der Marseiller zugestanden hatte. Am gleichen Tage (3. August) erschien Petion an der Spitze einer zahlreichen Deputation, um an den Schranken der Nationalversammlung eine Petition zu verlesen, die im Hotel de Ville durch die Delegirten SS der 48 Gemeinden (durch Collot d'Herbois) redigirt worden war, und in welcher unter Aufzählung aller angeblich begangenen Verräthereien „die Absetzung des „Königs, die Einsetzung eines durch die Nationalversammlung außerhalb ihrer Mitte zu ernennenden verantwortlichen Ministeriums und die Einberufung eines „Nationalkonvents" verlangt wurde. Obschon ein großer Theil der Nationalversammlung vielleicht damals schon mit diesen Anträgen einverstanden war, so wurde ihre Eigenliebe, dadurch daß die vereinigten Sektionen ihr gleichsam Vorschriften über die künftige Organisation des Landes ertheilen wollten, doch allzu sehr verletzt. Die Bittschrift wurde daher ohne Diskussion an die 21er Kommission gewiesen*). Ueberhanpt aber mochte die Nationalversammlung ahnen, daß die Leitung der Geschicke ihren Händen durch die Sektionen von Paris entwunden werde. Sie trachtete daher bei einem am 4. August sich darbietenden Anlaß, die Sektionen in ihre Schranken zu weisen. Durch die Presse war nämlich bekannt geworden, daß die Sektion Mauconseil die nachfolgende Schlußnahme gefaßt habe: *) In der zweiten Hälfte Juli, als sich die Verhältnisse immer ernster gestalteten, sind nämlich der sogenannten Commission oxtruoräinairo oder Commission dos Oouro, durch welche alle wichtigen Berathungsgegenstände, sowie auch die Petitionen vorberathen wurden, zuerst noch 6, und gleich darauf noch 3 Mitglieder beigegeben worden, indem' man die einflußreichsten Führer der Leiden Parteien, in welche die Nationalversammlung zerfiel, in dieselben wählte. Von diesem Zeitpunkt an nannte man diese außerordentliche Kommission die Kommission der 21. 7 ^ 97 Die Sektion Mauconseil in Erwägung: „daß es unmöglich ist, die Freiheit mittelst der Verfassung zu retten; — daß die Verfassung der Ausdruck des Willens der Gesammtheit ist; — daß Ludwig XVI. das Vertrauen der Nation verloren hat: erklärt allen ihren Brüdern auf das Bestimmteste und Feierlichste, daß sie Ludwig XVI. nicht mehr als König der Franzosen anerkenne u. s. w." Solches hatte die Sektion Mauconseil den 47 übrigen Sektionen zur Beistimmung mitgetheilt und sie eingeladen, sich am Sonntag den 5.-August zu versammeln zur Ueberreichung des Beschlusses an die Nationalversammlung. Die Schlußnahme war indessen nicht in allen Sektionen günstig aufgenommen, sondern von einzelnen (wie von der Sektion Pont-Neuf) sogar als verfassungswidrig und aufrührerisch dem öffentlichen Ankläger, oder von andern (wie von den Sektionen des Arsenal und der Bibliotheque) der Nationalversammlung verzeigt worden. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen den Sektionen, die sich auch in der Presse geltend gemacht hatte, ermuthigte einzelne Mitglieder der Nationalversammlung, zu deantrageu: die Schlußnahme der Sektion Mauconseil als verfassungswidrig und die Volkssouverainetät verrückend zu annulliren. Auf den Antrag der außerordentlichen Kommission wurde denn auch wirklich folgender Beschluß gefaßt: „Die Nationalversammlung hebt die Verhandlung oder „Schlußnahme der Sektion Mauconseil als verfassungswidrig auf und ladet alle Bürger ein, in ihrem Eifer „nicht die Grenzen des Gesetzes zu überschreiten u. s. w." 98 Dies Dekret wurde am gleichen Tag durch den König sanktionirt und dem Departement zur Promul- gation übergeben. Unter denjenigen Sektionen, welche der Schlußnahme Mauconseil beigepflichtet hatten, befand sich auch diejenige der Quinze-vingtM>des Faubourg Saint An- toine. Da in Folge dessen zu erwarten war, daß die Bewohner dieser den Revolutionsideen so sehr ergebenen Vorstadt sich am Morgen des 5. August in der Nähe des Sitzungslokals der Nationalversammlung verabredeter Maßen versammeln dürften, so sandte die Munizipalität Abgeordnete an die Sektion der Ouinze-vingts, um sie einzuladen: „dem Beschluß der Nationalversammlung nachzukommen und zuzuwarten, bis über die durch die Bittschrift der vereinigten Sektionen verlangte Absetzung des „Königs entschieden sein werde." Wirklich beschloß nun die Sektion der Quinze-vingts, „auf die Demonstration vom 5. August zu verzichten, „und bis Donnerstag den 9. August Abends „11 Uhr ruhig zuzuwarten. Für den Fall aber, daß bis „zu dieser Stunde die Nationalversammlung dem Volke „nicht hätte Recht widerfahren lassen, sollte um Mitternacht Generalmarsch geschlagen werden und ein allgemeiner Aufstand ausbrechen." Das Insurrektion skomite (Westermann, Four- nier, Lazousky u. s. w.), das seine Sitzung im Soleil d'or, im Cadran bleu und bei Antoine von Metz hielt, stimmte dieser Verschiebung der Insurrektion um so bereitwilliger bei, als Santerre sich krank gemeldet und der Kommandant des Bataillons von Saim Marcel, Alexandre, berichtet hatte, seine Leute seien zweifelhaft. »9 Da indessen der S. August, der auf einen Sonntag siel, immerhin ein unruhiger Tag zu werden drohte, so wurden durch die Munizipalität die nöthigen Sicherheitsanstalten getroffen, um die Tuilerten gegen einen Ueber- fall zu schützen. Das Schweizergarderegiment erhielt demnach Befehl, in der Nacht vom 4. auf den 5. aus seinen Kasernen in Ruel und Courbevoie auszurücken und die Tuilerien zu besetzen. Im Regiment sah man die Lage der Dinge damals schon für so ernst qn, daß nicht nur während des Marsches alle Vorsichtsmaßregeln wie im Kriege getroffen wurden, sondern daß die Fahnen, mit Ausnahme von zwei Bataillonsfahnen und der Regimentsfahne mit den französischen Lilien, in den Kellern der Kasernen vergraben wurden, damit unter keinen Umständen Schweizerfahnen in die Hände der Gegner fallen könnten*). Das Regiment rückte während der Nacht in aller Stille in Paris ein, kehrte aber, da Alles ruhig blieb, Tags darauf wieder in seine Kasernen zurück. In der Umgebung der Tuilerien zirkulirte Sonntags den S. August von früh Morgens bis zum Abend spät eine zahllose Menge von Neugierigen, untermischt mit *s Siehe Relation von Pfhffer von Altishofen und Bericht des Sous-Aidemajors Gibelin und des Aidemajors Glutz-Ruchti. U8. Nachdem dieser Aufsatz bereits geschrieben war, ist durch I. Amiet, gewesenen eidgenössischen Gcncralprokurator, als Anhang zu seinem Chevalier Victor von Gibelin, Bern 1865, das iilemoirs lerien eingetroffen*). l Leider spricht sich de Luze, zweiter Lieutenant im Schwei- I zergardercgiment, in seinem an den Hauptmann Jacobel gerichteten, durch und durch wahrhaften Bericht vom 13. August 1792, < den wir als die zuverläßigste Quelle benutzen, über die Stärke l des Regiments in den Tuilerien nicht aus; und auch die aller- k dings viel später verfaßte, aber immerhin interessante Berichterstattung des Chevalier Gibelinvvn Solothurn, der als Sous- Aidemajor am 10. August 1792 in den Tuilerien anwesend war, enthält dießfalls keine Zahlen. Sehr bestimmte Angaben über die Zahl der Vertheidiger der Tuilerien enthalten die zwei, vom 10. und 16. August 1792 datirten Briefe des Großrichters Kahser an seine Familie a. a. O. Wir theilen die betreffenden Stellen mit. Der erste Brief (vom 10.H muß während des Sturmes auf's Schloß geschrieben worden sein; denn es kömmt darin die Stelle vor: „Hier muß ich wein Der 10 . August l?S2. 8 110 Außer der Schweizergarde standen in den Tuilerien laut Angabe des Oberkommandanten Mandat 1200 Na- Schreiben unterbrechen, ich Höre Kanonenschüsse ..." In diesem Briefe nun lesen wir Folgendes: „Schon seit einigen Tagen wurde die Wache verdoppelt, „und da man besonders für diese Nacht einen Sturm auf das „Schloß besorgte, befindet sich dermal das ganze Schweizergarde- „Regiment im Schloß, welches sich aber in diesem Augenblick „an der Zahl ziemlich schwach befindet, da vorigen Dienstag „300 Mann mit sieben Offizieren nach Evreux abgeschickt wor- „den. Nebst diesen fehlen viele Leute in den Com- „pagnieen, und viele sind im Semester oder sonst „abwesend, also daß dieses Regiment, wie es sich dermalen „in dem Schloß befindet, kaum zwölshundert Mann ausmacht." In dem spätern Briefe vom 16. August schreibt Kayser: „Die „ganze Wache, welche sowohl für die Person des Königs und „seiner Familie, als zur Vertheidigung des Schlosses vorhanden „war, bestund ungefähr in tausend oder aus's höchste zwölfhun- „dert Mann von dem Schweizergarde-Negiment und einigen hungerten von Nationalgarden" u. s. w. Es ist nun aber Wohl zu beachten, daß der Großrichter Kayser nicht selbst in den Tuilerien war. In der Relation des Chevalier Glutz (siehe II. Anhang zu Amieis Victor von Gibclin) wird die Zahl der in den Tuilerien anwesenden Schweizergarden, wenn auch nur beiläufig, auf 900 angegeben. Glutz bemerkt nämlich rücksichtlick der Marseiller: ils esperuient ouns ckouts intimider lu troupe ne pouvunt s'imugirisr gus 900 /romme.e prendruient In resolulion äs se duttrs contra uns rnniritude inänic etc. Dieß Zeugniß ist äußerst wichtig, da Glutz persönlich anwesend war und als Aide- Major die Stärke des Regiments genau kennen mußte. Wäre uns diese Relation früher bekannt geworden, so hätten wir die Zahl nicht so künstlich konstruiern müßen. Ihre Uebereinstimmung mit unserer Berechnung läßt uns hoffen, daß wir auch in den übrigen Zahlen der Wahrheit nahe gekommen sind. Pfyffer von Altishofen in seinem kscit ds lu couduits du regioaent des Zurdes suisses ü lu gournee du 10 ^oüt, 111 tionalgarden, überdieß noch 100 Nationalgarden in Reserve beim Pont tournant, nebst 8 Stück Kanonen, Oenevs 1824, stützt seine Angaben beinahe durchgängig auf die Relation Kaysers, welcher wieder diejenige von Glutz zu Grunde lag, und kann nicht als jelbstständige Quelle gelten. Morell idie Schwcizerregimenter, Seite 121) nimmt an, das ganze Regiment habe nur 900 Mann gezählt. Dieß stimmt aber nicht mit der Angabe des Oberst d'Affry vom 12. November 1792 an den Vorort übercin, der die Gesanimtstärke zu 15M Mann anschlägt. Siehe Akten des Geheimen Raths von Bern, Bd. XI. Mandat, der Oberkommandant der Nationalgarde, der am 10. August mit La Chesnayc das Kommando im Schloß führte, sagt in seinem Verhör im Hotel de ville am Morgen des 10. August aus: Die Zahl der Schweizer in den Tuilericn betrage 6»0 Mann. Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, S. 274. Dieß Zeugniß ist jedenfalls sehr wichtig. Mortimer Ternaux hält dafür, es seien 950 Mann Schweizer in den Tuilcrien gewesen (Band II Seite 283); allein da er diese Angabe auf den sehr unzuverläßigen Bericht Pfyffers stützt, so verdient sie nicht die nämliche Beachtung, die wir seinen selbst- I ständigen Forschungen schenken. f Wie viele Soldaten auf Urlaub waren, (en 8eine8tee, wel- > cher Ausdruck nur von den Offizieren rc. gebraucht wurde, die s in die Heimath gingen, nicht aber von sonst beurlaubten Soldaten und Offizieren) ist allerdings schwer zu bestimmen, jedoch versichert der Herr Großrichter in dem vorerwähnten Schreiben, deren Anzahl sei beträchtlich gewesen. Wir werben daher kaum ' zu hoch greifen, wenn wir annehmen, es seien I50--200 Mann f «u venae-iti'u und auf Urlaub gewesen. i Auch die Zahl der Wachtmannschaft in den andern könig- i lichen Schlössern kann nicht mehr ermittelt werden; sie muß aber nicht unbeträchtlich gewesen sein, da laut vorkandener Verzeichnisse (im Band 2079 und 2080 des eidgenössischen Archivs) im Jahr 1818 noch 55 Mann des ehemaligen Schweizergarde-Regi- ments in Frankreich lebten, die am 10. August 1792 als Wachten in den Schlössern von Versailles, Saint Cloud und Meudon u. s. w. standen. 112 welche den Bataillonen der Filles Samt Thomas, der Petits Pöres und andern gehörten. Die Wachten endlich, die in den drei Kasernen in Paris, Ruel und Courbevoie zurückgelassen worden lind, haben mit Hinzuzäh- lung der Kranken und der Nichtkombattantcn doch wohl 100 Mann betragen. Wird aber diese Mannschaft alle in Abzug gebracht, so er- -gibt sich, daß das Regiment 800 bis 900 Mann stark am 10. August 1792 in die Tuilerien eingerückt sein mag. Die Zusammensetzung des Regiments war damals folgende: Das Regiment zerfiel in 4 Bataillone. Erstes Bataillon: 1. Grenadier-Kompagnie La Thanne von Freiburg. 2. OompuZnie Asnsruls, Füsiliere. 3. OompuAliiö colonelle, „ 4. OoinpLAnie lieutenunee colonslle, Füsiliere. Zweites Bataillon: 1. Grenadier-Kompagnie Eastella von Freiburg. 2. Füsilier-Kompagnie Louis d'Afsrp von Freiburg. 3. „ „ H. v. Salis-Zizers v. Graubündcn. 4. „ „ v. Roll von Solothurn. Drittes Bataillon: 1. Grenadier-Kompagnie von Diesbach von Freiburg. 2. Füsilier-Kompagnie von Dürler von Luzern. 3. „ „ de Lops von Bern. 4. „ „ Pfpffer v. Altishofen von Luzern. Viertes Bataillon: 1. Grenadier-Kompagnie v. Surbeck von Solothurn. 2. Füsilier-Kompagnie Bnß von Solothurn. 3. „ „ Rudolph v. Neding von Schwyz. 4. „ „ von Erlach von Bern. Die Zahl und die Namen der am 10. August in den Tuilerien anwesenden Schweizergarde-Offiziere sind genau bekannt. Es waren von 92 Offizieren, die das Regiment zählte, 42 am 10. August in den Tuilerien anwesend; 8 Offiziere waren am 7. August nach der Normandie abgegangen, und 42 waren entweder en 8smestrs, sonst auf Urlaub oder krank. 113 soo Mann Gensdarm erie zu Pferd waren vor dem Louvre aufgestellt, dieselben zogen sich später zum Das Verzeichniß aller Offiziere, mit Bezeichnung der verschiedenen Kategorien, welchen sie angehörten, folgt hier Dieß Verzeichniß ist indessen von demjenigen einigermaßen verschieden, welches der Oberst d Affry am 1. Oktober 1792 eingesandt hat, und auf das wir spater zurückkommen werden. Das Verzeichniß, wie wir es hier geben, ist dem eidgenössischen Archiv Band 2078 entnommen. Dasselbe wurde durch den Vorort im Jahr 1817 zusammengestellt, nachdem die Tagsatzung am 7. August 1817 eine Denkmünze für Diejenigen dekre- tirt hatte, die am 10. August 1792 in den Tuilerien anwesend gewesen waren. Der Hauptunterichied zwischen diesem Verzeichniß und dem durch Oberst d'Affry eingesandten, abgesehen von der größer» Vollständigkeit des erster», besteht darin, daß hier verschiedene Offiziere als Kompagnie-Offiziere aufgeführt werden, die dort beim Generalstab eingereiht sind. I. Im Schloß der Tuilerien anwesend waren: L. Generaistab: 1. Der Marquis von Maillardo; (Generaliieut.). Oberst'ieut. 2. Baron Bachmann, v. Giar iS s iilurseluri üe o-map), Major Z. Baron Rudolf v. CaliS-ZizerS, von Graubünden, Aide- major. 4. Anton v. Glutz, von Solothurn, Aidemajor. 5. von Wild, von Frciburg, SouS-Aidemajor 6 v. Zimmcrmann, A'rx. von Luzern, Sous-Aidemajor. 7. v. Gibelin, von Solothurn, Sous-Aidemajor. 8. Allemann, von Solothurn, Adjutant. 9. Chollet, von Freiburg, Adjutant 10. Begrün (von Pruntrut?) Chirurgien-Major. 11. 1,8 ksrs Lorettan, aus dem Wallis. 6. Hauptleute: 12. Baron Heinrich von Salis-Zizers, von Graubünden. 13. von Dürler, von Luzern. 14. von Psvffer von Altiskosen, von Luzern. 15. Baron Rudolvk v. Reding, von Sel wpz. 16. Karl von Erlack, Chevalier, von Bern. Palaisroyai, und noch später auf den Platz Ludwigs XV. zurück. 0. Erste Lieutenants: 17. v. Zimmermann, der ältere, von Luzern. 18. v. Zimmermann, Josepk, der jüngere, von Luzern. 19. von Repond, von Freiburg. 20. Hubert v. Dieebach, von Freiburg. 21. von Gvttrau, von Freiburg. 22. von Zimmermann, Louis, von Luzern. 1). Zweite Lieutenants: 23. von Castelberg. von Graubündcn. 21. von Groß, von Freiburg. 25. de Luze, Frederic. von Neuenburg. 26. von Gluz, Philipp, von Solotkurn. 27 von Maillardoz, Simon, von Freiburg. 8. Erste Unterlieutenants: 28. von Ernst, von Bern. 29. von Maillardoz, Jgnaz, von Freiburg. 30. Forestier, von Freiburg. 31. Graf v. Diesbach-Steinbrugg, von Freiburg. V. Zweite Unterlieutenants: 32. Graf Wa^dner-Freudstcin, von Mühlhausen. 33. Maillardoz, Jean, von Freiburg. 34. Müller, von Uri. 35. v. Montmollin, von Neuenburg, stlnssigns. 36. v. Con ant-Rebegue, von Genf, „ 37. de Wille, von Neuenburg, „ 38. von Castellaz d'Lrgemont, von Freiburg. 39. Caprez, von Graubünden, blnssiAne. 40. Kolly, von Freiburg, „ 41. Paupe, vom Bisthum Basel, „ II. In die Normandie detaschirt waren mit 300 Mann von der Garde: von Karrer, Ckevalier, von Solothurn, erster Lieutenant. Baron de Billieux, vom Bisthum Basel, Sous-Aidcmajor. Rusca z^im Etat d'Äffry's heißt er Rusconjj, von Luzern, erster Lieutenant. v. Hertenstein, von L zern, zweiter Lieutenant, v. Blumenthal von Graubünden, zweiter Lieutenant. Mercier, von Lausanne, erster Unterlieutenant. In den Tuilerien selbst war nebst den Schweizern und der Nationalgarde noch eine kleine Abtheilung Gens- Graf Karl v'Affry, von Freiburg, zweiter Unterlieutenant. Leindi, Adjutant, enlunt äs treues. III. Abwesend vom Regiment, so sernestre oder sonst in Urlaub waren: Generalstab: 1. Graf d'Affry, Generallieutenant, Oberst des Regiments, krank. 2. von Roll, Kapitän der OornpuAnis Generals, bei den Prinzen. 3. Philipp Fegely, Aidemajor, en sernestre. 4. Maillardoz, Albert. Aidemajor sn sernestre. 5. Feinquenet, Sous-Aidemajor, en sernestre. 6. d'Endrion, Commissaire. 7. Forestier, Zahlmeister, mit Urlaub in Freiburg. 8. Kayser von Frauenstein, Grvßrichter, in Paris, aber nicht in den Tuilerien. 6. Hauptleute. 9. Graf Louis d'Affry (der spätere Landammanlch, von Freiburg, en sernestre. 10. de La Tanne, von Freiburg, sn sernestre. 11. de Castellaz-Montagny, von Freiburg-, en sernestre. 12. von Diesbach-Mesier. von Freiburg, „ „ 13. Baron von Roll, von Solothurn, ^ „ 11. von Praroman, von Freiburg, „ , 15. de Loys, von Lausanne, „ ^ 16. von Byß, von Solothurn. n ^ 17. von Surbeck-Ckaumont, von Solothurn, „ „ 18. Konstantin von Maillardoz, Kommandant, „ » 0. Erste Lieutenants: 19. von Diesbach, von Torni, en sernestre. 20. von God. von Uri, „ „ 21. von Vcvay, von Freiburg, „ „ 22. von Micheli, von Genf, „ „ 23. von Tillier, von Bern, in Urlaub. 24. von Bergamin, von Graubündcn, en ssinestrs. 25. von Ricdmatten, von Wallis, „ ^ 26. vvn Forel, von Freiburg, „ „ 27. von Curten, von Wallis, „ » 116 darmerie zu Fuß. Ueberdieß hatte man an Treugesinnte Einlaßkarten in's Schloß gesandt. Da dieß aber verrathen wurde, so waren statt 2000 nur 200 solcher Freiwillige , größtentheils nur mit Degen oder Pistolen bewaffnet, in der Nacht vom 9. auf den 10. August in's Schloß gelangt. Unter denselben waren auch einige ehemalige Schweizergarden, die sich mit ihren Waffen- brüdern in Reih und Glied stellten*). Mandat, dem als zeitweiligem Oberkommandanten v. Zweite Lieutenants: 28. von Capol, von Kraubünden, sn sernsotre. 29. Josi, von Gr.iubünden, „ „ 30. von Trachsler, von Unterwalden, „ n 31. Guiguer von Prangins, „ „ 32. Müller, der ältere, son Freiburg, „ ^ (Im Verzeichniß d'Affry's erscheint er als erster Lieutenant). 33. Müller, der jüngere, von Bern, en semsstrs. 34. von Diesbach-von Liebegz, von Bern, krank in Rucl. U. Erste Unterlteutenants: 35. Thelusson sn ssmestrs. 36. Palland, von Genf, „ „ 37. Fegeli, jünger, von Freiburg, „ „ 38. Pfyffer von Altishofen, von Luzern, „ „ 39. von Montenach, von Freiburg, „ „ 40. von Roll. Friedrich, von Solothurn, „ „ 41. von Schumacher, von Luzern, „ „ V. Zweite Unterlieutenants: 42. God, Sohn, von Uri, sn oeirrsstre. Auch dieß Verzeichniß ist nicht ganz vollständig, indem die dem Generalstab zugezählten Aerzte, Geistlichen, Commissäre und Comptabilitätsbeamte, Vorsteher der Musik, die Tambour-Majore u. s. w., die theilwcis nicht Schweizer waren, nicht aufgenommen - worden sind; man findet ihre Namen in der vom Quartiermeister Forestier abgelegten Generalrechnung (Akten des Geheimen Raths von Bern, Band XI.) *) Siehe im Band 2079 des eidgenössischen Archives ein Verzeichniß solcher Freiwilliger, die im Jahr 1818 noch lebten. 117 I der Nationalgarde der Oberbefehl über alle Truppen ! zukam, hatte Vertrauen in seine Anordnungen; er glaubte ; der Nationalgarde sicher zu sein, und obschon die Polizeibeamten unb.'greislicherweise der Nationalgarde scharfe ^ Patronen verweigert hatten, während sie solche den Mar- seillern verabfolgten, so hoffte er doch das Schloß gegen einen Ueberfall schützen zu können*). Diese Zuversicht stützte sich namentlich darauf, daß ^ die Brücken gut besetzt seien, wodurch eine Vereinigung ! der verschiedenen Kolonnen der Insurgenten, die sich von - den volkreichen Vorstädten Saint Antoine und Samt s Marceau in Bewegung setzen sollten, vereitelt werde; auch I hatte er den Truppenkommandanten den bestimmten Be- I fehl gegeben, alle Kolonnen der Insurgenten, die sich * nach dem Schloß hin in Bewegung setzen wollten, um ^ jeden Preis zu zerstreuen. Den wichtigen Posten beim Pont-Neuf, wo der Artillerie-Reserve-Park aufgestellt war, hatte er dem Bataillon der Sektion Henri IV anvertraut, welches zuver- läßig war, und an dessen Spitze der Kommandant Robert, ein vortrefflicher, charakterfester und intelligenter Offizier, stand. ' Zunächst unter dem Befehl Mandat's stand der Mare- chal de Camp de Boissieu, der als Kommandant der 17. Militärdivision seit einigen Tagen den Generallieutenant von Wittinghoff ersetzt hatte, und unter diesem befehligte der General G. de Menou, ehemals Mitglied Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 226. ,.1s n'sä »gus lpnntrs eonps L, tirer, et eneors un Aranä nomdrs äs »inss doraraes n'en ont-IIs ps.8 un seui; MLis e'est s^nl, )s ^reponäs äs tont; mss inesnnss 8ont dien prisss" — hatte Mandat zwischen 11 Uhr und Mitternacht gesagt. 113 der konstituirenden Versammlung. Da indessen weder Linieninfauterie, noch Kavallerie oder Artillerie in Paris war, so konnten diese beiden Generäle nur über 900 Mann Gensdarmerie zu Pferd, die in der Nähe der Tuilerien auf dem großen Platz des Louvre, auf dem Carrouselplatz und dem Quai d'Orsai auf der andern Seite des Pont-Royal aufgestellt waren, und über 30—50 Mann Gensdarmerie zu Fuß verfügen, die in ihren gewöhnlichen Wachtposten konsignirt, oder auf andern Punkten der Stadt, die zu behaupten wichtig waren, vertheilt waren *). Die Schweizer standen unter ihren eigenen Offizieren. Mandat hatte dem General de Boissieu befohlen, auf dem Vendome-Platz 50 Gensdarmeu zu Pferd und 20 zu Fuß aufzustellen**). Vom Maire aber hatte er sowohl die Einräumung des großen Saals des Garde-Meuble als des Hotels de Toulouse auf der Place des Victoires verlangt, um dort während der Nacht Nationalgarden als Reserve unterbringen zu können. Durch alle diese Maßregeln wollte Mandat zunächst die Vereinigung der Kolonne der Insurgenten aus der Vorstadt Saint Antoine lüit derjenigen der '-orstadt Saint Marceau verhindern, indem der Pont-au-change und der Pont-neuf stark besetzt blieben; dann aber wollte er die Hauptkolonne, wenn sie auf dem Quai über das Hotel de Ville hinaus vorgerückt wäre, durch die beim Siehe Bigot de Saintc Croix, a. a. O. **) Siehe die an dieselben ertheilten Beseble bet Mortimer- Ternaux, Band II, S. 219. 119 Louvre und auf dem Quai d'Orsai aufgestellte Gens- darmerie zu Pferd von vorn heftig angreifen, und gleichzeitig durch die beim Hotel de Ville aufgestellte Reserve von hinten fassen und zersprengen lassen. Wenn dieser Plan hätte ausgeführt werden können, so wären die Aufrührer allerdings, bevor sie auf den Carrouselplatz gelangt wären, vernichtet worden. Die Aufstellung der Truppen in den Tuilerien und deren nächster Umgebung endlich war folgende: Im Hof der Schweizer (Oour ävo 8ui88es) hatte man eine Reserve von ZOO Mann unter dem Hauptmann v. Dürler von Luzern*) aufgestellt, mit dem Auftrag, je nach der bedrohte» Seite sich zu wenden. Bei dieser Abtheilung standen auch Hauptmann Pfyffer von Altis- Hosen und Aidemajor Glutz. Die übrigen Truppen wurden in einzelne Detaschemente bei der Porte Royale, in den verschiedenen Höfen, bei der Kapelle, deren Eingang damals auf dem ersten Absatz der großen Treppe war, und auf der großen Treppe der Königin aufgestellt**). Die Mannschaft im Hof der Königin stand unter dem ? Befehl des Hauptmanns Heinrich v. Salis-Zizers, dem der Sous-Aidemajor Gibelin beigegeben war ***). ! Joh- Heinrich Rudolf von Dürler, geb. 1745 in Luzern, war 1763 in die Schweizergarde getreten und 1780 Hauptmann f geworden. 1794 trat Dürler als Oberstlieutenant in das in - engtischen Diensten stehende Regiment Uo^ul strunzer, wurde -1801 vor Alexandrien in Aegypten Oberst und starb im Lager vor dieser Stadt am 18. September 1802. Siehe eidgenössisches Archiv Band 2097. ^*) Siehe Psyffcr's Recit Seite 9. ***) Siehe Kayscr a. a. O. und Band XI der Akten des «Geheimen Raths, wo ein anonymes Schreiben cl. 6. 13. August s1792 steht, das auch von Großrichter Kayser herrührt. Er hatte Die übrige Mannschaft stand theils im Vestibüle vor der großen Treppe, auf den Stufen der Treppen und als Wachen vor den Zimmern der Mitglieder der königlichen Familie u. s. w. * *). Eine Reserve war auch die ganze Nacht im Hotel de Brionne geblieben **). Die Nationalgarde war zuerst im Garten der Tui- lerien aufgestellt, wurde dann aber durch den General Menou in die Cour Royale berufen, und gab auch einige Wachtmannschaft in's Innere des Schlosses ab***). dasselbe an feinen Sohn, der damals in Basel war, gerichtet. Es war dem Geheimen Rath durch den damaligen Repräsentant Stettler mitgetheilt worden. *) Siehe Verhör des ersten Unterlieutcnants Friedrich von Ernst; dasselbe wurde am 2. September 1792 um 9 Uhr Morgens aufgenommen durch Isan Usus Uo)-8sg,u, I'un des äirse- tsurs äu 1 uev ä'ueeusation stabil pur tu loi ciu 17 Loüt etc. in der Abbaye; daselbst steht wörtlich: ^ rsponäu ,.gue son poste äun8 Is nuit, äu^usi on ns „1's rstirs susgu's snviron clix ksurss äu nrstin, s sts s In ^ports äs 1'sppsrtsinsnt äs Uaäsins Liissbstk, äsi>8 1s rssti- ^duie, s visils is posts gui stsit 8ur 8vn pssssAs, stc.^ Siehe Verhör des Unterlieutenants Romain Franxois Philippe Louis de Diesbach, in der Abbaye aufgenommen um 9 Uhr Morgens am 2. September 1792 durch denselben Jean Rene Loyseau rc.:... s rsponäu : ^gu'il ns 8'est spsrxu ä'susun ^inouvernent «tu okettesu, psrcs^u'ii n's pss sts s portse äs „Is reinsrguer, sttenäu gu'ii s ps88ö touts In nuit sus^u's „six beurss äu nrstin en rsssrvs L I'kotel äs Urionns; c;u's „8ix beurss on s isit prsnärs Iss srines s cstts rsssrvs, st „gu'eile S8t restee äsns is conr äes Luissss fusgu's Kurt „ksures äu nrstin." Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 482 und 484. ***) Siehe Verhör des Kommandanten Gabriel Tassin vor den Kommissären der Sektion der Bibliotheque: Mandat theilte dem König die getroffenen Maßregeln imit, der darauf nur erwiederte, „er wünsche, daß alles „Blutvergießen vermieden werde"*). Die königliche Familie hatte sich um 11 Uhr Abends, umgeben von Allen, die ihr treu geblieben waren, im Zimmer des Minister-Rathes (Kalis cku sonseil) versammelt. In welcher Stimmung, läßt sich denken. Mußten nicht die Erinnerung der ersten Schreckenstage der Revolution, der Ueberfall in Versailles, die Rückkehr von Varennes und der kaum erst durcherlebte 20. Juni Allen vorschweben, und Angst und Schrecken ihre Seelen füllen? Der König und die Königin ließen aber davon nichts merken, sondern flößten ihrer Umgebung Muth ein, indem sie selbst ruhig schienen. Die Minister hatten sich, nachdem sie die nöthigen Befehle ertheilt, um 11 Uhr Abends auch beim König versammelt**). ^ i-- „Uous eutrLmes d'adord dans la Grande cour, ensuits „an nous kit reparier dans Is gardin sur la tsrrasss du ciia- „teau et aons ^ passames In nuit au bivouao." Verhör von Boscarj, Oommandant en second: „-Ipres tu revue du roi, U. ds Ülenou, 1'un dos eomman- „dsnts au cliLteau, donna l'ordre ds faire rentier Is batail- „lou dans la eour rayale. Ltant Ist formss, l'ordre ino fut „danne, ds eonduirs vingt Grenadiers dans les Appartements, »es gus gs tis apres avoir pris I'aZrsmsnt du eommaudant j,su eliek, etc." Bigot de Sainte Croix, Seite 31. Das Ministerium bestand aus: Bigot de Sainte Croix, Hcit dem 1. August Minister des Aeußern; Dejoli, Minister der Justiz; Dubouchagc, Minister der Marine; d'Abaucourt, Kriegsminister; Champion, Minister des Innern, und Leroux de la Ville, Minister der Finanzen. 122 Auch der Generalprokurator Syndic Röderer war nebst mehreren Mitgliedern des Direktoriums des De- partementalrathes anwesend. Da der Maire Petion, dem die Erhaltung der Ruhe zunächst zukam, sich trotz der ergangenen Einladung Mandats noch nicht eingefunden hatte, so schrieb Röderer auf dem Tisch des Ministerraths eine Aufforderung an ihn, in die Tuilerien zu kommen. In demselben Augenblick aber trat Petion, begleitet von den Munizipalräthen Boucher-Rän6, Borie und Therrin ein. Barsch richtete der König die Worte an ihn: „Es scheint große Aufregung in der Stadt zu herrschen." „Ja, Sire," antwortete Petion, „die Aufregung ist groß;" dann fügte er bei, er habe es deßhalb auch für seine Pflicht erachtet, sich persönlich in die Nähe des Königs zu begeben, um für seine und seiner Familie Sicherheit zu wachen. Dieß besänftigte den König, der ihm nun freundlich antwortete. Nach dieser kurzen Unterredung ging Petion, angeblich um die Wachtposten innerhalb und außerhalb des Schlosses zu besichtigen, auf die Thüre zu, wo er auf Mandat stieß, der sich darüber beschwerte, daß den Mar- seillern scharfe Patronen ausgetheilt worden seien, während man der Nationalgarde solche verweigert habe. Petion erwiederte, es seien die Formen nicht gehörig beachtet worden von Seite der Nationalgarde; allein Mandat ließ dieß nicht gelten und sagte trocken: „Ich „habe nur Munition für 4 Schüsse, und viele meiner „Leute haben gar keine Patronen; doch das ist gleichgültig; ich stehe gut für Alles, meine Anstalten sind „getroffen." 128 Petion aber, der dieß unangenehme Gespräch abzukürzen wünschte, forderte Röderer auf, ihn in's Freie zu begleiten, da es in diesem Saale „drückend heiß sei." Allein Röderer entschuldigte sich, indem er Berichte vom Departementalrath erwarte, und nun ging Petion langsam in der Richtnng des Sitzungslokals der Nationalversammlung, in der Hoffnung, durch ein Dekret vor dieselbe beschieden zu werden. Aber die Nationalversammlung war noch nicht beschlußfähig, und so war Petion genöthigt, nach dem Schloß zurückzukehren, wo er auf der Terrasse der Entwicklung der Dinge harrte, die da kommen sollten. Nachdem wir angeführt, was von Seite des Königs, seiner Minister und der Militär-Kommandanten zum Schutz des Schlosses angeordnet worden war, drängt sich die Frage auf, was die Nationalversammlung, welcher 'durch die Konstitution mehr Macht eingeräumt worden war als dem König, zur Abwendung der drohenden Gefahr vorgekehrt habe? Die Nationalversammlung hatte, nachdem sie zwischen 5 und 6 Uhr von Petion, den sie an ihre Schranken beschieden, beruhigende Berichte erhalten hatte, wie schon erwähnt, um 7 Uhr ihre Sitzung geschlossen. Wie schwache Behörden, denen der Boden unter den Füßen wankt, es oft zu thun pflegen, so zog auch die Nationalversammlung vor, sich den Schein zu geben, als glaube sie nicht an eine so drohende Gefahr, wie sie durch Röderer kurz vorher dargestellt worden war, und nahm daher auf den durch die Sektion der Quinze-vingts für die Absetzung des Königs gestellten Termin keinerlei 124 Rücksicht, als sei eine Gefahr, die man nicht sehen will, darum auch schon abgewendet. Daß die „Linke", der Alles daran lag, die Leiden- ' schaften zu steigern, und die mit den Jakobinern und den Leitern der Verschwörung in nur zu genauer Verbindung stand, so handelte, ist erklärlich; unbegreiflich aber erscheint dieß Benehmen von Seite der sog. konstitutionell oder königlich Gesinnten, welche, wie es die Abstimmung über die Anklage gegen Lafayette bewiesen, damals noch über die Mehrheit der Stimmen verfügten. Um 11 Uhr Nachts jedoch, nachdem in mehreren Sektionen bereits Rappell geschlagen worden war, traten einzelne Mitglieder der Nationalversammlung ohne förmliche Einberufung unter dem provisorischen Präsidium Pastorets in ihrem gewöhnlichen Sitzungslokal zusammen. Bazire von der äußersten Linken theilte der Versammlung mit, daß die Vorstadt Saint Antoine hell erleuchtet, und daß den Munizipalbeamten, die darüber ihr Erstaunen ausgesprochen, erwiedert worden sei: „ob sie „denn nicht wüßten, daß heute der große Tag sei?" Bazire schloß seinen Vortrag mit dem vorher mit Petion verabredeten Antrag, den Maire an die Schranken der Nationalversammlung zu berufen, wodurch Petion die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich aus dem Schloß zu entfernen. Broussonet von der Rechten meldete hinwieder, daß mehrere Sektionen das Vorgehen der Quinze-vingts mißbilligten. Während dergestalt jede Partei nur das zu sehen schien, was mit ihren geheimen Wünschen übereinstimmte, verlangte eiue Deputation der Sektion der Lombards 125 angehört zu werden, und eröffnete, nachdem ihr dieß zugestanden worden war: „Die Sturmglocke und die „Allarmkanone werden alsbald ertönen, da die Sektion „der Quinze-vingts beabsichtige, im Schloß Nachforschung „darüber zu halten, ob sich nicht verdächtige Personen „und Waffen in demselben befinden. Das Volk sei näm- „lich durch die Anwesenheit der Schweizer, von welchen „man behaupte, daß sie auf die Bürger schießen werden, „in Aufregung gekommen." * Da die Versammlung immer noch nicht beschlußfähig war, so konnte über diese Mittheilung der Sektion der Lombards nicht berathen werden. Unterdessen begann wirklich das Läuten der Sturmglocken; die Versammlung aber, immer noch wenig besucht, hörte, um ihre Haltung einigermaßen zu behaupten, einige Berichte über unwichtige Finanzgegenstände an! Bald darauf erschienen die Munizipalräthe I. I. Leroux und Desmousseaux nebst einigen Andern, die der Vizepräsident Cousin abgeordnet hatte, und erstatteten Bericht über die Stimmung der Stadt, soweit sie solche zu beurtheilen im Falle seien, was indessen aus dem Grunde nur sehr unvollständig geschehen könne, weil bei ihrer Absendung diejenigen Mitglieder, welche die Munizipalität an die Sektionen und an die Aufständischen abgeordnet hatte, noch nicht zurückgekehrt gewesen seien. Gewiß sei indeß soviel, daß in ganz Paris Gsneralmarsch oder ein sehr beschleunigter Rappell geschlagen werde, daß viele Bewaffnete beabsichtigen, von der Nationalversammlung die Absetzung des Königs zu verlangen, und daß sie entschlossen sein sollen, nicht eher zu weichen, als bis diese ausgesprochen sein werde; eine Sektion des Faubourg Saint Antoine solle auch bereits beschlossen haben, weder Der 10 . Äugust I79L. s 126 die Munizipalität, noch den Departementalrath, noch die Nationalversammlung ferner anzuerkennen; jedoch .sei es immerhin noch ungewiß, ob eine solche Schlußnahme wirklich gefaßt worden sei. Schließlich bemerkte I. I. Leroux, der das Wort führte: auf dem Platze des Hotel de Ville sei, als ste denselben überschritten, wenig Volk gewesen, und in den übrigen Quartieren, durch welche sie ihr Weg geführt, sei keine Bewegung wahrzunehmen, so daß zu hoffen sei, die Ruhe könne erhalten werden, wenn die Nationalversammlung kräftig auftrete*). Der Präsident der Nationalversammlung beschränkte sich darauf, zu erwiedern, „die Versammlung werde den „Ereignissen gewachsen sein." Allein das Einzige, was sie verfügte, war die Einbernfung der abwesenden Mitglieder, worauf zu der Berathung über Veräußerung von Nationalgütern u. s. w. geschritten wurde. Diese höchste Behörde hat somit ihre Pflicht offenbar nicht erfüllt und war den Umständen nicht gewachsen; entweder wollte sie die Konstitution nicht retten, und dann gestaltet sich ihre Unthätigkeit zum Verbrechen; oder sie konnte sie nicht retten, und alsdann war ihre Unthätigkeit Schwäche. Welche Vorkehren hat aber der D ep a rllemen ta l- rath getroffen? Trotz des Austritts des Herzogs von La Rochefoucauld und seiner Kollegen war der Geist dieser Behörde Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 251. Journal «los vebats, psg. 437. 127 derselbe'geblieben, und so stund das Direktorium des Departementalraths, in welchem Dumon, Beaumetz, Davous, d'Ormesson, Leveillard saßen, auch jetzt für Erhaltung der öffentlichen Ordnung ein. Im Lauf des S. August trachtete der Departementalrath, mit der Nationalversammlung und dem Maire sich über die zu treffenden Sicherheitsanstalten zu verständigen, und ließ durch den Generalprokurator den Maire auffordern, das Anziehen der Sturmglocken zu verbieten. Im Laufe des Abends beschloß der Departementalrath in Gegenwart Petions, den Rüderer aus der Nationalversammlung mit hergebracht hatte, daß das Direktorium des Departementalraths gleichwie der Munizipalrath „permanent" bleiben sollen. Die Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit war aber allerdings zunächst Sache dieses Letztem und seines Vorstandes, des Maire. Die Haltung des Munizipalraths und insbesondere des Maire war nun freilich eine ganz andere. Leider waren die Mitglieder des Munizipalrathes unter sich nicht einig. Mehrere unter ihnen, und namentlich der Maire Petivn, unterstützten unter der Hand die Insurrektion. Allein bei der Ungewißheit, ob die letzten Zwecke der Aufrührer erreicht würden, wollte Petion sich für alle Eventualitäten sicher stellen, und dieß glaubte er dadurch am ehesten zu erreichen, wenn er sich angeblich gegen seinen Willen in die Mairie einschließen ließe. Dadurch wurde dem Aufruhr freier Lauf gelassen, z da derselbe nur im Einversländniß mit dem Maire be- ! kämpft werden durfte; Petion aber war seinerseits aller ! 128 Verantwortlichkeit enthoben und konnte, wenn die Insurrektion mißlang, nicht wie nach dem 20. Juni der Un- ihätigkeit oder Konnivenz angeklagt werden, weil seine Unthätigkeit keine freiwillige, sondern eine gezwungene zu sein schien. Diese Gefangensetzung des Maire bildete daher eine der Grundlagen aller Pläne der Verschwörer. Daß er dieselbe selbst veranlaßte, hat Petion in einer von ihm verfaßten Druckschrift zugestanden*). Von den Kollegen Petions waren indessen nur wenige in diese Pläne eingeweiht. Die konstitutionell Gesinnten drangen daher im Bewußtsein der Verantwortlichkeit, die auf dem Mnnizipal- rath ruhe, in den Maire, eine Proklamation an die Bevölkerung von Paris zu richten, um sie vor den Aufwieglern zu warnen und zum Festhalten an der Konstitution aufzufordern. Petion sehte endlich dieser Proklamation, obwohl mit Widerstreben, seine Unterschrift bei**). Siehe Lieees interessantes pour 1'iristoirs par Lstion 1793. Dort steht zu lesen: „äs ässirais i'insurrsotion, mais so trsmdiais gu'eils ns „renssit pas. Na Position etait critigne, ii taiiait faire inon „äsvoir äs eitoz?sn, saus manguer ä celni äs Magistrat. Ii „taiiait conssrver tons ies äsirors et ns point m'eeartsr äes „forme«; ii / avait nn eomdat ä mort entrs In eour et ia „iibsrte, et on i'uns ou i'autrs äsvait usesssairemsnt snc- „eomber. „l^uoigns on ent prnjets äs ms- consignsr eiier moi, „on onbiiait on taräait ä Is faire, (jni cro^er-vous, gni „envo^a, par pinsisurs tois prssssr i'sxsention äs eetts „mssnre? O'sst moi, oni e'est moi! Siehe Uistoirs pariemsntairs äs Lädier st idonx lom. XII, pag. 402. 129 — Die Proklamation sollte durch Mitglieder des Mnni- zipalrathes in die 48 Sektionen gebracht und dort mündlich unterstützt werden. Dadurch wurden aber dem Mu- nizipalrath die konstitutionell gesinnten Mitglieder entzogen und gleichzeitig ward den Zurückbleibenden, mit den Aufrührern Einverstandenen Gelegenheit gegeben, der Insurrektion das Siegel der Legalität aufzudrücken, i Im Augenblick, als Petion von der Sitzung des l Direktoriums des Departements (rus Onuptiin) Abends s zwischen 8—10 Uhr in's Hotel de Ville eintrat, waren ^ immerhin noch viele konstitutionell gesinnte Mitglieder des Munizipalraths anwesend, die bei den von allen Seiten eintreffenden Anzeigen, daß sich große Volkshaufen ^ bilden, daß die Sturmglocken geläutet werden sollen, und ^ daß man beabsichtige, nach den Tuilerien zu marschieren, in Petion drangen, seine Pflicht zu erfüllen und sich i sofort nach den Tuilerien zu verfügen, wofür ihn Mandat schriftlich ersucht hatte*). Widerstrebend gab Petion endlich nach und verfügte sich, um nicht Mißtrauen zu erwecken, von einigen Kollegen begleitet, in die Tuilerien, wo er, wie wir bereits angeführt, um 11 Uhr eintraf. *) Dieses Schreiben Mandat's, wahrscheinlich sein letztes, lautete: Du 9 ^loüt 1792. „Nonsisur Is Nairs. ! „Votrs pressuce est ueesssaire, loo apporenoss sollt f „lusnaxalltss, et coiuuie inuAistrat du xeuple, vous stss ^ ^mieux gus personue dass Is cus äs faire entendrs raisou s eeux gut sont vAarss. de vous xris doue ds vsuir)oilldrs - ^vos ellorts aux misos." > ,chs eoilllllsndant-gensral: lilandat." — - 180 Während Petions Abwesenheit präsidirte der Professor der Physik, Cousin, der damals große Popularität genoß, den Mnnizipalrath. Die Tribünen waren voll und in der Art besetzt, daß diejenigen Mitglieder insultirt wurden, welche den Anträgen zu widersprechen wagten, die im Einverständnis; mit den Aufrührern gestellt wurden. Als der Präsident auf wiederholte Aufforderung die Tribünen nicht zur Ordnung wies, richtete der Muni- zipalrath I. I. Leroux folgende Ansprache an die Schreier : „Wenn ihr die Absicht habt, eure Drohungen auszuführen, so steiget herunter und bringet eure Beamten „um, ihr habt die Macht dazu. Wenn ihr aber eines solchen „Verbrechens unfähig seid, so bezeuget dem Rath die „Achtung, die ihm gebührt." Aus einige Augenblicke wurde es nun ruhig, allein die Tribünen füllten sich immer mehr mit unheilverkündenden Gestalten, und da der Präsident wahrnahm, daß I. I. Leroux persönlich bedroht wurde, so sandte er ihn in der Absicht, ihn der Gefahr zu entziehen, mit seinen Kollegen Lesguillez, Andrö und Desmousseaux in die Nationalversammlung, um ihr Bericht über die Situation zu erstatten, und in's Schloß, um sich nach dem Maire Petion zu erkundigen*). *) Siehe Mortimer-Ternaux, Band II. Seite 246. Dieß Protokoll des conssii ^silerai u. XVI. paz. 407. Das Protokoll der Sektion der Quinze-vingts vorn 9. Abends erwähnt 13 solcher Beitrittserklärungen; allein ein Theil derselben war in der That nicht erfolgt, wie sich dieß aus den Protokollen der Sektionen des Arsenal, von Popincourt und von Montreuil ergibt. Siehe Mortimer-Ternaux, Band II. Seite 228. 133 druck*). Dagegen wurden einzelne Föderirte, welche versprachen, sich um die Fahne des Faubourg Samt Antoine zu schaaren, mit lautem Jubel bewillkommt. Die Masse wollte indessen doch nicht recht in Fluß komme». Die Bürger stunden während der prächtigen hellen Nacht gruppenweise vor ihren Wohnungen, ängstlich die einen, neugierig die andern, gespannt alle. Mit Ausnahme der Sektionen der Lombards, der Gravilliers, von Mauconseil, der Gobelins, des Theatre Franyais und des Faubourg Poissonniere, schienen die übrigen zn schwanken; mehrere warnten geradezu vor der Bewegung. Die meisten Sektionen eröffneten ihre Sitzungen Abends zwischen 8 und 9 Uhr. Ueberall wurde die Proklamation der Munizipalität verlesen und meist gut aufgenommen**). Die Sektion Grange-Bateliere stimmte den Anträgen der Quinze-vingts nicht bei, und die Sektion der Fontaine de Grenelle schickte sogar Abgeordnete, nm die Quinze-vingts von der Ausführung ihres Vorhabens abzumahnen. Auch im Faubourg Samt Jacques war die Mehrheit der Sektionen ***) dem Aufstand abgeneigt. Wenn die Insurrektion gelingen sollte, so mußte *) Siehe louriml dso Osbots pn§. 142. **) Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 229, wo die Sektionen du llouvre, de I'Orutoire, ein koneeuu, cks lu pluee Vendowo, ds illontreuil, de kochncouit als solche aufgezählt werden, in welchen die Delegirten der Munizipalität gut aufgenommen wurden. Sektionen 8u1nts Lensvieve, lurdin deo kiuntes, Obssrvutoire, Nontrsuil, kopinoourt waren alle friedlich gesinnt. Siehe Mortimer-Ternaux, Band II. Seite 230. 134 mächtig eingewirkt werden anf alle diese Lauen und Friedliebenden, welche in der Regel die Mehrheit bilden; dessen waren sich die Führer der Quinze-vingts und die übrigen zum Aufstand entschlossenen Sektionen wohl bewußt. Sie sandten daher Emissäre an alle Sektionen, um sie zum Beistand aufzufordern*). Allein viele Sektionen wiesen diese Aufforderung zum Aufstand zurück, und mehrere schloffen ihre Verhandlungen zur gewohnten Stunde (11 Uhr, oder selbst noch früher, halb 10 oder 10 Uhr). Die Einheit der Bewegung wurde anfänglich namentlich dadurch gehemmt, daß die Führer unter sich nicht einig waren, w o die Ausgeschossenen der Sektionen, die berufen waren, eine entscheidende Rolle zu spielen, zusammentreten sollten. Die Sektion der Quinze-vingts wünschte das Zentrum der Bewegung zu bleiben und hatte daher diese Ausgeschossenen in ihr Sitzuugslokal aux önlunts trou- v6s einberufen**). Allein bei den Sektionen des Zentrums der Stadt erweckte dieß Eifersucht, und die während des Abends am 9. versammelten Führer des Aufstandes***) konnten darüber nicht zweifelhaft sein, daß es *) In vielen Sektionsprotokollen geschieht des Eintreffens « dieser Emissäre ausdrücklich Erwähnung. Siehe Mortimer-Ter- naux, Band II. Seite 231, und das interessante Rssumö aller Sektionsprotokolle vom 9. und 10. August 1792, S. 417—439. **) Siehe den Auszug aus dem Protokoll der Sektion des Arcis, den 9. Abends, in Mortimcr-Ternaux, Bd. II. S. 231. ***) Die Versammlung fand statt in Nr. 4 der rus du Iköstro tranxais. Siehe llistoirs cks la conspirMion äu 10 vlout pur 8i§ot cke Luir.ls 6roix. 135 weit leichter sein werde, die Vollmachten des Munizipal- raths an sich zu ziehen, wenn die Versammlung der Sektionsausgeschossenen im Hotel de Ville stattfinde, als wenn sie in der Vorstadt Saint Antoine ihre Sitzung halte. ^ Sei es nun, daß von hier aus auf die Sektion der Quinze-vingts eingewirkt wurde, oder daß sie aus eigenem Antrieh ihre ursprünglichen Wünsche aufgab, so ist soviel gewiß, daß dieselbe um 11 Uhr Abends folgenden Beschluß faßte: „In Erwägung, daß das Vaterland >jnd das öffentliche Wohl gerettet werden müssen, ernennt die Sektion „drei Kommissäre, welche mit denjenigen der andern „Sektionen sich im Hotel de Ville versammeln und „über die zu ergreifenden Maßregeln berathen werden"*). Gleichzeitig wurde dann beschlossen, daß diese Kommissäre unter den Schutz des Volkes gestellt sein sollen, und daß man von Niemand mehr Befehle annehmen werde, als von der Mehrheit der vereinigten S e k t i ons k o mm iss ä re **). Mit dieser letzten Schlußnahme war die Insurrektion eröffnet. Wie sie nach und nach all? legalen Gewalten im Verlauf der Nacht vom 9. auf den 10. beseitigt oder paralysirt hat, um dann am 10. mit der Suspension des Königs und der Einberufung eines Nationalkonvents Siehe krooss-vordai des kjuinre-vin^ts, Ilistoirs par- lemontaire, 1'ora. XVI. 40, und Mortimer-Ternaux, Bd. II. Seite 234. Es ist dieß der Beschluß, dessen Desmousseaux in der Nationalversammlung als Gerücht Erwähnung gethan hatte. Siehe oben Seite 178. 136 ihr Werk zu vollenden, werden die folgenden Abschnitte nachweisen. Bei der Darstellung der kommenden Ereignisse werden wir die konstitutionellen Behörden nicht in ihrer gesetzlichen Rangordnung, sondern in derjenigen Reihenfolge erwähnen, wie sie nach und nach den gegen sie gerichteten Angriffen theilweise freiwillig, theilweise unfreiwillig erlegen sind. Vor Allem aber haben wir nun diese Angriffe selbst durch das Vorgehen der Aufständischen darzulegen. 2. Fortschritte der Insurrektion bis zur Lonjtituirung der „insurreklionetlen .gemeinde" und der Ermordung Mandats, 6 Ahr Morgens. Das Bestreben der Führer des Aufstandes war zunächst dahin gerichtet, die militärischen Anstalten zu desorganisiren, um den Weg in die Tni- lerien frei zu machen. Zu dem Ende mußten sie entweder bestimmenden Einfluß auf den Munizipalrath gewinnen oder demselben vollends beseitigen; denn die zum Schutz des Schlosses getroffenen militärischen Maßregeln hatten im Einverständniß mit dem Munizipalrath und dessen Vorstand, dem Maire, stattgefunden, und konnten daher, wenn sie nicht nnt Gewalt gebrochen werden wollten, auch nur durch jene modifizirt oder zurückgenommen werden. Dieses Ziel zu erreichen war die erste Aufgabe der Sektionsausgeschossenen, deren Absenkung in's Hotel de Ville in den Sektionen der, Quinze-vingts, Mauconseil, 137 Gravilliers und des Lombards gleichzeitig beschlossen worden war, aus welchem Umstand sich eine geheime Oberleitung, die auf alle Sektionen einwirkte, abermals deutlich ergibt. Der Aufforderung, je drei Abgeordnete in's Hotel de Ville zu senden, kamen indessen in der Nacht vom S. auf den 10. August bei weitem nicht alle Sektionen nach. Die einen erklärten, sie seien nicht mehr zahlreich genug versammelt*), andere wollten überhaupt nicht eintreten**), noch andere ernannten trotz der geringen Zahl der Anwesenden Kommissäre, gaben ihnen aber den Auftrag, im Einklang mit der Munizipalität zu handeln ***). Bevor noch diese Sektionsabgeordneten im Hotel de Ville zusammengetreten waren, begann um Mitternacht die Sturmglocke zu läuten. Wahrscheinlich hatten dieß die in Nr. 4 der Rue du Theatre Franyais versammelten Leiter der Insurrektion (siehe oben S. 186) angeordnet; denn es waren nicht die Kirchen der Vorstadt Saint Antoine, in welchen zuerst beharrlich geläutet wurde, sondern diejenigen, die im Umfang der Sektionen des Gravilliers, des Lombards und de Mauconseil, also im Zentrum von Paris lagen ch). , °°) Siehe Protokoll der Sektion du Roule. Mortimer-Ter- naux, Band II. Seite 235. **) Siehe kroess-vsrbal äs in seetion äss ciminps sliseso. ***) In der Sektion des Arsenal ernannten die sechs anwesenden Mitglieder drei a»s ihrer Mitte, welche als Abgeordnete von 1400 Mitgliedern galten, aus welchen die Sektion bestand. Die Sektion Ponceau gab ihren Abgeordneten „touo xou- „voirs pour a^ir äs conoert avso In munieipalits." ff) Dieß erhellt, so sehr es allen bisherigen Annahmen widerspricht, unzweideutig aus dem Protokoll der Quinze-vingts vom 9. August, wo steht: „On sntsnä soonsr Is tocsin. l/as- 138 Mit der Sturmglocke ertönte gleichzeitig der Generalmarsch, den die Insurgenten schlagen ließen, und der Rappell, der die Bataillone zum Schutz der gesetzlichen Ordnung versammeln sollte. Zwischen 1 und 2 Uhr trafen nach und nach die Sektionsabgeordneten im Hotel de Ville ein und bezogen dort denjenigen Saal, welcher seit 14 Tagen für das Korrespondenzbureau der Sektionen bereit gehalten wurde. Um 3 Uhr Morgens sollen bereits 19 Sektionen durch ihre Abgeordneten vertreten gewesen sein * *). Sulpice Huguenin**), Präsident der Quinze- vingts, ehemaliger Zolleinnehmer (Ooinmis aux burrikr- res äs kuris) übernahm das Präsidium, Tallien das „sembles u'a/aut rexu uucun ordre 4es sorumissairss reunis „ü ls oommuus ö. set SAurll, skurFs Nöl. Uoutkidon st Onrrs „4'arretsr es terriblö siZnsl, es gui g. sts ellgotus pour „gnslyuo tsiups. Aals avunt entsndu dnttrs Is ßsusrals „st «orrner e inuirs äs koris est ollö ou elrüteou; it ^ est snvi- „ronns ä'Uoinmos Journal des Dsbats, Seite 145. Mortimer-Ternaux, Band II. Seite 270. ^ Das verfälschte Protokoll über diese Scene, die zum erstenmal von Mortimer-Ternaux getreu und aktenmäßig dargestellt worden ist, bezeichnet Cousin als Präsidenten. Wir folgen hier, wie überhaupt in der ganzen Darstellung, beinahe wörtlich der gewissenhaften Arbeit Mortimer-Ternaux'. 148 folgende Fragen an Mandat gerichtet, welcher, nmgeben von den Bewaffneten der Sektionen, an den Schranken stand. „Sie sind eines Attentats gegen die öffentliche Sicherheit angeklagt, da Sie ohne gesetzliche Aufforderung die „bewaffnete Macht aufgeboten haben! Wer hat Ihnen „befohlen, die Wachen im Schloß zu verdoppeln? Ich „fordere Sie auf, den bezüglichen Befehl vorzuweisen." Mandat. Ich habe darauf bereits dem Generalrath der Gemeinde geantwortet*); hätte ich das vorgesehen, so würde ich den Befehl des Maire mitgebracht haben; ich Haffe ihn unter meinen Schriften zurückgelassen. Huguenin. Der Maire hat keinen derartigen Befehl ausgestellt. Mandat. Er bestand in einer allgemeinen Aufforderung, die ich dem Departement vorgelegt habe. Wenn ein Oberkommandant nicht sofortige Schutzmaßregeln für unvorhergesehene Fälle anordnen kann, so wird der Oberbefehl unmöglich. Huguenin. Hatten Sie ausdrücklichen Befehl, die Kanonen aufzustellen? Mandat. Die Kanonen wurden gleichzeitig mit den Bataillonen in Bewegung gesetzt. Es ist dieß eine alte Uebung, die selbst unter Lafayette beobachtet worden ist. *) Diese Worte: Hai llöjü rspoucku s, lilsosisurs du aon- „ssil Asnörai" stehen auf der von Mortimer-Ternaux aufgefundenen ersten Minute dieses wichtigen Protokolls, sind aber in der Ausfertigung absichtlich weggelassen worden, da aus diesen Worten sich ergab, daß die gesetzliche Behörde nichts Gesetzwidriges in seinem Benehmen gefunden hatte. 149 Huguenin. An welchem Tag haben Sie den Befehl des Maire erhalten? Mandat. Vor drei Tagen; der Befehl liegt im Schloß, ich bin bereit, ihn vorzulegen. In Folge dieser Antwort wnrde Trnchon an Petion abgeordnet, um ihn dießfalls zu vernehmen. Huguenin. Welche Befehle haben Sie dem Posten Henri IV ertheilt? Mandat. Die Art und Weise, wie die Befehle ertheilt werden, ist folgende: der Oberkommandant, gibt seine Befehle dem Legionschef und dieser theilt sie den Bataillonen mit. In Betreff der Aufstellung der Kanonen habe ich keine Befehle ertheilt, diese gehören zu den Bataillonen. Huguenin. Haben Sie nicht heute,Morgen den Maire im Schloß zurückgehalten? Mandat. Die Nationalgarde hat dem Maire alle mögliche Achtung bezeugt, derselbe ist nicht im Schloß zurückgehalten worden, ich persönlich habe ihn begrüßt > und mich dann zurückgezogen. Huguenin. Wer hat gestern in Ihrer Gegenwart im Schloß geschrieben? ^ Mandat.. Mein Sekretär. Auf dieß erwiederte der Munizipalrath Mouchet, der mit einigen seiner Kollegen diesem Verhör beiwohnte: Ich habe selbst mitangehört, daß der Sekretär sich dahin aussprach, „der Maire ist anwesend, er wird nicht mehr herausgelassen werden." Einer meiner Kollegen hat dieß auch gehört, und da diese Aeußerung einigen Mitgliedern der Nationalversammlung mitgetheilt worden ist, so hat sie die Vorladung des Maire vor die Schranken dieser Versammlung veranlaßt. Ich füge bei, daß 150 Mandat einigen Grenadieren der Sektion Gravilliers gesagt hat, „sie sollen Petion herbringen, sein Kopf hafte „für die geringste Unruhe." Die Versammlung der Sektionsabgeordneten beschloß hierauf, den Maire über dieses neue Faktum einzuvernehmen und dasselbe der Nationalversammlung und dem Generalrath der Gemeinde zu gutfindender Verfügung mitzutheilen. Allein davon sofort wieder zurückkommend, wurde folgender Beschluß gefaßt: „In Erwägung, daß die Leitung der bewaffneten Macht nicht „länger den Händen der erklärtesten Feinde des Volks anvertraut „bleiben darf; „daß die Wohlfahrt des Volks nur durck einen Militär gefördert werden kann, der sein Vertrauen besitzt, der das Volk „liebt und von diesem geliebt wird; „daß ein solcher Militär säht, sein muß, die öffentliche Ge- „walt zu leiten, und Willens, sie nur gegen die Feinde des „Vaterlandes und nicht gegen seine Mitbürger zu richten; — „soll sofort ein provisorischer Oberkommandant gewählt werden.-' Hierauf wurde der Bürger Santerre, „als durch seinen Patriotismus und die vielen, der Revolution geleisteten Dienste hinlänglich bekannt," einstimmig zum Oberkommandanten ernannt. Gleichzeitig genehmigte die Versammlung die durch die Sektionen der Gravilliers und des Faubourg Poisson- nitzre erfolgte Ersetzung der betreffenden Bataillonskommandanten durch andere von ihrer Wahl. Nach diesem Zwischenakt setzte Huguenin sein Verhör wieder fort und suchte von Mandat die Stärke der Besatzung des Schlosses zu erfahren. Huguenin. Wie viele Truppen haben Sie in den Tuilerien konzentrirt? Mandat. Die Nationalgarde ist gewöhnlich 600 151 Mann stark, aber der Maire hat befohlen, sie zn verdoppeln. Die Schweizerwache beträgt gewöhnlich 300 Mann, ich habe sie verdoppelt *). Ueberdieß besteht eine Reserve von 100 Mann Nationalgarden; ich habe Munition verlangt, aber sie ist mir verweigert worden. Es stehen in den Tuilerien noch acht Pieren, die den Bataillonen der Fflles de Saint Thomas, der Petits- Peres und andern Legionen gehören. Plötzlich wurde angezeigt, daß auf dem Bureau des Generalraths der Gemeinde ein Befehl Mandats niedergelegt und der Versammlung verlesen worden sei, laut welchem die Bürger, die sich nach den Tuilerien begäben, in der Flanke und von hinten angegriffen werden sollten, daß aber dieser Befehl durch Cousin dem Kommandanten .der Reserve wieder zugestellt worden sei, der ihn mit sich fortgenommen habe. Die Versammlung ordnete hierauf die sofortige Beibringung dieses Befehles an, und beauftragte damit den Munizipalitätsbeamten Patris und ein anderes Mitglied. In der Zwischenzeit forderte Huguenin den abgesetzten, aber in den Tuilerien noch allein anerkannten Oberkommandanten auf, den Befehl zu ertheilen, daß die Hälfte der Besatzung der Tuilerien sich zurückzuziehen habe. Mandat aber, welcher dem Loos, das seiner wartete, mit dem kalten Blute des Soldaten, der seine Pflicht Mortimer-Ternaux, Band II. Seite 274, nimmt an, Mandat habe die wirkliche Stärke der Besatzung der Tuilerien absichtlich verschwiegen. Seine Angabe in Betreff der Stärke der Schweizer ist aber, wie wir glauben, der Wahrheit ziemlich nahe. Bei größerer Anzahl wären sie, als der Kampf begann, auch in stärkern Abtheilungen ausgetreten. 152 kennt, entgegensah, weigerte sich, seine Unterschrift unter den bezüglichen Befehl zu setzen, den ihm Huguenin re- digirt vorlegte. Mittlerweile hatten die beiden eben ernannten Kommissäre eine vorn Präsidenten und Sekretär des Generalraths beglaubigte Abschrift des vorerwähnten Befehls von Mandat beigebracht; derselbe lautet^: „Munizipalität Paris, Pariser Nationalgarde. „Am 9 . Aug. 1792 , viertes Jahr der Freiheit. „Der Oberkommandant befiehlt dem in der Städt „dienstthuenden Bataillonskommandanten, die Kolonne, „welche beabsichtigen sollte, nach dem Schlosse zu marschieren , mittelst der Nationalgarde und der Gens- „darmsrie zu Fuß und zu Pferd zu zerstreuen, indem er „sie von hinten angreift." „Der Oberkommandant: Mandat.", Für getreue Abschrift: Cousin, Präsident. Lemoine, Leorötairs »retlier aäjsint. Dieser Befehl rief unter den Sektionsabgeordneten lebhaften Unwillen hervor. „Welche Niederträchtigkeit, „welche Feigheit und Hinterlist!" tönte es von allen Seiten. Und sofort wurde die Festnehmung Mandat's und seine Abführung in das Gefängniß des Hotel de Ville beschlossen und der Prokureur-Syndic Manuel ersucht, dem Arrestbefehl seine Unterschrift beizusetzen. Der Generalrath, von diesem Vorgang benachrichtigt, erlaubte sich zwar, der Versammlung der Sektionsabgeordneten zu bemerken, daß das Recht, einen Bürger festzunehmen, selbst im Fall seiner Schuld, nur dem Friedensrichter zustehe. Allein darauf ließen die Sektionsabgeordneten dem Generalrath melden, daß das Volk „im Zustand des Aufstands" alle Gewalt an 153 sich ziehe, daher denn auch der Generalrath keine Macht mehr habe, sondern sie, die Sektionsabgeordneten allein, da sie das souveräne Volk repräsentiren. Und sofort wurde dem Mnnizipalrath die folgende, schon vorher redigirte Ab setzungsur künde in aller Form übermittelt. „Die Versammlung der Mehrheit der SektionsaLgeordneten, „mit Vollmachten zur Rettung des Gemeinwesens versehen; „in Erwägung, „daß das öffentliche Wohl erheischt, alle Gewalt, welche die „Gemeinde delegirt hat, an sich zu ziehen, und dem Generalstab „den unheilvollen Einfluß zu entziehen, den er bisher auf die „Entwicklung der Freiheit ausgeübt hat; „in Erwägung, „daß dieß nur dann geschehen kann, wenn vorher die Municipalität, die unter allen Un,ständen an die gesetzlichen Formen „gebunden ist, von ihren Verpflichtungen provisorisch entbunden „worden ist; „beschließt: „Der Generalrath der Gemeinde ist suspendiit, der Maire „und der Generalprokurator und die 16 Administratoren setzen „ihre administrativen Verrichtungen fort." „Huguenin, Präsident. „Martin, Sekretär." Einige Munizipalräthe, die in das Geheimniß nicht eingeweiht waren, erlaubten sich, gegen diese auffallende Notifikation einige Einwendungen zu erheben; allein die Abgeordneten, die ihnen dieselbe überbracht hatten, wollten nicht darauf eingehen, sondern erklärten, daß die Sektionsabgeordneten sofort das Sitzungszimmer des Generalraths in Beschlag nehmen würden. Der Generalrath der Gemeinde sandte in Folge dessen eine Abordnung an die Nationalversammlung, um deren Einschreiten gegen dies Vorgehen zu veranlassen, allein auch die Sektionskommissäre säumten nicht, der Nationalversammlung ihre Beschlüsse mitzutheilen, und drangen, bevor noch von dorther dem Generalrath der Gemeinde eine Antwort zugekommen war, in das Sitzungszimmer ein, sich der Sitze des Munizipalraths bemächtigend*). Die Eingedrungenen ordneten sodann, die legalen Formen nachahmend, einen Namensaufruf an, worauf Jeder seinen Ernennungsakt auf dem Bureau deponirte. Nachdem dieß geschehen, wurde die Sitzung dieses neuen Gemeinderaths, der gewöhnlich mit dem Namen die insurrektionelle Gemeinde (In eommuire insurrsotionells) bezeichnet wird, mit dem Beschluß eröffne!: Mandat zu mehrerer Sicherheit in das Gefängniß der Abbaye abführen zu lassen. Die Vollstrecker dieses Befehls wußten, was darunter zu verstehen sei. Sie rissen den Oberkommandanten aus dem Gefängniß, in welchem er seit einer halben Stunde eingeschlossen war, und führten ihn zur großen Treppe, die nach dem Greveplatz führt. Dort, auf den obersten Stufen, wurde er durch einen Pistolenschuß, der aus nächster Nähe nach seinem Kopf abgefeuert wurde, in Gegenwart seines Sohnes niedergestreckt, sein Leichnam aber in die Seine geworfen **). Die neuen Gemeinderäthe, welche sowohl den Schuß als den Jubel der Mörder gehört, ließen sich dadurch Nur wenige Mitglieder des Munizipalraths wagten durch eine matte Erklärung, die sie der dem Generalrath gemachten Notifikation beifügten, anzudeuten, daß sie der Gewalt gewichen seien. Siehe Bigot de Saintc Croix, S.37, und Mortimer- Ternaux, Bd. II. S. 279-280. — 155 nicht stören, sondern ertheilten ununterbrochen die zum Gelingen der Insurrektion nothwendig erscheinenden Befehle, von welchen der zweite derjenige der Gefangen- haltung Petion's in seinem Hanse war; 600 Mann wurden zu seiner Bewachung abgesandt. 3. Verhalten des Departemenlalralhs und der National- Versammlung. Die Ereignisse und Stimmungen in den Tuilerien bis zum Wegzug des Növigs und seiner Ankunft in der Nationalversammlung, tO Ahr Nlorgens. Es mochte ungefähr 6 Uhr Morgens geworden sein, und innerhalb dieser ersten 6 Stunden des 10. August hatte die Revolution allerdings große Fortschritte gemacht. Die Munizipalität war suspendirt und durch die Sektionsabgeordneten ersetzt; der Präsident der Gemeinde, Petion, war zur Unthätigkeit verdammt; die gesetzlichen Organe für die Erhaltung von Ruhe und Ordnung waren somit beseitigt oder paralysirt; der Oberbefehlshaber der bewaffneten Macht war todt; an seine Stelle trat der Chef der Insurrektion, wodurch begreiflich eine vollständige Desorganisation auch unter denjenigen Natio- nalgarden entstehen mußte, die bereit gewesen wären, für die Konstitution einzustehen. Es wäre nun zunächst Sache des Departemental- raths gewesen, die suspendirte Munizipalität wieder einzusetzen und die Anordnungen der „insurrektionellen Gemeinde" zu kasstren. 15S Durch den Maire Petion hatte nämlich sowohl der Departementalrath als die Nationalversammlung von den im Hotel de Ville vorgefallenen Ereignissen eine wenigstens theilweise Kenntniß erhalten*); aber der Departementalrath war in der Unmöglichkeit zu handeln, weil der Generalprokurator, dem gesetzlich die Antragsstellung zukam, mit einigen, andern Departemental- räthen, die das Direktorium bildeten, im Schloß beim König waren, wo sie von dem Vorgefallenen erst spät vollständige Kenntniß erhielten; auch durften und konnten An das Departement hatte Petion geschrieben. lls 10 Loüt 1792. „1s iis suis plus Nsssisurs, oü nous su sommss; äspuis „trois Iieures taut s, oliun^ö äs lass. llu Commission csn- „truis äos ^uarunte-Imit seotions s'est empares äs tous lös „pouvoirs communuux, äouue tous los oräres, u mis la lorcs „pubiiaus sous su äspenäuncs. 1'uiinis ms rsnärs n l'assem- „dlss nationals pour lui rsnärs eoinpts äss iaits. pour i'su- „AS^er ü prsnäre äsns su suAssss tous Iss mo^'sus, toutes „ies inssures gus l'intsrst publigus exi^s, lorsgu^uns korcs „museurs iri'u consigus cliSL moi, su ms äsclurunt gue )s „u'eu sortlruis pus. „buites su Areics cs «zus vous croirer so-AS st utils äans „eetts oirconstanss." 1.6 muirs äs karis: kstion. Der Nationalversammlung hatte er geschrieben: ,,.1s ms äisposais, Nsssisurs st Ooiisgues, u ms rsnärs „auprss äs vous Ä, In Commission; s'stais iiribiiis, lss slisvnux „etuient mis, s'uiiuis ässssuärs, iorsgus äeux oliicisrs äs „^aräs sout vsnus ms äiis <^us )'etsis consigns, ' gus ss us „sortiruis pas. 1s suls äono äans l'impos°ibiiits äs vous „soinärs, st ,js ms rupports ü votre reis st ü votrs civisms „pour äirs ü l'usssmblss nutionuls es gue llntsrst äs lu „oliose pudligus sxiAeä' I.S mairs äs kuris: kstiou. 157 Röderer und die Mitglieder des Direktoriums unter den obwaltenden Umständen die Tuilerien nicht verlassen. Die Mitglieder des Departemeutalraths hatten jedoch immerhin den Willen, für Aufrechthaltung von Ordnung und Gesetz zu wirken; dafür zeugt ihr Auftreten sowohl in den Tuilerien als in der Nationalversammlung. Ein gleiches Zeugniß kann die unparteiische Geschichte leider der Nationalversammlung nicht ausstellen, die bis dahin vom König und seinem Ministerium die Vollziehung der Konstitution selbst in ihren geringfügigsten Bestimmungen verlangt hatte und nun plötzlich die gröbsten Verletzungen dieser Konstitution von Seite der insurrektio- nellen Gemeinde geduldig hinnahm. Nachdem Petion beiläufig um 1 Uhr die Nationalversammlung verlassen hatte, um in der Mairie seine freiwillige Gefangennehmung zu erwarten, die indessen erst nach 6 Uhr Morgens erfolgte, behandelte die Nationalversammlung, immer »och sehr schwach besucht*), wie wenn für die Erhaltung der Ruhe nichts zu besorgen wäre, einen Antrag auf Erthsilung von Brevets für neue Erfindungen, einen Vortrug zur Gründung einer neuen Bank u. s. w., und doch waren der Anzeichen genug vorhanden, die auf eine nahe Krise schließen ließen! So wurde um drei Uhr Morgens dem Präsidenten ein Schreiben der unt.r den Waffen stehenden Sektion der Tuilerien übermittelt, die Anzeige enthaltend, sie habe ihren Kommandanten de La Röche ermächtiget, die Befehle des Generalstabs nicht mehr anzuerkennen**), Ein Bericht Blondel's, des Berichterstatters Röderer's, von 3 Uhr 4V Minuten datirt, erwähnt, daß nur beiläufig 150 Mitglieder anwesend seien. Der Kommandant de la Röche, der von Mandat den Der I». August I7S2 11 1S8 im klebrigen wache sie über der Sicherheit der Nationalversammlung und habe zu dem Ende ihre Kanone im Hofe der Feuillants, beim Ausgang aus der Nationalversammlung, aufgestellt. Kurz darauf erschien der Justizminister Dejoly an den Schranken der Nationalversammlung, um derselben Kenntniß von der Sachlage zu geben und das Gerücht zu widerlegen, als sei der Maire Petion nicht in voller Sicherheit in den Tuilerien. Dejoly theilte der Nationalversammlung mit, daß laut der ihm zugegangenen Berichte ein in der Vorstadt Saint Antoine versammelter Volkshaufe, dessen Haltung jedoch nicht sehr bedrohlich erscheine, sich zum König und in die Nationalversammlung zu verfügen beabsichtige, daher er diese ersuche, die nöthigen Anstalten zur Abwehr der Unordnungen zu treffen, die daraus entstehen könnten. Allein Franyois de Neufchateau erwiederte: es sei Sache der vollziehenden Gewalt, die nöthigen Sicherheitsanstalten zu treffen, und Vergniaud empfahl, vorerst den Bericht des Gemeinderaths über den gegenwärtigen Zustand der Hauptstadt abzuwarten, worauf die Sitzung am Morgen um 5 Uhr wieder suspendirt wurde. Bald darauf, nach 6 Uhr Morgens, waren der Justizminister Dejoly und der Minister des Innern, Champion de Villeneuve, abermals im Schooß der Nationalversammlung erschienen, um derselben anzuzeigen, daß die Gefahr eines Angriffes auf's Schloß drohender werde. Befehl erhalten hatte, in seiner Sektion den Rappell schlagen zu lassen, frug wirklich bei Petion an, ob er den Sektionsbeschluß zu respektiren oder dem Befehl Mandat's Folge zu leisten habe. Siehe Mortimcr-Ternaux, Band II. Seite 263. 159 Kaum hatten die Minister die Versammlung verlassen, als einige Munizipalräthe erschienen, um der Nationalversammlung die durch die Sektionsabgeordneten ausgesprochene Suspension sowie die Festnehmung Mandat's anzuzeigen *). Mehrere Mitglieder (Delmas, d'Aubenas und Voisin) trugen darauf an, die Versammlung der Sektionsabgeordneten sofort aufzulösen und den Generalrath der Gemeinde wieder in seine Rechte und Pflichten einzusetzen; allein von Seite der Linken wurde vor allen Gewaltmahregeln gewarnt und beantragt, weitere Berichte einzuziehen. Bevor aber diese eingetroffen waren, leckte die Flamme des Aufruhrs schon an das Gebäude, in welchem die Nationalversammlung ihre Sitzung hielt. Im Lauf der Nacht waren nämlich der Hauptwache bei den Feuillants einige bewaffnete Personen zugeführt worden, die in den Champs elysäes arretirt worden ' waren, als sie sich nach dem Schloß begeben wollten, unter ihnen Suleau, ein bekannter Journalist, unerschöpflich in witzigen Satyren gegen die Jakobiner und ihre Parteigenossen. Die Nachricht davon hatte sich verbreitet, s und nun verlangte ein Volkshaufe mit lautem Geschrei ! „die Köpfe der Gefangenen." s Die Nationalversammlung, die Gefangenen unter den Schutz des Gesetzes stellend, sandte nun zwar Kommissäre an die Aufrührer, um sie zu besänftigen; allein unmittelbar darauf theilte der Kommandant des Wachtpostens der Versammlung mit, die Wache sei überwältigt worden, Desmousseaux, der das Wort führte, erwähnte nur der Gefangennehmung Mandat's, da, als er das Hotel de Ville verlassen, sein Tod noch nicht erfolgt war. 160 und bevor noch die Nationalversammlung ihre Befehle erneuern konnte, waren Suleau und seine Unglücksgefährten durch die Aufrührer, an deren Spitze ein Freudenmädchen, Theroigne de Mericourt, stand, die Suleau durch seinen Spott oft verfolgt hatte, ermordet worden. Die Köpfe Suleau's und seiner Gefährten wurden auf Picken gesteckt und im Triumph um das Gebäude herumgetragen, in welchem die Nationalversammlung Sitzung hielt. So war der Aufruhr schon in die nächste Nähe der Nationalversammlung gedrungen, selbst bevor er die Tui- lerien erreicht hatte. Von diesem Augenblicke an erscheint denn auch das Ansehen der Nationalversammlung, welche unvermögend war, die unter ihrem Schutz stehenden Gefangenen zu retten, als durch den Aufruhr gebrochen. Sie führte zwar noch ein Scheinleben fort und glaubte, selbstständige Beschlüsse zu fassen, während sie im Grunde nur noch das Echo war der insurrektionellen Gemeinde; ihre anscheinend freien Bewegungen waren.nur die Zuckungen eines galvanisirten Todten. So stand denn, sechs Stunden nachdem die Insurrektion mit dem Anziehen der Sturmglocken ihren Anfang genommen hatte, von den konstitutionellen Behörden einzig noch der König aufrecht und das in den Tuilerien versammelte Direktorium des Departements. Die Munizipalität war suspendirt und die Nationalversammlung gleichsam vor Schrecken über das Medusen- haupt der Revolution, das in ihren Sitzungssaal hineingeschaut, erstarrt. Von der bewaffneten Macht war mit Ausnahme des Schweizergarderegiments der größte Theil durch den Tod 161 des Oberkommandanten Mandat und durch die Entsetzung der meisten zuverlässigen Offiziere desorganisirt. Daß der Sturm, der bis dahin Alles überwältigt, was sich ihm entgegengestellt hatte, demnächst auch die alte Königseiche brechen werde, sobald er deren Krone erfassen konnte, daran war kaum mehr zu zweifeln. An: Abend des S. August und beim Einbrechen der Nacht war man in den Tuilerien ziemlich zuversichtlich, was auch aus der bereits erwähnten ersten Mittheilung des Justizministers Dejoly an die Nationalversammlung hervorgeht. Der Generalprokurator Rüderer erhielt vom Generalsekretär des Departements, Blondel, während der Nacht häufige Berichte über die Lage der Stadt, die alle nicht beruhigend lauteten*). Nach S Uhr Morgens noch berichtete er, selbst im Faubourg Samt Antoine sei das Volk nicht durchgängig für die Insurrektion, die Notre-Dame-Brücke und der Pont-Neuf seien von den Truppen besetzt**). Ueber die Absichten freilich der Aufruhrspartei waren die Minister und die Departementalräthe, die im Schloß Diese Berichte sind beinahe alle in der Revue retrospektive, Band I der zweiten Serie, S. 355 und folgende, abgedruckt. '"I Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 261, wo das letzte Schreiben Blondel's und ein interessanter Brief des Ministers Dubouchage an seine Frau abgedruckt sind. In letzterm kommt die Stelle vor: „8ois traiuznills, um donns orois, II „x- n 6s Aranäss toress st äs bonnss üispositions nu oüZtenu; ,,6'un nutro eots nous uvous äes uvis oertains gus le ras- „ssiudlsinsnt ns seru pus ä besueoup prss aussl oonsiävrabls „gas Iss lustisux I'ssperaient.^ 162 anwesend waren, nicht, im Zweifel, allein dem König und der Königin wurden diese Pläne, da man sie zu vereiteln hoffte, nicht in ihrem ganzen Umfang mitgetheilt. Zwei Minister hatten sich von den Projekten der Aufrührer Abschriften zu verschaffen gewußt, die, wenn auch in Einzelnheiten von einander abweichend, alle darin übereinstimmten: daß die Königin in einem eisernen Käfig durch die Straßen von Paris und dann in das Gefängniß la Force geführt, der König aber in's Hotel de Ville und von dort nach dem Temple oder in das Haus von Beaumarchais gebracht werden sollte *). Die beiden Minister ließen diese ihnen zugekommenen Anzeigen über die Absichten der Aufrührer drucken und fügten nur die Worte bei: „Franzosen, große Verbrechen „sind beabsichtigt; das Komplott wird scheitern, wenn „wir es euch mittheilen. Leset." Diese gedruckte Anzeige beabsichtigten die beiden Minister unter die Truppen im Schloß zu vertheilen, sobald der Angriff nicht mehr zweifelhaft sein könne, in der Hoffnung, dadurch ihren Muth anzufeuern **). Siehe Bigot de Sainte Croix, Seite 33 und 34. Siehe Bigot de Sainte Croix, Seite 35. Der zweite Lieutenant Friedrich August de Luze schreibt in seiner am 13. August 1792 über die Ereignisse des 19. August verfaßten und an Herrn Jacobel, gewesenen Hauptmann in französischen Diensten, gerichteten Erzählung : „Ikons sümes connais- „suncs au eüüteun äs I'arrets ün kanbourA Lalnt-^ntoins „(tont Iss prinsipaux artiolss lurent 1) assisAsr Is clmtean; „2) sxtsrminsr toutes Iss psrsonnos et notammsnt los Luisses „gui so trouvsraient äans Is eNnteau; 3) lorcsr Is roi ä ss „üsmettrs äs In eouronns et snsuite I'smineoer arse In rsins „et la luiuills rogmls L Vincsnnss pour servir ä'otaAs en css „gnv Iss ennsmis ss xortussent sur karis.^ 163 Obschon zu Anfang der Nacht unter den Truppen, die das Schloß bewachten, ein guter Geist zu herrschen schien, so mögen doch trübe Ahnungen die königliche Faryilie beschlichen haben, wenn sie das kleine Häufchen der sie umgebenden Getreuen übersah, indem statt 2000 nur 200 mit Degen oder Pistolen bewaffnete, theilweise altersschwache Rovalisten eingetroffen waren. Marie Antoinette namentlich, die sich über ihre Lage nicht täuschte, und der in allen Lebenslagen das Andenken an ihre Mutter zur Seite stand, konnte wohl nicht umhin, eine Vergleichung zu machen zwischen.den Versicherungen treuer Anhänglichkeit, die jetzt ihr Ohr berührten, und den siegeszuversichtlichen Rufen, die der großen Kaiserin einst zu Theil geworden waren, als ein ganzes Volk ihr entgegenlief : inoriumur pro reZs nostro Uuriu Mrorssiu. Die Königin hatte ihre Schwägerin, Madame Elisabeth , die Prinzessin Lamballe, die Prinzessin von Tarent, Madame Tourzel und deren Tochter Pauline und vier oder fünf Damen ihres Hauses um sich versammelt. Den König umgaben, seitdem Petion die Tuilerien zwischen 12 und 1 Uhr verlassen hatte, zwei Mitglieder der Muuizipalität, die Herren Boris und I. I. Leroux, der Generalprokurator Syndic Röderer, zwei oder drei Administratoren des Departements, der Oberkommandant Mandat, der zweite Kommandant de Lachesnaye, der Oberstlieutenant Maillardoz, Major Bachmann und ihre Adjutanten *). Chevalier Gibelin sagt in seiner Relation: „ds passen In nnit „Zn 9 an 10 ^lont dans los Appartements dn rot n cots du „rnasor Lnelnriann; inon terups Int ernplo)'6 ä Porter Iss 164 Die königliche Familie hielt sich während der Nacht meistens im Zimmer des Ministerraths auf. Vor der Gefahr, in der man schwebte, war die Etiquette gewichen; die Königin und Madame Elisabeth saßen auf Tabourets; wer Nachrichten brachte, wurde sofort umgeben und hastig, beinahe ängstlich ausgefragt. Einzelne Getreue, denen es gelungen war, in's Schloß zu gelangen, suchten die Nationalgarden und Schweizer zu ermuthigen, was indessen nicht gut aufgenommen wurde, so daß der Legionskommandant de Lachesnaye beabsichtigte, diese royalistischen Freiwilligen unter dem Vorgeben, daß sie die militärischen Dispositionen hindern könnten, zu entfernen. Allein die Königin widersetzte sich dem mit aller Bestimmtheit*). Zwischen 3 und 4 Uhr Morgens, als man das Rollen eines Wagens hörte, wurde ein Fensterladen im Kahi- net des Königs geöffnet; es war der Wagen Petion's, den der Munizipalrath I. I. Leroux leer seinem Besitzer nachgeschickt hatte**). * „oräres äs eelui-ei st so pgrtis äs vlsitsr les postes iniii- „taires." Siehe Mortimer-Tcrnaux, Band II, Seite 266 : „ka rsius „lui rspligua vivsinsnt: äs Vous rsponäs äs toug les konirnes „qui sont lei, iis rngreberont äsvant, äsrriers, ägns les „ranAs, coinins Vous vouärer, iis sont preis ä, tont es equi „pourra strs nseessairs, es sont äss koininss sürs." Siehe kroess-verdai äss svensinsnts äa 9 st 10 Loilt pur 1. ä. lleroux: „Sackgut gas Llonsisur le inairs stait „retourns ^ pieä, ss rsnvo^gi sg voiturs st sss oräonnanees „so leur reeoiningnägnt äs ns Point marelier enssinble, ägns „Ig eraints gas Is peupis, sn vo^ant viäs la voiturs ä'un „ingAistrat qu'il ebsrissait, n'iingAinat quäl lui stgit grrivs „guelqus geeiäent st ns ss portüt a gusigus excss.^ — 165 Madame Elisabeth, die zum Fenster gegangen war, wandte sich, die starke Morgenröthe bewundernd, mit den Worten an die Königin: „Kommen Sie, meine Schwerter, und sehen Sie den Sonnenaufgang." Die Königin, in Gedanken vertieft, folgte mechanisch der Einladung und schaute schweigend nach dem blutroth gefärbten Himmel. Die Aufstellung der Truppen im Schloß war während der Nacht dieselbe geblieben *); indessen hatte Mandat, als die Gefahr dringender zu werden schien, von der durch Petion erhaltenen Vollmacht Gebrauch machend, 16 Bataillone Nationalgarde aufgeboten, welche zusammen 10,000 Mann stark hätten sein sollen. Allein es erschien kaum der vierte Theil und in sehr verschiedener Stimmung **). Unter der Wache des Schlosses, welche, wie bereits erwähnt, aus Leuten aller Bataillone formirt war, die „Hous rsstians taute tu nuit saus Iss armes/' sagt der Chevalier Gibelin, „animss pur tout.ee gus I'bonnsur iuspire; „Iss braves ssmblaient voir auAmentsr leur coura^e d mesurs „quo le dünner dsveuait plus pressant?' Nachdem man das Läuten der Sturmglocke vernommen, habe ihm der Major Bach- mann befohlen: „de tuirs prsndrs tes armes st ds rentorser „Iss postss ds tu Parts roz'als; I'ordrs tut donns uux sol- „duts du rsZimsut ds ebarZsr teurs üisils ä balles." Die Relation de Luze sagt: „btntrs miuuit st uns „bsurs plusieurs kutaitlons ds Zardss nutionalss arrivsrsnt „puraissunt bort dien disposss ü seeourir Iss Lutsses pour „tu dslenss du ebllteau. O'aprss I'ordrs du commaudant- „Aeueral plusieurs dstasbsmsnts ss goiZnirsut uux Luissss „cpui staient dejä ü Isurs postss rsspsotiks." De Luze glaubt, daß schon um 2 Uhr die ersten Bataillone der Insurgenten auf dem Carrouselplatz eingetroffen seien, was jedoch nicht möglich ist. Viel genauer ist dieß falls die Relation des Aide-Majors 166 sich nicht kannten und sich daher gegenseitig mißtrauten, war kein innerer Zusammenhang, was die beständigen Diskussionen bewiesen, die unter ihnen vernommen wurden. Am wenigsten zuverlässig war die Artillerie, daher die kommandirenden Generäle längs den Kanonen, die gegen den Carrouselplatz aufgestellt waren, zahlreiche Schildwachen auf- und abgehen ließen, damit nicht die Kanonen dem Feind zugeführt würden. In Mitte der königlichen Familie und den sie Umgebenden wurde, da die Gefahr dringender wurde und man das-Fahren der Kanonen, das Wiehern der Pferde, das Klirren der Waffen, das Geschrei der Masse immer deutlicher vernahm, die verschiedensten Pläne laut über das, was zu thun sei, ohne daß man sich über einen vereinigte. Rüderer, von der Sachlage am besten unterrichtet, hielt jeden Widerstand für unmöglich, und ebenso Dejoly und Leroux*). Der König und der Ministerrath beschränkten sich auf die Abordnung des Justizministers und A. v. Glutz-Ruchti, welcher sagt: Dung tu nuit, un rsntort ä'L psu prss 2000 Nomiues äs tu guräs uutinnuls vint ss reuärs uux Luilsriss; es lusäioors sssours äuns un st pressunt äunAsr uvuit lieu ä'stonnsr, surtout uprss les ussurunsss souvsnt rsitsrsss äss elist's äs lu Auräs nudionuls äs I'uttu- otiement äs es corps L lu psrsonns äu roi, ete. Ueber den Zeitpunkt des Eintreffens der Aufständischen auf dem Carrouselplatz äußert Glutz: Vers Iss Nuit lieures I'urmss äs 8untsrrs purut enün sur Is Ourroussl; son nomdrs s'stult uuAiiisntö ü inssurs gn'slls uvunxutt pur tont es gu'ells rsn- eontru en olismin. Ulks smdrussu touts tu plucs sn ss äö- ploxunt sn äsmi-csrele, st trulnuit uns urtilleris lormtäubls uveo slts. Die Spitzen der Kolonnen gelangten offenbar schon früher auf den Carrouselplatz. Siehe krosss-vsibul pur ä. ä. k.sr»ux, bei Mortimer- Ternaux, Band II,. Seite 458. 167 des Ministers des Innern an die Nationalversammlung, deren wir bereits Erwähnung gethan haben. Um 5 Uhr Morgens hatte die Königin ihre Kinder wecken lassen; die Liebkosungen derselben verscheuchten auf einige Augenblicke den Ausdruck tiefer Bekümmerniß, der auf ihren Zügen lag *). Indessen nahm der Tumult immer mehr zu, die Brücken waren von der Insurrektion überschritten worden; die Kolonnen der Vorstädte hatten sich vereinigt, und ihre Spitzen erreichten bereits den Carrouselplatz. Alles lief nach den Fenstern, auch der König und die Königin überschauten die ihnen drohende Gefahr. Während sich die Insurrektion zum Angriff rüstete, hoffte ein Theil der Nationalgarde im Schloß dem Blutvergießen dadurch auszuweichen, daß durch die Nationalversammlung die Fortweisung der Föderirten angeordnet werde, und beschloß daher eine bezügliche Bittschrift zu entwerfen, die, in einer Wachtstube im Schloß aufgelegt, sich sofort mit vielen Unterschriften deckte**). Mittelst dieses Papiers hoffte man den Aufstand zu entwaffnen !! Bevor noch die beiden Minister aus der Nationalversammlung zurückgekehrt waren, wurde in den König gedrungen, sich den Truppen in den Höfen der Tuilerien zu zeigen und so ihren Muth zu steigern. Der König trat dann wirklich auf den Balkon gegenüber dem Carrouselplatz, wo er mit lauten Lebehoch-Rufen empfangen wurde. Dadurch ermuthigt, äußerte er den Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 283 und 284, und Bigot de Sainte Croix, Seite 38. Siehe Bigot de Sainte Croix, Seite 38 und 39. Es liegt in der Natur der Menschen, nur im letzten Augenblick zur Gewalt Zuflucht zu nehmen, und überall eher Hülfe zu suchen, als in einer rettenden That! 168 Wunsch, die Reihen der Soldaten zu durchschreiten, die ihm diesen Beweis von Ergebenheit und Treue gegeben hatten. Viele seiner Getreuen schlössen sich an, und wo der Zug durchkam, wiederhallten die Gewölbe der Tui- lerien vom Ruf „es lebe der König". „Fürchten Sie nicht, Sire, die Wiederkehr des „20. Juni, wir werden diese Schmach auswischen, unser „letzter Blutstropfen gehört Ihnen," so schwuren Viele dem Könige zu. Unten an der Treppe angelangt, hieß der König sein Geleit zurückbleiben, indem er nur von der Nationalgarde begleitet sein wollte*). In der Vorhalle (Vestibüle) zur großen Treppe waren beiläufig 20 Artilleristen aufgestellt, deren finstere Haltung und unzufriedener Ausdruck mit dem allgemeinen Jubel auffallend kontrastirte **). Von den Nationalgarden aber, die im Hof standen, wurde der König mit lebhaftem Zuruf begrüßt. Die Königin und Madame Elisabeth hatten aus dein Fenster zugesehen und neue Hoffnung geschöpft. Bald aber nahm der Ruf „es lebe die Nation" überstand, einzelne Kompagnien schwiegen und bemerkten ihren Offizieren, die sie aufforderten, „es lebe der König" zu rufen, es zieme sich dieß unter den Waffen nicht. Als der König dem großen Thor gegenüber war, das auf den Carrouselplatz führt, öffnete sich dasselbe plötzlich, uni drei Bataillone Nationalgarde einzulassen. Diese riefen, ihre Säbel und Gewehre schwingend, *) „llester LIessieurs, so no veux etro ontonis gue lill 0 st Is sonscience sstaelle „äs leurs äsvoirs." Der Munizipalrath I. I. Leroux aber sagt in seinem kroess-vsrbsi: „äs psroourus svso lui sis roi) In Arsnäs „eoar; il rexut en ins pressncs äss teinoi^ns^es ä'interst, „voici s pou prss so Husis terines: „vivs is roi," „vivs „l.ouis XVI^" „vivs ls roi cls Is oonstitutiou," „e'cst lui, gut „est notre roi, nous n'en voulsnt pss ä'sutrs, st nons „Is voulons," „s das Iss tsctieux," „s das Iss äscodins." „Xoas Is äsfsnärons jnsgu'ü Is inort, gn'il se instte s notrs „tete." „Vivs Is nstion, ls loi, is oonstitution st is roi;" „tont oels ne kut gu'un. Oss eris st ä'autrss ssinblsbies „knrsnt röpstss äsn» touts Is cour psr ebsgue psloton äs „troupes. ä'obssrvsrsi insoss c^u'iis us psrtsisnt ^us äss „Zsräes nstionslos. /ie« ne älreni /nu «n mol, Iss „osnonnisrs risn non plus." Damit stimmt Glutz vollkommen überein. » — 172 — gen, Bigot de Sainte Croix, darauf aufmerksam gemacht, daß das Thor der Orangerie in Folge des Dekrets vom 20. Juni, welches die Terrasse der Feuillants als unter der Polizei der Nationalversammlung stehend erklärte, die ganze Nacht offen geblieben sei, daß Bewaffnete fortwährend dahin strömen und die Terrasse bereits ihrer ganzen Länge nach besetzt halten, sowie daß auf das Reservebataillon beim Pont-Tonrnant nicht gezählt werden dürfe. Der Minister, durch lautes Geschrei aus dem Garten erschreckt, eilte zum König, den er beim großen Bassin traf, und drang in ihn, seine Revue nicht in der Richtung nach der Terrasse der Feuillants fortzusetzen, sondern durch die große Allee nach dem Schloß zurückzukehren. Ludwig XVI. willigte ein und wandte sich nach dem Schloß; schon wurde er von einzelnen Bewaffneten begleitet, die alle möglichen Drohungen gegen ihn ausstießen *). *) Bigot de Sainte Croix schreibt desfalls Seite 45 : „11n „komme entr'antres agitant uns lonZus pigus st inontrant „un pistvlst, gnelgues-nns ont äit un poignarä, attaods L „la oeintnre, I'veil lnrisnx, te teint peile, s'stlorcs ä tont in- „stant äs äspasser la ItAns, st eile avse asliarnemsnt „vivs „kstion, vivs la nation/' bld moi anssi, rsponäit Is roi, aveo „uns äiZnits äouee st tranguills, st moi anssi gs äis, s'ai „tonsonrs äit „vivs la nation" st n'ai gamais soudaits gns „son donksnr." I. I. Leroux sagt in seinem krosss-vsrdal iffiehe Mortimer- Ternaux, Band II, Seite 461): „ksn äs sris „vivs Is roi," „dsanconp „vivs In nation," „viveot Iss Lansenlottss „das Is roi," „a das is vsto," „ä das Is gros cosdon," ets. „Nais )s puis attestsr eins tontss css ingnrss ns Inrent „rspstsss äspuis Is kont-tournant stisgn'an parterre gus par „uns äonLsine ä'dommes, parmi lssguels staisnt sing on „six sanounisrs gni snlvaisut Is roi adsolnmsnt somme Iss 173 i Unter solchen Verhältnissen war die Aufregung im > Schlosse groß. Als der König, verstimmt und nieder- ; geschlagen, wieder eintrat, sagte die Königin, von einer j richtigen Ahnung durchdrungen, leise zu Frau v. Campan: „Alles ist verloren; diese Revue hat mehr geschadet als genutzt" *). Wirklich war durch sie der Beweis geleistet worden, s daß man auf einen großen Theil der Truppen, die zum Schutz der königlichen Familie aufgestellt worden waren, im Falle eines ernsten Angriffes nicht zählen dürfe. Die Frage war somit nur noch die, ob ein solcher wirklich zu besorgen sei oder nicht. Darüber konnte man aber, nachdem um halb 8 Uhr**) die Beschlüsse des Hotel de Ville im Schloß bekannt geworden waren, nicht mehr zweifelhaft sein, zumal das Geschrei der sich auf dem Carrouselplatz immer dichter sammelnden Masse die Bewohner der Tuilerien über ihre ! Absichten nicht im Unklaren ließ. Unter solchen Verhältnissen hielten die Departemental- ! und Munizipalbeamten unter sich darüber Rath, was ihre Pflicht erheische. I Die beiden Munizipalräthe Leroux und Borie, welche ! mehrere Nationalgarden mit dem Auftrag nach dem Hotel de Ville geschickt hatten, dort Instruktionen für sie zu holen, warteten umsonst auf deren Rückkehr. Während die Departementalräthe nach der National- - Versammlung zu gehen beabsichtigten, um dieser Bericht »moucliss poursuivont I'anirnal gnelles so «out acbarnöss s „touiiuenisr." Siehe Louvsnirs äo Uaäsmo Lampan, Band U, S. 244. **) Siehe den in eigener Broschüre erschienenen Bericht des Justizministers Dejoly. Der 10. August 17SS, 12 174 zu erstatten, lasen die beiden Munizipalräthe in einer Wachtstube im Plainpied das Gesetz vom 3. August 1791 über die Volksaufläuse (toi relative L la koros xubttczue eontrs les attroupements) wiederholt durch, um sich die Bestimmungen desselben deutlich zu vergegenwärtigen*). Dann ließen sie den Legionschef de Lachesnave, dem Mandat das Oberkommando übergeben hatte, in diese Wachtstube kommen und übergaben ihm dort den Befehl, die das Schloß bedrohenden Volkshaufen zurückzudrängen und Gewalt mit Gewalt abzutreiben**). Diesen Befehl verlasen die beiden Munizipalbeamten sowohl in der Cour de Marsan als in der Cour Royale allen Truppenabtheilungen, die sämmtlich aus Schweizern und Nationalgarden zusammengesetzt waren***). Während dessen wurde ihnen angezeigt, daß die auf dem Carrouselplatz versammelten Bürger eine Petition zu übergeben wünschten, worauf Borie nach der Porte Royale hinging, um zu erfahren, was man begehre. I. I. Leroux aber setzte die Verlesung fort. Unterdessen *) Siehe kroces-vsrbal von I. I. Leroux. Mortimer-Ter- naux, Band II, Seite 462. „Uous otücisrs lunnieipanx rsguerons en vertu äs „In, loi eontrs les attroupeinsnts klon nee ä karis 1o 3 ^.oüt „1791, Uonsieur r- tatne äe Anrärs »aNoircnt-r rt t« compae/rrte yrnern/e, connnnnäre par tlf. eapitaim' äe ««rviee, ««»»>«»« «t'eLem't«. Morell, Schweizerregimenter, Seite 126, sagt: der König sei von zwei Bataillonen Nationalgardc und etwa ISO Schweizern escortirt gewesen. Unter den Adjutanten nennt er neben Chollet irrthümlich „Zizers" statt Allemann. Von diesen verschiedenen Zeugnissen ist jedenfalls dasjenige des Aidemajors Glutz-Ruchti das zuverläßigste, da er Augenzeuge war, und nächst diesem dasjenige des Großrichters Kahser; denn wenn auch der Vater des Berichterstatters am 10. August in den Tuilerien nicht anwesend war, so hat derselbe doch unmittelbar nachher und noch im Lauf des Tages Soldaten und Offiziere des Regiments gesehen, die ihm über Alles die genauesten Berichte geben konnten. Daß dem Großrichter Kahser bei Abfassung seines Berichtes im Jahr 1817 die Relation von Glutz-Ruchti im Manuscript vorlag, ergibt sich aus der wörtlichen Uebereinstimmung beider Berichte an verschiedenen Stellen; wo sie von einander abweichen, ist dem Bericht Glutz-Nuchti's, als demjenigen eines Augenzeugen, größeres Gewicht beizulegen. Die Offiziere der Pariser Nationalgarde gaben in ihren Verhören die Stärke der Escorte des Königs folgendermaßen an: 1) 6ubrret commsnäsnt er> Premier äu dstsillon äes tilles äs LsintDkomss : „lln äes cdeks ms äonns orärs äs „prenärs ts plus äs monäs er König und seine Begleitung wenigstens 10 Minuten aufgehalten wurden, waren mit Menschen so überfüllt und das Gedränge war so groß, daß man die Prinzessin Lam- balle bereits erdrückt glaubte*). Die Nationalgarde durfte die Schwelle des Saales nicht überschreiten, aber eben so wenig war es ihr bei dem Gedränge möglich, zurück zu gehen und für die Begleiter des Königs Platz zu machen. Der Eingang in den Saal war zu eng und so angefüllt, daß man von allen Seiten Angstrufe hörte. Endlich gelang es Röderer bis an die Schranken durchzuringen, wo er die Versammlung beschwor, in Umgehung des Reglements den Eintritt einiger National- garden zu gestatten. Allein die Linke widersetzte sich diesem Vorschlag hartnäckig und gab sich den Schein zu glauben, als wollte man der Versammlung Gewalt anthun. Nachdem ein Mitglied (Cambon) Röderer für alle Siehe Bigot de Sainte Croix, Seite 70. Der Königin wurde in diesem Gedränge ihre Uhr und ihre Börse entwendet. Siehe Mortimer-Ternaux, lll. Band, Seite 17 in der Note. 191 Gewaltthat, die an den Volksrepräsentanten verübt werden könnte, verantwortlich erklärt hatte, ließ dieser 5 bis 6 unbewaffnete Nationalgarden eintreten, wodurch der Durchgang endlich möglich wurde. Ein Grenadier trug den Dauphin auf seinem Arm und stellte ihn auf den Tisch der Sekretäre ab *). Die Königin und die königliche Familie nahm hinter der Ministerbank Platz. Der König aber setzte sich links neben den Präsidenten, seine Minister standen hinter ihm. Mit der ihm eigenen Ruhe richtete Ludwig XVI. folgende Worte an die Versammlung: „Meine Herren, ich bin hieher gekommen, um ein „großes Verbrechen zu verhüten; ich habe geglaubt, nirgends mit meiner Familie sicherer zu sein, als in Mitte „der Repräsentanten der Nation"*). Der Präsident Vergniaud erwiederte: „Sie können auf die Festigkeit der Nationalversammlung zählen, Sire, ihre Mitglieder haben geschworen, „die Rechte des Volks und die konstitutionellen Behörden bis zum Tod zu vertheidigen"***). *) Noel Avril sagt in seinem Verhör: „rdlors un ledere a gri8 Is priuee roxaltz dans 8S8 brs8 et l's, ports Ini-insins „dans l'aseslnbles nationale." Siehe auch Olirouigus des 50 gours pur R-cedsrer. Bigot de Sainte Croix, Seite 70, und Mortimer-Ter- naux, Band II, Seite 303. Die Worte: „lles autorites oonetitnsss" sind im Protokoll weggelassen worden, aber im Moniteur wie im Logographe sind sie enthalten. Bigot de Sainte Croix, der anwesend war, läßt Vergniaud sagen: „Lire, I'asssinbles nationale ne oraint ^sucun danßsr; eile denaeurera lerine a son posts, et tons ^Iss insinbree 8anront / inourir pour soutonir les droits du „peupls st Iss autorltss constituees." 1S2 Sofort wurden Rufe laut: „An die Schranken, er „kann an die Schranken gehen, auf die Ministerbank, „an den Platz der Bittsteller!" Diese Schreier, alle Rücksichten gegen den König vergessend, riefen dabei die Verfassung an, die nicht gestatte, in Gegenwart des Königs zu berathen. Und wirklich wurde, um der schon so vielfach verletzten Verfassung nachzukommen, Ludwig dem XVI. und seiner Familie die Loge der Redaktoren des Journal logo- graphique angewiesen I Es war dieß ein durch ein Gitter abgeschlossener leerer Raum von 12 Schuh Länge und 6 Schuh Höhe hinter dem Fauteuil des Präsidenten. Kaum hatte der König und seine Familie nebst einigen Getreuen*) Platz genommen, als von der Tribüne, sowie im Schooß der Versammlung verlangt wurde, das Gitter solle ausgehoben werden, was denn auch unter Mithülfe des Königs geschah. In diesem engen Raum, an dessen kahlen Wänden das Wort „Tod" mit Kohle geschrieben stand, verblieb die königliche Familie, allen erdenkbaren Insulten, Kränkungen und Drohungen ausgesetzt, während 17 Stunden, nämlich von 10 Uhr Morgens des 10. bis Morgens 3 Uhr des 11. August**). *) Darunter waren: Is keines äs koix, Is eomts ä'Uaus- sonvills, Is äue äs Oimisenl, LM. äs Leides, äs OoZnelnt st ä kubier und die Minister. **) Bigot de Samte Croix, Seite 74, sagt: ^ psins lenrs ,ma)estss nvnisnt touetis le senil äs eetts Premiere prison, „gne le seul mot trncs an cvardon sur In tännedeur äs sss „murailles avnit trappe ma vus: „Nort," st rappelant äans ^ma penses tontss les sesnes eerites äs estte lonAns trn- „Akäie, )s rslisnis sneore es mot, cpii snns äouts nllait In ^terminsr." Es war 10 Uhr geworden und mit dieser Stunde war der zweite Abschnitt dieses tragischen Tages abgelaufen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr Morgens waren, wie wir gesehen, die Munizipalität suspendirt, der Kommandant der Nationalgarde getödtet und durch den Chef der Insurrektion ersetzt worden. Zwischen 6 und 10 Uhr aber hatte die immer höher steigende Muth der Revolution bereits das Ansehen und die Autorität der Nationalversammlung gebrochen, welcher die Suspension der Munizipalität notifizirt und die Ermordung der unter ihrem Schutz stehenden Gefangenen mitgetheilt worden war. Der Departementalrath, dessen Direktorium bis dahin in den Tuilerien wenigstens Beschlüsse fassen konnte, war jetzt im Schooß der Nationalversammlung gänzlich paralysirt und sein Generalprokurator sank zur Stelle eines Berichterstatters des Geschehenen herab. Aber auch das Königthum selbst existirte zu dieser Stunde im Grunde schon nicht mehr, denn daß der „erbliche Repräsentant Frankreichs" in der Logographenloge nicht mehr König war, liegt auf der Hand. Somit hatten alle konstitutionellen Gewalten bis um 10 Uhr Morgens des 10. August bereits wesentliche Veränderungen erfahren; unberührt war bis dahin nur ein Theil der Truppen geblieben. 194 4. Die melieren Tagesereignisse. Die Vertheidiger des Schlosses. Als der König das Schloß verließ, um halb neun Uhr beiläufig, waren auf dem Carrouselplatz noch nicht sehr viele Leute, wie er dieß im Vestibüle unten an der großen Treppe selbst bemerkt hatte. Allein bereits hatten sich die Insurgenten der Vorstädte Saint Antoine unter Santerre und Westermann mit denjenigen der Vorstadt Saint Marceau unter Four- nier, denen sich die Marseiller und Bretois angeschlossen hatten, vereinigt. Die Brücke war ohne Widerstand überschritten worden. Santerre begab sich jedoch in's Hotel de Ville, um sein Oberkommando anzutreten, dessen Obliegenheiten er von dort aus nachkommen wollte; auch die Marseiller, von Barbaroux gewarnt, wünschten nicht an der Spitze der Kolonne zu marschieren. Dieselbe wurde geführt durch Westermann, einen ehemaligen Gemeindeschreiber, und den Architekten Le- f r a n c *). *) Westermann, in Hagenau im Elsaß 1764 geboren, war ein Freund Danton's und Petion's. Nach dem 10. August zum Regicrungskommissär, dann zum Generaladjutanten bei der Armee der Ardennen, im Jahr 1793 zum Brigadegeneral ernannt, wurde er als Freund Dantons verdächtigt und am 5. April 1793 unter Nummer 567 guillotinirt. Lefranc, der sich in alle Komplotte, namentlich auch in dasjenige der Brüder Cerrachy gegen den ersten Konsul im Jahr 1800, und im Jahr 1816 auch in ein solches gegen die Bourboncn mischte, wurde dafür wiederholt deportirt und endigte ganz unbeachtet. 195 Diese mündete ungefähr gegen 8 Uhr auf dem Carrouselplatz ein und stellte sich bei der Porte Royale auf. Die Zahl der Beschützer des Schlosses hatte sich, seit die königliche Familie die Tuilerien verlassen, wesentlich vermindert. Die Nationalgarden, die in den Höfen standen, verließen theilweis ihre Bataillone, andere gingen offen zu der auf dem Carrouselplatz stehenden Jnsurrektionsarmee über*). Kompakter blieben die im Garten aufgestellten Nationalgarden, da diese keinem Feind gegenüberstanden. In den Höfen und gegen den Carrouselplatz zugekehrt standen einige Peletons Schweizer, ein Detaschement Gensdarmen zu Fuß und wenige Nationalgarden, unter diesen die ganz unzuverlässigen Artilleristen, die ihre Pieren nicht verlassen konnten. Bei der nun folgenden Darstellung der Ereignisse werden wir zunächst zu Rathe ziehen die Berichte der bei dem Kampf anwesenden Schweizer-Offiziere, namentlich des Aidemajors A. Glutz-Ruchti, des Sous-Aidemajvrs Gibelin und des Lieutenants de Luze, die Verhöre der ebenfalls anwesenden Schwcizeroffiziere von Diesbach und von Ernst, und das Verhör des Adjutants des Bataillons der Filles de Saint Thomas, Iardin, der ebenfalls Augenzeuge war; sodann die von Schweizern später geschriebenen Relationen, wie die schon öfters angeführte des Großrichtcrs Kayser von Frauenstein, des Obersten Pfyffer von Altishofen, insoweit dieser zuverlässig berichtet, und endlich die Berichte französischer Augenzeugen. De Luze, von allen Berichterstattern der nüchternste, schreibt: „ds roi sllo ö l'Lssembles „ü M/j; äes es Moment la Auräs nationale 8 leg uppartemsnts än ebsttesu, sn erisnt: liles- „sieurs les Zuisses retirsr-vous uu eksttesu." verlassen, daher ihr Eindringen in dasselbe keinen Zweck mehr habe *). *) Wir stützen uns Hiebei auf die Angabe eines Augenzeugen, des Adjutantmajors I. B. Jardin, der unten an der großen Treppe, im Vestibüle vor den Schweizern aufgestellt war, somit in erster Linie dem Feind gegenüber, und der gerichtlich deponirt hat, daß er an die Insurgenten abgesandt worden sei; ferner auf eine Angabe von Bigot de Sainte Croix, welche um so wichtiger ist, als der Verfasser seine Uistoirs äs In conspi- rntion äu 10 Xoüt 1792 in London schrieb, wo damals auch General Boissieu lebte, von dem der Minister Ludwigs XVI. zweifelsohne die nähern Umstände erfahren hat, die sich in den Tuilericn zugetragen haben, nachdem die königliche Familie dieselben verlassen hatte. I. B. Jardin sagt nämlich wenige Tage naä> dem 10. August vor einem der mit dem Untersuch gegen das Bataillon der Filles de Seint Thomas beauftragten Kommissäre aus: „Ua instnnt upi'ss nvoir ste plscs, Is rnsins coinmunäunt „(§snsrnl äs Loissieu) est vsnu ins äirs ä'nllsr an äsvnnt „äes Nurseilluis pour Isnr (sollte Wohl heißen „s'inioriner ä'nprss) Isurs intsntions, nlors In ports n'stnit „pns eneors ouvsrte, ninis on juZsuit par Iss eoups gu'ells „nlluit strs enfonces; n äix pns uvnnt estts porte, js In vis „toinbsr pur tsrrs, snns gue psrsonns ss soit inis sn äsvoir „ä'entrsr." Mortimer-Ternauz, Band II, S. 277. Bigot de Sainte Croix aber schreibt, Seite 58. „I-ors- „gus Iss troupss pnstees änns Iss cours surent nppris nves „eertituäs Is äspnrt äs bl,. Nil., ellss se rs^nräbrent inntuel- „leinent, st gus Iss psroles äu roi Isnr lussent ou non pur- „venues, slles ss äirent sntre slies pur I'iinpulsion än inems „ssntimsnt «jui etslt änns Is eveur äs 8. U., ellss nussi slles „ss äirent: il n'/ n plus rien n tnirs ici. kour^uoi sn vsnir „nux innins? kourguoi s's^orAer? 11ns äeplltntion est en- „vo^s nux beäsrss pour leur porter äss pnrolss äs pnix, „st nn äs Isnr äetnekenasnts entrs nvse eile pour sn rntiüsr „I'en^LASinent?' Dadurch erklärt sich der Widerspruch, der darüber waltet, 200 Dieß geschah jedoch erst innerhalb des Schlosses selbst; denn die Porte Royale war eingestoßen worden, bevor der an die Insurgenten abgesandte Adjutantmajor Jardin auf den Carrouselplatz hatte gelangen können. ob die Thore der Porte royale freiwillig geöffnet worden seien, wie Pfyffcr, gestützt auf eine Aeußerung Dürlers, versichert, oder ob dieselben eingestoßen worden seien, wie übereinstimmend de Luze und Gibelin, die beide Augenzeugen waren, sowie Kayser von Frauenstein, der jedenfalls gut unterrichtet war, berichten. P fy ffer schreibt nämlich a. v. O. Seite 12 : „kendant yus „Monsieur vürlsr parlait au rnarssdal dv Uailiv, il vit ciis- „tinsteinent pur 1a lsnetre 1s portlsr du rot ouvrir aux Llar- „selllais 1a ports ro^als.« Glutz-Ruchti am angeführten Ort berichtet: „l,a oour ns „tarda pas a tztrs /orcee; uns trsntains äs Uarseillais ss prs- „sentsront aussitot dans la cour; un des bandits tira un „coup de pistolst eontrs Iss orolsses du elrüteau; un dss „serZsns allait riposter, inais on arrsta son bras, on ns „voulait pas gus la provosation d'un seui donnüt Is prstsxts „d'enAa§er uns aklairs Zsnsrale. Oetts nioderation sntrar- „dissant Isur insolsnss Iss bandits sntrsrsnt sn touls dans „la eour, st bra^usrsnt 1s sanon eontrs Is eliatsau. I-ss „prsinisrs sntres rnontersnt au posts ds la clrapells, Is sabrs „levs st poussant des Irurlemsnts allreux. De Luze schreibt: nsul lieurss st dsinis, la ports „ro/als M ew/dneee sans peins, n')s axant aueuns borss ss Uarseillais /»rcererU la ports „royale/ und Kahser von Frauenstein: „I-a ports roz-als ns tarda pas „ä etrs en/oncee." Durch das Zeugniß Jardins erklärt sich Alles. Die Porte royale sollte vielleicht durch den Portier geöffnet werden, was Dürler sehen mochte, als sie noch vorher eingestoßen wurde. 201 Nachdem die beiden Flügel der Porte Royale am Boden lagen, blieb der Haufe der Aufrührer anfänglich ruhig stehen, um sich zu vergewissern, ob nicht ein Hinterhalt zu besorgen sei, dann ging ein Marseiller einige Schritte in den Hof hinein und umarmte den Adjutantmajor Jardin, seine Freude darüber bezeugend, daß sie jetzt Alle vereinigt seien. Diesem ersten schlössen sich beiläufig 20 andere Marseiller an, welche ihn alle auch umarmen wollten. Einer unter ihnen äußerte die Hoffnung, daß die Schweizer die Waffen strecken würden, wozu er sie auffordern werde*). Während nun Einige auf das Schloß zugingen, offenbar in der Absicht, mit den Schweizern zu unterhandeln, kamen immer mehr Insurgenten in den Hof und warfen sich den Kanonieren, deren Gesinnung sie bald genug erriethen, in die Arme. In Folge dessen gingen die Artilleristen zu den Insurgenten über und wandten ihre Kanonen gegen das Schloß, das sie zu vertheidigen berufen waren. Ein Theil der Kanonen wurde auf den Carrouselplatz geführt. Kaum hatten dieß die Gensdarmen gesehen, die mit Schweizern und Nationalgarden im Vestibüle Siehe die Deklaration I. B. Jardins Lei Mortimer- Ternaux, Band II, Seite 477. „^lors na Llarssillais eutrs „euvirou six pss äsus Is eour, courut sur Ini paar I'siu- „drssser en ckisaut, gu'il sts.it dien Hatte ä'strs reuuis tous „suseiudls; alors sont surveuus uns vingtsine ä'sutrs Nar- nselllsis, gui tour a tour voulsieut I'emdrasser st lui mar- ^gusisut los plus grsncks siAuss äs )ois st ä'siuitis. IIu „ontr'sutres äit au äsolsrsut gu'1I)uAssit disu gus Iss Luisses „reuckraleut Iss sriuss st gu'il allait ruouter äaus Iss appar- ,temsnts pour Iss iuviter s se )oiuärs ä eux, wsis jlzuore ^le resultat pre ^rous ue couusissious gas Is roi st c^us uous stious iei pour „sou serviee st sous sss oräres, st gus sllls veusisut s äss „violeuees oie ssursit les su puuir." Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 314. 204 „abscheiden; aber wir werden weder unsere Posten verfassen, noch uns entwaffnen lassen." Westermann und seine Begleiter verzweifelten nun daran, die Schweizer zur Niederlegung der Waffen überreden zu können, und gingen mit der Drohung, sie würden dieß theuer bezahlen, die Treppe hinunter *), an deren Fuß General de Bossien umsonst versucht hatte, zu den Föderirten und den übrigen Insurgenten zu sprechen, um sie zu besänftigen. Beim Herunterkommen von der Treppe waren mehrere Soldaten von den Insurgenten unter Freundschaftsbezeugungen und Umarmungen entwaffnet und mit fortgeführt worden. Damit sich Aehnliches nicht wiederhole, ließen die Hauptleute Dürler und Reding die große Treppe in der Eile mit Balken verrammeln. *) De Luze sagt: „IIs vinrsnt ensnits eomme äss kurisnx „gnsgn an pres äs Ia posts än vestiduls i>on8 aeeadlant ä'in- „)nres, ä'imprecations et ä'korreurs gns nons entenäions „lroiäsmsnt st sans Isur rspligner.^ Viel einläßlicher ist der Bericht Kaysers : „bes Premiers „sntrss inontörent an Premier poats äs !a obapslls, le sabrs „Isvä et ponaaant äe8 kurlemsnts atlreux; parmi lenrs cris „on entenäit gn'ils nona invitaient ä noua renäre st poser „leg armes, et ä faire canse commune aveo enx, ete. ?en- „äant gn'nn certain vomdrs äs ees danäits parlaient anx „oüiciera, ä'autres täcdaient äe seänire les soläats, soit par „Ia ersints, soit par äss promessss; mais ia viAilavee äss „(Meiers renäit tous lenrs stlorts inutiies, ete. lln äe Ia „panäs, gni paraissait en etre Is cbss (demnach entweder „Westermann oder der Marseille» Garnier) äescenärt alorj l'es- „caiier en nons aeoablant ä'inzurss et criant, gue nons „pa^srions bientät äe nos tetes notrs insolente resistance' „on vit ä son air et ä sa eontenance on'il alisit äonner äss „oräres en consegnenee äans Ia eonr." 205 Die Aufständischen näherten sich indessen bald wieder den Wachtposten unten an der Treppe und suchten einzelne Soldaten so oder anders an sich zu ziehen*). Daß die Soldaten, solchen Neckereien ausgesetzt, früher oder später von ihren Waffen Gebrauch machen würden, war leicht vorzusehen; und vollkommen gleichgültig erscheint es uns, ob der erste Schuß auf dieser oder jener Seite gefallen sei. Die Schweizer hatten den Befehl, sich nicht überwältigen zu lassen und waren in ihrer Langmuth vielleicht nur schon zu weit gegangen. Durch Augenzeugen wird der Anfang des Kampfes folgendermaßen erzählt: Im Vestibüle unten an der großen Treppe stand der für seine Körperstärke bekannte Grenadierlieutenant von Kastelberg aus Disentis, Kantons Graubünden; dieser hieb mit seinem Säbel einen der Angreifer, der eine Schildwache mittelst einer Picke gestoßen hatte, zusammen, worauf der Kampf begann; es folgten einige Flinten - oder Pistolenschüsse, und unmittelbar darauf wurden die Kanonen auf den Wachtposten im Vestibüle abgefeuert**). Peltier erzählt, daß Einzelne, mit Schiffshaken versehen, die Schweizer bei ihrem Lederzeug zu fassen und so an sich zu ziehen trachteten, und daß ihnen dieß mehrmals gelungen sei. Es ist dieß um so glaubwürdiger, als auch der Munizipalbeamte I. I. Leroux Gefahr lief, mittelst eines solchen Hakens zu den Insurgenten hinüber gezogen zu werden. Er schreibt nämlich in seinem kroees-verbnl: „bso loriAuos pigues s'uvuiixsient L »trovers Iss durreuux et dientüt ellos eusssnt stiemt I'öebsrps eslui gni Is portsit." Glutz-Ruchti drückt sich in seiner Relation a. a. O. dieß- falls folgendermaßen aus: „vu llo In bsucle clescsuält sllors »I's8L8.lier nuiAissunt cls eolsre et seesblsnt Is trouxs des „plu8 grossiereo insureo. On voxsit s 8s eoirtsnsires czu'il Dir w. August I7S2. 14 206 Der Kampf war jetzt eröffnet und die Schweizer nahmen ihn muthig und entschlossen auf. Nicht nur wurde von der Treppe und den Fenstern ein lebhaftes, auf die Höfe gerichtetes Feuer unterhalten, sondern die Schweizer machten sofort einen Ausfall und griffen die Aufrührer mit den blanken Waffen an. Auch die Schweizer, die auf der Treppe der Königin unter dem Hauptmann Heinrich von Salis standen, „sllsit portsr äes orärss äsns 1s, eonr: äsns oe moment „guelgues cvups äs kusils psrtirent äu vsstibuls st blessereat „plusienrs äes nötrss, 6es Premiers conps ssrr'snt äe Signal, „kurent suivis ä'nns äeolrsrAs äe monsgnetsrio äe ls eonr. „Ostts äeelrsrAS coäts Irr vls s besneonp äes notrss. N. äs „OastslbsrK snt ts pisä krsessse. Anis les Asräes snissss ne „restsrent pss lon^temps äsns länsetion; 11s röponäirent vive- „ment, et l'sklsirs äevlnt Aensrsls. I^es eKcslisrs st les croi- „sses tonrnlrent un ksu trss meurtrler, il statt äe intzms äes „sssaillants, rnsis avee un sueess äiilersnt,^ Relation von Gi Velin: „bin äes sssaillants a^ant ports „son ooup äs pigue a 1s. ssntlnelle, 6astelbsr§ lui lsnäit In „tote et l'stenäit mort s ses pieäs. lln instant apres ls voll- „laut Lasteiberg ent la sarnde traoasses ä'un boulst äs „eanon," De Luzc schreibt: „ljuelgues iostants aprbs les obeks „äounerent l'orärs aux oaoonniers äs reeuler les äeux pisoes ^jusgu'au inilleu äs la eonr, et ils oominsncsrsnt ä tirer „trois ou guatre coups äs cauon contre le cbäteau." Und am Schluß seiner Relation sagt er: „äe gurs par es c>uäl ^ a äe „plus saers, cpus nons n'uvons pas eommsnos le teu; gus ls „regiment n'a tirs gu'spres gus In garäs nationale a tire „trois ou guatrs ooups äs eanon contre ls cbäteau." Kayser schreibt: „l)ans le meine instant guelgues coups „äs lusil partirsnt äu vsstibuls st blsssereut plusienrs äe „nos soläats, css prsmlers eoups ssrvant äs Signal, t'urent „sulvls ämns äsokarge äs l'artillerle st äs ls, mousgueterls „äs ls eonr." 207 erhielten Befehl, in die Cour Royale zu dringen und diese von den Aufrührern zu säubern*). Die Cour Royale leerte sich schnell, und nach'einem kaum viertelstündigen Kampfe bemächtigte sich eine ungefähr SO Mann starke, von Hauptmann Dürler befehligte Abtheilung Schweizer dreier Kanonen, die bei der Porte Royale standen, und brachte sie bis zum Schloß zurück. Gleichzeitig nahm Hauptmann Heinrich von Salis an der Spitze einer beiläufig gleich starken Abtheilung zwei Kanonen, die auf der Terrasse im Garten standen, und brachte auch diese nach dem Schloß. Unterdessen schössen die Schweizer theils aus den Fenstern, theils von der Porte Royale her auf die Aufständischen, die auf dem Carrouselplatz standen, so daß auch dieser sich leerte. Von den erbeuteten Kanonen konnte aber aus dem Grunde kein Gebrauch gemacht werden, weil die National- garden die dazu gehörige Munition mit sich fortgenommen hatten. Romain von Diesbach lagt in seinem Verhör in der Abbaye dicßfnlls aus: „(jn'on n äistribus los postss, st celni »äs rsponännt, eonninnnäs pnr un cnpitnins äs 8nlis, n ets „lixs en das äs 1 ssenlisr äs In reine; gns Is rsponännt „ooinmnnänit 25 Ironimss äss 8nissss st cing äs Znräe nn- „tionnls; gn'ils ns rsxurent oräre äs tirsr gne gunnä on ^lenr en äonnernit ls soinmnnäemsnt st ns ons tirsr gns In „Anräs nntionnls en sät äonns I'exempls. (zue In Premiers „äeeünrAs äs äessus I'essnlier sur ls penpls nj'nnt sts leite, „I'esenlisr, ls vsstibnls st lss cours stnnt fort äsZnrnis, on ^lui n äonns borärs äs passer änns ls. sonrro^nle nvse «on ^ästncirsment ninst yne In innseurs pnrtis äss troupss gui »stniont änns I'sscnlisr äs In reine; gus ls pnssnAö se ät ^s-vee presipitndion et änns uns sspses äs ässorärs; yns, „gnnnä on tut änns In cour, tont ls monäs tirn; gne lss 8uis- ^ses st lss Znräss nntionnlss etnient irrites; gus, cetts plnss ^n'stnnt pns tsnnbls, ils se replisrent sons Is vestibule, ete.^ 208 Die beiden Abtheilungen Schweizer, die in der Cour Royale und auf der Terrasse die fünf Kanonen genommen hatten, erlitten nicht unbedeutende Verluste durch die Mitraille, welche vom Carrouselplatz, von dem Thor der Cour de la Reine und von einer kleinen Terrasse gegenüber der Wachtstube der Schweizer, sowie anderseits vom Quai des Feuillants, wo bei der Thüre der Ställe auch Kanonen aufgestellt waren, auf sie abgeschossen wurde. Indessen waren nach kurzem Kampf alle Hose der Tuilerien wieder frei. Beim Vordringen gegen die Porte Royale gewahrte man mehrere Marseiller, die sich nicht zeitig genug hatten zurückziehen können. Als die Schweizer sie erschießen wollten, warfen sie sich, um Gnade bittend, dem Hauptmann Dürler zu Füßen, der, nachdem er sie hatte entwaffnen lassen, ihnen einen andern Ausweg zeigte*). Glutz-Ruchti a. a. O. schreibt: „Lisutüt ou vit 1'aüairs „ss äeciäsr eu uotrs kaveur. . . I.a soukuslou st 1'spouvauto „ss i»it alsrs dass 1a cour, etouuss ä'uuo si proiupts st viAva- „rsuss exseutiou. Ou ns leur lalssa polut Is tsiups eis ss „rscouuaitrs. Ou lss suivit äs pres, ei les xoussa st sliassa „Nors äs la cour. 1!lous uous eurparüiues äs uouveau äs 1a „portv royale, ä'oü ou iit sur 1s Oarrousel uu keu eroise, „gut rsxauält 1a luort st 1'spouvauts pariui eetts urultltuäs äs „Avus äs toute sspeee, gas 1'sspoir äu pillaZs avalt attirs, stc. „bin avauxaut vers 1a ports ro^als, ou äseouvrit uoiudrs „äs Llarseillais eouelies eoutrs 1s wirr; e'stalt saus äoute „1s rests ä'uus eolouus gui u'avait pas ou 1s tsiups äs „s'scbapxsr. Hos soläats ^ui lss prireut pour äss Asus uus eu „snikussaäe, ss luireut ä les kusillsr; s'su statt kalt ä'sux „tous, si 1,1. äs Kurier st uroi, aax pioäs ässgusls 11s s'etaieut ^sstss su äeiuauäaut Aräcs, us s'staisut mis eutrs uos sol- „äats st css lualllsnrsux. Ll. äs Kurier eut ureuis 1a gsus- „rosits äs leur ruoutrsr uu passags pour ss sauvsr, aprss „lss avolr ässaiuuss st pns leurs Zidsrues." 209 Während die Schweizer nun anfingen, die weiter» Deriheidigungsanstalten in's Auge zu fassen, gewahrte man nicht ohne Schrecken, daß die Munition zu fehlen beginne *). In diesem Augenblick, als eben Hauptmann Rudolph v. Reding und Aidemajor Glüh ihren Leuten halfen, die eine der dem Feind abgenommenen Kanonen unter dem Vestibüle gegen den Garten hin aufzustellen, eilte der Marechal de Camp d'Hervilly außer Athem und ohne Hut durch den Garten herbei, wo er beständig dem Feuer der Insurgenten ausgesetzt gewesen war, und rief den Schweizern zu: „Schweizer, der König befiehlt, daß ihr das Feuer „einstellet und euch zu seiner Person nach der Nationalversammlung zurückziehet" **). De Luze schreibt: „blos soläats continuerent a tirer „sur lss Aarckes nationales et los sansoulottss gut so prssen- „tbrent. Nais nous ns voxions pas sans brömir Is Moment „oü nos solilats allaieut maiupisr cls Munition; par un ooup ,.clu elel Llonsieur ä'llsrvill)- arrlvs auprbs eauon pris sur I'suosmi. ^u luöiuo ^instaot ariiva LI. ä'IIervill)', luareekal äs eaiup. Il viot „sans ckapeau, tiors ckbaleius, aprss avoir ti avsrss au teu „äes cauous. Il nous cria: „guisses, pur orärs äu roi, gs „vous oräouns äs cesssr Is carnaZs st äs vous retirsr au- „prds äs la psrsonns äu mouargue ä l'agsewblse." li ^ s» „a gui eroieut avoir eutenäu agouter: „avee vos cauous „eouguis." Kayser berichtet: „Llous su etions IL, lorsgus Lloosisur „ä'Ilervillx, ruarsebal äs eaiup aceourut au cbatsau. Llou- „sieur Olutr lui moutra Iss äispositious gus uous vsuious „äs prenäre vis-a-vis äu garäiu. 1> rspouäit: Il us s'aAik „plus äs csla, II laut vous porter a l'assemblss auprss äu „roi, etc." „Os gui nous couüriua ä'aller au seeours äu roi, es tut „uue voix gut uous cria: „Oui, braves Luisses, aller, sauver „Is roi, vos auestres l'ont fält plus ä'uus tvis." *) Glutz-Ruchti drückt sich dießfalls folgendermaßen aus: „Daus cetts sxtrsiuite il u'^ sul gu'uu ssutuueut, celui äs „vsnärs sa vls ls plus ebersiusut possibls. Ou su statt la, Aber nicht mehr Alle, die vor einer halben Stunde den Kampf so muthig aufgenommen hatten, konnten dem Befehl d'Hervilly's Folge leisten. Die ersten Kanonenschüsse hatten die Offiziere Philipp Glich von Solothurn und Kastelberg hingestreckt, und bald darauf tödtete ein Kartätschenschuß vom Pont Royal aus die Feldchirurgen Beginn und Richter, als sie eben „lorsgus Ll. ä'llsrvill)', inarselial äs camp, aecourut 6« l'^s- „ssiuplse natiouals au epateau. 8ous leü inoutramss Iss „äispositious gus »aas veuisus äs prsuärs äu cots äu ^jaräill. „II rsponäit: „II ns s'agit plus äs esla, il kaut 8S reuärs „L l'asseillples aupres äu roi; tel est sou orärs". Oes inots „rsvsillersut äans 1a troups l'espoir prssgus eutisreiueut „psräu, ä'strs utüs sneors, etc. ,On rasssmpla sur ls cparup es gui rsstait sueors äs „troupss, nous Iss fsrillaruss sur 1a terrasss all uoiuprs äs „150 Noillillss. ill. is capitaius äs Kalis, äs Olpeliu, äs Oros, „st Is reäacteur (Olutr) ss luirsut ä lsnr tets." De Luze schreibt: »6e e/ur ss trouva «ur tu korrasse speit „ä cst oräre. Usus travsrsaiues Iss Huilsries, aeeoiupagues „äs coups äs cauoas st ä'uus greis äs eoups äs fusils gu'ou „saus tirait äs la ports äll kost ro^al, äs eelle äs la cour „äu inauege, inais partieulisreiuent äu cafs äes ksuillauts." Chevalier Gibelin berichtet: „^.ussitöt Iss eauolls fürest „trailles äu vestibuls sur la terrasss äu saräiu. O'sst su staut „la eourroxs ä'ua cauou gue Iteäiug, Olutr st ruoi vsllious „äs traiusr sur la terrasss äu ^aräia, gus Helling rexut uu „eoup äs lsu äaus l'epauls gaucps. II toiuba äs es coup. „Is pris uu pavresae ä'uu soläat tue pres äe lui, ss posa» „la tets äs Itsäillg äessus, esperaut Is soulsgsr par ss soiu „et prolougsr sa vis äs guelguss iostants. „Oonforuismsut ä I'orärs apports par Asus. ä'IIervill/, „on rallia Iss taiubours gui eelisppsreut au inassaers et Isur „echoiguit äs pattrs la caisss pour Is rasssmplsiueut äss „troupes, etc." 212 im Plainpied des Pavillon de Flore dem Lieutenant Kastelberg und andern Verwundeten den Verband anlegten *). Im Begriff, dem Befehl des Königs Folge zu leisten und nach der Nationalversammlung zu marschieren, wurde Hauptmann v. Reding auf der Terrasse gegen den Garten so stark verwundet, daß auch er der Truppe nicht mehr folgen konnte. Der brave Sergeant Hesti von Ennet- bühl, Kantons Glarus, dem der Schenkel zerschmettert worden war, ermähnte diejenigen, die ihn in die Ambulante tragen wollten, dem Ruf der Trommel Folge zu leisten und ihn ruhig sterben zu lassen. Mit dem Rückzug der Schweizer, den dieselben auf Befehl d'Hervilly's antraten, hörte jeder Widerstand im Schloß auf. Bevor wir das Schicksal derjenigen Schweizer, die dem erhaltenen Befehl gemäß nach der Nationalversammlung marschierten, erzählen, ist es nöthig, einen Blick auf die Verhandlungen der Nationalversammlung zu werfen, indem erst dadurch die Absendung d'Hervilly's an die Schweizer erklärlich wird. Die Verhandlungen der Nationalversammlung im Augenblick des Angriffs auf die Tuilerien. Während der Installation der königlichen Familie in der Loge der Logographen hatte Röderer an den *) Siehe eidgen. Archiv, Band 2079. Zeugniß von Ltisnne l,L^rll«ris8 lioiers äs ess äsux ,xitzces äs les rsculer susgu'au inilisu äs la oour, st ils ^eorouaeireersut ü tirer drois ou guatrs eoups äs cauou conckrs ,!s edsdeau. 4iocs no8 sotäals ooirims äso turieux us voxaut ,plus äs rsssouies pouc enx, eviomsiicerent ü tirsr comms ^äe lorosnss pao les eroisess; mais avee ua tsl uekuroeiueot ngue oous purviomss up/v.>> un l ä'/reurs äs eoiirbat ä ^ebasser la ^aräe llors äs In cour ro^als.^ 215 Unmittelbar darauf trat Lamarque wieder in den Saal und berichtete, daß am Ende der Cour du Manege die Kommissäre durch das Volk zersprengt worden seien, daher sie in den Saal zurückkehren, ohne den erhaltenen Auftrag erfüllen zu können. Die Sturmglocken, die seit einigen Stunden verstummt waren, ertönten nun auf's Neue von allen Seiten. Plötzlich aber vernahm man ein förmliches Pelotonfeuer dicht unter den Fenstern des Sitzungssaales. Darob erschrocken standen einige Deputirte auf und waren im Begriff sich zu entfernen, andere aber riefen ihnen zu, „zu bleiben, da es Aller Pflicht sei, auf ihrem Platze „zu sterben." Durch den Präsidenten aber wurde der Versammlung zu allgemeiner Beruhigung mitgetheilt, das vernommene Gewehrfeuer rühre daher, daß die Schweizer, die den König begleitet hatten*), ihre Schüsse in die Luft ab- Es war dieß die Compagnie generale unter Hauptmann von Erlach, die unten an der Terrasse der Feuillants stehen geblieben war. Siehe Deposition von Nosl Avril und Guichard: Erster Deponent: „I^ss Arsnsdisrs sont inontes ssuls aveo la „iämilis rosste, et lo rsstant du dstacllsmeut est rests an „das ds la tsrrasss avee Is dstaeüsinsut des Luisses." 6ui- elisrd, Ilsuteuant cko Zrenadiers, aber deponirte am 13. August 1792 vor den Untersuchungskommissären: „Ou viut dirs aprss „gus Is okäteau stait lorcs par le peupls. 3'en sus dtentät „In prsuvs par Iss dsetiarAss atlrsnses taut ds inousgus- „teris gas d'artülsrie. 1>e nionvemeot de cetts insms §srds „tut alors dien plus violsnt. Is ins portait an dsvant d'sux „et se dstsndis Is ken st insins taut mouveinent. I.a terrasss „ds I'asssinblse axaot ets dsbarrassse par Is druit dss cauons, „In gards 792. 15 222 Leute gekostet habe, und daß zwei Offiziere tödtlich verwundet worden seien. Die Berichterstatter aber hätten doch wohl eher des Umstandes erwähnt, daß ein Theil ihrer Leute einen andern Weg einzuschlagen gezwungen worden sei, als sich in Details darüber einzulassen, an welcher Stelle des Gartens einer ihrer Offiziere verwundet worden sei. Immerhin können wir die Stärke des Detaschements, das auf Befehl d'Hervilly's nach der Nationalversammlung marschiert ist, nicht mit Bestimmtheit angeben, und wissen nur, daß dasselbe trotz eines eiligen Marsches nicht unbedeutende Verluste gemacht hat, daß zwei Offiziere schwer verwundet worden sind*), und daß das Detasche- ") Glutz-Ruchti schreibt: „l-a Premiers läse Hui se pre- „ssnta Int, lp>6 ls roi nous appelait paar le äeiivrer äss „mains Bureau der Nationalversammlung, nicht ohne Besorgnis; für ihr Leben, indem Mitglieder der „on; il Leut les pnnir, il beut les livrer nn psclple. Vliomms „Hin nons oonänisnit, Angnn esi»enännt insensidlernent äss „eorriäors äerobes, et nons üt entrer änns 1e lien c^ni nons „etnit ässtine.^ De Luzc schreibt: „bes ollleiers vonlnrent entrer änns „In snlle paar se mettrs sons In snnveMiäs et In Protektion „äe I'nssemdlee, en uttenännt cpiNin enpiknins än re^iment „gui nvnit eis prsnilre les oräres cln roi tut cle relonr. I)nns „IlntervnIIe äsux äepntss vinrent nu äevnnt cle nons nons „tsmoiAner lenrs rsArels cle ne ponvoir nons Inissor entrer „änns In solle, innis lcons oonäuisiront änns ls burenn, ete." Gibelin schreibt: „^rrives n l'nssembles, ,;s psnetrni „nvee plusisnrs olüeiers n In suite cln eupitnine Lnlis I'spöe „tr In mnin änns In solle. äe ine rnppelle gne le röte cle „l'nssemblee, nppels nlors le eote Anuelie, se lern nvee „precipitntion, s'eerinnt „les Lnissss," et tnelln n ss snnvsr „pnr les l'enetres. ve enpitnins Vitriol' vint äe in lo^e on „ötnit ls roi, partnnt un orclre öeiit nn crn^'on cle ln mnin „än monnr^ue; cet oräre porlnit: „.1'oräonne nux Lnisses cle „poser les armes et cle retonrrer n Oorubevoie." Hans nons „tronvnmss änns l'iinpossiliilitsäeretourner nLourbsvoisselon „le voen cln roi. ltios solänts Inrent äösnrmes n In rour ciss „Usuillnnts, cenx gui vonlnrent se äesenäre Inrent msssneros. „Ues olürisrs, nprös nvoir ew sepnres <1s leuls tronpos Inrent „menvs cinns uns espeeo cle enve gne I'oil svnit trnnslorine „en burenn äs Inssemblee. Vb, se retronvsient les 13 okü- „ciers snisses, gni slirvivnient nn combnt, snvoir: Lnlis, „Onrler, khäler, cnpitnines, les äenx 2immermnnn, 6IutL, „äs Unrs, lAkince lilnillnräor:, Ulrnst, Onstelln äDr^emont, „Oiesdnetl äe LteindruM, Uonstnnt kebegns et 6ibelin." 226 Versammlung ihnen angekündigt hatte, das Volk verlange ihre Köpfe; beschwichtigend war indessen beigefügt worden, man werde trachten, Zeit zu gewinnen, und sie dann zu ihrer eigenen Sicherheit in die Abbaye führen lassen *). So war ein Theil des Regiments der Schweizergarden, die letzte Stütze der konstitutionellen Ordnung, bereits um 11 Uhr Morgens auf Befehl des Königs entwaffnet und damit der Volkswuth preisgegeben. Glutz-Ruchti schreibt: „L.n Iiont ä'nns lisnrs, Nr. „Itrnat (Mutz schreibt irrig Lronarä) äspute vint nons voir; il „parnt tonolie äs notre Situation, st teinoi^na Is äesir cls norm „sauver; mais il ns nons eaelia point les äiklicnltes gni s'op- „posaient L son intention. I-e penple sst sn knrenr, äit-il, st ^se porte vers l'^lsssmblös ponr äsmanäer 1s reste äes vieti- ^mes. ^.pres ees inots ii nons guitta. 8ons restäines pln- „sienrs lienres äans cet etat ä'inesrtituäe, aecablss äe latiAns „st cie senk, st re^rsttant c>n'on ns nons süt pas perinis äs „monrir les armes ä in inain. ^ la än U. Lronarä rsvint, „aeeompsZns ä'un Iiornins eliar^s ä'nn N'vs pac^net ä'liabits. M nons enZLAea ä nons travestir au pins vite. Vers les onre ^lienres äs In nnit nons sortimes, llnn apres l'antre, äe In „eliamdre, eliaeun ineäitant et elisrcliant les ino^ens äs SS „äerobor a In tnreur äe nos assasslns." Siehe Relation Gibelin's. De Luze beschränkt sich zusagen: „Hous x restämes, non ^sans les plus ^ranäes ingnietuäes, äepuis onre lienres än ^instin susgn'ä neul lienres än soir.^ Romain von Diesbachsagtin seinem Verhör vom 2. September : ,.Hns äe l'asssinblse nationale ils sont alles, savuir ^les soläats, clans l'sZlise äes kenillants, et les oäleiers äans ^un coniite gui se tient aux b'suillants (!e äeclarant n'a^ant „pn nons ässiAnsr son obset); (ju'aprss aroir remis les armes, „on a laisss les oüieiers ä ee comits än noinbrs äesguels „etaient trois capitaines äont U. Lalis taissit Partie; gu'ils sont restes snsgue vers les äix lienres än soir, ete. 227 Das Loos derjenigen Schweizer, die nicht nach der Nationalversammlung gelangt waren, sondern gemäß dem schriftlichen Befehl des Königs die Tuilerien verlassen hatten, um nach ihren Kasernen zu marschieren, ist wenn möglich noch tragischer. Die nähern Umstände über den Tod so vieler treuer Soldaten werden aber wohl in ein ewiges Dunkel gehüllt bleiben *). Wir haben bereits erwähnt, daß unserer Ansicht nach dem Befehl d'Hervilly's, nach der Nationalversammlung zu marschieren, von den auf der Terrasse stehenden Truppen Folge geleistet wurde, bevor alle einzelnen Posten der Schweizer sich hatten sammeln können. Einzelne Schildwachen oder kleinere Posten sind daher denn auch durch die Marseiller, die bald darauf in Masse in das Schloß drangen, überrascht, überwältigt und niedergemacht worden. Es soll dieß das Loos einer Abtheilung gewesen sein, die unter dem Grenadierlieutenant Hubert v. Dies- bach die große Treppe hinunter kam**). Ueber das Schicksal dieser Abtheilung existiern keine schweizerischen Quellen, da alle Offiziere, die dabei waren, umgekommen sind; die Berichte von Unteroffizieren und Soldaten aber, die im eidgcn. Archiv, Band 2079, liegen, sind so mangelhaft und widersprechend, daß aus denselben kein deutliches Bild erhältlich ist. Pfyffer, S. 29, schreibt: „illousieur Hubert Oomts ,.cks Oiesbacb, lisuteuant äes Areuaäisrs, (tont In Compagnie ,.avuit ets ästruits sur Is gründ esealier, restait intact aveo »sspt boinrnes. II andouns'' und fügt dann bei: „Delle est Irr „verits sur >a prise des Duilsries au 10 Xoüt 1792. Li> dspit „de la tradition depuis trois guarts de sieoles adoptss et „nveuglemeiit suivis, l'IIistoire, s'appuz'ant sur les docuinents „Iss plus uutlieutiguss, sur des preuvss irrekrg.8 kaiis, ^eruizuunt ä'strs urrsteo somme äe8 proscrito, guoiigus uous „lusoious 8ous lu suuve^uräs äs lu loi pur uu äserst äu ^10 Xoät — il S8t I>lou äouloursux pour ääiouustoa Zeus ^ä^Atrs reäuils ü setts eruslle sxtrsmits.^ Der Sous-Aidemajor Gibelin schreibt über die Rettung Folgendes: „Hou8 rsutümes äuus I'uttents In plus eruells ^äepuis ruiäi gusguü äix lieureu äu 8vir. Xloru viureut Iss »cominisuuirss äs I'ussemblse nutiouuls pour uouu couäuirs „ü Vudbu^e. kurmi eux 8e trouvu uu noinms Lruut, gui „uvuit epouss In Lite ä'uu noinms Llum äu ssnton äs 6Iurls, ^olururgieu äu rszimsut. Üoit igue blon8isur Lruut 8ut äsgü „gusl etuit ie oort ässtins uux priuonnlers äs I'ubduFS, ou ^gu'u^unt s^urä ü so gus nous stions äs lu msms uutlou „c^ue su Ismms, soit enüu su eonsiäsrutiou äs Oürler l^u'il ^sonnuissuit, il eut pitis äs uouo. Il llt vsuir äs clrev un lripier „äs vieille8 reäinAotes st äs mauvuis puntulons pour nou8 nvstir eu surubuux. Il nous llt sortir ulnsi utludles, äeux äsux pur uu eorriäor äs äistuuce ü guelijues iuiuutS8. „L'issue äs es eorriäor 86 trouvuit vis-ü-vis äs lu plses „Venäome. äs sortls uvee ruou uuri 6IutL. Xous puusümeu „lu rus Luiut Ilonors st poursuivimes notrs clismin gusgus „sur lu pluse Louis XIV oü uouo rsnsoutrümss uns urmes „äs duuäits, vsnuut äs Oourbsvoie, portunt äse torelres st „äes piguss, lu plupurt surmontes ä'borriblss troplrses eom- „posees äs8 re8ts8 pulpitunts äes vruves öuisses, ete." Dieser Bruat war uäministruteur äu äspurtemsut äu Ruut-Hlän, und von diesem Departement in die Nationalversammlung gewählt worden. Siehe Listoirs Parlament, von Buchcz und Rouz, Band XII. Seite 483. Es waren kaum politische Sympathieen, welche ihn bei seiner edeln Handlung leiteten, denn wir vermuthen, Bruat habe zur linken und nicht zur rechten Seite in der Nationalversammlung gezählt, und glau- 236 Allein einige dieser Offiziere wurden bei den durch den Sicherheitsausschuß angeordneten Haussuchungen wieder gefangen genommen und dann in den Gefängnissen am 2. und 3. September ermordet* *). ben dieß daraus schließen zu sollen, daß er am 25. November 1791 zum Suppleanten des Comite de Surveillance gewählt worden ist, in welchem nur sehr ausgesprochene Revolutionsmänner, saßen, wie: Grangeneuve, Jsnard, Merlin, Bassire, Fauchet, Goupilleau, Chabot rc. Siehe Ilisloirs Parlament. Band XII, Seite 289. Bruat's edle That wird dadurch nur um so verdienstvoller; sein Andenken soll in der Schweiz geehrt bleiben. *) So Castella d'Orgemont in la Force, Zimmcrmann in der Conciergerie, Friedrich v. Ernst und Romain v. Diesbach in der Abbape; siehe unten den Abschnitt von den Scptcmbertagen. Von Diesbach benahm sich im Verhör so edel und so muthig, daß wir uns nicht enthalten können, einige seiner Antworten hier wörtlich aufzunehmen. Siehe Interro^atoires äss ollleiers suisses äs Oissbaclr et ä'Lrnst. Mortimer-Ternaux, Bd. II, S. 481. „lls sisur kornain k'ranxois kirilippe llouis l>is8bacb, „sous-lisutenant aux ci-äsvant ^aräss suisses, ns äans sts ,canton äs kribourA. ^Ueguel nous a clit (^u'avant äs reponärs aux c^usstions „gus nous nous proposons äs lui Mirs, il proleste eontre /u ^/orme äe prnesäer 8 8vnt alles 8S rsluZier au „Vsmpls, oü, lorsgu'on Ie8 ^ a äseouvsrts, 11s ont eu la ^laiblssss, pour evibsr lsur arrsstation, äs ss äirs Ilollanäsls; c'est la «eul cllo»'e le rrponäank aü ä se reprocller?' LiAns : lloxseau,'Oolin, Oommissaire-üreküer, äs lliesbaclr. 237 Weitere Verhandlungen der Nationalver- sam mlun g. Bevor wir unsere Ansicht über den Gesammtverlust aussprechen, den das Schweizergardcregiment am 10. August erlitten hat, und über seine Haltung vom militärischen, politischen und ethischen Standpunkt aus unser Urtheil fällen, glauben wir einerseits noch diejenigen Vorgänge berühren zu sollen, welche im Schooß der Nationalversammlung im Laufe des 10. August nach der Entwaffnung der Schweizer stattgefunden haben, und anderseits auch das Schicksal der Bewohner des Schlosses erwähnen zn sollen, die nach dem Abzug der Schweizer noch in den Tuilerien zurückgeblieben waren. Der König hatte sich und seine Familie gleichsam auf Gnade und Ungnade der schwachen Nationalversammlung übergeben. Schwache fühlen und handeln aber nie groß und edel. Dieß sollte der König nur zu bald erfahren. Auch die Nationalversammlung ward inne, daß sie nur noch einen Schatten von Gewalt besitze, und auch diesen nur so lange, als sie sich dazu hergebe, die revolutionären Maßregeln der „insurrektionellen Gemeinde" zu sanktio- niren. Im Lauf des Morgens des 10. August erschien nämlich Huguenin, der improvisirte Präsident dieser Letzter», an den Schranken der Nationalversammlung und hielt folgende Anrede an dieselbe: „Die neuen Beamten des Volks erscheinen an Euern „schranken. Die Umstände haben unsere Ernennung „verlangt, unsere Vaterlandsliebe machte uns derselben „würdig." Der w. August I7gr. MüW.!'.':- 16 2ZS „Gesetzgeber, wir kommen hieher, um unS mit Euch „über die für das gemeine Wohl zu treffenden Maßregeln zu berathen. Petion, Manuel und Danton sind „unsere Kollegen geblieben, Santerre führt das Oberkommando über die Truppen. Das Volk, das uns an „Euch abgeordnet, hat uns ermächtigt, Euch zu eröffnen, „daß es Euch neuerdings mit seinem Vertrauen umgeben „wird, aber es hat uns gleichzeitig beauftragt, Euch zu „erklären, daß es als Richter über die außerordentlichen „Maßregeln, die ergriffen werden mußten, nur das in „den Urversammlungen vereinigte französische Volk anerkennt, Euern Souverain und den unsrigen." Der Präsident Guadet antwortete: „Die Repräsentanten des Volks werden ihrer Pflicht „getreu Freiheit und Gleichheit bis zum Tode aufrecht „halten." Dann fügte er bei: „Ihr wolltet da sein, wo die Gefahr am größten „war; diese Gefühle machen Euch Ehre, die Versammlung „freut sich Eures Eifers und erblickt in Euch gute Bür- „ger, bestrebt, Friede, Ruhe und Ordnung herzustellen; „kehret an Euere Stellen zurück." Bourdon bat, am folgenden Tag das Protokoll über die stattgehabten Verhandlungen der Gemeinde der Nationalversammlung vorlegen zu dürfen. Nachdem der Präsident noch angedeutet, daß der Liebling des Volks, Petion, freigegeben werden möchte, was die Versammlung bald darauf durch ein förmliches Dekret anordnete *), schwur die Versammlung unter Namensaufruf : *) Siehe Mortimer-Ternaux, Band II, Seite 340. Dasselbe lautet: „8i la Premiere ckes nutorites consutnsos sst 23S „Namens der Nation Freiheit und Gleichheit erhalten „oder auf ihrer Stelle sterben zu wollen." Dieser Schwur wurde alle Augenblicke durch Bittsteller unterbrochen. Einer derselben rief aus: „Das Volk hat schon längst die Absetzung der exekutiven Gewalt verlangt, und noch habet Ihr nicht entsprochen. Wisset, daß die Tuilerien brennen und daß „wir dem Feuer erst dann Einhalt thun werden, wenn „die Rache des Volkes befriedigt sein wird." Bald darauf bestieg Vergniaud die Rednerbühne, und nachdem er erklärt, daß es ihm wehe thue, Namens der Kommission eine eingreifende Maßregel empfehlen zu müssen, welche durch die Umstände geboten sei, las er folgenden Dekretsentwurf vor, der ohne Diskussion artikelweise angenommen wurde: „Die Nationalversammlung, „in Erwägung, daß das Vaterland in böchstcr Gefahr, und daß „die gesetzgebende Versammlung verpflichtet ist, alles anzuwenden, „um dasselbe zu retten, daß dieß aber unmöglich ist, insofern „nicht die Quelle aller Leiden verstopft wird; „In Erwägung, daß diese Leiden hauptsächtlich aus dem „Mißtrauen hcrfließen, welches das Benehmen des Hauvtes der „vollziehenden Gewalt mit Rücksicht auf den Krieg, der in seinem „Namen gegen die Verfassung und die nationme Unabhängigkeit „geführt wird, erweckt hat, ein Mißtrauen, das in manchen Theilen „des Reiches den Wunsch laut werden ließ, es möchte die Lud- „wig XVI. delegirte Gewalt ihm entzogen werden; — . „sneors rsspeetss, si Iss representurits cku penpls, uinis cks „von bonbsur, ont sncore sur lui I'ussenäant cio In eonliuvoo „ot äs tu ruison, ils prisnd los eitu^sus, st an noin cko lu loi „ils leur oeäonnent äs ievsr lu coiwiINL stubiis ü lu muirio „st cis luisser puruitrs anx z?eux cln peupis 1s rau^istrud „gue Is poupls cliseit ^ 240 »In Erwägung endlich, daß die Nationalversammlung ihre »eigene Gewalt nicht ausdehnen kann noch darf, daß bei den »außerordentlichen, durch keine Gesetze vorgesehenen Verhältnissen »das Festhalten an der Versass ng mit der Pflicht, die Freiheit »zu schützen, sich nur durch einen Appell an die Volkssouveränität »vereinigen läßt, »beschließt, was folgt: »Art 1. Das französische Volk ist eingeladen, einen Na- »tionalconvcnt zu ernennen. „Art. 2. Dem Haupt der exekutiven Gewalt werden provisorisch und für so lange seine Befugnisse entzogen, bis der »Convent darüber entschieden haben wi«d, welche Maßreaeln im »Interesse der persönlichen Sicherheit, der Freiheit und Gleichheit »zu ergreifen seien. „Art. 3. Die gegenwärtigen Minister setzen ihre Amts- „verricktungen provisorisch fort. »Art. 4. Die außerordentliche Kommission wird einen »DekretScntwurf für die Ernennung eines Erziehers des königlichen Prinzen vorlegen rc. »Art. 5. Die Zahlungen der Civilliste bleiben provisorisch „eingestellt. Die außerordentliche Kommission wird einen Vorschlag über den Gehalt des Königs während seiner Suspension »vorlegen. »Art. ll. Die Rechnungen der Civtlliste sind auf dem Bu- »reau der Nationalversammlung niederzulegen. „Art 7 Der König und seine Familie werden in Mitte »der legislativen Versammlung verbleiben, bis die Ruhe in Paris »hergestellt sein wird. „Art. 8. Das Departement wird dafür sorgen, daß im „Luxcmbourg eine Wolmung eingerichtet werde, welche die königliche Familie unter dem Schutz der Bürger und der Gesetze „beziehen kann. „Art. 0. Alle Civil- und Militärbeamten, welche ihren „Posten verlassen, werd.n infam und als Berräther am Vaterland erklärt. „Art. 1l>. Das Departement und die Municipalität werden „dieses Dekret proklamiren lassen. 241 „Art. 11. Durch Couriere wird dasselbe in die 83 Devar- „temente gesandt, die es innerhalb 21 Stunde» an alle Gemeinden „gelangen lassen sollen." Dieses Suspensionsdekret kam freilich in der Gestalt, wie es hier vorliegt, nie zur Ausführung. Die Fluthen der Revolution unterwühlten schneller, als Diejenigen, die sie zu leiten glaubten, es ahnten, die letzten provisorischen Stützmauern der Monarchie, welche die außerordentliche Kommission noch wollte bestehen lassen. Eine Stunde, nachdem erkannt worden war, das Ministerium solle provisorisch im Amt verbleiben, wurde auf den Antrag des Girondisten Brissot beschlossen, da-sctbe habe das Vertrauen der Nation verloren, und nachdem von allen Ministern (Dejoly, Bigot de Sainte Croix, Champion, Dubouchage und d'Abancourt) die verlangte Erklärung abgegeben worden war, daß wahrend der Nacht keine Proklamation des Königs an die Armee gesandt worden sei, wurden sie verhaftet*) und der Kriegsminister d'Abancourt dem Staatsgerichtshof in Orleans überwiesen, weil er dem Dekret vom 6. Juni entgegen die Schweizer in Paris zurückgehalten habe. Sofort wurde zur Wahl der neuen Minister geschritten , und zwar wurden aus Rücksicht aus das am 13. Juni erlassene Dekret, laut welchem über die Entlassung Noland's, Clavitzre's und Servan's das Be- Bigot bc Sainte Croix beschreibt seinen Gang in's Gefängniß folgendermaßen (Seite 99t: noas oioixuon», „un autrs ministre et inoi, travorsant los ÜAnos dasnassing „täti^uss cpu borcisnt Notes pas8a--o, n'sntsncinnt antone 2. 245 In der Absicht, den Gewaltthaten auf der Straße Einhalt zu thun, wo politische und Privatrache freien Lauf hatten, was die Nationalversammlung um so weniger ignoriren konnte, als die Flintenschüsse, durch welche Einzelne niedergestreckt wurden, nicht selten im Saal gehört wurden: sandte sie Abordnungen über Abordnungen an die Massen, um sie zu beschwichtigen, und ließ zahlreiche geschriebene Proklamationen vertheilen, da keine Drucker mehr zu finden waren. Allein die Erstgesandten kamen mit dem Bericht zurück, das Volk habe sie nicht anhören wollen, und die Munizipalbeamten, welche das Gesetz verkünden sollten, fanden keinen Gehorsam. Endlich brachte Henri Larivitzre beruhigende Berichte, indem er versicherte, es hätten viele Bürger entblößten Hauptes die Verlesung des Gesetzes angehört und geschworen, lieber zu sterben, als die Freiheit durch ein Verbrechen zu entehren, und gegen die Logographenloge gewendet rief er mit erhobener Stimme aus: „Es ist „gewiß keiu Haupt hier gegenwärtig, das nicht auf französische Ehrenhaftigkeit zählen darf" *). Bald darauf traten drei Abgeordnete der insurrektio- nellen Gemeinde ein, welche versicherten, daß in der ganzen Stadt Ruhe herrsche, und daß starke Patrouillen die Sicherheit der Einzelnen und der Nationalversammlung beschützen. Wirklich hatten die neuen Befehlshaber das Lokal der Nationalversammlung mit beträchtlichen Truppenmassen umgeben, und unter diese Infanterie- und Artillerie-Munition vertheilen lassen. *) l,s PLA. 65. >,4. coup sür il n'est PLS uns „tete ioi präsente gui ne pulsse coinpter sur la lohnte „tranx-riss." 246 Dadurch beruhigt ernannte die Nationalversammlung auf den Vorschlag ihrer außerordentlichen und ihrer Militärkommission 12 Deputirte, welche der Armee von der stattgehabten Revolution Kenntniß geben und dieselbe für die Nationalversammlung gewinnen sollten. Unmittelbar darauf, um halb 4 Uhr Morgens, wurde die Sitzung aufgehoben, und es blieben nur wenige Mitglieder in Gemäßheit des Permanenzbeschlusses im Saal zurück. Auch die königliche Familie konnte jetzt endlich den engen Raum verlassen, in welchem sie während 17 Stunden allen möglichen Beleidigungen und der größten Gefahr ausgesetzt gewesen war. Der König, die Königin und ihre getreuen Anhänger und Diener, die innerhalb der Logographenloge oder außerhalb derselben über sie gewacht hatten, wurden in vier Zellen des ehemaligen Klosters der Feuillants geführt, welches für die Bureaux der Nationalversammlung eingerichtet worden war. Auch einige Möbeln und ein bescheidenes Mahl war dahin gebracht worden. Vier, seit 2 Jahren unbewohnte Zellen nit kahlen Wänden und beschädigtem Fußboden, deren Fenster auf einen Hof gingen, der mit wüthendem, sich in den entsetzlichsten Drohungen ergehendem Volk angefüllt war, sind das erste Nachtlager gewesen, das der unglücklichen königlichen Familie angewiesen worden ist. Wenige Schritte von seinem Palast war der König ein Gefangener. Die Königin hatte Recht gehabt, als sie wiederholt geäußert: „Alles wird mit uns enden." 247 Das Volk in den Tuilerien. Nachdem das zweite Detaschement der Schweizer das Schloß verlassen, drangen die Insurgenten anfänglich mit Vorsicht, dann aber, als sie wahrnahmen, daß das Schloß nicht mehr besetzt sei, mit Heftigkeit ein, einzelne verlorene Posten, die sie da oder dort fanden, niederstoßend und alle Verwundeten ermordend. Die Diener in der Portierloge, alle Dienstboten in der Küche vom ersten bis zum letzten wurden niedergemacht. Wanduhren und andere kostbare Möbeln wurden aus den Fenstern geworfen, die Spiegel zerschlagen; Lastträger ergötzten sich im Krönungsornat und Freudenmädchen in den Röcken der Königin und in ihrem Bett*). Im Keller wurden die Fässer eingestoßen. Dagegen wurde der Arzt des Königs, Lemonnier, der ruhig in seinem Zimmer geblieben war, sowie mehrere Damen der Königin, wie die Prinzessin von Tarente, die junge Pauline de Tourzel, um welche man in der Logographenloge in so großer Sorge gewesen war, und anderen Damen, die sich in den Zimmern der Königin eingeschlossen und daselbst die Wachskerzen der Leuchter angezündet hatten, um nicht ganz im Finstern zu sein, gerettet**). Ebenso wurde Madame Campan sammt einigen Kammerfrauen durch einen Marseiller gerettet, welcher einem andern Insurgenten, der einen Diener der Köni- *) Eiche llacases ö Laint-Hslöne 3 -loüt 1816. **) Loavsrurs äs guarinits uns par Lllls. kautiae äs itourrol, 137. 248 gin neben ihnen ermordet hatte und sich eben gegen sie wenden wollte, zurief: „Man todte keine Frauen"*). Die Adeligen, der Volkswuth unter dem Namen Okevsliers du poiAnurd preisgegeben, hatten sich alle dadurch retten können, daß sie durch die großen Gemächer in die Gallerte des Lonvre und von dort über die Treppe de Mödicis auf die Straße gelangten. Gleich im Anfang des Kampfes waren aber durch einige Kanonenschüsse die Ställe neben den Tuilerien in Brand gerathen; das Feuer griff immer weiter und fing schon an die Flügel des Schlosses, das Pavillon Marsan und de Flore zu erreichen **). Die beiden prächtigen Ställe der berittenen Garde, alle Hofgebäude, das Hotel des Schloßgouverneurs, 900 Toisen Baraken und Häuser waren bereits ein Raub der Flammen geworden, die sich nach der Straße Saint HonorSe auszudehnen drohten. Jetzt erst gab der Präsident der Nationalversammlung, da die insurrektionelle Gemeinde trotz der an sie ergan- genen Aufforderung unthätig blieb, dem Pompierkorps den Befehl zu löschen; allein bald wurde berichtet, das Volk schieße auf die Pompiers und drohe sie in's Feuer zu werfen. Einige Deputirte, welche glaubten, auf ihre Popularität zählen zu können, wie Merlin, Lecointre Llenroirss äs Usdsme Oawpsn, Band II, Seite 250 und 251. Bigot de Salute Croix schreibt Seite 78: „Nais lo „cnoon redoudle, ot äesä I ineeiidis du knisis Sconto a netto „scöno d'boreeurs; on voit dos tourbilions de l'umos et do „dummes; I'explosion dos t'usils et lo ol>oe des urmes io- „tentissout do tontss purts et I'eilroxuble beuit so melo uux „cris dos dourrouux ot ä ceux dos viotimes.^ 249 und Calon versuchten abzumahnen; endlich wurde auf Antrag Chabot's der Architekt Palloy*) beauftragt, dem Brande Einhalt zu thun. Aber den ganzen Tag über herrschte die Anarchie vom Hotel de Ville bis zu den Tuilerien und von den Tuilerien bis zur Reitschule; über der ganzen Stadt aber lagerten Schrecken und Entsetzen. Niemand wagte es, sich all den Gewaltthaten zu widersetzen. Wie die Schweizer, verloren am 10. August auch viele andere für ihre Ergebenheit an den König bekannte Personen ihr Leben, so der Kommandant der Gens- darmerie, Carle, der am 20. Juni viel Entschlossenheit bewiesen und jetzt während des ganzen Tages an der Logographenloge über dem Leben der königlichen Familie gewacht hatte. Herausgerufen, wurde er auf den Ven- domeplatz geführt und ermordet. Die Königin erfuhr diesen Mord eine halbe Stunde nachdem der treue Diener sie verlassen hatte. Auch Clermont Tonnäre, eines der ausgezeichnetsten Mitglieder der konstituirenden Versammlung, wurde auf offener Straße, als Aristokrat und Freund des Königs bezeichnet, erwürgt, im Koth herumgezogen und dann in Stücke gehauen. *) Dieser Palloy, der sich später mit dem Minister Roland überwarf, weil dieser seine übertriebenen Rechnungen beanstandete, schrieb gegen Roland und dessen Frau, und sagte bei diesem Anlaß vom Sturm auf's Schloß sprechend: „Os sont Iss 8sns- „enlottes, In crapuls st Is osnsille äs ?sris, st so ins Isis „donneur ä'Ztre äs cstte clssse s ekstesu se trouvs.it attagus psr Is plus „vils cansille.« 250 Verlust der Truppen und der Insurgenten. Der Verlust sowohl der Truppen, welche die konstitutionelle Ordnung vertheidigten, als besonders derjenige der Insurgenten, welche dieselbe angriffen und umstürzten, ist bisher viel größer dargestellt worden, als er wirklich war. Wäre es bet dem im offenen Kampf stattgefundenen Blutvergießen geblieben, so hätte die Umgestaltung der Monarchie zur Republik — denn diese wurde am 10. August 1792 im Grunde vollzogen — weniger Opfer gekostet, als der Wechsel der verschiedenen Dynastieen, die seit Chlodwig über Frankreich geherrscht haben. Wirklich kann man sich darüber nur verwundern, daß es möglich war, eine vielhuudertjährige Monarchie mit so geringer Anstrengung innerhalb weniger Stunden zu stürzen! Der Verlust an todten und verwundeten Offizieren, den das Schweizergarderegiment am 10. August erlitten hat, läßt sich ganz genau angeben. I. Bei dem Angriff auf die Tuilerien wurden ge- tödtet: a) der zweite Lieutenant Philipp Glutz, von Solo- thurn; b) der zweite Grenadierlieutenant v. Castelberg, von Disentis, Kant. Graubünden; o) der Chirurgen-Major Beginn (Böking); 6) dessen Gehilfe Richter; e) verwundet wurde Hauptmann Rudolph v. Reding, der dann am 2. Sept. in der Abbaye auf eine so entsetzliche Weise getödtet wurde*). *) Siehe lour^niae ils 8aii>t Asarä, Aon LAOnie äe trente-buit beurss. 1>g,ris 1792. 251 II. Beim Rückzug zur Nationalversammlung des ersten Detaschements unter den Befehlen der drei Hauptleute wurde getödtet: и) der zweite Lieutenant Groß, im Tuileriengarten; b) verwundet der erste Lieutenant Repond von Frei- burg. III. Von dem zweiten Detaschement, das sich auf Befehl des Königs in die Kasernen zurückzog, wurden getödtet: der erste Lieutenant Hubert v. Diesbach, vielleicht noch in den Tuilerien oder im Garten; b) der erste Lieutenant Gottrau, höchst wahrscheinlich, als er von der Sektion du Roule nach dem Hotel de Ville geführt werden sollte, auf dem Grcveplatz; o) der zweite Lieutenant Simon Maillardoz, wahrscheinlich im Tuileriengarten; ci) der erste Unterlieutenant Forestier, auf dem Platz Ludwigs XV.; e) der erste Unterlieutenant Graf Waldner, wo, ist nie ermittelt worden; к) der zweite Unterlieutenant Jean Maillardoz als Gefangener, nachdem er die Waffen abgegeben, unter den Augen des Lieutenants Repond; Z) der zweite Unterlieutenant Müller von Uri, wahrscheinlich im Tuileriengarten; tr) der zweite Unterlieutenant Enseigne Montmollin, auf dem Platz Ludwigs XV.; i) der zweite Unterlieutenant Caprez von Graubünden; wo, konnte nicht ermittelt werden. Das Regiment hatte somit am 10. August 14 todte und zwei verwundete Offiziere. Viel schwieriger ist es, den Verlust der Soldaten 252 genau anzugeben; dennoch gibt es auch hiefür einige Anhaltspunkte. Die ersten Berichte, welche über den 10. August in die Schweiz gelangten, vergrößerten diesen Verlust, wie dieß gewöhnlich zu geschehen pflegt, außerordentlich. Ein dem Geheimen Rath von Bern am 17. August zugekommenes, vom 13. datirtes anonymes Schreiben aus Paris erwähnt, „daß alle Schweizer in den Tui- „lerien umgekommen seien." Leider hat kein einziger der Schweizergardeofflziere, die am 10. August in den Tnilerien mitgekämpft haben, in den von uns so vicfach benutzten Aufzeichnungen über ihre Erlebnisse den Verlust des Regiments auch nur annähernd angegeben. Es rührt dieß wohl daher, daß keiner derselben diesen Verlust aus eigener Anschauung beurtheilen , noch zu jener Zeit sichere Nachrichten darüber einziehen konnte. Alle Schweizergardeoffiziere sind nämlich noch im Laufe des 10. August in eine so entsetzliche Lage versetzt worden, daß die bloße Nachfrage nach einem der Ihrigen sie dem sichern Tod überliefert hätte*). Die Zahl der Gefallenen konnte daher erst viel später annähernd ermittelt werden, nachdem alle Geretteten nach In einem Namensverzcichnisse der Offiziere des Regiments, das Oberst d'Aflry auf den 1. Oktober 1792 ausstellte, wird noch von 24 Offizieren, die am 10. August in den Tuilerien waren, erklärt, „ihr Schicksal sei unbekannt;" unter diesen sind die 14 vorbezeichneten, die am 10. August wirklich umgekommen sind. Als konstatirt wird in jenem Verzeichnis nur der Tod derjenigen Offiziere angegeben, die in den Septembertagen in den Gefängnissen ermordet worden sind. (Siehe Akten des Geheimen Raths, Band Xl.) 253 und nach aus ihrem Versteck hervorzukommen wagten. Ganz genau aber konnte dieselbe niemals hergestellt werden, da ein Appell nicht mehr stattgefunden hat, und Manche, um ihr Leben zu retten, unter angenommenem Namen in die französischen Truppen eingetreten und in deren Reihen umgekommen sind*). Ein Umstand, der die Ermittlung der Zahl der Todten sowohl, als namentlich auch die Herstellung ihrer Identität außerordentlich erschwerte, war die Verstümmlung der Leichen, der Erschlagenen, das Verbrennen und Zerreißen derselben **). *) Selbst Offiziere trachteten auf diese Weise über die Grenze zu kommen; so der erste Unterlieutenant von Diesbach von Liebegg. Siehe Bernertaschenbuch von 186l, S. 367 ff. **) Weiber vorzüglich trieben mit Entsetzen Spott. Chevalier Gibelin berichtet über das, was er am 13. August auf dem Carrouselplatz mit eigenen Augen mit angesehen, Folgendes: „II uous tg.I1s.it trsverser In piscs ciu Osrrousel, lü vis Is plus crusl speetgcls gus In bsrbsris puisss re- „preseuter. Dos cguuibsles äss äeux sexes vocitersut Is „Osruas^uole et äsnssut sutour ä'un leu äsns leguel ils „svgieut gets los restes äss Luissss nsutiles.^ Barbaroux sagt in seinen Memoiren, Seite 73, von den Insurgenten: „Oss ILelies, iugitits peuäsut l'sctiou, ssssssios „spres !u vietoirs; ess tuours äs esäsvrss gu'ils pic^usieiit „äe leurs spess pour se äouusr les kouusurs ept. von ihm getrennt worden, ihn selbst aber schien iman während der ersten Stunden vergessen zu haben. Alllein nach 7 Uhr erschienen zwei der Mörder, die Hemdärrmel mit Blut befleckt, unter der Thüre des Gefängnissses, in welchem neben Reding noch 18 Andere*) waren, und hießen ihn aufstehen. *f Unter diesen befand sich auch der Hauptmann Jonriaac de Saint-Möard, der am Schmerzensbett Redings saß, alis die Mörder eintraten, und ihm die Hand zum Abschied reichte. Den Tod Redings, der von vielen, französischen Schrifrstelleicn,, die sich auf die Erzählung Peltiers (der aber selbst nicht Aug enzzeuge warf stützen, mit entsetzlichen Details beschrieben wird, errzählt dieser Augenzeuge in seiner Schrift sZonis äs 38 laerures" 279 Reding, dessen gebrochener Arm ihm schon zweimal ^ hatte eingerichtet werden müssen, bat, ihn gleich hier zu ^ todten, da er genug gelitten habe und den Tod nicht fürchte. Allein er wurde von den Mördern fortgeschleppt und ^ vor dem Gefängniß ermordet. Die Metzeleien in den Gefängnissen fanden in der ^ Nacht vom 2. auf den Z. Sept., nachdem die Ermordung ^ der Priester im Karmeliterkloster beendigt war, an fünf folgendermaßen : „Vers sept tisures nous virnes entrsr äeux j „lioininss, ltont los inains snsanAlantess etaisnt nrinsös äs - „sabres; lls staient conäuits par an ^uicüetier gui portait „uns torclrs, st 280 verschiedenen Orten — überall aber in gleicher Weise — statt, was allein schon auf einen angelegten Plan hinweist: 1) im Gefängniß der Straße Sainte Marguerite; 2) hundert Schritte davon entfernt im Hofe von Saint-Germain des Pr6s; 3) im Gefängniß la Force; 4) im Chatelet, und 5) in der Concicrgerie. Die Metzeleien im Bernhardinerkloster bei Saint- Firmin und im BicLtre fanden im Lauf des 3. Sept., und diejenigen in der Salpetrige erst am 4. Sept. statt. Das in la Force eingesetzte Scheingericht glich vollkommen demjenigen unter Maillard in der Abbaye, nur hieß es die zum Tod Verurteilten nach der Abbaye abführen, oder um noch weniger Verdacht bei den Unglücklichen zu erwecken, hieß der Spruch nur: „der Haft entlassen" — ÄurAisssr:. Die Mörder aber kannten auch hier die wirkliche Bedeutung dieser Worte. Um so wenig Zeit als möglich zu verlieren, wurden die Unglücklichen bis zur Thüre der Räumlichkeit gebracht, wo das Gericht saß, so daß dieselben das Urtheil mit anhören konnten, das über ihre unmittelbaren Vorgänger ausgesprochen wurde. Sobald dieß Urtheil gesprochen war, wurde auf das Gefangenschaftsregister das Wort Tod oder Entlausung smort — libsrte) eingeschrieben und der Präsident rief: „ein Anderer." Richter und Mörder lösten sich ab, damit das Geschäft nicht still stehe. Während die Einen von Wein, Mord und Blut beschmutzt auf den Bänken herumlcagen, auf welchen die Andern Urtheile sprachen, rauchten, aßen, tranken und todtsten Andere. Mit nackten Armen und blutigen Händen schlugen die Richter die auf dem Tisch liegenden Gefangenschaftsregister nach. Der Tisch in der Abbaye, an dessen oberm Ende Maillard saß, lag voller Pfeifen, Flaschen, Gläser, Brod und Papiere. Wir haben nun zunächst der Metzeleien in den Gefängnissen der Conciergerie und des Chatelet Erwähnung zu thun. Außer den Schweizeroffizieren, welche vor wenigen Tagen aus der Abbaye in die Conciergerie gebracht worden waren, und einigen andern politischen Verdächtigen enthielten diese Gefängnisse nur gemeine Verbrecher. In diesen beiden Gefängnissen begannen die Metzeleien erst spät in der Nacht, dauerten aber während des ganzen Tages des 3. Sept. fort. Ob auch hier wenigstens ein Scheingsricht aufgestellt worden ist, erscheint zweifelhaft, indem kein Schriftsteller jener Zeit eines solchen erwähnt, und doch sind in der Conciergerie Schweizer ermordet worden, über deren letzte Augenblicke niemals etwas zur allgemeinen Kenntniß gekommen ist. Es ist daher um so mehr Pflicht auch der schweizerischen Geschichtschreiber, durch wahrhafte Aufzeichnung solcher Gränelscenen die unglücklichen Opfer wenigstens einigermaßen zu rächen, die, indem sie ihre Seelen Gott empfahlen, wahrscheinlich auch auf menschliche Gerechtigkeit insoweit gehofft hatten, daß die an 282 ihnen verübten Gewaltthaten früher oder später gebrand- markt und ihre Mörder bestraft würden. Während die Mörder am 3. September unten an der großen Treppe, die in den Justizpalast führt, die in der Conciergerie Verhafteten wahrscheinlich ohne vorhergegangenes Urtheil tödteten, stand im Justizpalast selbst Major Bachmann vor den Schranken des am 17. August in- stallirten außerordentlichen Gerichts. Kaum hatten die Mörder dieß erfahren, als sie bewaffnet in das Heilig- thum der Justiz eindrangen und das Verlangen stellten, der Angeklagte möge ihnen ausgeliefert werden. Die Richter erblaßten auf ihren Sitzen. Major Bachmann aber, der die Kompetenz des Gerichtes vom 17. August als den Kapitulationen mit der Schweiz widersprechend stets bestritten hatte, warf den Mördern einen Blick tiefer Verachtung zu. Der Präsident aber bat die Eingedrungen?» , doch der ordentlichen Justiz ihren Lauf zu lassen, und wirklich wurde Bachmann wenige Stunden später am 3. Sept., Morgens um 8 Uhr*), als des Verraths an der Nation schuldig erklärt und auf dem Carrouselplatz gegenüber dem Schloß der Tuile- rien, das er am 10. August zu vertheidigen entschlossen war, guillotinirt**). *) Siehe im eidgen. Archiv, Band 2059, den Brief des Großrichters Kayser vom 4. September 1792 an seinen Sohn. **) Mortimer-Ternaux, Band IV, Seite 499, gibt über den gegen Major Bachmann geführten Prozeß interessante Details. Am 18. August schon hatten die 10 in der Abbaye verhafteten Schweizeroffizicre (d'Affry, Maillardoz, Bachmann, Salis, Wild, Zimmermann, Chollet, Allemann, I. Maillardoz und R. Reding) die Kompetenz der französischen Gerichte, gegründet auf die zwischen der Schweiz und Frankreich bestehenden Kapitulations-Ver- träge, bestritten; allein der Justizminister Danton war der Ansicht, 283 Die Mörder aber, welchen man Bachmann nicht ausgeliefert hatte, rächten sich nun an den übrigen in der Conciergerie verhafteten Schweizeroffizieren, die sie, vom Justizpalast zurückkehrend, an der großen Treppe tödteten. Es kamen hier um's Leben, ohne daß irgend etwas Näheres über ihre letzten Augenblicke bekannt geworden ist, der Oberstlieut. v. Maillardoz, der Aidemajor v. Salis- Zizers, der Svus-Aidemajor Wild, die Adjutanten Chollet und Allemann, der Unterlieutenant Zimmermann. Die Mörder der Aussichtskommission erschienen am Abend des 2. Sept. auch im Gefängniß de la Force. Aber die Vorbereitungen zur Schlächterei, der Untersuch der Gefangenschaftskontrolle, die Bezeichnung der Gefangenen, welche hingerichtet werden sollten, und derjenigen , welche unter Umständen freigelassen werden konnten, sowie die Installation des Scheingerichts nahmen hier ziemlich viel Zeit in Anspruch, so daß die Exekutionen erst nach 1 Uhr Nachts ihren Anfang nahmen. Zuerst wurden diejenigen Gefangenen vorgerufen, welcher man schonen wollte, und vor eine Kommission von Munizipalbeamten gestellt. daß Verbrechen gegen die Nation ebensogut der schweizerischen Militärgerichtsbarkeit entzogen werden sollten, als Verbrechen gegen die königliche Majestät es seien, worauf sich das Gericht kompetent erklärte und Bachmann verurtheilte. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Lebrun, war dießfalls sehr besorgt und erwartete heftige Reklamationen gegen den 10. August und den 2. September von Seite der Schweiz. Mit Bedauern müssen wir beifügen, daß von Seite der Schweiz dieß Alles stillschweigend hingenommen worden ist. 284 Da das Gefängniß von la Force in der Nähe des Gemeindehauses lag, so erschienen daselbst nach einander verschiedene Munizipalbeamte. Die Gefangenen, welcher geschont werden sollte, wurden dann nach der kleinen Kirche Sainte Catherine abgeführt und denselben anbefohlen, zur Armee abzugehen. Das Gericht in la Force wurde aber nicht wie das in der Abbaye stets durch dieselbe Persönlichkeit präsidirt, sondern die Munizipalräthe Hebert, Monneuse, Rossignol und ein gewisser Chepy nahmen nacheinander den Präsidentenstuhl ein. Die Stelle des Anklägers versah ein ehemaliger Weibel vom Chatelet, Namens Chanrot. Durch dieses Gericht wurden zum Tode verurtheilt: Rulhieres, ehemals Kommandant der berittenen Garde, Baudin de Lachesnaye, der am 10. August nach Mandat in den Tuilerien kommandirt hatte, und zwei Schweizeroffiziere (Castella d'Orgemont, den Namen des Andern kennen wir nicht). Wie Letztere gestorben, ist unbekannt; der Tod der beiden Erstem war von entsetzlichen Details begleitet. Dasselbe Gericht hatte auch die unglückliche Prinzessin Lamballe verurtheilt, weil sie nicht Haß dem König, der Königin und dem Königthum schwören wollte. Die Gräuel, welche mit ihrem Leichnam getrieben worden, der der Kleider beraubt durch alle Pfützen gezogen wurde, während ihr Kopf, auf eine Picke gesteckt, vor den Tempel getragen wurde, damit ihn die Königin sehe, find bekannt. Der kleinen Straße des Ballets entlang, wo die Mörder ihr Handwerk ausübten, standen dicht gedrängt Männer, Frauen und Kinder, die zusahen. 285 Die Leichname, die man auf einander schichtete, hemmten den Ablauf des kleinen Bachs, das Wasser, mit Blut vermischt, staute sich und bildete eine große Blutlache, welche die Fundamente der Häuser zu beiden Seiten bespülte. Der Vollständigkeit wegen erwähnen wir noch der in den übrigen Gefängnissen stattgefundenen Metzeleien. In der Tour SaintBernard auf dem linken Seineufer waren 75 zu den Galeeren Verurtheilts eingesperrt, welche demnächst an ihren Bestimmungsort abgehen sollten, als am 3 . Sept. Morgens auch in dieß Gefängniß eine Mörderbande eindrang und 73 derselben todtste. In der Sektion des Sansculottes (ehemals Jardin des Plantes) wurden den Mördern für ihre Arbeit Bons s auf das Ministerium des Innern ausgestellt. Eine an- i dere Abtheilung der Mörder verlangte Einlaß in dem Seminar Saint Firmin, welches den nicht beeidigten Priestern als Wohnung angewiesen worden war. Diese saßen eben bei Tisch, als der Anführer der Mörderbande, Henriot, sich mit den Worten an sie wendete: „Ah, sie essen, meine Herren, ich will nun für „den Kaffee sorgen." Mit diesen Worten ergriff er im Verein mit einigen seiner Gehülfen einen der unglücklichen Priester und warf ihn zum Fenster hinaus. Alle übrigen aber wurden theils im Eßsaal, theils im Hof getödtet, ohne daß man sich nur die Mühe nahm, sie zu zählen oder ihre Namen aufzuzeichnen. Drei dieser Unglücklichen hatten sich in das Civil- Komite der Sektion des Sansculottes gerettet, wurden Der 10. August 17S2. 19 286 aber dort eingeholt, durch die Fenster in den Hof geworfen und daselbst vollends niedergemacht*). Auch diese Mörder verlangten vom Konnte ihre Bezahlung, die nach einigem Widerstreben und unter der Bedingung, daß sie ihre Namen anzugeben hätten, durch den Sekretär Roncier geleistet wurde. Im Laufe des Nachmittags des 3. Sept. fanden sich auch im Gefängniß Bictztre Menschenschlächter ein und begannen die Unglücklichen unter Beobachtung derselben äußern Formen, wie in den übrigen Gefängnissen, umzubringen. In diesem Gefängniß waren viele Kinder für geringe Vergehen oder auf Anordnung ihrer Eltern eingesperrt, und wirklich weist das dort aufgenommene Verzeichniß die Ermordung von 43 Kindern von 12—17 Jahren nach**). Am Abend des 3. Sept. sind im Bicätre diese Mordscenen abgebrochen, aber in aller Frühe des 4. Sept. wieder aufgenommen und bis Nachmittags um 3 Uhr fortgesetzt worden. In der Salpetriäre endlich, wo nur Frauen und Freudenmädchen gefangen gehalten wurden, begannen die Metzeleien erst am 4. Sept. Nachmittags. Von Wein und Blut berauscht trieben die Mörder vorerst alle möglichen Schandthaten mit Frauen und Mädchen und tödte- ten in der ersten Stunde 35 derselben; 213 aber, nament- Siehe Mortimer-Ternaux, Band III, Seite 275. Siehe Lortlrslemz?, LIauries: llss prisons äs in Leins. Ein Augenzeuge äußert mit Rücksicht auf diese unglücklichen Kinder: „b>ss nssorninsnrs nous 1s äiseäent st nons l'avons pn voir „psr nous-rnsinss gus Iss psuvrss snt'nnts stsisnt bisn plus „äiüleilss ü aodsvsr gns Iss Iroinrnss taits; ü cst AZs In vis -tisnt si bisn.^ 287 lich öffentliche Dirnen, sind freigelassen worden, was durch das von zwei Abgeordneten der Sektion du Finis- terre (Bruet und Bertrand) während der Schlächtereien aufgenommene Protokoll bezeugt wird. Dieß ist der Verlauf der Mordscenen, die durch das Komite de Surveillance und den Minister Danton angeordnet, am 2. Sept. begonnen haben und in einzelnen Gefängnissen, wie namentlich in la Force, bis in die Nacht vom 6. und 7. fortgesetzt worden sind. Daß am Nachmittag des 6. Sept. daselbst die Metzeleien noch fortdauerten, ergibt sich aus einem Bericht des Maire Pe- tion *), der Nachmittags um 2 Uhr des 6. Sept. endlich aus seiner Unthätigkeit heraustrat, im Generalrath der Gemeinde erschien und von dort sich unter starkem Begleit in das Gefängniß la Force verfügte, um den Mördern in Erinnerung zu bringen, „daß das Gesetz „Personen und Eigenthum schütze." Der Bericht Petion's lautete wörtlich: „Ziemlich friedliche Bürger füllten die Straße, die zu diesem Gefängniß führt, eine große Menge stand an der Thüre . . . Nein, niemals werde ich vergessen, was ich da erblickte! Zuerst gewahrte ich zwei Munizipal- beamte mit ihren Schärpen angethan, sodann drei Männer, die ruhig an einem Tisch saßen und welche die auf demselben liegenden Gefangenschaftsregister nachschlugen, um die Gefangenen vorzurufen; andere Männer hörte ich Verhöre aufnehmen, noch andere handelten als Geschworne und Richter. Ein Dutzend Henker mit nackten blutigen Armen, die Einen mit Keulen, die Andern mit Säbeln Siehe Ulstoirs porlsinsotLirs, 7?. XVIII, p. 263 ä 266. 288 und großen Messern, von denen das Blut heruntertropfte, versehen, vollzogen sofort die gefällten Urtheile. „Die draußen stehenden Bürger erwarteten diese Urtheile mit Ungeduld, beobachteten bei den Todesurtheilen lautlose Stille und begrüßten die Freisprechungen mit Jubel. Die Männer aber, die da verurtheilten, und diejenigen, welche die Urtheile vollzogen, thaten dieß mit derselben Unbefangenheit, als hätte sie das Gesetz dazu berufen. Sie rühmten sich der guten Justiz, die sie geübt, wie sie die Schuldigen von den Unschuldigen unterschieden, und wie sie sich dadurch verdient gemacht hätten. Sie verlangten — wird man es glauben können?— für ihren Zeitverlust entschädigt zu werden; ich war wirklich betroffen, dieß zu hören." In der Absicht, die Zahl der Opfer zu kennen, die unter den Händen dieser amtlich organisirten Henkerbanden gefallen sind, hat das Comite de Surveillance seiner Zeit schon amtliche Verzeichnisse aufnehmen lassen. Verschiedene Geschichtschreiber, wie namentlich Bücher und Roux, Barthelemy Maurice, Peltier, Prudhomme und uornämlich Gramer de Cassagnac haben diese Register theilweise ergänzt und berichtigt. Nach genauer Prüfung aller dieser Angaben und sich so viel möglich an die amtlichen Verzeichnisse haltend, gibt Mortimer - Ternaux folgende Statistik der in den verschiedenen Gefängnissen stattgehabten Schlächtereien: 1) In der Abbaye Samt Germain des Pres 171. 2) in la Force. 16S. 3) im Chatelet. 223. 4) in der Conciergerie. 328. 5) bei den Bernardins.73. Uebertrag 964 289 Uebertrag 964 im Karmeliterkloster . . . .... 129. im Seminar Saint Firmin .... 79. im Bicetre ..... .... 179. in der Sälpetriere . . . .... 35. Total 1386. Daß die Behörden diese Schlächtereien gekannt, ohne wirksame Mittel zu ergreifen, um denselben Einhalt zu thun, ergibt sich leider aus den Protokollen der Nationalversammlung, wie namentlich aus denjenigen der Gemeinde auf's Unzweideutigste. In der Abbaye waren der Generalprokurator Manuel und sein Stellvertreter Billaud-Varennes gleich beim Beginn der Metzeleien erschienen und sahen die Gefangenen unter ihren Augen ermorden. Dabei hat sich Manuel darauf beschränkt, die Mörder aufzufordern, „in Ausübung ihrer begründeten Strafe einige Gerechtigkeit (uns vor- tsäns justios) eintreten zu lassen." Billaud-Varennes aber bemerkte denselben: sie hätten nicht nöthig, „die Schurken von Aristokraten, die sie umbrächten, noch auszuplündern, da man sie ausbezahlen werde, wie man mit ihnen übereingekommen sei." Der Gemeinderath hatte um 4 Uhr Nachmittags des 2. Sept. seine Sitzung wieder eröffnet und auf die ihm zugekommene Nachricht, daß das Volk in die Gefängnisse dringe, sich darauf beschränkt, zu beschließen, 6 Kommissäre abzuordnen und dieselben zu beauftragen, diejeni- Siehe Mortimer - Ternaux, Band III, Beilage XXI, Seite 539—518. 290 gen Gefangenen, die für Schulden oder für Civilklagen verhaftet seien, zu beschützen. Später sandte der Gemeinderath vier Abgeordnete an die Nationalversammlung, um zu erfahren, welche Maßregeln zum Schutz der Gefängnisse ergriffen werden könnten, als hätte er dazu nicht hinlängliche Macht gehabt, da die Gensdarmerie und die Nationalgarde unter seinen Befehlen stand. Zuletzt hob der Gemeinderath seine Sitzung auf und begnügte sich damit, abermals Kommissäre mit dem Auftrag in die Gefängnisse abzusenden, die Aufregung möglichst zu dämpfen. Die Nationalversammlung hingegen hatte erst um 8 Uhr Abends, somit 6 Stunden nachdem die Schlächtereien in der Abbaye und im Karmeliterkloster schon begonnen hatten, durch eine Abordnung des Gemeinderathes vernommen, „daß das Volk in die Gefängnisse zu dringen beabsichtige." Auf den Antrag Bazire's beschränkte sich aber auch die Nationalversammlung darauf, „Kommissäre an das Volk zu senden, um es zu beruhigen." Um 10 Uhr Nachts kehrten diese Abgeordneten wieder in die Versammlung zurück und erklärten, es sei ihnen nicht gelungen, sich in der Abbaye Gehör zu verschaffen, daher sie keine beruhigenden Berichte bringen könnten, und Dussault, der das Wort führte, schloß seinen Vortrag mit der Bemerkung: „Die Dunkelheit hat uns verhindert zu sehen, was vorging," worauf die Versammlung zur Tagesordnung überging und um 11 Uhr ihre Sitzung schloß. Diejenigen Mitglieder, welche des Permanenzbeschlusses wegen im Versammlungslokal verbleiben mußten, hörten aber später, daß nach Mitternacht die Schlächtereien immer noch fortdauerten, und setzten sichjin Folge dessen mit dem 291 Gemeinderath in Verbindung, der sich jedock darauf beschränkte, vier Mitglieder abzuordnen, um Aufschluß über den Sachverhalt zu ertheilen und sich über die zu ergreifenden Maßregeln zu verständigen. Dem Bericht dieser Abgeordneten gemäß, welche um halb 3 Uhr Morgens in der Nationalversammlung anlangten, sollten die Gefängnisse bereits geleert und beiläufig 400 Gefangene ermordet worden sein. Tallien, einer der Abgeordneten der Gemeinde, fügte bei: man habe nicht über die gehörige Militärmacht verfügen können, weil die Bewachung der Barrieren viele Leute erfordere!! Auch am Morgen des 3. Sept. schritten die Behörden noch nicht ernstlich ein. Der Gemeinderath ließ nur den „Tempel" und das PalaiS Bourbon beschützen, die beide nicht ernstlich bedroht waren, traf aber zum Schutz der andern Gefängnisse keine Anstalten. Die Nationalversammlung, welche ihre Sitzung am 3. September Morgens um 10 Uhr wieder eröffnet hatte, blieb, nachdem sie von dem Bericht, den die Abgeordneten des Gemeinderathes in der Nacht gebracht hatten, sowie von einem diesen Bericht bestätigenden Schreiben Petion's Kenntniß erhalten hatten, während 4 Stunden noch völlig unthätig. Je unbeanstandeter die Mordscenen ihren Fortgang nahmen, um so entschiedener ergriff der Gemeinderath Partei für die Mörder, statt deren Opfer zu beschützen. In der Sitzung vom 3. Sept. Abends wurde nämlich den Polizeikommissären Panis und Sergent, welche als Mitglieder des Comite de Surveillance.die Schlächtereien organisirt hatten, ein Kredit von 12,000 Fr. eröffnet, die aus den den gesanglich Eingezogenen oder 292 den Emigrirten abgenommenen Geldern erhoben werden sollten; das hieß mit andern Worten: die Ermordeten hatten ihre Mörder zu bezahlen. Bald darauf aber, nachdem der Präsident der Nationalversammlung kategorisch einen Bericht über den Zustand von Paris verlangt hatte, beschloß der Gemeinderath endlich, eine Proklamation an das Volk zu erlassen, um es aufzufordern, „die Bestrafung der Schuldigen dem Gesetz zu überlassen." In der Nacht vom 3. auf den 4. September aber sandte der Gemeinderath einige Kommissäre, an deren Spitze der Schuster Simon stand, in Begleitung von 2 Gensdarmen und mit der Ermächtigung, die bewaffnete Macht aufzubieten, ab, um die Aufregung zu beschwichtigen. Am Abend des 3. September ermannte sich indessen die Nationalversammlung endlich soweit, daß sie auf den Antrag GensonnS's eine energische Proklamation zu erlassen beschloß; gleichzeitig wurden die Munizipalität, der Generalrath der Gemeinde und der Kommandant der Nationalgarde für die Sicherheit von Personen und Eigenthum verantwortlich erklärt. Dieses Dekret sollte sofort durch Abgeordnete der Nationalversammlung in die 48 Sektionen gebracht und denselben zur Nachachtung empfohlen werden. Allein obschon die außerordentliche Kommission durch das Organ Brissot's bereits die Mitglieder bezeichnet hatte, die mit dieser Mission betraut werden sollten, und obschon Lari- vitzre verlangt hatte, daß die Kommissäre ihre Aufgabe sofort erfüllen sollten, so wurde damit doch bis zum folgenden Morgen gezögert. Daß das Ministerium seinerseits sich auch nicht veranlaßt gesehen hatte, zum Schutz der Gefangenen einzu- 293 schreiten, erhellt aus einem Schreiben des Ministers ^ Roland, das am 3. Sept. Abends der,Nationalversamm- ? lung vorgelegt worden ist, und in welchem der Minister wörtlich erklärt: „Der gestrige Tag ist einer derjenigen, „die mit einem Schleier bedeckt werden sollten; ich weiß ^ »aber, daß das Volk, obschon fürchterlich in seiner Rache, : „dennoch eine gewisse Gerechtigkeit dabei walten ! „läßt" u. s. w. i Empörend aber ist es vollends, daß am 3. Sept. ^ beim Minister Roland ein großes Gastmahl abgehalten wurde, an welchem der halbverrückte Anacharsis Cloots (der Repräsentant des Menschengeschlechtes) Theil genommen hat, der die während dieses Essens stets noch fortdauernden Schlächtereien als „eine heilsame und nothwendige Maßregel" zu bezeichnen wagte. Unter den Tischgenossen befand sich Delacontö, der am Morgen in der Sektion des Sansculottes den Mördern Bons auf das Ministerium des Innern ausgestellt hatte und nun Roland für deren Bezahlung ansprach, worauf sich dieser darauf beschränkte, zu erklären, '„für „derlei Gegenstände habe er keine Fonds." Am unzweideutigsten aber ergibt sich die Mitwirkung der Behörden bei den stattgehabten Schlächtereien aus einem Cirkular, das am 3. September Abends allen Courieren und allen mit Pässen der Exekutivgewalt versehenen Kommissären, welche in den Provinzen die Enrollirungen für dieArmee betreiben sollen, zur allgemeinen Verbreitung mitgegeben worden ist. Dieß Namens des Comite de Snrveillance und der Administratoren der öffentlichen Wohlfahrt erlassene Cirkular, das die Unterschriften von P. I. Duplain, Panis, Sergent,lLenfant, Jourdeuil, Marat, Deforgues, Duffort, 294 Cally trägt, und das durch den Justizminister Danton und seinen Sekretär Fabre d'Eglantine contrasignirt worden ist, drückt sich folgendermaßen aus: „Die Gemeinde von Paris beeilt sich, ihren Brüdern in allen Departementen mitzutheilen, daß ein Theil der in den Gefängnissen verhafteten Verschwörer durch das Volk ermordet worden ist. Dieser Akt der Gerechtigkeit hat ihm nothwendig geschienen, um die große Anzahl von Verräthern einzuschüchtern, welche in Paris versteckt sind, während das Volk dem Feind entgegeneilt. Zuverlässig wird die ganze Nation im Hinblick auf die Reihe von Verräthereien, welche sie an den Rand des Abgrundes gebracht haben, sich beeilen, dasselbe Mittel des Heiles in Anwendung zu bringen, und alle Franzosen werden mit den Parisern ausrufen: „Wir gehen dem Feinde entgegen, wollen aber nicht Räuber hinter uns zurücklassen, die unsere Frauen und Kinder erwürgen." Dieß ist der Verlauf der ersten Tage Septembers des Jahres 1792 in Paris. — Doch wenden wir uns ab von diesen Gräuelscenen, um mit einigen Worten noch die That des Schweizergarderegiments am 10. August zu würdigen. Schlußgedanken über die Haltung des Schweizergarde-Regiments am 10. Aug. 1792. Vom militärischen Standpunkt aus betrachtet gehört der 10. August zwar nicht zu den erfolgreichsten, wohl aber zu den ruhmwürdigsten und blutigsten Tagen des Schweizerdienstes im Ausland. 295 Zu den rühm würdigsten: weil Treue, die erste Tugend des Soldaten im Frieden wie im Krieg, niemals glorreicher und unter schwierigeren Verhältnissen bewährt worden ist. Im offenen Kampfe Stand zu halten, mit Andern wetteifernd auf dem Weg der Ehre und Pflicht, ist viel leichter als sein Ohr der Verführung zu verschließen und sich durch das Beispiel des Verraths nicht erschüttern zu lassen, selbst dann nicht, wenn das Leben als Preis dafür geboten wird, während der sichere Tod neben der Pflichterfüllung steht! Zu den blutigsten Tagen gehört der 10. August, mit einem Verlust von 400 Mann und 14 todten und 2 schwer verwundeten Offizieren, und somit von mehr als 40 Prozent seines Bestandes, wie ihn das Schweizergarderegiment an jenem Tag erlitten hat, weil im Laufe von 300 Jahren die Schweizer im auswärtigen Dienst nur 3 Mal ähnliche Einbußen an Offizieren und Soldaten gemacht haben, nämlich bei Fleurus (1. Juli 1690), bei Malplaquet (11. August 1709) und bei Fontenoy (11. Mai 1745)*). Im Interesse der Wahrheit müssen wir indessen beifügen , daß dieser starke Verlust theilweise den Fehlern *) Bei Fleurus waren von zwei Bataillonen der Schweizergarde 22 Offiziere verwundet worden. Bei Malplaquet hatte das Regiment Stürler nur noch 3 Offiziere und 50 Mann, die nicht todt oder verwundet waren, und das Regiment Mestral wurde von einem 13jährigen Fähnrich, Crousaz, in's Lager zurückgeführt. Bei Fontenoy zählte das Regiment Courten 23 todte und verwundete Offiziere und unter diesen alle 4 Kommandanten. 296 des Regimentskommando'8 zuzuschreiben ist. Wir zählen dahin: daß das Regiment weder seine Kanonen zurückverlangt*), noch sich zeitig der in den Tuilerisn aufgestellten Artillerie und der dazu gehörigen Munition bemächtigt hat, nachdem man doch über den Geist der bedienenden Mannschaft nicht mehr zweifelhaft sein konnte**); daß das Regiment auch mit Gewehrmunition nur äußerst dürftig versehen war***); daß die Einheit des Kommando's durch Entfernung der Oberoffiziere, welche beide den König in die Nationalversammlung begleiteten, zerstört wurde, und besonders daß nicht diegesammte, in den Tuilerien zurückgebliebene Mannschaft vereinigt worden ist, um entweder gemäß dem *) Mit Rücksicht auf den Mangel an Artillerie und selbst an Gewehr-Munition äußert der Äidemajor Glutz-Ruchti: „ttst „etut äs eboses st tes rupports, gui venutsnt äs tous cütss „äss intentions bostitss äss üturseittuis, snßUAsrent lss olit- „sisrs ä'int'orwer A. ä'^llrv, leur cotonst, äs In Situation „psu sutisluisunts ob ss trouvuit ls rsgiwsnt, sts. U. ä'iltlrx, „tromps «uns äouts pur äs tsussss prowsssss, ä'sstucieusss „ussurunces äss cbsks äs In iuetion, rsponäit gus ls roi „n'uvutt rien ü eruinärs, st c^u'on pouvsil etrs trunguitts ü „t'sAurä äss ülurseittuis.^ **) Glutz-Ruchti meldet dießfalls: „llss cunonnisrs „rsiuserent weine äs strunzer lss eunons. lins eonäuits uussi „wunilestswent contruirs uux tntsrsts äs tu sause sserss „gu'its etuient ctrurzes äs ästsnärs, uutorisuit suns äouts „tes zuräss suissss ü s'swpursr äs oss cunons; äss voton- „tuires, lutts ü es ssrviee, s'etuisnt äsjü xrssentss sn zrunä „nowbrs; innig tu erutnts äeptuese ä'uizrir xur tü tu zuräe „nutionuts sontrs nous, vinr truvsrssr t'exseution ä'un vx- „psäient gus tu nsessstts sswbluit eowwunäsr.^ ***) Siehe die bezüglichen Angaben von Glutz, de Luze und Kayser auf Seite 261. 297 schriftlichen Befehl des Königs sich nach den Kasernen zurückzuziehen, oder der mündlichen Aufforderung d'Her- villy's folgend, nach der Nationalversammlung zum Schutz des Königs zu marschieren*). Weder die Zersprengung des 200—300 Mann starken Korps, das in die Kaserne marschierte, noch die Vernichtung der Abtheilungen auf dem Platz Ludwigs XV. und in der Rue de l'Echelle, noch endlich die Entwaffnung in der Nationalversammlung hätte im letztem Fall stattfinden können. Vom Standpunkt der Politik muß zugegeben werden, daß — menschlich zu urtheilen — Schweizerblut niemals unnützer vergossen worden zu sein schien als am 10. August 1792 , zumal dasselbe den König und die konstitutionelle Ordnung, für die es geopfert worden ist, nicht nur nicht gerettet, sondern die über die königliche Familie hereinbrechende Katastrophe nur beschleunigt und den Abgrund gleichsam geöffnet hat, der mit der Dynastie auch die gesetzliche Ordnung, die Sicherheit für Personen und Eigenthum verschlang. Dessenungeachtet haben die Pflichttreue und der Opfertod der Schweizergarde nicht etwa nur einen Tag des Schweizerdienstes im Ausland illustrirt, sondern — wie Gutes und Böses sich früher oder später in der Regel hier schon lohnt oder straft — der Schweiz wesentlichen Vortheil gebracht. So sind denn die Schweizer, die am 10. August 1792 sich für den König zu opfern glaubten, in der That und Wahrheit für ihr Vaterland gestorben. *) Siehe die Erklärung von de Luze und Diesbach auf Seite 273. 298 Als nämlich später der erste Konsul Bonaparte vom Schloß der Tuilerien aus Europa seine Befehle diktirte, bezeugte er dem kleinen Bergvolk, dessen Söhne er am 10. August für Pflicht und Ehre hatte sterben sehen, dadurch seine Achtung, daß er als Mediator zwischen die getrennten Brüder trat und die Freiheit und Selbststän- digkeit der Schweiz anerkannte, während er vom Tajo bis zur Nordsee Völker und Staaten Frankreich einverleibte oder botmäßig machte. Und als nach dem Sturz des großen Imperators die alte Königsfamilie wieder in die Tuilerien einzog, erinnerten auch diese sich des Opfertodes der treuen Schweizergarde, und Ludwig XVIII. willigte in den Verträgen von 1814 und 1815 in die Abtretung altfranzösischen Bodens ein, um die militärische Grenze der Schweiz zu verbessern und ihre Wehrkraft zu stärken. Diese Berücksichtigung der Schweiz von Seite des ersten Konsuls wie von Seite des ersten konstitutionellen Königs ist geschichtlich nachweisbar mit dem 10. August in näherer Beziehung, als Manche glauben möchten. Vom ethischen Standpunkt aus betrachtet ist die Haltung des Schweizergarderegiments am 10. August 1792 eine der schönsten Thaten, welche die Geschichte aufgezeichnet hat. Die Treue ist die Grundbedingung jedes Kollektivlebens, sie ist der geistige Kitt, das unsichtbare Band, welche die Einzelwillen zu einem, Großes schaffenden, Ge- sammtwillen vereinigen. Darum ist sie die Grundlage der Familie, der Gemeinde, des Staates und vornämlich der Armeen. Treue ist aber im Lauf der Zeiten namentlich als eine den Schweizer auszeichnende Eigenschaft erkannt worden und gilt als eine schweizerische National- 299 tugend. Und zwar ist die Schweizertreue namentlich durch den Kriegsdienst im Ausland zum allgemeinen Völkerbewußtsein und zu allseitiger Anerkennung gelangt. Das glänzendste Beispiel derselben hat aber offenbar das Schweizergarderegiment am 10. August 1792 unter den schwierigsten Verhältnissen geliefert. Obschon der König, den die Schweizer schützen sollten, bereits sich selbst aufgegeben hatte, so blieben s i e dennoch treu und ließen sich nicht beirren, weder durch den Abfall der neben ihnen stehenden Truppen und die ihnen gemachten Verheißungen, noch durch die Aussicht auf den sichern Tod, der ihnen im Hinblick auf die gegenüberstehende Uebermacht drohte. Als wahre Schweizer haben sie, dem gegebenen Worte getreu, ihtt Seelen ausgehaucht, die Einen im heißen Kampfe fallend, die Andern vom wüthenden Volkshaufen zerrissen, nachdem sie auf Befehl des Königs ihre Waffen abgelegt hatten, und wieder Andere unter der Hand der Henker. Alle sind sie gleich muthig und standhaft gestorben, für alle Zeiten Vor- und Sinnbilder schweizerischer Treue und Standhaftigkeit. Jedes Opfer adelt den Menschen! Derjenige, der den sichern Tod in Erfüllung seiner Pflicht dem Leben vorzieht, an welches sich Andere, durch gleiche Pflicht gebunden, anklammern, hat ein Recht auf Anerkennung. Ein solches Opfer, von Vielen vereint dargebracht, ist aber eben so selten als ruhmwürdig. Nur eine so große und edle That konnte den berühmten dänischen Bildhauer (Thorwaldsen) zu dem herrlichen Denkmal begeistern, das an den Gestaden des Vierwaldstättersee's auch künftigen Geschlechtern den Opfer- 800 tod des Schweizergarderegiments am 10. August 1792 im Gedächtniß erhalten soll. Wie dort der sterbende Löwe sein Haupt neigt auf das eidgenössische Kreuz und die französischen Lilien, so verblutete das Schweizergarderegimeut für Pflicht und Schweizerehre und blieb treu und standhaft bis in den Tod. Darum wird das Vaterland denn auch stets mit Stolz auf diese seine Söhne blicken, und ihnen ein ehrendes Andenken bewahren für alle Zeiten. Luokdinliss'sl .